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Gebrauchtwagenkauf mit beantragtem Kleingewerbe möglich?
Hallo
Ich versuche mich kurz zu halten. Seit einiger Zeit bin ich auf der Suche nach einem neuen Gebrauchten und wurde vergangene Woche fündig. Das Auto wird von einem Händler verkauft der das Auto nur an Gewerbetreibende verkaufen möchte.
Ich hatte versucht dem Händler zu erklären, dass ich um die Umstände der Gewährleistung weiß und vertraglich darauf verzichten würde oder das Auto im Kundenauftrag kaufen würde. Leider lässt der Händler nicht mit sich reden bzw. kommt mir dahingehend nicht entgegen, verständlich wenn selbst der vertraglich geregelte Gewährleistungsausschluss keine Wirkung hat im Streitfall.
Ich habe im Grunde keine gleichwertigen Alternativen und nun kam mir die Idee, dass ich schnellstmöglich ein sogenanntes Kleingewerbe beantrage und dieses notfalls nach einigen Monaten wieder einzustampfen. Das hatte ich bereits vor einiger Zeit vorgehabt und mich mit der Gewerbeform beschäftigt, jedoch fehlt es mir weiterhin an einer echten Geschäftsidee, die auf Dauer ausgelegt ist. Aufgrund meiner Fähigkeiten würde ich irgendwas in Richtung Webdesign und Programmierung anstreben. Sprich nichts was mit der KFZ Branche zu tun hat. Ich strebe übrigens eine 100% Privatnutzung an.
Lange Rede kurzer Sinn:
Wenn ich irgendein Kleingewerbe beantrage erhalte ich den Gewerbeschein erst nach frühestens 4 Wochen. Wenn ich dem Händler gegenüber jedoch bereits jetzt als Gewerbetreibender (mit Kleingewerbe) auftrete, welche Daten werden seitens des Händlers erfasst?
Ich würde die simpelste Form (Kleinunternehmerregelung ohne Handelsregistereintrag und unter 22.500€ Jahresumsatz) wählen.
Somit würde ich eh als Privatperson auftreten und auch im Fahrzeugbrief + Schein stehen. Ich kann mir lediglich vorstellen, dass der Gewerbeschein an sich vorgezeigt werden muss (soll selten der Fall sein) und die Steuernummer wobei es erlaubt sein soll auf eine bereits beantragte Steuernummer zu verweisen.
Ich denke dem Händler ist es grundsätzlich egal solange er rechtlich aus dem Schneider ist. In einem anderen Forum hatte ich gelesen dass, salopp gesagt, nur ein Haken im Kaufvertrag gesetzt wird aber stimmt das? Oder zählen Kleingewerbetreibende erst gar nicht zum Kreise der gewünschte Gewerbetreibenden?
Und wie sieht es dann bei mir als angehender Gewerbetreibender (Kleinunternehmer) aus? Könnt ihr mir sagen, ob ich irgendwas nachträglich zu befürchten habe? Ich denke da an den Kauf vor Ausstellung des Gewerbescheins, Ausgaben knapp unter der Jahresumsatzgrenze ohne einen Gewinn einzufahren? Wie gesagt würde ich das Kleingewerbe nach einigen Monaten vermutlich erst einmal wieder abmelden sodass ersichtlich wird, dass darüber nur ein Autokauf getätigt wurde.
Fragen über Fragen, ich hoffe eure Antworten.
Und ja, das Auto ist echt gut und wäre mir den verhältnismäßig geringen Aufwand der Gewerbeanmeldung wert. Vergleichbare Fahrzeuge sind 2.000 bis 4.000€ teurer.
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20 Antworten
Kauf das Auto über einen guten Freund oder halt Chef mit Gewerbeschein. Auf die Formulare ( wirst stauen, wer sich dann alles bei dir meldet) hätte ich keine Lust.
Ich kenne leider niemanden in meinem engeren Freundes oder Familienkreis der ein eigenes Gewerbe besitzt. Auf Post vom Finanzamt + HK/IHK die jährliche Steuerklärung Anlage G, EÜR usw. bin ich bereits mental vorbereitet.
