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Gebrauchtwagenkauf, Händler unehrlich, wie verhalten?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 22. April 2013 um 15:42

Hallo liebes Forum :)

Meine Freundin ist gerade dabei sich ein Auto zu kaufen und hat ein wenig Ärger mit einem Autohändler. Da wir beide nicht viel Ahnung haben vom Autokauf habe ich mich hier angemeldet und hoffe Ihr könnt uns helfen.

Die Geschichte:

Meine Freundin war vor einer Woche mit Freunden bei einem (kleinen) Autohaendler und hat sich dort einen Golf Variant angeschaut. Der Wagen ist von 2007 hat 80.000 auf dem Buckel und soll 8900 Euro kosten. Er machte einen gepflegten Eindruck, fuhr sich gut und der Haendler meinte, er haette nur einen Vorbesitzer gehabt. Da meine Freundin ein wenig Zeitdruck hat (sie braucht den Wagen fuer ihre arbeit) hat sie am naechsten Tag den Haendler angerufen und gesagt sie wurde den Wagen haben wollen. Das Scheckheft und sonstige Papiere hat sie sich leider nicht angeschaut.

Also hat sie eine Anzahlung von 450 Euro gemacht, eine Versicherung abgeschlossen und das Auto angemeldet. Ich war die letzten Tage unterwegs und erfuhr leider erst von dem Kauf an dem Tag, als meine Freundin sich den Wagen bei dem Haendler abholen wollte.

Ich sah mir die Papiere an und im Fahrzeugbrief stand das das Auto keinen Vorhalter hatte und von einer gewissen "Speer consulting service GmbH" im September 2012 angemeldet wurde. Das machte mich etwas stutzig und ich googelte nacht dieser Firma. Man liest ja so einige beose Geschichten im Zusammenhang mit dieser Firma. Anscheinend handelt es sich bei dem Golf also um einen Importwagen, fuer den die Firma Speer Consulting im Sept/2012 deutsche Papiere besorgt hat.

Im Grunde ist das ja nun erstmal nichts schlimmes, nur hat der Haendler verschwiegen, dass es sich um ein Importwagen handelt und das man nicht nachvollziehen kann wie viele Vorbesitzer der Wagen denn nun wirklich hatte (im Ausland).

Ich rief also bei dem Haendler an und sprach ihn darauf an. Er redete viel und meinte, dass man bei einem Auto nie sagen kann wie viele Vorbesitzer es wirklich hatte und das in dem Papier ja ganz klar steht es gibt ausser der Firma keinen Vorbesitzer (er betonte immer das sei ein amtliches Papier mit Stempet usw.) und dass vielleicht der Vorbesitzer seine Papiere verloren hat und die Firma beauftragt hat neue zu beschaffen. Er gab aber nach einiger Zeit zu, dass es sich um einen Importwagen handelt. Er weiss aber nichts ueber dessen Geschichte und er könne bei den 15 autos die er auf seinem Hof stehen hat ja nicht von jedem die vorgeschichte wissen. Er wurde dann auch pampig und meinte meine Freunding habe muendlich den Kauf bestaetigt und das sei rechtlich gesehen ein Kaufvertrag (stimmt ja auch).

Wir hatten nun aber ein komisches Gefühl bei der Sache und riefen bei der ADAC rechtsberatung an. Die meinten, dass eine unbekannte Anzahl Vorhalter eines Wagens ein Sachmangel am Wagen ist und genau wie der Fakt, dass es sich um einen Importwagen handelt wertmindernd ist. Weiterhin meinten die, dass der Händler ein Taeuschungsdelikt begangen hat, wenn er sagt der Wagen hat nur ein Vorbesitzer und verschweigt, dass es sich um ein Importwagen handelt.

Ich rief also wieder bei dem Haendler an und erzaehlte ihm das. Er was ziemlich erbost und meinte was wir fuer ein Theater machen und schliesslich geht es ja um den Wagen und es ist doch egal was fuer eine Vorgeschichte der hat. Das die Ungewissheit eine Wertminderung ist wollte er nicht einsehen.

