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Gechipter Jahreswagen beim Freundlichen - Garantie?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 25. Mai 2011 um 15:28

Hallo zusammen,

meine Schwägerin hat ein recht gutes Angebot vom :) bekommen - einen 8K Diesel mit 170PS, der noch ein Jahr Werksgarantie hat.

Dass er gechipt ist (von 143 auf 170PS), kam erst durch Nachfrage raus. Das Fahrzeug wurde auch mit der noch ein Jahr gültigen Werksgarantie beworben.

Nun wollte meine Schwägerin zusätzlich noch eine Anschlussgarantie haben, die es aber lt. :) wg. des Chipens nur über eine obskure Tochertgesellschaft von Audi gäbe (Name ist mir leider noch nicht bekannt).

Angeblich habe der Händler die Erlaubnis zum Chipen von AUDI erhalten, da er recht viele 143PS-Fahrzeuge auf dem Hof hat und somit ein leistungsstärkeres Fahrzeug verkaufen könne.

Persönlich nehme ich ihm das so nicht ab, aber vielleicht gibt''s hier ja jemand, der diese Vorgehensweise bestätigen kann?

Mir stellen sich da direkt ein paar Fragen:

- Entfällt bei gechipten Fahrzeugen nicht die Werksgarantie?

- Bei den üblichen Anschlussgarantie-Verträgen - gibt's da nicht einen Auschluss für Chip-tuning?

- Wenn ein 8K Diesel von 143 auf 170PS getuned wird - müssen da nicht eventuell auch Anbauteile an die Leistungssteigerung angepasst werden (Bremsen, Kühler...)

Ich habe ihr - vorbehaltlich neuer Infos hier aus dem Board - zunächst einmal zu folgendem Vorgehen geraten:

Sie hat ja 1 Jahr Gewährleistung beim :) - unabhängig von der Werksgarantie. Problem ist nur die Beweislastumkehr nach 1/2 Jahr.

Ich habe ihr empfohlen, das Fahrzeug unter den folgenden Voraussetzungen zu nehmen:

- der :) verzichtet schriftl. auf die Umkehr der Beweislast nach 1/2 Jahr

- in den Garantiebedingungen für die Anschlussgarantie darf es keine Ausschlussklauseln für gechipte Fahrzeuge geben

Wie seht Ihr die Sache? Mir kommt das mehr als spanisch vor...

Gruss & Danke für Eure Meinungen

Gregor

Beste Antwort im Thema

Ganz abgesehen davon, dass wir langsam aber sicher "off-topic" werden, wird unser Diksurs wohl die Masse an User nicht interessieren, daher hier von meiner Seite mein "Schlussplädoyer":

Ich bin kein Anwalt, habe aber im Rahmen meines Studiums das ein oder andere in dieser Richtung mitbekommen - daher hättest du auf Wikipedia verzichten können, und auf die entsprechenden Paragraphen des BGB verweisen können.

Ein Händler kann natürlich ohne weiteres die Gewährleistung über die gesetzlich vorgeschriebene Frist hinaus erweitern. Ja. Ansprüche begründen sich dann aber ausschließlich aufgrund der hierzu hinterlegten AGB. Eine solche Erweiterung der Gewährleistung unterliegt in der Regel gänzlich anderen Bedingungen, als dies bei der Gesetzlichen der Fall ist - dies wird der ein odere andere in den unterschiedlichsten Bereichen schon schmerzlichst am eigene Leib erfahren haben.

 

Dein immer wieder gern gelesener Satz "näheres regelt ein entspr. Landesgesetz" enthält ja geradezu explizit die Aufforderung an die Länder, im Rahmen eigener Gesetzgebung Einzelheiten zu regeln. Fehlt dieser, so steht es den Ländern zwar frei konterkarierende Gesetze zu beschließen und zu erlassen - ungültig bleiben sie dennoch. Dass ist das Prinzip auf das ich hinauswollte: Höheres Recht schlägt niederes Recht. Hierzu gibt es im Übrigen auch massig Beispeile auf Ebene Bund und EU: Das Sachmangel- und Gewährleistungsrecht war eines davon. Du erinnerst dich? 2007 wurde das deutsche Sachmängelrecht duch EU-einheitliches Recht "abgelöst".

Ich gebe dir dahingegen natürlich Recht, dass das Privatrecht und Verwaltungrecht nicht ohne weiteres hinsichtlich deren Handhabung gleichzustellen ist, und meine Erklärung somit nicht ganz korrekt war ;-).

Erlaube mir abschließend, dich darauf hinzuweisen, dass es dir wohl kaum zusteht ein Urteil über meine geistigen Kapazitäten zu treffen - überdenke bitte in diesem Zusammenhang deine Wortwahl!

Gruß

Spike S-Line

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Bei Chip entfällt automatisch die Garantie auf alle wichtigen Teile des Motors!

Motorteile, Turbo, Getriebe bla blub, alles ohne Garantie!

