Gebrauchtwagenverkauf von Händler als "Bastlerfahrzeug"
Ich möchte euch mal folgende (längere) Story erzählen. Vielleicht hilft es einem anderen User ja mal...
Ich habe bei einem mobile-Händler einen Audi A4 Avant 2.5 TDI EZ 1999 mit km 255.000 für 1700 Euro erworben.
In den Kaufvertrag hat der Verkäufer geschrieben "Verkauf als Bastlerfahrzeug ohne Garantie"
Er hat mir auch deutlich gemacht, dass er keinen Cent in den Wagen für Reparaturen stecken wird.
Inseriert war das Fahrzeug als
- gepflegter Zustand
- scheckheftgepflegt
- TÜV neu
- alle Fahrzeuge sind werkstattgeprüft
Ich habe eine ausgiebige Probefahrt gemacht und nichts dramatisches erkennen können.
Der Händler hat den TÜV erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags gemacht.
Plakette hat der Wagen bekommen, allerdings mit dem Mangel "Motor ölfeucht"
Bei der Abholung des Fahrzeugs hab ich dann aber ein starkes Dröhnen von der Hinterachse vernommen. Der Verkäufer meinte nur lapidar: "Das kommt von den harten Winterreifen" die noch montiert sind.
Ich bin daraufhin aber in eine freie Werkstatt. Der Mechaniker hat zweifelsfrei festgestellt, dass das Radlager hinten rechts am Ende ist. Und da ich die Einstellung vom Verkäufer kenne, lies ich das Lager auf eigene Kosten reparieren.
Und jetzt gings los. Schraube vom ABS-Sensor abgegammelt, Spur einstellen nicht mgl. da Spurstangen hinten festgegammelt. Hab das alles reparieren lassen für knapp 700 Euro.
Dann hat die Werkstatt festgestellt, dass auch die Spurstangen vorne völlig am Ende sind und die Achsgeometrie hinten/vorne sich nicht einstellen lässt (Allrad!). Weiterhin hat mir die Werkstatt mitgeteilt, dass der Motor sehr stark Öl verliert (Ölverlust steht ja auch im TÜV Bericht) und das Fahrzeug untenrum extrem verrostet ist.
Ich habe daraufhin die Reparatur abgebrochen und bin zum Anwalt. Der hat ein Schreiben aufgesetzt, in dem er Nachbesserung der Spurstangen vorne fordert - das mit dem massiven Ölverlust hat er leider vergessen reinzuschreiben.
Nachdem mich der Verkäufer angerufen und zusammengebrüllt hat, was das mit dem Anwalt soll, hab ich den Wagen zum VK gebracht. Für die Reparatur der Spurstangen hatte er 2 Wochen Zeit. Dass er den Ölverlust nicht beseitigt hat er mir gleich gesagt, da hierfür der Motor raus muss und das um die 1000 Euro kostet.
In den 2 Wochen hat er nichts repariert - auch nicht die Spurstangen weil ich gesagt habe, wenn er den Ölverlust nicht behebt, nehm ich den Wagen nicht zurück. Also habe ich den Wagen nach 2 Wochen wieder unrepariert abgeholt. Bei der Abholung hat mich der VK massiv bedroht und wortwörtlich gesagt "Typen wie du gehören jeden Tag verprügelt" - der Typ ist völlig ausgeflippt und hat rumgeschrieen. Zitat: "Ich habe den Wagen ohne Garantie gekauft und wusste dass der Motor ölt. Ich habe den Wagen auf der Hebebühne gesehen" Richtig - ich habe den Wagen auf der Hebebühne gesehen, aber heutzutage ist ja recht viel verkleidet.
Aktuell steht der Wagen bei mir zu Hause - unrepariert. Vorgestern war ich beim Anwalt. Er hat beim Amtsgericht ein "selbständiges Beweisverfahren" beantragt. Das heisst, ein Gutachter stellt die notwendigen Reparturen und Kosten fest. Und da wir schon bei der Mängelrüge sind und der VK mich so bedroht hat und in keiner Weise einlenkt oder mir was anbietet, hab ich gleich mal alles aufgezählt:
- Spurstangen vorne defekt / Spur einstellen nicht möglich
- starker Motorölverlust
- Ist das Fahrzeug über das übliche Maß eines 14-Jahre-alten Autos verrostet?