Nun ja, ich hab ihm gesagt, dass wir den Wagen gerne einmal durchecken lassen wollen, bevor meine Freundin den Kaufvertrag unterzeichnet. Er willigte ein. Also haben wir jetzt am Mittwoch einen Termin beim Tuev.

Meine Fragen ist: Das Auto muss ja nicht schlecht sein (mal sehen was der Tuev sagt) aber stimmt es, dass eine nicht bekannte Anzahl Vorhaltet und Import keine Wertminderung des Autos ist (wie der Haendler behauptet)?

Wenn das Auto in Ordnung ist (nicht manipuliert, kein Unfallschaden) wuerde meine Freundin den Vertrag unterschreiben, da ja schon Versicherung abgeschlossen ist und sie das Auto angemeldet hat und der Haendler nicht zuruecktreten will und die Anzahlung behalten will. Ich wuerde nur dann nochmal versuchen den Preis ein wenig zu drücken. Nur haben wir dabei ein komisches Gefühl.

Es macht mich sauer, dass der Haendler so unehrlich ist. Natuerlich hat meinen Freundin ja auch Schuld, einfach dem Haendler zuzusagen ohne vorher die Papiere anzuschauen (Scheckheft wurde nicht angeschaut, der Haendler meinte nur das ist in Ordnung nur drei eintraege drin. Aber man haette da wahscheinlich gesehen, dass der Wagen aus dem Ausland ist). Sie hat ihm einfach Vertraut.

Habt ihr noch Tips, was man nun noch machen könnte, wie man dem Haendler gegenuebertritt?

Entschuldigt fuer diese Lange Geschichte, wir beide sind nur gerade ein wenig verzweifelt. Vielen Dank schon mal im Voraus!

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16 Antworten

Moin!

Willkommen bei MT!

Hmm, dumme Geschichte. Rat beim Automobilclub einholen, mitunter helfen die auch Nicht-Mitgliedern mit einigen telefonischen Auskünften. TÜV und Co. könnten auch wichtige Hinweise liefern. Wenn Ihr aus der Nummer rauswollt, ggf. juristischen Rat, auch über Rechtsschutzversicherung, einholen. Ist der Händler in der Kfz-Innung? 

Grundsätzlich werden Importwagen günstiger gehandelt als Fahrzeuge für den dt. Markt. Abweichende Ausstattung möglich. Das der Händler einem Check zustimmt, ist aber positiv zu sehen.

Seit im Okt. 2005 die Fahrzeugpapiere geändert wurden, ist der Vorbesitz nicht mehr so einfach einzusehen (keine Daten zu den Vorbesitzern mehr). Da soll aber das KBA helfen können. Bei Importwagen bin ich aber überfragt. 

Würde morgen dringend einige Telefonate führen.

Viel Erfolg!   

Themenstarteram 22. April 2013 um 17:03

@Wendtland (<- ist schoen da :): Vielen Dank fuer die schnelle Antwort und die Tips an welche Stellen ich mich noch wenden kann. Werde morgen mal beim Automobilclub und KBA anrufen.

Raus aus der Nummer wollen wir ersteinmal nicht, wenn das Auto in Ordnung ist und der Preis nocht etwas gedrueckt werden kann ist das alles ja gar nicht so schlimm (ausser der ganze stress).

Also ich kann deine Lage verstehen, aber du musst auch den Händler verstehen. Erst kommt eine Frau und schaut ein Auto an das sie dann auch anzahlt und anmeldet, also sozusagen kauft, und danach kommen Nachverhandlungen. Irgendwie ist deine Freundinn selber schuld. Wenn ich ein Auto kaufen gehe kenne ich mich aus oder nehme jemand mit der Ahnung hat. Ein " schnell, schnell" Autokauf ist nie gut.

Allerdings kann ich dich auch verstehen, ich mag es auch nicht wenn mir Sachen beim Autokauf verschwiegen werden. Ehrlich wehrt am Längsten.

Ich würde mit der Kiste zum TÜV und mal alles checken lassen. Ich denke wenn der Händler dem eh schon zustimmt sollte alles passen.

