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gedrosselte Yamaha R6 kaufen / Gesetz A2 Drossel

Honda Motorrad CBR 500 R
Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 16:38

Hallo,

Ich habe eine Frage offen zum Kauf einer Maschine.

 

Ich besitze den A2 Führerschein seit Juni 2017.

 

Seit Dezember 2016 / Januar 2017 gibt es die neue Regelung, dass man als A2 Fahrer keine Maschinen Drosseln darf die über 96 PS haben. Also die Ausgangsleistung darf 96 PS nicht übersteigen (das doppelte der Drossel 48PS).

 

Mir ist klar das ich nun keine Yamaha R6 Bj. 2008 kaufen kann (offen mit ca. 120 PS) und sie runterdrosseln kann, da ist zu spät den FSchein A2 gemacht habe.

 

Ich möchte mir nun eine Yamaha R6 RJ15 zulegen die seit Mitte 2015 gedrosselt wurde. Also bevor das Gesetz in Kraft getreten ist. Seitdem her wurde die Maschine immer so gefahren. Heute ist die Maschine immer noch gedrosselt, genau so auch eingetragen im FZSchein. Ich bin nirgendwo im Internet schlau geworden, da es ja rein um das Drosseln der Maschine geht. Führerschein Klasse A2 bleibt gleich. Bei mir im FS steht kein Code oder keine spezielle Kennung was bei einer Kontrolle dem Beamten erklärt, dass ich nur max. 96 PS Maschinen fahren dürfe.

 

Weiss jmd darüber mehr bescheid?

Weil sonst müsse jeder der eine 96+ PS Maschine hat die kostenaufwendig entdrosseln lassen um sie an A-Fahrer verkaufen zu können. Was meint ihr?

 

Bin über Themenbezogene Antworten dankbar. Kein Quatsch bitte wie: ach fahr doch noch gedrosselt eine 500er oder 300er, oder wieso eine Yamaha und keinen Suzi...

 

Beste grüße Zamani

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Zamani schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:14:29 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:13:13 Uhr:

Das Motorrad kann man auch aus anderen Gründen drosseln. Z.B. um weniger Versicherung zu zahlen.

Das hat mich dem Führerschein nix zu tun.

Verstehe nicht was das mit dem Thema zutun haben soll...

Ich merke,dass Du das nicht verstehst.

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Hat mit deinem Führerschein zu tun.

Nicht mit dem Motorrad.

Die R6 so schön sie auch ist, darfst du erst mit dem offenen Schein fahren.

Wenn du 2 Jahre mit 34PS fährst, darfst du danach ja auch nicht offen fahren... wies früher war.

Außerdem, ist es auch ungünstig wenn du dann ins Ausland fährst.

Ich hab den Schein 2012 gemacht und darf jetz offen fahren, letztens war ich zufällig beim führerscheinamt und hab gefragt, obs da Probleme geben kann, wegen dem A2. Die meinten, in Deutschland nicht aber das EU-Ausland sieht das nicht so gern.

Es geht nicht darum, wann das Motorrad gedrosselt würde, sondern wann Du den Führerschein gemacht hast. Du darfst die Karre nicht fahren.

Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 17:03

Ok,

Also auch wenn die Gedrosselte Maschine auch Ihren Besitzer nur wechselt und die Drossel unberührt bleibt?

Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 17:05

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:02:41 Uhr:

Es geht nicht darum, wann das Motorrad gedrosselt würde, sondern wann Du den Führerschein gemacht hast. Du darfst die Karre nicht fahren.

Dachte es geht um die Handlung eine leistungsstarke Maschine von über 96 PS zu Drosseln. Das man ansich Die Drosselung nicht durchführen darf. Aber denke mir wenn sie schon jahrelang gedrosselt ist und egal ob 2015er A2 oder 2017 A2 Schein, das keine Rolle spielt. Wie gesagt Aufm Führerschein ist keine spezielle Kennziffer vorhanden wie man das zb vom Auto kennt.

 

 

Ja klar.

Wenn die Maschine offen ist, du sie kaufst, ist sie danach genauso offen, obwohl du nur den A2 hast..

Es geht ja um den Besitzer, was der für einen Schein hat.

Das Motorrad kann man auch aus anderen Gründen drosseln. Z.B. um weniger Versicherung zu zahlen.

Das hat mich dem Führerschein nix zu tun.

Themenstarteram 27. Dezember 2018 um 17:14

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:13:13 Uhr:

Das Motorrad kann man auch aus anderen Gründen drosseln. Z.B. um weniger Versicherung zu zahlen.

Das hat mich dem Führerschein nix zu tun.

Verstehe nicht was das mit dem Thema zutun haben soll...