- Heckscheibenwischer defekt (spradischer Ausfall bei den Wischzyklen)
- Heckklappe schliesst oft erst nach mehrfachen Versuchen
- Fahrerinformationsdisplay FIS funktioniert nicht (wenn es mehr als 20 Grad warm ist)
- Anfertigung eines Zweitschlüssels (wurde mir bei Vertragsabschluß mündlich zugesagt)
Es ist richtig, ich habe den Wagen "als Bastlerfahrzeug ohne Garantie gekauft" und wäre auch zufrieden gewesen und hätte die aufgezählten Mängel in Kauf genommen (bis auf den Motorölverlust)
Ich hätte ja auch die Radlagerreparatur bezahlt, aber dass das so ausartet wusste ich nicht.
Wie ist das eigentlich mit dem TÜV - den Mangel mit dem Ölverlust müsste ich (bzw. der Verkäufer) ja unmittelbar beseitigen. Wenn ich das nicht mache, verliere ich dann die HU wieder?
Sprich - liegt es in der Pflicht des Verkäufers, wenn er den Wagen mit "TÜV neu" verkauft, die TÜV-relevanten Mängel auch nach Erhalt der Plakette beseitigen zu lassen?
Beste Antwort im Thema
Aber wenn doch ein Auto als "Bastlerfahrzeug" verkauft wird, ist doch jedem bewusst das da grössere Reparaturen dran sind, daß das Auto eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden, bestenfalls für den Export geeignet ist.
Wenn der Ölverlust Motor ca. 1000 Euro verschlingt ist die Kiste was für den Schrott.
Darum verkauft der Händler es ja als "Bastlerfahrzeug", für Leute die selber schrauben- sowas bringt man in keine Werkstatt.
Wenn er bei einem Verkaufspreis von 1xxx Euro Gewährleistung gibt, und alles in Ordnung bringen soll kann er den Laden gleich zu machen.
Reich wird der Händler mit solchen Autos sicher nicht.
Trotzdem ist die Art wie er mit Dir spricht unter aller Kanone
Ich verstehe aber nicht warum Du soviel Geld für ein "Bastlerfahrzeug" ausgibst.
Gruß
Ähnliche Themen
60 Antworten
Hallo,
das ist natürlich sehr sehr ärgerlich, ich meine das man immer was am gebrauchten machen muss ist klar aber soviel das sprengt ja den Wert des Auto bei weiten!
Wo du dir aber auch in gewisser Maßen mal gedanken machen solltest. Der VK hat ihn ja als Bastlerauto verkauft, da ist es in mein Augen relativ normal das was gemacht werden muss. Das der Motor unten nun Stark ölt ist schade aber da müsstest du damit leben!
Die Bedrohungen sind ne andere Sache, mich hätte er einmal bedroht und er hätte das Auto freiwillig zurückgenommen!
Danke für deine Meinung.
Ich hab mich ja mit den meisten Mängeln abgefunden. Im Endeffekt wollte ich nur, dass er die Spurstangen vorne noch repariert und mir die 700 Euro Rep.-Kosten erstattet.
Nun bin ich halt aufs Maul geflogen, daraus hab ich gelernt. Nächstes Auto wird auf Herz und Nieren geprüft, notfalls mit DEKRA
Im Übrigen hat er den Wagen nicht wirklich als "Bastlerauto" verkauft, sondern nur so deklariert um die Gewährleistung zu umgehen.
1. der Wagen wurde bei mobile recht vollmundig präsentiert
2. marktüblicher Preis (Bastlerauto kostet i.d.R. nicht mehr als 300 Euro)
3. Verkauf mit neuem TÜV und dann als Bastlerauto ???
Damit kommt er sicher nicht durch.