Mir kam nach deinem Beitrag die Idee ein dort lokal ansässigen Händler anzuheuern das Auto für mich zu kaufen und mir direkt danach zu verkaufen für 100-200€ obendrauf. Ich kann nur nicht abschätzen ob das ein faires Angebot ist und so einfach möglich ist. Der Weg wäre dann wie folgt: Händler -> angeheuerter Händler -> Mitarbeiter oder Händler Privat -> ich
Das setzt natürlich voraus dass es für den angeheuerten Händler keinen großen Aufwand bedeutet denn dieser wird vermutlich nicht nur ein Kleingewerbetreibender sein. Und rechtlich sollten nicht alle Zwischenhändler im Brief stehen müssen vor dem jeweiligen Verkauf.
Wie soll der 2. Händler das seriös wasserdicht ohne Gewährleistung an Dich verkaufen? Jedenfalls nicht für 100-200€ …
Mein Halbwissen sagt, Mehrwertsteuer. Gewerbetreibende unter sich keine Mehrwertsteuer. Händler an Privat MwSt.,
aber hab davon nicht wirklich Ahnung.
Das ist Unsinn, auch ein Gewerbetreibender kann als Kleinunternehmer MwSt.-pflichtig sein. Es geht dem Händler nur um den Verzicht auf die gesetzliche Gewährleistung, die man, auch wenn es der private Endkunde selber möchte, nicht wirksam ausschließen kann.
Was der Händler als Bestätigung sehen möchte, dass du gewerblich und nicht privat handelst, musst du ihn selber fragen.
Hab ich doch gesagt, verkauft der Händler an Privat fällt MwSt. an. Er hat ja noch kein Gewerbe, wobei Kleingewerbe wieder anders ist.
Klar geht es hauptsächlich um die Gewährleistung, nur wird er keinen Gewerbetreibenden finden (der Gesetzmäßig agiert) der das Fahrzeug für ihn kauft.
So ist es, weil dieser dann selber Gewährleistungspflichtig beim Weiterverkauf wird. Es wird daher schon seinen Grund haben, warum der Händler das Fahrzeug deutlich unter dem üblichen Marktwert anbietet und nur ohne Gewährleistung verkaufen möchte. Es steht zu befürchten, dass Mängel oder Schäden vorliegen, die ein sachkundiger gewerblicher Käufer erkennen sollte, Stichwort unverzügliche Rügepflicht nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) bei B2B-Geschäften.
Das muss noch nicht mal sein. Ich meine, dass das Risiko ab alter und Laufleistung x eben so hoch eingepreist werden müsste, dass es sich einfach kaum lohnt. Selbst wenn das Auto jetzt soweit mängelfrei ist, kann keiner sagen wie das innerhalb des einen Jahres in unbekannter Kundennutzung sein würde. Oder wer würde hier nur sein eigene Auto leichten Herzens mit voller Gewährleistung verkaufen wollen? Für ein paar Euro mehr? Keiner. Warum? Sind die alle voller Mängel? Nein.
Mit MwSt. hat das alles überhaupt nichts zu tun und kauft ein Händler von einer Privatperson und verkauft es weiter (egal an wen), fällt keine Mehrwertsteuer an.
BTT: Ich würde solchen Quatsch lassen. Mag ja sein, dass das ein super Angebot ist (verdächtig, oder?), aber dass du dann ein Gewerbe hast und das auch ohne Umsatz eine Menge Arbeit machen wird, ist dir ja noch nicht so recht bewusst. Und was ist, wenn du das Auto verkaufen willst? Dann bist du der Gewerbetreibende, der Gewährleistung einem Privatkunden geben muss. Oder fängst du dann ein Strohmanngeschäft an, damit du da drum rum kommst? Alles maximal umständlich und daher nicht empfehlenswert.
Zitat:
@Goify schrieb am 16. August 2022 um 10:43:36 Uhr:
Mit MwSt. hat das alles überhaupt nichts zu tun und kauft ein Händler von einer Privatperson und verkauft es weiter (egal an wen), fällt keine Mehrwertsteuer an.
Auf den Gewinn fällt Umsatzsteuer an, das nennt man dann Differenzbesteuerung. Da der Gewinn nicht offenbart werden soll/muss, wird in solchen Fällen die Umsatzsteuer auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Für die Kleinunternehmerregelung ist das aber egal, ein Kleinunternehmer weist in seinen Rechnungen keine Ust. aus und er kann aus eingehenden Rechnungen keine Vorsteuer ziehen.
