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Gebrauchtwagenkauf - Unfallfreiheit
moin moin,
hoffe das ist das richtige Forum hierfür.
Hab heute einen Gebrauchtwagen bei einem größeren Händler gekauft. Nach der Probefahrt war ich begeistert. Danach den Vertrag unterschrieben uns bisher auch zufrieden. Jedoch geht mir eine Sache nicht aus dem Kopf. Im Vertrag steht: Vorschäden: "Das fahrzeug kann im rahmen der aufbereitung nachlackiert worden sein" "Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Zusicherungen wurden nicht abgegeben"
Hatte den Verkäufer nach der Unfallfreiheit des Fahrzeugs gefragt. Dieser antwortete, dass das Fahrzeug unfallfrei ist.
Der letzte Satz oben, gibt mir jetzt aber ein mulmiges Gefühl. Müssen Unfallschäden, wenn diese vorliegen, explizit nicht im Kaufvertrag angegeben werden bzw. muss ein Unfallfreier wagen im Kaufvertrag auch so beschrieben werden? Hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Liebe Grüße
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21 Antworten
Wenn bei einem Fahrzeug einige Kratzer überlackiert wurden, muss es ja kein Unfall gewesen sein.
Zitat:
@olli27721 schrieb am 13. September 2024 um 21:30:48 Uhr:
Wenn bei einem Fahrzeug einige Kratzer überlackiert wurden, muss es ja kein Unfall gewesen sein.
danke für die antwort. Ja, das dachte ich mir auch. Ist es nicht verpflichtend für den Verkäufer, dass er vorhandene Schäden im Kaufvertrag angibt? Das wurmt mich grad etwas. Er hatte ja nicht in den Kaufvertrag geschrieben, dass der Wagen unfallfrei ist. Aber auch nicht dass er einen Unfall hatte.
Gruß
Wenn es sich nur um kleine Schäden wie z.B. Parkdellen oder Kratzer handelt, sind das keine Unfallschäden.
Diese werden ohne großen Aufwand beseitigt. Das besagt dieser Satz auch.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 13. September 2024 um 21:53:25 Uhr:
Wenn es sich nur um kleine Schäden wie z.B. Parkdellen oder Kratzer handelt, sind das keine Unfallschäden.
Diese werden ohne großen Aufwand beseitigt. Das besagt dieser Satz auch.
hey, vielen dank für die antwort. Also ist es dann sicher kein Unfallfahrzeug, wenn er das nicht explizit in den Kaufvertrag geschrieben hat bzw. diese Schäden dann mit eingetragen hat?
Zitat:
@auto4343 schrieb am 13. September 2024 um 21:54:54 Uhr:
... Also ist es dann sicher kein Unfallfahrzeug, ...
Ich würde es anders formulieren:
wenn im Vertrag nichts angegeben wurde, darf es keine relevanten Unfallschäden (gehabt) haben. Ob es dennoch (vertragswidrige) Vorschäden hatte, kann Dir hier niemand sagen. Das könnte ggf. eine gute Werkstatt oder ein Sachverständiger.
... und wenn man nach Unfallfrei fragt und das"Ja" bekommt, sollte man dies auch im Vertrag schriftlich fixieren.
Bei einem Mulmigen Gefühl lässt man am besten einen Bekannten, der sich damit auskennt drüberschauen oder man vergewissert sich selbst. ->
Schau mal, ob an den Schrauben der Kotflügel und der Motorhaube schonmal ein Werkzeug angesetzt wurde und ob die Schrauben glatt einlackiert sind. Ganz oft sind die Scheinwerferhalter bei kleineren Unfällen gebrochen und notdürftig geklebt.
Im hinteren Bereich wird es schwieriger. Hier auf Passform der Stoßstangen achten und je nach Modell sind auch mal Schrauben sichtbar.
So wie in Werkstätten die Schrauben mit Akkuschraubern etc. reingewämst werden sieht man Spuren...
Fotografiere es auch gerne und schick es hier rein. Ich bin nicht vom Fach aber ich und einige andere Hier haben da erfahrung
Am Ende erzählt das Auto seine Geschichte selbst und nicht die Papiere die man dazu bekommen hat
Ist egal was das Auto erzählt. Wenn es angeblich unfallfrei seon sollte, gehört das im Vertrag manifestiert. Wenn dann das Auto eines schönen Tages was anderes "erzählt" kann der Verkäufer (einfacher) in Regress genommen werden da er die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert hat!
Just my 5 cent - bin kein advocat.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 17. September 2024 um 10:29:01 Uhr:
Ist egal was das Auto erzählt. Wenn es angeblich unfallfrei seon sollte, gehört das im Vertrag manifestiert.
Wenn der Händler von keinem Unfall weiß, schreibt er sehr wahrscheinlich trotzdem nicht Unfallfrei in den Vertrag, wenn das Auto ein gewisses Alter hat und gegebenenfalls mehrere Fahrzeughalter aufweißt.
Hier muss man den Händler verstehen, welcher das Fahrzeug nuneinmal nicht selbst aus dem Werk abgeholt hat und selbst nicht eindeutig wissen kann, was das Fahrzeug erlebt hat.
Das ist ab einem gewissen Fahrzeugwert einfach manchmal so.
Also hatte das Auto einen Unfall oder nicht wird man in der Hinsicht nicht weiter kommen...
Also um dem Eigentümer zu helfen würde ich
-selbst begutachten oder begutachten lassen
-Vorbesitzer anrufen
Das ist Praxisnah und bringt einen in diesem Fall weiter, auch um ein gutes Gefühl zu bekommen.
Man soll sich ja auch wohl fühlen mit seinem Auto!
und wenn der Verkäufer ein Problem damit hat dies in den Vertrag mit aufzunehmen, dann Finger weg von dem Hobel.
Zitat:
@ktown schrieb am 17. September 2024 um 11:02:30 Uhr:
und wenn der Verkäufer ein Problem damit hat dies in den Vertrag mit aufzunehmen, dann Finger weg von dem Hobel.
Bringt dem Themenstarter jetzt nichts mehr.
Zur beruhigung, kann trotzdem ein gutes Auto sein keine Panik