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Gebrauchtwagenkauf nach 5 Monaten Schaden übernimmt Händler kosten?

Themenstarteram 18. November 2016 um 19:20

Guten Abend. Ich habe am 24.05.2016 bei einem Autohaus einen gebrauchten Ford Kuga Baujahr 2008 gekauft. Dies war ein direkter Kaufvertrag zwischen mir und dem Händler, also kein Weiterverkauf im Auftrag einer dritten Person. - wir haben keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, da im Kaufvertrag ein Jahr Gewährleistung für Sachmängel vermerkt ist (Kaufvertrag Vorlage von 08/2015) Nun folgendes: Am 07.11.2016 kam die Meldung Motorstörung im Fahrzeug, daraufhin habe ich das Autohaus angerufen um denen das mitzuteilen, daraufhin gaben diese mir einen Termin für den 22.11.2016. Mit der Aussage, das wäre bei dem Auto normal. Am 09.11.2016 wollte ich früh auf Arbeit fahren, Batterie tot. Kein Licht, kein Aufsperren nix war mehr möglich an dem Auto. Darauf hin habe ich den ADAC angerufen, dieser hat mein Auto zu der Werkstatt abgeschleppt, an dem Tag wurde eine neue Batterie eingebaut innerhalb von 2 Stunden obwohl gesagt wurde die müssten erst eine Bestellen. Nun ja, nix dabei gedacht und die 160€ bezahlt. Da eine Batterie nun mal ein Verschleißteil ist. Nun der Höhepunkt, diese Woche am 15.11.2016 wollte ich Abends zu Freunden fahren, die Lenkung ging schon etwas schwierig, das Licht fing während der Fahrt an zu flackern und Auto ging aus. Habe das Autohaus informiert, telefonisch, diese haben einfach aufgelegt. Dann habe ich den ADAC angerufen dieser hat mich wieder zum Autohaus abgeschleppt. Dort stand das Auto bis Donnerstag weil wir Feiertag hatten am Mittwoch. Am Donnerstag früh bei Zeiten zum Autohaus gefahren, denen das alles erklärt und gestern kam der Anruf das die Lichtmaschine hinüber sei, das ganze soll mich 460€ kosten. Heute kam der Anruf das dass Auto morgen abgeholt werden kann. Nun frage ich mich, was ich mit dem einem Jahr Gewährleistung? Und das eine Jahr wird ja auch noch mal unterteilt, das heißt das bis nach einem halben Jahr des Kaufes der Händler für jeglichen Mangel grade stehen müsste und diesen kostenlos Beheben müsste? Muss ich das jetzt auch bezahlen, oder wollen die mich über den Tisch ziehen? Das halbe Jahr läuft ja am 24.11.2016 aus.

Beste Antwort im Thema

Autos mit solchen Laufleistungen unterliegen normalem Verschleiß, der nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist.

Der Verkäufer gewährleistet nur, dass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei ist.

Eine Lichtmaschine, die beim Kauf bereits defekt war, hätte sich vermutlich eher bemerkbar gemacht.

Lies mal hier:

https://www.adac.de/.../default.aspx?...

und hier:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Wenn der Verkäufer sich querstellt mußt du überlegen, ob sich das Prozeßkostenrisiko lohnt.

Dabei solltest du beachten, dass du ohnehin keinen Anspruch auf ein Neuteil hast, sondern nur auf eine Instandsetzung, sofern du den Prozeß gewinnst.

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Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung mit Umkehr der Beweislast. Da brauchst du nur einen Mangel am Fahrzeug haben und der Händler muss beweisen, dass dieser Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Es wird quasi vermutet, dass der Mangel schon vorhanden war, sich nur noch nicht ausgewirkt hat. Den Beweis kann der Händler selten (fast nie) führen.

