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Gefälligkeitsgutachten mögliche Konsequenzen für den Prüfer?
Hallo, gleich vorweg als absoluter Neuling hoffe ich halbwegs das richtige Forum gefunden zu haben, sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um Entschuldigung und um verschieben in das richtige.
Tag auch,
vielleicht könnt Ihr mir mit Euren eigenen Erfahrungen helfen.
Momentan versuche ich mit Nachdruck eine Stellungnahme der DEKRA bezüglich eines meiner Meinung nach "Gefälligkeitsgutachtens" zu erhalten.
Im Augenblick scheint allerdings alles auf eine Verschleppung von Seiten der DEKRA hinauszulaufen. Ich erhielt auf meine Anfrage vom 31.03.2009 bis zum heutigen Tage zwei Mitteilungen von Seiten der DEKRA in denen mir beide Male erklärt wurde, dass das Fahrzeug nochmals von deren geprüft werden muss. Das zweite heute eingegangene Schreiben von Seiten der DEKRA mit Datum 15.04.2009 und Poststempel vom 24.04.2009 schlägt dem Fass den Boden aus, in diesem wird impliziert, dass Widersprüche in den Unterlagen über den Zustand des Fahrzeuges aufgefallen wären.
Zur Erklärung: Ich erwarb am 21. Januar dieses Jahres basierend auf einen 2 Tage zuvor angefertigten Prüfbericht einen Nissan Almera BJ.98 (optisch in gutem Zustand, soweit für mich als Laie erkenntlich) von einem Verkäufer. Die HU wäre allerdings 3/09 abgelaufen, sodass ich es zur Vorraussetzung zum Erwerb des KFZ machte, dass eine neue Plakette zugeteilt und ferner keine gravierenden Mängel am Fahrzeug bestehen würden. Der Verkäufer bot mir zu meiner Entlastung an, die HU selber durchführen zu lassen, was dann auch geschah.
Der Prüfbericht, der den Ausschlag für den Kauf gab enthielt ganze drei Mängel:
Laufleistung zu diesem Zeitpunkt 130542km.
- Motor leicht verölt
- Schweller hinten links kleine Durchrostung*
- Bremsleitung hinten korrodiert, reinigen*
*angeblich um 13.30 festgestellt und um 15.10 Uhr behoben
Aufgrund immer größer werdender Öllachen in meiner Einfahrt wurde ich dann am 4.02.2009 mit dem Fahrzeug bei meiner Werkstatt vorstellig und siehe da:
Mängel über Mängel.
Ein am nächsten Tag erstelltes Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen (zur Beweissicherung) enthielt folgende Auflistung:
Laufleistung bis dato 131636 km:
- Starker Ölverlust an der Servolenkung linksseitig (es tropfte dauer)
- Aggregateträger, Vorderachse links und Radhaus links stark durch austretendes Öl verschmutzt und aufgrund dieser Ölablagerungen im betreffenden Bereich kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die Beschädigung nicht neueren Datums ist
- Antriebswelle rechts außen, Gummimanschette rundum gerissen, undicht
- Antriebswelle links außen, Gummibalg stark porös und bereits rissig
- Beide Federbeine vorne, Anschlaggummi und Schutzmanschette stark beschädigt.
- Bremsleitungen hinten recht und links stark angerostet, wurden zwar gereinigt und mit Kupferspray behandelt, es ist jedoch unbedingt ein Austausch erforderlich.