Aber wegen dem Preis dücken, na ja? Das macht mann normal wenn mann das Auto anschaut, macht da einen Preis aus und verhandelt.

Aber vielleicht kannst ihn ja noch ein bischen weichkochen weil er verschwiegen hat das es ein Import oder re- import ist.

Wünsch dir ein positives Ende bei der Geschichte.

Ist das ein Diesel oder Benziner?

80tkm in 5 Jahren wären bei einem Diesel doch etwas wenig.

am 22. April 2013 um 21:31

Zitat:

Original geschrieben von spudubi

Es macht mich sauer, dass der Haendler so unehrlich ist.

Ich habe noch keinen ehrlichen Autohändler gesehen. Ehrlichkeit ist generell selten, aber speziell in diesem Geschäftszweig absolut unüblich.

Ehrlich währt am längsten, ja, macht aber nicht immer ausreichend satt.

Falls Du weiterhin auch nur die geringsten Bedenken haben solltest, lass den Kauf sein.

wir haben auch ein import fahrzeug, musste selber nochmal gucken.

stimmt, du siehst keine fahrzeugbesitzer im ausland.

bei mir steht in den papieren 0 vorbesitzer, obwohl ich den gebraucht aus italien mitgebracht habe.

am 23. April 2013 um 7:08

hi,

ich hab im Internet mal einen Mercedes ersteigert für viel Geld. Der verkäufer sagte er hat einen Vorbesitzer. Ich hab gedacht 1.Hand Auto. Vor Ort merkte ich im gespräch das er der 2.besitzer ist und war enttäuscht. im brief sah ich das es schon 4 besitzer gesamt gab. also war ich sehr verärgert weil ich lange gefahren bin und überführungskennzeichen usw mit hatte.

es war eine mercedes niederlassung, dessen mitarbeiter dieses auto privat verkaufen wollten.

nach viel geschrei und hin und her hab ich ca 1000 euro weniger bezahlt!

du hast ja auch 2 wochen rückgaberecht. also überlegen ob das auto beim tüv gut abschneidet und dieses geld wert ist, dann als lehrgeld abschreiben. oder etwas ärger hin und her und wieder neues auto suchen.....

Zitat:

Original geschrieben von Master of Disaster

 

du hast ja auch 2 wochen rückgaberecht. also überlegen ob das auto beim tüv gut abschneidet und dieses geld wert ist, dann als lehrgeld abschreiben. oder etwas ärger hin und her und wieder neues auto suchen.....

Wie kommst du denn darauf? Seine Freundin war vor Ort und hat direkt mit dem Verkäufer die Vereinbarungen getroffen. Da gibt es kein Generelles Umtauschrecht!!

Das gesetzlich verankerte 2 Wöchige Umtauschrecht bezieht sich ausschließlich auf Fernabsatzgeschäfte (onlinehandel) und Haustürgeschäfte.

Wenn du in einen Laden gehst und kaufst dort etwas gibt es kein Umtschrecht sondern du bist auf die Kulanz des Ladens angewiesen.

Gruß Tobias

am 23. April 2013 um 7:37

Ich meinte, wenn man sich mit dem Käufer einigt, kann er ein Teil des Geldes einbehalten und den Kauf rückgängigm machen.

Bei Mangel könnte man ihn zurückgeben (wenn etwas verschwiegen wurde)

grundsätzlich steht die anzahl der halter ebenso im brief wie ein reimport. beim reimport ist die schlüsselnummer nämlich genullt. wen man sowas nicht weiss oder nicht nachschaut ist das schonmal relativ "fahrlässig". ich unterschreibe ja auch keine versicherungspolice oder einen kaufvertrag eines hauses wen ich mir den inhalt nicht durchgelesen habe oder den inhalt nicht verstehe....in soweit muss hier auch ganz klar die schuld bei deiner freundin gesucht werden.