Du schreibst leider nicht, wie viele km das Auto schon gelaufen hat. Denn "normaler" Verschleiß ist kein Gewährleistungsfall. Aber auch da muss der Händler beweisen, dass es sich um normalen Verschleiß handelt.

Im zweiten halben Jahr musst du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war, kannst du meistens auch nicht.

Fazit für mich: Zunächst muss der Händler die Kosten des Lima tragen. Der wird dir aber vermutlich das Auto nur gegen Zahlung heraus geben. Zwei Möglichkeiten: Stell dich arm "kann ich überweisen, soviel Geld hab ich nicht dabei" und überweist dann "unter Vorbehalt der Rückforderung" oder du lässt dir auf der Barzahlungsquittung vermerken, dass du nur unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt hast. Und dann musst du notfalls per Anwalt und Gericht das Geld einklagen. Hoffentlich RS-versichert.

Die Lichtmaschine geht auf alle Fälle zu Kosten des Händlers! Wenn er zaubert einen Anwalt beauftragen! Hatten ähnliches gerade mit Ölverbrauch,Flexrohr und Klimakondensator! Erst quer gestellt und nach Post vom Anwalt Kopf überholt und Flexrohr und Kondensator neu! Die wollen Druck? Dann bekommen sie ihn! Haben allerdings Rechtsschutz

Welchen Kilometerstand hatte der Wagen beim Kauf und welchen Kilometerstand hat er jetzt?

Der hätte auch schon den - vermutlich überflüssigen - Tausch der Batterie übernehmen müssen.

Gewährleistung ist keine Garantie.

Ohne Angaben zu den Kilometerständen ist alles nur Wahrsagerei.

Themenstarteram 18. November 2016 um 20:05

Zitat:

@Oetteken schrieb am 18. November 2016 um 20:37:59 Uhr:

Welchen Kilometerstand hatte der Wagen beim Kauf und welchen Kilometerstand hat er jetzt?

Beim Kauf 107.285 und jetzt 113.138

Themenstarteram 18. November 2016 um 20:09

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2016 um 20:29:19 Uhr:

Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung mit Umkehr der Beweislast. Da brauchst du nur einen Mangel am Fahrzeug haben und der Händler muss beweisen, dass dieser Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war. Es wird quasi vermutet, dass der Mangel schon vorhanden war, sich nur noch nicht ausgewirkt hat. Den Beweis kann der Händler selten (fast nie) führen.

Du schreibst leider nicht, wie viele km das Auto schon gelaufen hat. Denn "normaler" Verschleiß ist kein Gewährleistungsfall. Aber auch da muss der Händler beweisen, dass es sich um normalen Verschleiß handelt.

Im zweiten halben Jahr musst du beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war, kannst du meistens auch nicht.

Fazit für mich: Zunächst muss der Händler die Kosten des Lima tragen. Der wird dir aber vermutlich das Auto nur gegen Zahlung heraus geben. Zwei Möglichkeiten: Stell dich arm "kann ich überweisen, soviel Geld hab ich nicht dabei" und überweist dann "unter Vorbehalt der Rückforderung" oder du lässt dir auf der Barzahlungsquittung vermerken, dass du nur unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt hast. Und dann musst du notfalls per Anwalt und Gericht das Geld einklagen. Hoffentlich RS-versichert.

Haben keine Rechtsschutzversicherung, habe mir aber heute vorsichtshalber schon so einen Schein für eine kostengeringere Rechtsberatung geholt.

Na ja wenn er mir mein Auto nicht raus gibt, gebe ich ihm das Ersatzfahrzeug auch nicht raus.

Autos mit solchen Laufleistungen unterliegen normalem Verschleiß, der nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist.

Der Verkäufer gewährleistet nur, dass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei ist.

Eine Lichtmaschine, die beim Kauf bereits defekt war, hätte sich vermutlich eher bemerkbar gemacht.

Lies mal hier:

https://www.adac.de/.../default.aspx?...

und hier:

https://www.adac.de/.../...angel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Wenn der Verkäufer sich querstellt mußt du überlegen, ob sich das Prozeßkostenrisiko lohnt.