- Auspuffanlage geschweißt, da nach geringer Fahrstrecke das Rohr gebrochen war (wurde am Vortag von unserer Werkstatt durchgeführt, ich dachte mir schon, dass mit dem Auspuff etwas nicht stimmen würde, der Nissan klang wie ein Ferrari)
- Blinkleuchte vorne recht leicht beschädigt und innen beschlagen
- Rückleuchte links, leichter Riss
sowie eine erneute am selben Tag schnell noch eingeschobene HU Prüfung durch den TÜV (VIERZEHN gefundene Mängel/keine Plakette zugeteilt)
- Bremsleitungen hinten: angerostet
- Lenkung: undicht
- Abblendlicht: Einstellung
- Blinker: hinten links minimal beschädigt
- Blinker: Glas vorne rechts beschädigt und innen feucht
- Antriebswelle rechts: Manschetten undicht, gerissen
- Motor leichter Ölverlust
Unter Hinweise wurden vom TÜV Prüfer noch die folgenden Punkte angeführt:
- Antreibswelle links: Manschette rissig
- Sichtbare, leichte Korrosion an Bodengruppe, Fahrzeugaufbau, Bremsleitungen sowie an nichttragenden Teilen
- Das Fahrzeug weist Unfallschäden auf
- Kühler/Kondensator: leicht beschädigt
und dann als glorreichen Abschluss eine durchgeführte HU durch einen anderen DEKRA Prüfers (da ich mir nicht wirklich sicher war, ob die beiden Organisationen die gleichen HU-Richtlinien befolgen müssen) am 09.02.2009 Laufleistung 131691 km:
(VIERZEHN gefundene Mängel/keine Plakette zugeteilt)
- Staubmanschette (Gelenk-Antriebswelle) rechts vorne eingerissen
- Lenkung stark verölt
- Bremsleitung hinten links korrodiert
- Stoßdämpfer vorne links und rechts Schutzhülsen gebrochen
- Schweller hinten rechts kleine Durchrostung
- Längsträger mitte rechts unten beschädigt
- Batterie los
- Blinkleuchte vorne rechts beschlagen
- Schlußleuchte links Glas gebrochen
- Scheibenwaschanlage vorn links Spritzdüse ohne Funktion
- Scheibenwaschanlage hinten Spritzdüse ohne Funktion
- Scheibenwaschanlage Behälter Schutzkappe fehlt
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht rechts Einstellung zu weit nach außen
- Federbeine vorne rechts leicht erhöhtes Spiel
Lässt schon tief blicken, oder?
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Ich wurde als vollkommener Laie in diesen Dingen davon überzeugt ein technisch einwandfreies KFZ erworben zu haben, mit einem absolut verkehrsuntauglichem/verkehrsgefährdendem Fahrzeug auf die deutschen Straßen losgelassen.
Nachdem das ganze nun in gewissen Maße eskaliert, da wir den Verkäufer zivilrechtlich nun auf Rücknahme verklagt haben, weil er eine Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe bzw. der Reparatur der Mängel nicht zugestimmt hat, und dieser durch seine Anwältin ausrichten ließ, dass Mängel nicht vorliegen sondern wenn überhaupt nur „Verschleißerscheinungen“ und ja sowieso bei einem Fahrzeug mit dem Alter und der Laufleistung von mir ja wohl kein Neufahrzeug erwartet werden kann… naja, wir werden sehen inwieweit ich dahingehend Recht bekomme.
Allerdings wäre das ganze aber ohne den, nun nennen wir es, beschönigten Prüfbericht, aber gar nicht zum Kauf gekommen und meiner Meinung nach ist der DEKRA an der Aufklärung der Umstände nicht wirklich mit Nachdruck gelegen, was kann ich noch tun?
Ich persönlich finde nämlich schon, dass der Prüfer zu einem gewissen Teil die Verantwortung für diese Posse übernehmen sollte.
Hat jemand Erfahrungen bei solchen Umständen? Bestehen möglicherweise rechtliche Konsequenzen? Zivilrechtliche Konsequenzen?
Und ja, inzwischen (danke Internet) weiß ich auch, dass die Prüfberichte mitunter nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind.
So etwas wird mir auch sicher nicht noch einmal passieren. Schade nur, dass es inzwischen doch so weit ist, dass man sich nicht einmal mehr auf unabhängige Prüfer verlassen kann.
Gruß
Christina
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2 Antworten
So etwas ist traurig, aber leider gang und gebe. Wie so etwas zu Stande kommt, möchte ich gar nicht spekulieren, bereue aber als Ing. doch so langsam nicht Prüfingenieur geworden zu sein.
Von 5 Autos die in den letzten Jahren in unserer Familie an- und abgeschafft wurden, waren auch zwei die unmöglich die HU bestanden hätten. Mit abgefahrenen Reifen, siffenden Servopumpen, rostenden Bremsleitungen, stark ausgeschlagenen Traggelenken, rissen in der Frontscheibe,...
Letzen Endes sagtest du es bereits, dem Wisch ist nicht mehr viel Vertrauen zu schenken. Um so wichtiger ist es also sich selbst ein Urteil bilden zu können.
Die Konsequenzen sind meines Wissens, das dies für die Prüforganisation oder den Prüfer keine hat. Das ist aber halbwissen und soll lieber jemand anders richtigstellen.
