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Gebrauchtwagenkauf für Dritte und Abholung - eilt !

Themenstarteram 23. August 2013 um 23:08

Hallo,

ganz kurze Frage - und wie so oft bekommt man das erst kurz vor dem Geschäftsabschluß mitgeteilt.

Wenn ich in den nächsten Tagen einen Gebrauchtwagen verkaufen möchte und mir der volljährige Käufer plötzlich mitteilt, dass er den zu erstellenden Kaufvertrag für das Fahrzeug aus persönlichen Gründen auf den Namen seiner Mutter ausfüllen und das noch auf mich angemeldete Fahrzeug anschließend mitnehmen möchte - was ist zu beachten bzw. kann passieren ?

Reicht es, wenn ich eine Vollmacht für den Kauf und eine Ausweiskopie der Mutter verlange (schließlich sollen deren Daten ja in den Kaufvertrag einfließen). Barzahlung wurde vereinbart.

Da mir der Käufer im Grund nicht suspekt ist, habe ich ihm angeboten, er könne das Fahrzeug im angemeldeten Zustand nach Hause überführen - zu diesem Zeitpunkt gin ich noch davon aus, dass ich den Kaufvertrag mit ihm direkt abschließen werde - jetzt will er aber wie gesagt seine Mutter in den Vertrag schreiben. Es wird ein ADAC-Kaufvertrag verwendet - dort sind ja auch die Veräußerungskarten für das Finanzamt und die Versicherung enthalten (wird immer Datum und Uhrzeit erfasst). Laut ADAC geht der Versicherungsschutz ab diesem Zeitpunkt auf den neuen Besitzer (in dem Fall auf die Mutter des Abholers) über und im Schadensfall bei der Überführungsfahrt übernimmt die Versicherung des Verkäufers die Schadenregulierung. Dabei wird der Verkäufer (bisheriger Halter) nicht höhergestuft.

Brauche ich nach dem Kauf noch eine zweite Vollmacht, dass der "Abholer" bzw. derjenige, der bei mir die Daten seiner Mutter in den Kaufvertrag einträgt, den Gebrauchtwagen auch mitnehmen darf ?

Mich nervt`s grad wieder tierisch - auf so einen Nonsens habe ich wirklich keine Lust. Da lobe ich mir Inzahlungnahme beim Händler.

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15 Antworten

Hallo, ich bin auf der Suche einer Vollmacht zum Kauf eines PKW's. Ich habe leider in der Beziehung keine Ahnung, wie solch ein Dokument formuliert werden sollte. Vielleicht hat einer von euch schon solches Dokument erstellt. bzw. ausgefüllt?

Für Tipps, Ratschläge oder auch Links zu Vorlagen würde ich mehr freuen....

Gruß, engelmacher....(zz. noch ohne Auto) :-(

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

ich denke mal du meinst mit Vollmacht einen Kaufvertrag.

lad dir den mal runter. Ist ein ADAC Musterkaufvertrag für Privatpersonen.

Die letzte seite brauchst du eigentlich nicht, könnte ledigich für den Verkäufer interessant sein. Die Zulassungsstelle meldet das seiner Versicherung sowieso, wenn du das Auto auf deinen Namen ummeldest.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

Danke für den Link! Ich meine keinen Kaufvertrag, sondern eine Vollmacht, die mich bei einem Autokauf vertritt. Ich bin leider beim Autokauf nicht anwesend. Ich muss mich durch eine andere Person vertreten lassen. Für diese Person bäuchte ich dieses Dokument.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

am 4. März 2008 um 16:17

nen "vordruck" kenne ich nicht.

sollte das fahrzeug nach kauf aber auch versichert und zugelassen werden sollen, vergiss es nicht.

generell sollte ein :

hiermit bevollmaechtige ich (daten zu deiner person) , (daten der anderen person) in meinem auftrag

(handlungsabsicht; moeglichst genau) durchzufuehren.

datum , unterschrift

zur zulassung braucht die person aber (u.a.) auch deinen personalausweis

Harry

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

Ach so, dann schreib einfach einen Zweizeiler. "Hiermit bevollmächtige ich, "dein name zzgl nummer deines Persos" , person y damit, usw.

Füge noch eine Kopie deines Persos hinzu.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

Ich Danke euch für die Ratschläge bzw. Vorlagen... Ich denke das es so reichen müsste.

Gruß, engelmacher

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

am 5. März 2008 um 11:34

Wieso brauchst du zum kaufen durch jemand anderes eine Vollmacht? Dem Verkäufer ist es egal, woher das Geld kommt. Du brauchst theoretisch noch nicht mal nen kaufvertrag. Ware gegen Geld.

kaufvertrag bietet aber einige Sicherheiten, die du einklagen kannst.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von habanos

Wieso brauchst du zum kaufen durch jemand anderes eine Vollmacht?

Das wäre mir auch neu, daß man dazu jetzt eine Vollmacht braucht.

Diese brauchte man bisher eigentlich nur, wenn man die Anmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt nicht persönlich vornehmen konnte/wollte.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Suche Vorlage Vollmacht zum Kauf eines PKW's' überführt.]

Auto nur abgemeldet verkaufen!!! Oder mit ihm zusammen zur Zulassungstelle fahren und den Wagen ummelden. Sonst kannst Du später noch viel Ärger mit so nem Wicht bekommen, wenn er das Auto gar nicht ummeldet oder Unfall baut usw. usf..

Themenstarteram 24. August 2013 um 7:38

Hab ich jetzt auch so mit ihm besprochen - Fahrzeug wird abgemeldet übergeben. Die Versicherungsfrage hat sich somit erledigt. Bleibt jetzt nur noch die Frage, ob eine unterschriebene Vollmacht der Mutter und eine Ausweiskopie ausreicht.

am 24. August 2013 um 11:39

mach immer von demjenigen eine ausweiskopie, den du lebendig vor dir stehen hast!

ausweiskopien kann man sich sonstwo her besorgen.

am 24. August 2013 um 17:29

Hallo.

Wenn der Kaufvertrag auf die Mutter laufen soll, soll doch die Mutter einmal vorbeikommen.

Die Vollmacht kann er sich basteln, den Perso könnte er sich "ausleihen".

Mir würde das nicht reichen

Viel Erfolg !

 

Grüße

Thomas

Ausweis/Pass der Mutter vorzeigen lassn (du musst ja die Daten in den Kaufvertrag übernehmen), und bei Fahrzeugübergabe Ausweis/Pass des Abholers überprüfen und ebenfalls im Kaufvertrag festhalten!

Themenstarteram 24. August 2013 um 21:49

Mir wär`s ja im Grunde schon fast wieder Recht wenn er abspringt - nur noch nervig das Theater - aber man will ja auch keinen vor den Kopf stoßen. Besonders wo die Probefahrt schn absolviert ist. Weitere Interessenten gibt es bisher nicht (muss auch nicht unbedingt weg)

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