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Gebrauchtwagenkauf mit Mängel
Hallo,
hätte gern ein paar Meinungen zu folgender Sache,
Ich hab mir am Sonntag(13.10.2013) einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft der 12 Monate Gewährleistung gibt. Bestandteil des Vertrages war eine positive Überprüfung(§57a), die wurde auch am Montag(14.102013) durch eine "Werkstatt" mit positiven Gutachten durchgeführt. Dadurch wurden alle Bedingungen des Vertrags erfühlt und habe mir das Fahrzeug am selbigen Tag noch geholt. Heute(18.10.2013) haben wir sämtliche Bauteile am Fahrzeug kontrolliert und sind auf folgende Mängel gestoßen:
+Mir wurde mal verschwiegen das das Fahrzeug umlackiert wurde, jetzige Farbe ist weiß im Typenschein steht silber(leider erst beim Anmelden bemerkt)
+bei den im Preis integrierten Winterreifen(die nicht montiert waren) ist ein Reifen von einem anderen Hersteller, wurde ich nicht darauf hingewiesen
+Hinterachslager links und rechts
+Querlenkergummi links und rechts vorne
+Bremsleitungen hinten angerostet
+Motor hat nicht die volle Leistung(wahrscheinlich "nur" ein Schlauch vom Turbo, näheres weiß ich erst morgen)
+PDC hinten, einer von vier Sensoren defekt
Laut Urteil eines Fachmanns dürfte die Werkstatt wegen Hinterachslager, Querlenkergummi und Bremsleitungen niemals ein positives Gutachten ausstellen!
Geschätzte kosten: ca. €480,-mit Arbeitszeit(Privat) plus €300,- für 2 neue Reifen die ich ja für Achsgleiche Bereifung benötige. Kaufpreis des Fahrzeuges: €4000,-
Welche rechtlichen Ansprüche habe ich, welche Kosten muss der Händler übernehmen, welche Möglichkeiten hab ich und wie soll ich weiter Vorgehen?
Bitte um Hilfe.
Mfg
P.S: Komme aus Österreich
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Armin19
+bei den im Preis integrierten Winterreifen(die nicht montiert waren) ist ein Reifen von einem anderen Hersteller, wurde ich nicht darauf hingewiesen
das stellt zumindest in .de - sofern nicht vertraglich hersteller/typ festgehalten wurde - keinen mangel dar!
Zitat:
Laut Urteil eines Fachmanns dürfte die Werkstatt wegen Hinterachslager, Querlenkergummi und Bremsleitungen niemals ein positives Gutachten ausstellen!
WARUM wurde dieser 'fachmann' nicht VOR dem autokauf aufgesucht...
...hat dieser 'fachmann' eine eigene werkstatt und damit natürlich ein wirtschaftliches interesse daran, diese verschleißteile zu tauschen?
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17 Antworten
Ich würde das Auto zurück geben.
Zitat:
Original geschrieben von Armin19
+bei den im Preis integrierten Winterreifen(die nicht montiert waren) ist ein Reifen von einem anderen Hersteller, wurde ich nicht darauf hingewiesen
das stellt zumindest in .de - sofern nicht vertraglich hersteller/typ festgehalten wurde - keinen mangel dar!
Zitat:
Laut Urteil eines Fachmanns dürfte die Werkstatt wegen Hinterachslager, Querlenkergummi und Bremsleitungen niemals ein positives Gutachten ausstellen!
WARUM wurde dieser 'fachmann' nicht VOR dem autokauf aufgesucht...
...hat dieser 'fachmann' eine eigene werkstatt und damit natürlich ein wirtschaftliches interesse daran, diese verschleißteile zu tauschen?
Erstmal danke für eure Hilfe.
Bzgl. Reifen also das du mich nicht falsch verstehst 3 Stück sind von Dunlop und 1 Stück von Nankang...das ist doch schon mal gegen die StVO/KFG also für mich ohne nutzen.