Meine- und die Erfahrung meiner Kollegen ist, dass besonders in Werkstätten in die der TÜV-Prüfer vorbeikommt und nicht die Werkstatt den Wagen zum TÜV hinbringt, am ehesten solche dinger durchgehen.
also die mit Sternchen gekennzeichneten Mängel im allerersten HU Bericht sind sog. Mängel welche im Rahmen einer "Mängelschleife" welcher der Gesetzgeber zulässt an Ort und Stelle während der Anwesenheit des Prüfers abgestellt wurden.
wenn ich mir jetzt alle nachfolgenden Mängel anschaue:
- Bremsleitungen hinten: angerostet
- Lenkung: undicht
- Abblendlicht: Einstellung
- Blinker: hinten links minimal beschädigt
- Blinker: Glas vorne rechts beschädigt und innen feucht
- Antriebswelle rechts: Manschetten undicht, gerissen
- Motor leichter Ölverlust
- Staubmanschette (Gelenk-Antriebswelle) rechts vorne eingerissen
- Lenkung stark verölt
- Bremsleitung hinten links korrodiert
- Stoßdämpfer vorne links und rechts Schutzhülsen gebrochen
- Schweller hinten rechts kleine Durchrostung
- Längsträger mitte rechts unten beschädigt
- Batterie los
- Blinkleuchte vorne rechts beschlagen
- Schlußleuchte links Glas gebrochen
- Scheibenwaschanlage vorn links Spritzdüse ohne Funktion
- Scheibenwaschanlage hinten Spritzdüse ohne Funktion
- Scheibenwaschanlage Behälter Schutzkappe fehlt
- Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht rechts Einstellung zu weit nach außen
- Federbeine vorne rechts leicht erhöhtes Spiel
sind das eigentlich alles Mängel welche nicht bei der ersten HU dagewesen sein müssen, dies nachzuvollziehen wird schwer! Man kann den Prüfer oder besser seinen technischen Leiter der ÜO (Überwachungsorganisation) auf Amthaftung versuchen Ding fest zu machen, wird dir aber kaum gelingen, da es immer noch so ist, zum Zeitpunkt der Prüfung war das Kfz in Ordnung. Der Prüfer hat sich auch relativ gut auf der Situation gebracht, da er geschrieben hat (Bremsleitung korrodiert REINIGEN) dies wurde wohl flott gemacht^^ und sein geringer bestehender Mangel MOTOR LEICHT VERÖLT, kann flott auch zu nem großen Mangel werden, du der Halter ist eh verpflichtet die Mängel innerhalb eines Monats abzustellen, dies hast du wohl nicht gemacht!
Ich denke mal dein Fall wird ins Leere laufen, ggf. kannst du dich mit der Dekra darauf einigen, dass sie den Nissan dir abkauft, passiert schonmal^^ und du damit weitere Ansprüche fallen lässt, wäre ideal für dich, da du wenn es hart auf hart kommen würde, du leer ausgehen wirst! Sotraurig wie es nunmal ist!
eine frische HU, sagt nichts aus, schongarnicht, dass der Wagen für 24 Monate i.O. ist!
die Anschuldigung wegen eines Gefälligkeitsgutachten ist hart, da ich den Job kenne, ist es sicherlich nicht so, Prüfer werden angelogen bis sich die balken biegen, natürlich sollte man nicht blauäugig sein und der Werkstatt nicht zu viel vertrauen, schongarnicht bei nem Gebrauchtwagen! Für die Zukunft, wenn du den Wagen kaufen willst, fahre damit bei der Probefahrt selber zu TÜV/Dekra an eine Prüfstation, so weißt du was damit ist, die 55 Euro wäre es mir wert! Und um welchen Kaufpreis reden wir hier, ich denke mal unter 2000 Euro oder? Verbuche es unter Lehrgeld!^^
Bedenke hier kann dir niemand eine Rechtsberatung geben, ist sicherlich auch nicht gewollt von dir, man müsste schauen ob es sich überhaupt diese in Anspruch zu nehmen. Hatte als Jugendlicher auch mal soeinen Fall, Wagen gekauft da war die Windschutzscheibe gerissen, fetter Riß, hat trozdem damals 24 Monate neue HU bekommen, später stellten sich auch schwere Mängel da, an Bremse und Lenkung und ein fetter Zylinderkopfschaden! Naja waren damals 1750 DM, für mich damals viel Geld, naja mit jedem Kauf lernt man dazu!