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Gebrauchtwagenkauf S350, Betrug?

Mercedes S-Klasse W220
Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 22:16

Da ich selbst gute Erfahrungen mit einem S350 gemacht habe bekam ein guter Bekannter eine entsprechende Empfehlung. Er kaufte sich nach mehreren Besichtigungen ein Fahrzeug von einem Händler in Gera. Entscheidend für die Wahl war die Top-Zustand Angabe in den Anzeigen im Internet (mobile u.a.) und die Farbe der Innenausstattung. Der Händler wirbt auf seiner Homepage mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung. Händler logiert nicht auf einem Hinterhof sondern hat angebl. mehrere Werkstätten.

Ergebnis: Schon nach wenigen Tagen eine lange Liste von Mängeln. Der beauftragte Gutachter vom TÜV hat einen Zeitwert von 2500 Euro, nach den notwendigen Reparaturen wäre ein solcher von 12500 anzunehmen. Kaufpreis lag bei rd. 10.000 Euro.

Noch Fragen?

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Hi.

Oh Herr.

Und was sollen wir nun dazu sagen?

*kopfschüttelnd und mit Arme in die Luft wedelnd kreischend um die Straßenlaterne rummrenn.*

 

Mfg

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Damit ist ja noch kein Betrug bewiesen - er kann erst einmal nur vermutet werden.

Unabhängig davon hat der Händler Pflichten.

Was die Mängel angeht zitiere ich immer wieder gern die Sachmangelleitlinie des ADAC

Besondere Schwierigkeiten bereitet bei der individuellen rechtlichen Würdigung häufig die Klärung und Definition des „üblichen Zustandes“ bzw. der „üblichen Beschaffenheit“. Dazu stellt der ADAC Folgendes fest:

Ein Kraftfahrzeug ist für eine übliche, normale Nutzung von mindestens 10 Jahren konstruiert. Es ist zudem eine Mindest-Laufleistung von 150.000 Kilometern zu erwarten. Fahrzeuge sind mindestens bis zu diesen Grenzwerten von Alter und Laufleistung grundsätzlich funktionsfähig.

Wenn dein Bekannter also kein Gewerbetreibender ist bzw. das Auto privat vom Händler, und nicht im Kundenauftrag, ohne Nennung von Mängeln gekauft hat und die o.g. Sachverhalte gegeben sind, so hat er laut ADAC ein Chance. Was hinterher die Richter daraus machen ist natürlich wie immer offen.

 

Hi.

Oh Herr.

Und was sollen wir nun dazu sagen?

*kopfschüttelnd und mit Arme in die Luft wedelnd kreischend um die Straßenlaterne rummrenn.*

 

Mfg

Was soll den laut Gutachter Alles defekt sein, was dein Bekannter beim Kaufübersehen hat?

10.000Euro Wertdifferenz die in der Instandsetzung warscheinlich weit höher aussehen, scheinen für mich wie arglistige Täuschung des Händlers oder absolut Blind ein Unfallwagen ohne Besichtigung gekauft.

Dieses Ergebnis scheint mir eher der Normalfall beim Kauf eines W220 zu sein, wenn man sich mit den Schachpunkten nicht auskennt und den Wagen vor dem Kauf nicht genauestens inspiziert.

Reparaturkosten von € 10.000 sind ja schnell erreicht, weshalb der Vorbesitzer den wagen wahrscheinlich auch abgegeben hat.

Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten:

Entweder der Wagen wurde an Privat und somit mit Gewährleistung und ohne den Ausschluß der Sachmängelhaftung durch den Händler verkauft, dann ist er für die Reparaturen verantwortlich.

Oder der Käufer hat keine Gewährleistung, weil er kein Privatkunde ist, bzw., wie es bei den alten Schleudern üblich ist, der Wagen wurde nicht durch den Händler, sondern durch einen Mittelsmann verkauft (Bruder, Onkel, etc.).

Dann hat man wenig Chancen und zahlt das entsprechende Lehrgeld.

 

lg Rüdiger:-)

Leute nochmals für alle. Man fährt bei der Probefahrt zum TÜV, Dektra, KÜS oder wie auch immer und lässt das Fahrzeug für 50- 100€ gründlich kontrollieren.

Wer das bei einem Fahrzeug für 10.000 Euro nicht macht ist selbst Schuld!

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 13:22

1. Kauf von Händler an Privat

2. Fahrzeug am abend in Gera abgeholt, am nächsten Tag war er "tiefer gelegt". Also vor dem Abholen nochmal vom Händler hochgepumpt - Käufer merkt zu diesem Zeitpunkt also nicht den Defekt der Luftfederung. Reparaturkosten knapp 5000 Euro.

3. Bei Übergabe Reifen aufgezogen die von Art und Grösse nicht für die S-Klasse zugelassen sind - werden üblicher Weise für Geländewagen benutzt - Betrieberlaubnis des PKW erloschen!!!

4. Rechtsstreit läuft - Wandlung

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Leute nochmals für alle. Man fährt bei der Probefahrt zum TÜV, Dektra, KÜS oder wie auch immer und lässt das Fahrzeug für 50- 100€ gründlich kontrollieren.

Wer das bei einem Fahrzeug für 10.000 Euro nicht macht ist selbst Schuld!

Und man schreibt in den Kaufvertrag rein, dass man den Wagen zurückgeben kann, wenn es sich innerhalb der nächsten 2 (oder 3) Monate ab Kaufdatum erweist, dass Reparaturen von mehr als

z. B. 3.000,-- Euro notwendig sind.

Wird die Aufnahme einer solchen Klausel abgelehnt... ist alles klar.

Sowas unterschreibt kein vernünftiger Mensch, was weiß man den was an der Kiste in 3 Monaten kaputt gehen kann.

Angesehen davon kann man durch unsachgemäße Behandlung jedes Auto in der Zeit kaputt kriegen.

Kpl. unrealistisch.

Moin,

Interessant wäre mal Baujahr, Kilometer etc.

 

Gruß

Zitat:

 

Wird die Aufnahme einer solchen Klausel abgelehnt... ist alles klar.

selbstverständlich ist dann alles klar. nämlich, dass du nen ganz großen schaden im kopf hast. wer mir als verkäufer sowas aufdrücken will, der möchte den wagen 3 monate lang für lau fahren. die 3k reoeratursumme bekomme ich bei jedem auto hin und dann auch noch "notwendig" sind.

zum fall: luftfederung defekt, falsche reifen drauf: ich würde den wagen auch wieder zurückgeben. gerade die kombination nicht zugelassene reifen - defekte federung ist ja schon zum schmunzeln (für mich als aussenstehender)

Themenstarteram 21. Dezember 2013 um 20:38

Fahrzeug Baujahr 2004, Laufleistung rd. 140 Tkm

Nach Meinung Meister von Mercedeswerkstatt macht der Wagen den Eindruck einer höheren Laufleistung (rd. 100 tkm mehr). Ist in diesem Fall nicht über DB nachweisbar.

PS. Da kauft man sich eine Lasagne und stellt später fest, dass da Pferdefleisch drinn sei. Na selbst Schuld, hätte man doch vorher bei DEKRA usw. nachprüfen lassen sollen. Ich denke vielmehr da hat der Metzger Schuld!

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