Der Fachmann ist ein guter Freund der Familie und arbeitet in einer BMW-Werkstatt. Definitiv kein wirtschaftliches Interesse. Ich hab die von ihm bemängelten Teile selber gesehen...total hinüber.
War eine spontan Aktion mit der Besichtigung und normal sollte man sich denken das das Fahrzeug nach einer positiven Überprüfung in guten Zustand sein sollte.
Natürlich, zurück geben wäre auch eine Möglichkeit...
Zitat:
Original geschrieben von Armin19
Bzgl. Reifen also das du mich nicht falsch verstehst 3 Stück sind von Dunlop und 1 Stück von Nankang...das ist doch schon mal gegen die StVO/KFG also für mich ohne nutzen.
zumidnest in .de ist nicht vorgeschrieben, das die reifen von ein und demselben hersteller sein müssen - es müssen nur auf gleiche reifen pro achse (d.h. entweder nur radial- oder nur diagonalreifen) verbaut sein...
Okay gut du hast Recht gibt kein gesetzliches Verbot dafür.
Das wäre ein Problem weniger.
Rein rechtlich musst du dem Verkäufer die Mängel auflisten und die Chance zur Nachbesserung geben.
Erst dann kannst du hier was weiteres verlangen sofern du ihm nicht nachweisen kannst, dass er dich absichtlich belogen hat.
Wie hat die Menschheit nur vor dem I-Net überlebt?
Sorry TE das ich jetzt hier etwas impulisv wirke, aber WARUM WARUM wird im Nachhinein "jedes Bauteil" kontrolliert!?
Verkäufer kontaktieren und ihm die Sachlage erklären...mitunter ist dann schon alles an Unklarheiten beseitigt.
Noch mal der Hinweis: Der TE kommt aus ÖSTERREICH und da können wir mit unserem (deutschen) Rechtsverständnis nicht viel ausrichten,w eil es u.U. in dem Nachbarland ganz andere Bestimmungen gibt.
Ansonsten gebe ich meinem Vorscheiber recht ....
Entsprechend der EU Richtlinie 1999/44/EG ist das innerhalb der EU geregelt. Daher gab es ja die Gesetzesänderung in der BRD.
In Österreich geht das nicht nach dem BGB sondern nach dem Gewährleistungsrecht.
http://www.europakonsument.at/cs/Satellite?...
Ist doch schön, dass es nicht nur einheitliche Pekunia, sondern auch einheitliche Legis gibt.
Es geht aber nicht um den 525d e60?
Zitat:
Original geschrieben von Dr.Mabumsen
Es geht aber nicht um den 525d e60?
Glaube nicht, denn dieser ist SCHWARZ.
Im Eingangspost steht aber:
Mir wurde mal verschwiegen das das Fahrzeug umlackiert wurde, jetzige Farbe ist weiß im Typenschein steht silber
Oups... hab ich überlesen. Mein Fehler!
Nein nicht um den E60!
Der Grund warum ich das im nachhinein erst bemerkt habe ist das ich den Unterboden für den Winter herrichten wollte sprich Unterbodenschutz spritzen und das war absolut nicht zu übersehen!!
Naja hab den Verkäufer kontaktiert und Anfangs wollte er mir irgendwelche billigen Ebay Ersatzteile schicken und keine Arbeitszeit zahlen. Dann meint er wieder das ist ein Verschleißteil er informiert sich bei seinem Anwalt. Also die Chance das er es repariert werde ich ihm nicht mehr geben, da ich kein Vertrauen in "seine" Werkstätten habe.
Zitat:
Original geschrieben von Armin19
Also die Chance das er es repariert werde ich ihm nicht mehr geben, da ich kein Vertrauen in "seine" Werkstätten habe.
Meines Wissens nach musst du ihm die Chance zur Nachbesserung geben bevor du vom Vertrag zurücktreten kannst!