Man kann die Nummer durchziehen mit Gewerbe anmelden, Zettel beim Kauf vorlegen, Gewerbe dann artig wieder abmelden und dann ist der Drops gelutscht.
Und selbst wenn das Gewerbe bestehen bleiben soll.... es wurde doch klar gesagt, dass der Wagen für private Zwecke ist und dann - unterstelle ich - auch nicht als Betriebsausgabe verrechnet werden soll. Ist also steuerlich dann irrelevant.
Ob ich allerdings auf diese Nummer Lust hätte.... nein, eher nicht.
Ich glaube meine Intension kam bei einigen falsch rüber.
Ich möchte das Auto nur für mich privat kaufen und auch nur privat nutzen.
Hierfür würde ich ein sogenanntes Kleingewerbe eröffnen auf dem möglichst kleinsten Level. Also ohne umsatzsteuerpflichtig zu sein, ohne Handelsregistereintrag und was sonst noch für Kopfschmerzen sorgt.
Sehr wahrscheinlich werde ich nicht einen Cent Umsatz generieren und das Kleingewerbe nach einigen Wochen/Monaten wieder abmelden. Spätestens dann würde das Auto doch 100% in mein Privateigentum übergehen. Den Kauf würde ich nicht einmal verbuchen da ich das Auto mit privaten Mtteln kaufen werde, es nicht gewerblich nutzen würde und auch nicht weiterverkaufe.
So ist zumindest momentan meine Idee.
Das ist zwar mit etwas Bürokratie verbunden aber nachdem ich nochmal eine Nacht drüber geschlafen habe, wird das der einfachste und sicherste Weg sein.
Einem Zwischenhändler möchte ich ungern vertrauen, mal abgesehen von den Mehrkosten die mich vermutlich erwarten werden. Ihr meint ja bereits, dass meine gedachten 100-200€ Provision zu wenig sind.
Zum Thema Zwischenhändler: Der Händler muss das Auto ja aus dem gewerblichen Handel in den Privatbesitz bekommen, damit ich als Privatperson das Auto ohne Gewährleistungsanspruch kaufen kann. Ist das denn so kompliziert und umständlich?
Ich würde annehmen dass der Händler sich oder einem Mitarbeiter das Auto für +-0 "überschreiben" kann damit das Auto raus ist aus B2C Sektor und der Händler als Privatperson oder einer seiner Mitarbeiter verkauft mir das Auto dann sozusagen privat.
Das Auto ist übrigens kein Unikat oder auffällig günstig. Das Gesamtpaket gefällt mir hinsichtlich der farblichen Zusammensetzung sowie der Sonderausstattung. Das macht das Auto für mich so interessant.
Edit: Was ich gerade erst sehe, normalerweise werden auf Mobile.de ja die Brutto- und Nettopreise angezeigt. Bei dem Fahrzeug ist nur ein Preis aufgeführt. Handelt es sich dabei in der Regel um den Netto oder Bruttopreis bzw. wie wird das unter Händlern geregelt? Ein Händler muss ja auch von einem anderen Händler den Bruttopreis verlangen. Daher, ist wird der angezeigte Preis als Bruttopreis verstanden oder als Nettopreis und ich muss noch die 19% Mwst. draufzahlen, die ein normaler Händler sich vom Finanzamt wieder zurückholen würde? Wenn das der Nettopreis ist, dann hat sich die Sache nämlich schon wieder erledigt und das Auto ist überteuert.
Stell doch mal Link ein zum Inserat
Der hier ist es.
Das kann man nicht eindeutig sagen. Entweder der Wagen war mal ein Privatwagen, also muss keine MwSt. ausgewiesen werden, dann ist es der Bruttopreis (jedoch ohne MwSt.) oder aber es ist ein Angebot ganz speziell ausschließlich für Gewerbetreobende, dann darf auch der reine Nettopreis angegeben werden ohne Bruttopreis.
Da hilft es wohl nur, den Händler zu fragen, wie der Preis zu verstehen ist.