so aber mal butter bei den fischen....ihr denkt immer das ein autohändler alles wissen müsste, jede geschichte eines fahrzeuges aus dem ff kann, auf jede frage eine passende antwort hat und eh immer alles stimmt....das ist definitiv NICHT der fall, ist KEIN MUSS und auch nichts unseriöses. ein händler hat eine gewisse anzahl von fahrzeugen. somit ist es vielleicht bei mir (nein ich bin kein händler) so das ich die geschichte meiner fahrzeuge alle kenne. weil es mich eben interesiert und ich ZEIT habe. ein händler kauft einen wagen, verlässt sich da auf die geschichte des damaligen verkäufers, nimmt den brief, schaut nach der erstzulassung und der halter und dann geht der wagen in die gängigen börsen. das es sich ggf um einen reimport handelt MUSS je nach kaufvertrag angegeben werden. ist hierbei eine falsche angabe gemacht siehts anders aus. es gibt aber auch kaufverträge wo eine solche angabe NICHT gemacht werden muss. grundsätzlich sind solche angaben meines wissens nach keine pflicht (da kann ich mich aber auch irren).

ALLERDINGS kann man die herkunft der wagen im scheckheft oder anhand der nullung in den papieren einsehen. wen der händler das nicht gemacht hat MUSS das nicht unbedingt ein fehler sein. schaut man selbst nicht nach ist das auch nicht unbedingt ein fehler, dann muss man sich aber auch nicht beschweren.

Zitat:

Original geschrieben von Master of Disaster

Ich meinte, wenn man sich mit dem Käufer einigt, kann er ein Teil des Geldes einbehalten und den Kauf rückgängigm machen.

Bei Mangel könnte man ihn zurückgeben (wenn etwas verschwiegen wurde)

Zu Punkt 1: :confused::confused::confused::confused:

Zu Punkt 2: Das ist wieder ne andere Sache.

@TE

Sowas passiert, wenn Frauen ein Auto kaufen. :D

Es wird doch einen Vetrag bestehen, oder? Also kann man auch nachvollziehen, ob der Wagen als Importfahrzeug verkauft wurde.

Und was ich nicht verstehe...du hast doch einen Anwalt konsultiert -> wenn nicht er helfen kann, wer dann? :p

am 23. April 2013 um 12:08

Ich habe auch mit einem unehrlichen deutschen handler Geschoft zu machen back in 2008. Er hat mich durch Lugen mit 1600 euro gekurzt und die Summe von seinem Chef verheimlicht.

Diesmal wunsche ich herrn Udo Balzer aus Bad Schwalbach viel viel Gluck.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Zitat:

Original geschrieben von Master of Disaster

Ich meinte, wenn man sich mit dem Käufer einigt, kann er ein Teil des Geldes einbehalten und den Kauf rückgängigm machen.

Bei Mangel könnte man ihn zurückgeben (wenn etwas verschwiegen wurde)

Zu Punkt 1: :confused::confused::confused::confused:

Zu Punkt 2: Das ist wieder ne andere Sache.

@TE

Sowas passiert, wenn Frauen ein Auto kaufen. :D

Es wird doch einen Vetrag bestehen, oder? Also kann man auch nachvollziehen, ob der Wagen als Importfahrzeug verkauft wurde.

Und was ich nicht verstehe...du hast doch einen Anwalt konsultiert -> wenn nicht er helfen kann, wer dann? :p

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben wurde und dort nicht erwähnt ist, dass es ein (Re-)Importfahrzeug ist wäre dies, wie der ADAC schon sagte ein Mangel -> Gesetzliche Gewährleistung, Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich.

Selbes, wenn die Anzahl der Vorbesitzer falsch angegeben wurde. Evtl. lässt sich über die Historie des Fahrzeugs etwas herausfinden.

Ohne Rechtsbeistand wird es aber schwierig da was zu machen, vor allem wenn Deine Freundin den Wagen behalten will.

Nur mal so am Rande:

Zitat:

Auch vom Golf IV Variant gab es zahlreiche Sondermodelle (zum Beispiel Edition, Champ, Pacific, Ocean, Special, GT Sport, Sport Edition). Die letzten Modelle verließen im Mai 2006 das Werk in Wolfsburg.

(Zitat Wikipedia)

Der hier soll aus 2007 sein... :confused:

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