Das mit dem Prüfen ist eine gute Idee, mache ich persönlich auch immer durch meine Augen
Was machst du jetzt genau mit den Auto?
Ich hab ihn erstmal abgemeldet. Der steht bei mir auf'm Hof. Schade eigentlich, weil er fährt sich eigentlich recht gut.
Ich wart jetzt erstmal das Ergebnis des Prozesses ab.
Hab zum Glück ein Ersatzfahrzeug vom Bekannten (alter Benz mit 423.000tkm)
Ich kann den Verkäufer verstehen. Einfach das Auto vor dem kauf auf technische mängel prüfen lassen.. Aber neeeinn.. Und dann noch bewusst als Bastlerfahrzeug kaufen und sich dan beschweren..
Du kannst den Verkäufer verstehen?
Er kann doch einfach nicht die deutshcen Gesetze aushebeln. Und das mit dem Prügel androhen???
Ich hab kein Verständnis für solche Leute.
Wie gesagt, ich wollte das Radlager ja auf eigene Kosten ersetzen und auch die anderen Mängel waren mir egal.
Aber danke trotzdem für deine Meinung.
Ich kann dir nur aus meinen Fall sagen, dass durch den Zusatz Bastlerfahrzeug/ohne Garantie nicht automatisch die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossenen wird.
Der TÜV hätte zumindest noch die Spurstangen bemängeln müssen.
Lass das durch den Anwalt regeln, selber erreichst du nichts.
Wie weit nach kauf kann man "mängel" deklarieren?
Also ich habe ja ein ähnliches Problem...womit ich mich eigentlich abgefunden habe.
In meinem Vertrag steht allerdings GEKAUFT WIE GESEHEN TÜV NEU (Getriebe ÖLFEUCHT)
Bei der Probefahrt habe ich auch nichts feststellen können
danach so nach 2 wochen Antriebsgelenk VL , Achsmanschette VR, Beide Simmerringe Antrieb Automatikgetriebe, Naja und dann Wäre da noch der Turbo...der hat auch irgendwas
Ich habe immer im Kaufvertrag gekauft wie gesehen reingeschrieben, da kann man eig. nichts machen später!
Zitat:
Original geschrieben von L-AK3390
Ich habe immer im Kaufvertrag gekauft wie gesehen reingeschrieben, da kann man eig. nichts machen später!
Als Händler ??
Hier geht es um den Verkauf von Gewerbe an privat
RICHTIG, GEWERBLICH AN PRIVAT
Die frage die ich mir immer stelle, wie bekommen die Autos die neue Plakette? Wenn ich so da hinfahren würde würden se mich auslachen.
Zitat:
Original geschrieben von Patroclus
Zitat:
Original geschrieben von L-AK3390
Ich habe immer im Kaufvertrag gekauft wie gesehen reingeschrieben, da kann man eig. nichts machen später!
Als Händler ??
Hier geht es um den Verkauf von Gewerbe an privat
Die kennen doch den TÜV Prüfer und wer weiß was die untereinander aushandeln das er die Plakette bekommen.
Bei mir war auch hinten links das Radlager hinüber und er hat ne neue Plakete bekommen.
Richtig aber die Spielen doch mit ihrer zulassung!?
Kann man sowas nicht auch anfechten oder wo melden
Zitat:
Original geschrieben von L-AK3390
Die kennen doch den TÜV Prüfer und wer weiß was die untereinander aushandeln das er die Plakette bekommen.
Bei mir war auch hinten links das Radlager hinüber und er hat ne neue Plakete bekommen.
Dann würd ich mal zur zur Konkurenz gehen bzw in eine Fachwerkstatt und dort das Auto überprüfen lassen . Stellt sich nämlich heraus das das Fzg in einem nicht betriebssichern Zustand zur Zeit der Untersuchung war und die Plakette ohne Auflagen trotzdem zugeteilt wurde , kann der zuständige Prüfer sich nach nem anderem Job umsehen . Was ich persönlich auch sehr begrüße , da solche Leute in dem Job nix zu suchen haben .