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Gebühr für den Kostenvoranschlag

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 14:37

Bei einem Parkrempler wurde mein Auto leicht beschädigt. Habe nun einen KVA von einer VW-Werkstatt erstellen lassen und diesen zur gegnerischen Versich. geschickt. Diese hat mir nun den Nettobetrag überwiesen.

Allerdings die Gebühr für den Kostenvoranschlag haben sie sich gespart, mit der Begründung das ich diese ja bei einer Reparatur erstattet bekomme. Ist verständlich, denn man soll sich ja nicht bereichern.

Da der Schaden aber fast nicht sichtbar ist, belasse ich ihn und fahre stattdessen lieber ne Woche in den Urlaub.

Hat jemand Erfahrung wie ich nun an die Gebühr für den KVA komme? Ich lasse den Wagen ja nicht reparieren, möchte also auch nicht als Geschädigter auf den Kosten sitzen bleiben.

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24 Antworten

Re: Gebühr für den Kostenvoranschlag

 

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster

Hat jemand Erfahrung wie ich nun an die Gebühr für den KVA komme?

ohne rechnung garnicht.....

€dit: ist ein kva nicht normal kostenfrei?

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 14:47

Er ist kostenlos wenn man den Schaden reparieren läßt, da man den Betrag am Ende auf der Rechnung gutgeschrieben bekommt. Das ist bei mir aber nicht der Fall, da ich mein Auto mit dem Schaden belasse.

am 10. Februar 2007 um 14:49

Ein Kostenvoranaschag ist eine Leistung, warum sollte die Werksatt dies kostenlos anbieten?

Fakt ist: Gutachterkosten müssen ersetzt werden und der Geschädigte hat die freie Wahl wie er reparieren lässt. Im Zuge dieser tatsachen halte ich es für nicht haltbar dass Versicherungen die Kostenübernahme regelmäßig für KVA ablehnen.

Sprich nochmal mit der versicherung und weise sie freundlich darauf hin dass sie durch DEINE Kulanz den Gutachter gespart haben - und darüber hinaus die MWST.

Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wird, muss sich ein Sachverständiger (nicht zu verwechseln mit Gutachter) die Zeit dafür nehmen, den Wagen bzw. Schaden zu begutachten, wenn das ganze auch noch schriftlich erfolgt wird abermals Arbeitszeit aufgwand.

Warum soll diese Arbeitszeit für lau geleistet werden?

Das später, im Fall eines Reparaturauftrages, die Kosten damit verrechnet werden ist ein anderes Thema.

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 14:54

Ich weis nur absolut nicht wie ich das formulieren soll. Kenne mich mit solchen Versicherungsgeschichten leider nicht aus.

Nur ich sehe es irgendwie nicht ein das ich als Geschädigter die Kosten für einen KVA selber tragen soll.

Wie gesagt, ich würde die Kosten ja von der Werkstatt erstattet bekommen. Allerdings nur wenn ich den Schaden auch reparieren lasse, nur das will ich ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wird, muss sich ein Sachverständiger (nicht zu verwechseln mit Gutachter) die Zeit dafür nehmen, den Wagen bzw. Schaden zu begutachten, wenn das ganze auch noch schriftlich erfolgt wird abermals Arbeitszeit aufgwand.

Warum soll diese Arbeitszeit für lau geleistet werden?

Das später, im Fall eines Reparaturauftrages, die Kosten damit verrechnet werden ist ein anderes Thema.

Erlkär uns doch bitte mal den Unterscheid zwischen Sachverständigen und Gutachter.

Vielen Dank im Voraus

@Dellenzaehler

Du warst schneller ;-)

Re: Gebühr für den Kostenvoranschlag

 

Ich denke ein Meister der VW Werkstatt hat sich das Auto angeschaut und zusammengeschrieben / zusammenschreiben lassen was es kostet.

Da es doch öfters vorkommt, daß so etwas untereinander geregelt, oder nach Kostenvoranschlag abgerechnet wird läßt man sich den Aufwand auchmal bezahlen (Bei nicht Stammkunden). So 2 - 5 % der Kostenvoranschlagsumme.