 

Zitat:

@Zamani schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:14:29 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:13:13 Uhr:

Das Motorrad kann man auch aus anderen Gründen drosseln. Z.B. um weniger Versicherung zu zahlen.

Das hat mich dem Führerschein nix zu tun.

Verstehe nicht was das mit dem Thema zutun haben soll...

Ich merke,dass Du das nicht verstehst.

am 27. Dezember 2018 um 17:59

Zitat:

Verstehe nicht was das mit dem Thema zutun haben soll...

Wie du weißt darfst du keine Maschine die über 96 Ps hat mit drosselung auf 48 Ps fahren .

Richtig ?

Die von Dir nun benannte bereits gedrosselte Maschine ist ebenfalls offen über 96 Ps .

Es spielt keine Rolle wann gedrosselt oder ob die Drosselung vorhanden oder nicht ist.

Es gibt keine Bestandsschutzregelung für gedrosselte Maschinen vor dem Datum der Änderung im Führerscheinrecht die hier so wie du das gern verstanden hättest so fahren könntest .

Hab ich das für dich verständlich rübergebracht ?

Lesen, verstehen, passende Maschine kaufen:

www.600ccm.info - A2 Neuregelung in Deutschland: Ab heute gilt sie

Zitat:

@Zamani schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:38:28 Uhr:

Bei mir im FS steht kein Code oder keine spezielle Kennung was bei einer Kontrolle dem Beamten erklärt, dass ich nur max. 96 PS Maschinen fahren dürfe.

Doch: Das Datum wann du die Führerscheinklasse erworben hast steht daneben bzw. auf dem Aufkleber händisch eingetragen. Somit ist offensichtlich ob du noch 2016 oder eben wie es bei dir der Fall ist 2017 den A2 erworben hast.

Grüße, Martin

Zitat:

@Zamani schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:14:29 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 27. Dezember 2018 um 18:13:13 Uhr:

Das Motorrad kann man auch aus anderen Gründen drosseln. Z.B. um weniger Versicherung zu zahlen.

Das hat mich dem Führerschein nix zu tun.

Verstehe nicht was das mit dem Thema zutun haben soll...

Na, so schwer ist das nicht zu verstehen: Drosseln darf man immer. So könnte auch ich eine R6 kaufen und auf sagenhafte 25 kW drosseln und damit herumfahren. Wäre vermutlich einen ganzen Batzen günstiger in der Versicherung und man muss die rechte Hand auch nicht mehr so stressen da bereits nach wenigen Millimetern der Gaswegbegrenzer greift und somit - wie in früheren Threads ausführlich erklärt - die "Luftpumpe nicht mehr pumpen darf".

Was bleibt: Du darfst sie nicht führen. Die anderen hier im Thread mit Klasse A auf dem Plastikkärtchen schon - auch im Ausland.

Grüße, Martin

Plan B:

Zitat:

@Zamani schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:38:28 Uhr:

Ich besitze den A2 Führerschein seit Juni 2017.

Dann machst du im Mai 2019 deinen A und bekommst den neuen Führerschein mit Klasse A hintendrauf im Juni 2019. Schon kannst du die R6 die du dir wünschst ungedrosselt fahren.

Was du bis dahin machst? Abgesehen vom Fahrschulmotorrad einfach die Maschine weiterfahren welche du aktuell hast.

Problem gelöst?

Grüße, Martin

Themenstarteram 30. Dezember 2018 um 15:50

Zitat:

@X_FISH schrieb am 30. Dezember 2018 um 16:49:24 Uhr:

Plan B:

Zitat:

@X_FISH schrieb am 30. Dezember 2018 um 16:49:24 Uhr:

Zitat:

@Zamani schrieb am 27. Dezember 2018 um 17:38:28 Uhr:

Ich besitze den A2 Führerschein seit Juni 2017.

Dann machst du im Mai 2019 deinen A und bekommst den neuen Führerschein mit Klasse A hintendrauf im Juni 2019. Schon kannst du die R6 die du dir wünschst ungedrosselt fahren.

Was du bis dahin machst? Abgesehen vom Fahrschulmotorrad einfach die Maschine weiterfahren welche du aktuell hast.

Problem gelöst?

Grüße, Martin

Das meine ich mit themenbezogenen antworten. Du hast am Kontinent sowas von vorbei geantwortet. Brauche solche Antworten nicht.

 

Zitat:

@Zamani schrieb am 30. Dezember 2018 um 16:50:58 Uhr:

Du hast am Kontinent sowas von vorbei geantwortet. Brauche solche Antworten nicht.

Ja.......man merkt sehr deutlich, daß du was anderes viel nötiger brauchst.

Im Übrigen wurde deine ursprüngliche Frage schon mehrfach richtig beantwortet.

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