Dabei solltest du beachten, dass du ohnehin keinen Anspruch auf ein Neuteil hast, sondern nur auf eine Instandsetzung, sofern du den Prozeß gewinnst.

Im allgemeinen gibt eine Lichtmaschine bei Kleinwagen zw. 100.000 - 120.000 und Mittelklasse 140.000 und 160.000 den Geist auf. Die Kohlen im Inneren sind dann einfach abgeschliffen. Bei Fahrzeugen in der Oberklasse mit hohen km Laufleistungen (Langstreckenfahrzeuge) schreiben die Hersteller einen Lima Austausch nach 200.000 km vor, dass man nicht plötzlich auf der Strecke stehen bleibt. Man kann sich das so merken, soviel Amperé der Generator bringt, so viele tausden km ist sie ausgelegt durchzuhalten. Also 150 A - 150.000 km.

Bei manchen Limas kann man sehr einfach die Kohlen wechseln. Kostenpunkt 15 Euro Material und 1 Stunde Arbeit. Das schaffen aber Teiletauscher heute nicht mehr sondern wechseln immer das ganze Bauteil. Kurz gesagt, der Generator war am Ende seines Lebenszykluses, was unter Umständen ein versteckter Mangel ist. Keine Ahnung wann Ford (km Stand) empfiehlt zu welcher Durchsicht die Lima zu wechseln, damit man eben nicht auf der Strecke stehen bleibt. Die Lima war niemals bei Autokauf 100% i.O. Nun muss man sehen, wer die Beweislast hat??? Innerhalb der ersten 6 Monate geht das schon zu lasten des Verkäufers, es sei denn, er hat ein Protokoll, wo niedergeschrieben ist, wie hoch der Ladestrom bei Autokauf war, z.B. 13,6 Volt. Denn bei einem Autokauf darf man schon annehmen, dass bei einem guten Gebrauchten keine Wartungsstaus aufgelaufen sind. Wenn Du das Auto in einem gut renomiertem Autohaus gekauft hast und diese einen gecheckten Gebrauchtwagen verkauft haben, würde ich den die Hosenträger schon einmal lang ziehen. Anders bei einem Muckefucken Händler auf der grünen Wiese.

Was viel irritierender ist jedoch, dass der Kunde mit einer neuen Batterie liegen bleibt, die in einem fachkompetenten meistergeführten Autohaus eingebaut wurde die der Kfz-Innung unterliegen. Hierbei misst man bei Einbau einer neuen Batterie immer den Ladestrom der Lichtmaschine, ob tatsächlich 13,6 - 13,8 Volt bei laufenden Motor anliegen. Dauert 10 Sekunden mit einem Multimeter. Hierbei wäre es aufgefallen, dass kein Ladestrom mehr anliegt. Dem Kunden das Auto so "schrottreif" auszuhändigen ist arrogant. Ist es ein Ford Autohaus, würde ich mich einmal mit der Deutschlandzentrale in Köln auseinander setzen, denn diese Arbeitsweise ist Marken schädlich.

Ein viel wichtiger Punkt ist aber nun der. Jedes Auto hat eine Ladekontrollampe. Läd die Lima nicht, brennt die Lampe im Tacho rot. Sie signalisiert, das Auto fährt auf Batteriestrom, keine Ladung! Dein Motor verbraucht ca. 300 Watt, plus Licht 120 Watt (bei Xenon 80 Watt), plus Innenraum, plus Lüftung, plus Scheibenheizung, plus Sitzheizung, plus Scheibenwischer... kann man sich ausrechnen wie weit man dann fährt. 100 km dann ist die Batterie leer. Brutal, eine neue Batterie gleich so tief zu entladen, das sogar der Motor aus geht. Vielleicht hat die neue Batterie jetzt einen Klatsch und läd nie mehr richtig. Wenn nun diese Lampe bei dir gar nicht ging und brannte, dann ist das schon ein erheblicher Mangel! Kann man testen. Kabel der Lima abziehen (ggf. abschrauben (aufpassen dass man keinen Masseschluß baut und einen Kurzschlußstrom erzeugt!!!)), und gucken, ob die Lampe innen leuchtet. Sehe ich so. Die Haftung dafür würde ich schon dem Autohaus geben. Alles in Summe durch Schlamperei.

