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Gebrauchtwagenkauf /Fahrzeugbrief bei der Bank ?
Hallo zusammen,
ein Frage an euch zum Gebrauchtwagenkauf.
Ich möchte mir ein Wohnmobil zulegen und würde gerne ein Gebrauchtes kaufen. Nun sagt der Verkäufer dass ich das Fahrzeug dann gleich mitnehmen kann, der Brief liege noch bei der Bank und werde bei Auslösung verschickt.
Wie soll ich nun verfahren...meiner Meinung nach gehört dem der den Brief besitzt. Oder Gilt das was im Kaufvertrag steht...
Oder soll ich nur die Hälfte des Betrages anzahlen? Das wird er nicht mitmachen weil er ohne den vollen Betrag den Leasingvertrag nicht auslösen kann. Es geht um ca. 80k€.
Wäre dankbar für eure Tipps?
VG Stefan
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34 Antworten
Ist das Fahrzeug geleast oder finanziert ?
Schonmal bei der "Bank" angefragt ob das so stimmt ?
Briefbesitz ist (allgemein gesprochen) kein Nachweis des Eigentums.
Bei Finanzierung und "Brief liegt noch bei der Bank" heißt das aber, dass das Fahrzeug der Bank zur Sicherheit übereignet wurde.
Dann gibt es eigentlich nur eine sinnvolle Lösung - schriftlichen Kaufvertrag schließen, vollständige Kaufpreiszahlung an die Bank vereinbaren, diese gleichzeitig anzuweisen, den Brief dem Käufer zu übersenden, die Überweisung an die Bank vornehmen mit der Treuhandauflage, den Fahrzeugbrief dem Käufer zu übersenden. Und natürlich Übergabe des Fahrzeugs gleichzeitig mit der Überweisung.
Und im Vorfeld mit der Bank schriftlich abklären, ob die mit dem Procedere einverstanden sind, insbesondere mit dem Kaufpreis auch deren Forderung vollständig getilgt ist.
OMG das wäre für mich Grund genug, das Auto nicht zu kaufen. Wer tut sich denn das an.
@Handschweiß
Noch nicht mal gelesen, dass es ein Wohnmobil ist.
Man tut es sich an, wenn es passt. Man will das Fahrzeug, der Preis stimmt.
Und so aufwändig ist es wohl nicht mit der Bank zu telefonieren und eine Vereinbarung zu unterschreiben.
Ich stimme Handschweiß durchaus zu - als Kunde würde ich mit dem Händler sprechen und maximal noch mit meiner eigenen Bank, wenn ich ein Fahrzeug kaufen möchte und den Kaufpreis finanzieren muss. Mit irgendeiner anderen Bank, die womöglich die ZB 2 oder sonst was vom Fahrzeug in ihrem Besitz hat, würde ich da nicht reden, so ein Unsinn. Das soll der Händler machen, der verdient an dem Deal Geld.
Welcher Händler, wenn man von privat kauft...
Naja, kann ja jeder machen wie er will.
Wenn man zu bequem ist und deshalb beim Händler lieber mehr bezahlt...
Es gibt sichere Wege wie aufgezeigt.
Zitat:
@haeschen123 schrieb am 22. April 2025 um 15:09:01 Uhr:
Oder soll ich nur die Hälfte des Betrages anzahlen?
VG Stefan
Du sollst gar nichts zahlen, denn der, der mit Dir gesprochen hat ist nicht Eigentümer des Fahrzeuges.
Gerade bei Wohnmobilen Richtung Urlaubssaison ist das ein alter Hut und insbesondere, wenn man glaubt einen schnapper zu machen, hat man hinterher nichts, kein WoMo, kein Geld.
Er soll das Fahrzeug auslösen, erst dann kann er es verkaufen.
@ TE ... warum machst du den Kaufvertrag nicht mit der Leasingbank bzw. ihrer Verwertungsgesellschaft? Wäre der sauberste Weg.
Das Womo wird privat verkauft? Ja dann soll der Verkäufer sich anstrengen, dass er die Karre auslöst und dir Fahrzeug samt Papieren gegen Geld Zug um Zug übergeben kann.
Eben 80 k€ sind kein Pappenstiel, da muß sich der Verkäufer drum kümmern, dass er dem Käufer einen risikolosen Weg anbieten kann.
Macht es doch noch komplizierter als es ist. Das ist doch heute Gang und Gebe.
VW z.B. hat dafür extra einen Workflow in seinem Onlineportal.
Defakto zahlt der Käufer den Betrag und bekommt dann den Brief geschickt. Da regelt auch kein Käufer was mit der Bank des Verkäufers. Schon rein aus DS fragwürdig, wenn die Bank hier in eine Kommunikation mit dem Käufer einsteigen würde, sofern es nicht über dem Verkäufer autorisiert ist.
@Bisey
Das will man hier nicht kapieren. Hier sind nur Leute, die die Finanzierungssumme noch mal rumliegen haben...
Von daher ist es an Arroganz nicht zu überbieten, einen rechtlich sicheren Weg nicht zu akzeptieren.
Ein weiterer Weg wäre ein Dokumenteninkasso über eine orstansässige Bank.
Diesen Weg würde evtl. auch der ehemals ausliefernde Händler bieten.
Aber das ist ja alle Mist, der Verkäufer muss das bisschen Geld zusammenkriegen, damit der letzte MTler zufrieden ist.
Der Verkäufer will was verkaufen, was ihm nicht gehört. Dann hat er die Torte auf dem Auge, sich die Verfügungsberechtigung zu verschaffen und die Papiere bereit zu halten. Sonst niemand, der potenzielle Käufer schon zweimal nicht. Wenn der durchschnittliche MT-User sich gerne auf Zampano mit "Dokumenteninkasso" und Firlefanz einlassen will --> bitte sehr, ist ein freies Land.