Die Garantie deckt aber weiterhin den ganzen Rest ab! Also falls da Probleme mit dem MMI sein sollten oder so!

Und nope, die Bremsen und Kühler reichen vollkommen für die Leistung, aber das mehrverschleiß durch den Chip da ist, auch wenn nicht permanent abgerufen, sollte wohl klar sein ;)

P.S. !

Audi nervt enorm, wenn das Auto gechippt ist!

Der Händler labert!

Check doch mal den Vorbesitzer! Der hats bestimmt machen lassen ;)

PPS: Von welchem Hersteller ist der Chip`??

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 16:04

Zitat:

Original geschrieben von moon123

Audi nervt enorm, wenn das Auto gechippt ist!

Der Händler labert!

Check doch mal den Vorbesitzer! Der hats bestimmt machen lassen ;)

PPS: Von welchem Hersteller ist der Chip`??

Das ist es ja:

Der Wagen ist ein Werkswagen von AUDI, Vorbesitzer Europcar oder Sixt - bin ich mir jetzt nicht sicher.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob ein neuer Chip drin ist. Lt. Aussage :) wurde die Mehrleistung "am Computer" gemacht, so dass es durchaus der alte Chip sein kann, lediglich neu geflashed (falls das ueberhaupt funktioniert).

Der Wagen ist nach eigener Aussage vom :) selbst getuned worden, und er hat von AUDI angeblich die Erlaubnis. Der Wagen wurde ja auch mit der Restgarantie von einem Jahr beworben.

Leider ist das Angebot bei mobile.de nicht mehr verfuegbar, sonst haette ich's Euch dort zeigen koennen.

Edit:

Gut, dass Tante Google sich solche Sachen im Cache merkt - hier ist das Angebot - beworben mit Garantie, kein Hinweis auf's Chiping etc:

http://webcache.googleusercontent.com/search?...

Bloed ist, dasss meine Schwaegerin wenig Ahnung hat, sie in Gera sitzt & ich in Koeln - ich kann hier also nur Telefon-Seelsorge betreiben ;)

Ich weiss ja, wie bloed es ist, wenn man sich in einen Wagen verguckt hat, aber im Moment versuche ich sie davon zu ueberzeugen, von dem Teil die Finger zu lassen...

Gruss

Gregor

 

Zitat:

Original geschrieben von 2xtreme4u

 

Mir stellen sich da direkt ein paar Fragen:

- Entfällt bei gechipten Fahrzeugen nicht die Werksgarantie?

Nicht nur die Werksgarantie sondern auch deine Anschlussgarantie auf Motor, Getriebe und ...

Zitat:

- Bei den üblichen Anschlussgarantie-Verträgen - gibt's da nicht einen Auschluss für Chip-tuning?

Doch!

Zitat:

- Wenn ein 8K Diesel von 143 auf 170PS getuned wird - müssen da nicht eventuell auch Anbauteile an die Leistungssteigerung angepasst werden (Bremsen, Kühler...)

Keine weitere änderungen sind notwendig aber von vorteil! Besonders bei der Kupplung!

am 25. Mai 2011 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von Rattyto

Zitat:

- Wenn ein 8K Diesel von 143 auf 170PS getuned wird - müssen da nicht eventuell auch Anbauteile an die Leistungssteigerung angepasst werden (Bremsen, Kühler...)

Keine weitere änderungen sind notwendig aber von vorteil! Besonders bei der Kupplung!

... nicht auch der Turbo ?

Zitat:

Original geschrieben von Audimann77

 

Zitat:

Original geschrieben von Audimann77

Zitat:

Original geschrieben von Rattyto

 

Keine weitere änderungen sind notwendig aber von vorteil! Besonders bei der Kupplung!

... nicht auch der Turbo ?

Soll das nun zum Pro/Contra Chip ausarten hier? xD

Das passt schon, der Motor ist nicht wirklich überlastet mit der Leistung!

Natürlich kann man Turbo etc. anpassen, aber dann willste da auch mehr Leistung rausholen, größerer Turbo könnte auch zu größerm Turboloch führen...

Themenstarteram 25. Mai 2011 um 16:45

Also, neue Info:

Es handelt sich um einen Chip von ABT.

Der :) meint, dass ABT die Garantie fuer die Finanzierungslaufzeit (3 Jahre, also ein Jahr restl. Werksgarantie + Anschlussgarantie) fuer alle Teile uebernimmt, die von AUDI bzw. der Anschlussgarantie wg. Chipings ausgeschlossen werden. Hierzu wuerde noch eine Erklaerung von ABT nachgeliefert.

Kann das hier jemand so bestaetigen, dass ABT in die "Garantie-Luecken" einspringt?

Gruss & Danke

Gregor

Zitat:

Original geschrieben von 2xtreme4u

Also, neue Info:

Es handelt sich um einen Chip von ABT.