Auf einen Temrin zu warten in 14 Tagen ist der Oberhammer! Bei so einer Meldung im Display. Im Autohaus steht dann, Dialogannahme, oder Sofortannahme über dem Tresen... Kras. Mal unverbindlich einen Rechtsbeistand fragen, was er aus den ganzen Sachverhalt machen kann... würde ich schon.

Nun ist aber eine neue Lima drin, nun fährt das Auto wieder 150.000 km. Tauschen oder Wandeln würde ich den Autokauf nun nicht. Wenn sie die Hälfte der Kosten tragen, kann man sich vielleicht in der Mitte treffen. Dann würde ich mir eine neue Werkstatt suchen! Aus Prinzip!

Also das mit der Amperezahl die ungefähr die Lebenszeit der Lima deuten soll ist ja der größte Quatsch und das es bei höherpreissigen Herstellern bei 200tsd km pro Forma die Lima getauscht wird genauso! Gerade die Käufer welche richtig Kohle gelassen haben würden sich verarscht vorkommen! Die Hersteller sind nichtmal fähig zusagen alle 2-3jahre wäre ein klima anlagen Check nötig da immer bissel was weg geht vom Kältemittel aber sollen nach gewissen km die Lima tauschen! P.s Evtl. Ne Montags-Lima erwischt wie unser Coupe auch! Die von meinem Omega hab ich bei 305tsd ausgebaut und neuen Regler verbaut und jut war! Rest stimme ich meinem Vorredner zu wobei die Lima gern der Händler sollte!

Versuchen kann man, dass der Händler das repariert. Eine Rechtsstreit würde man aber voraussichtlich verlieren. Die Abnutzung der Kohlebürsten und auch ein anderer Ausfallgrund der Lima sind Verschleißerscheinungen, die im normalen Betrieb entstehen. Nur übermäßiger Verschleiß - der schwer nachzuweisen wäre - ist rechtlich ein Mangel. Was im Rahmen liegt, das ist zwar defekt aber kein Mangel, den der Händlier im Rahmen der Gewährleistung tragen muss. I.ü. hängt der Verschleiß der Kohlebürsten in erster Linie davon ab, mit wieviel Last die Lima betrieben wird. Viele Nachtfahrten bedingen einen größeren Verschleiß, als Fahrten ohne volle Beleuchtung usw..

Es wäre mir absolut neu, dass es Hersteller geben sollte, die den Wechsel einer Lichtmaschine nach Wartungsplan vorschreiben.

Ich habe bei der erheblichen Anzahl von Fahrzeugen die ich besessen habe, nur eine einzige Lichtmaschine erneuern müssen und das war bei einem Corsa TD der nur wenig gelaufen hatte.

Selbst in meinem Audi 100 - V6 - 2,6, den ich 380.000 km gefahren habe, war bis zuletzt die erste Lichtmaschine drin.

Trotzdem fällt ein Defekt an einer Lichtmaschine nicht erst nach fünf Monaten auf, daher ist das für mich kein Mangel sondern Verschleiß.

Themenstarteram 20. November 2016 um 11:57

Hallo. Wollte euch nur mitteilen das wir die Lichtmaschine bekommen haben ohne etwas zu zuzahlen. :) ging unter Gewährleistung, aber ich denke das ist langsam von Händler zu Händler unterschiedlich.

Prima, dann ist der Händler wohl doch kulanter als befürchtet.

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