Die bekommt man wieder wenn/falls repariert wird.

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 22:43

Und warum werde ich als Geschädigter, dem ja nun mal der Schaden entstanden ist, damit abgestraft die Kosten für die Schadensermittlung selbst zu tragen?

Das kann doch nicht sein! Es muss doch möglich sein die Kosten für den KVA ersetzt zu bekommen.

Hat keiner eine Idee wie man dies formulieren kann?

am 11. Februar 2007 um 0:12

Urteil des VI. Zivilsenats vom 30.11.2004 -VI ZR 365/03

Zitat:

Leitsatz und Auszug: Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die von dem Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden. Zitat Seite 12 Punkt c: … Die Auffassung des Berufungsgerichts, die Beauftragung eines Sachverständigen

sei erforderlich gewesen, weil der Schaden im Streitfall mehr als

1.400 DM (715,81 €) betragen habe und es sich deshalb nicht um einen Bagatellschaden

gehandelt habe, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. Der

Betrag liegt in dem Bereich, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellschadensgrenze

anzusiedeln ist

AG Dortmund, Aktenzeichen: 116 C 3799/99 H., Urteil vom 02.06.1999

Kostenvoranschlag wird erstattet.

 

Zitat:

Leitsatz; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Kostenvoranschlags.

Die Kosten eines Kostenvoranschlages, dessen Erstellung der Geschädigte statt eines teureren Gutachtens im Interesse der Schadensminderung einholt, sind erstattungsfähiger Schaden unter dem Gesichtspunkt des erforderlichen Aufwandes für Schadensfeststellung.

AG Neu-Ulm, Aktenzeichen: 4 C 0810/99, Urteilsdatum: 08.12.1999,

Kategorie: Kostenvoranschlag

Zitat:

Grenze (1.400,- DM) gilt auch für Erstattungsfähigkeit von Kostenvoranschlägen.

Weiss net ob die dir was helfen.

Verstehen tu ich die Versicherung jedenfalls nicht.

Komisches Urteil des vom AG Neu Ulm, ansonsten bleibt nur SSH oder was????

Schnelle Schaden Halbierer. :D

Mfg

G.o.

am 11. Februar 2007 um 0:24

Hi,

schließe mich hier mal der Meinung an - mit nem simplem und sauber formulierten Schreiben sollten die Gebühren für den KVA einzutreiben sein.

Gib die Rechnung für den KVA rein, verweis auf die deinerseits eingehaltene Schadenminderungspflicht und verlang schlichtweg eine komplette Regulierung.

Einfach n bisserl gut formulieren - kriegste doch allemal hin.

Mehr als hier von fuchs, gutachter uind all den anderen geschrieben worden ist als Stichworte brauchste wirklich nicht.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 1:00

Zunächst mal danke für eure Hilfe!

Meint ihr ich sollte der Versicherung schreiben das ich den Schaden nicht reparieren lasse und deshalb um Auszahlung der Gebühr bitte?

Weil die Versicherung argumentiert damit das ich die Gebühr bei Reparatur ja erstattet bekomme.

am 11. Februar 2007 um 1:24

Hi,

naja, kein einfacher Fall.

Frage:

Was genau hat dir die Versicherung erstattet bei was für einem KVA?

Ich nehm jetzt mal ein Beispiel:

100 € netto Reparatur laut KVA.

10 € legst du für die Erstellung

--> Versicherung hat dir 100 oder nur 90 erstattet?

Denn die Werkstatt würde dir ja nur 90 berechnen bei Reparatur wenn sie den KVA abziehen zum Schluß. (so kenn ichs jedenfalls)

Wenn also 100 € überwiesen werden, alles i.O. Wenn nur 90, dann passt was net.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 11. Februar 2007 um 1:30

Die Versicherung hat mir 916€ Netto erstattet. Der KVA hat mich 35€ gekostet.

Habe um Erstattung der 916€ und der 35€ gebeten.

Die Versich. hat mir 916€ überwiesen und die 35€ eingespart. Mit der Begründung das ich die Gebühr bei Reparatur von der Werkstatt erstattet bekomme.

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