Der :) meint, dass ABT die Garantie fuer die Finanzierungslaufzeit (3 Jahre, also ein Jahr restl. Werksgarantie + Anschlussgarantie) fuer alle Teile uebernimmt, die von AUDI bzw. der Anschlussgarantie wg. Chipings ausgeschlossen werden. Hierzu wuerde noch eine Erklaerung von ABT nachgeliefert.

Kann das hier jemand so bestaetigen, dass ABT in die "Garantie-Luecken" einspringt?

Gruss & Danke

Gregor

HI!

Meiner ist auch von ABT...

Soweit so gut! Relativ Kulant, von Fall zu Fall!

Wenns hart auf hart kommt, bezahlt niemand was, das Spiel gabs schon öfters:

Audi zahlt nix, weil Auto gechippt, ABT zahlt nicht, weil angeblich nicht wegen CHIP.

Dann habt ihr den Salat!

Ansonsten hat er insofern Recht..

Das ABT die Werksgarantie ablöst, aber zu ähnlichen Bedingungen! Ausschluss von Verschleißteilen, und Garantie übernimmt bis 100T und dann nurnoch prozentual etc.

Aber es wäre Ratsam, dass der Händler in ihrer Nähe wohnt, weil nicht jeder Händler mit ABT klarkommt und weiß wie man in der Regel vorgeht mit Kostenaufstellung und Anfragen ans Werk etc...

Wenn der besagte Händler auch ein Kompetenzzentrum von ABT ist, dann ist es schonmal von Vorteil ;)

die Semmel nicht nehmen! Gibt garantiert irgendwann Ärger!

Zitat:

Der Wagen ist nach eigener Aussage vom :) selbst getuned worden, und er hat von AUDI angeblich die Erlaubnis

Natürlich gibt Audi seine Erlaubnis zum Chiptuning. Mit dem Hinweis, das gewisse Werksgarantien auf bestimmte Bauteile damit verfallen. Da wird der Händler wohl die Wahrheit gesagt haben ;)

am 25. Mai 2011 um 21:07

Zitat:

Soll das nun zum Pro/Contra Chip ausarten hier? xD

 

Das passt schon, der Motor ist nicht wirklich überlastet mit der Leistung!

Natürlich kann man Turbo etc. anpassen, aber dann willste da auch mehr Leistung rausholen, größerer Turbo könnte auch zu größerm Turboloch führe n...

Was ich eigentlich sagen wollte war: Hat der 170 PS TDI sb Werk nicht einen anderen Turbo als der 143er ?

Zitat:

Original geschrieben von Audimann77

 

Zitat:

Original geschrieben von Audimann77

Zitat:

Soll das nun zum Pro/Contra Chip ausarten hier? xD

 

Das passt schon, der Motor ist nicht wirklich überlastet mit der Leistung!

Natürlich kann man Turbo etc. anpassen, aber dann willste da auch mehr Leistung rausholen, größerer Turbo könnte auch zu größerm Turboloch führe n...

Was ich eigentlich sagen wollte war: Hat der 170 PS TDI sb Werk nicht einen anderen Turbo als der 143er ?

Das ist richtig!

 

Aber der Turbo von 143er hält die 170 PS aus. Gesund ist es aber Trotzdem nicht, das stimmt!

 

Zitat:

Original geschrieben von 2xtreme4u

Hallo zusammen,

 

meine Schwägerin hat ein recht gutes Angebot vom :) bekommen - einen 8K Diesel mit 170PS, der noch ein Jahr Werksgarantie hat.

 

Dass er gechipt ist (von 143 auf 170PS), kam erst durch Nachfrage raus.

was kommt denn noch alles durch nachfrage raus:confused:  sorry,aber mauschel.mauschel,mauschel....FINGER WECH

gruß

Zitat:

Original geschrieben von 2xtreme4u

Ich habe ihr empfohlen, das Fahrzeug unter den folgenden Voraussetzungen zu nehmen:

- der :) verzichtet schriftl. auf die Umkehr der Beweislast nach 1/2 Jahr

Die Beweislastumkehr kannst du nicht ausschließen. Die ist per Gesetz vorgegeben, da nutzt auch ein selbstgefertigtes Schriftstück wo das Gegenteil draufsteht nichts.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von 2xtreme4u

Ich habe ihr empfohlen, das Fahrzeug unter den folgenden Voraussetzungen zu nehmen:

- der :) verzichtet schriftl. auf die Umkehr der Beweislast nach 1/2 Jahr

Die Beweislastumkehr kannst du nicht ausschließen. Die ist per Gesetz vorgegeben, da nutzt auch ein selbstgefertigtes Schriftstück wo das Gegenteil draufsteht nichts.

"Ausschließen" passt hier nicht... Man kann doch mit dem Händler vereinbaren, dass bei jedem Gewährleistungs-Schaden innerhalb des ersten Jahres vom Händler zu beweisen wäre, dass der Schaden bei Übergabe noch nicht vorlag. Zu Gunsten des Kunden kann man vom Gesetz doch abweichen?

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