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gefälschter TÜV - Anzeige - was nun?

Themenstarteram 2. Oktober 2012 um 7:03

Hallo zusammen,

wir haben ein dickes Problem.

Der alte Audi meines Freundes war sehr klapperig und musste zum TÜV.

Wir haben die Mängel in einer Werkstatt beseitigen lassen, die einem alten Freund meines Freundes gehört. Dort bezahlen wir für die Reparaturen viel weniger als in anderen Werkstätten. Hier bekamen wir dann nach der Reparatur auch TÜV.

Da wir vor hatten zu dieser Zeit in den Urlaub zu fliegen, entschlossen wir uns dazu die Reparaturen in der Zeit durchführen zu lassen, in der wir weg sind. Wir haben das Auto also vor dem Abflug an der Werkstatt abgestellt und haben es wieder abgeholt, mit TÜV, nachdem wir aus dem Urlaub zurück waren. Das war nun fast zwei Jahre her.

Letzten Monat bin ich dann mit dem Auto zur Arbeit gefahren und wurde auf dem Heimweg von der Polizei angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass die TÜV Plakette nicht richtig war und der TÜV Stempel der auf dem Zertifikat benutzt wurde, geklaut war. Das Auto wurde beschlagnahmt. Mein Freund hat jetzt eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekommen.

Wir sind sofort zum Anwalt gegangen. Dieser sagt, wir sollen unsere Aussage so machen, wie es wirklich war. Was ja auch normal wäre. Nun ist es aber so, dass mein Freund von früher weiß, dass der „Werkstattmann“ schon einmal mit der Polizei wegen solchen Fälschungen zu tun hatte. Fällt er noch einmal auf, kann er dicht machen. Er ist verheiratet und hat ein kleines Kind. Seine Existenz wäre hinüber. Mein Freund hat schon mehrfach versucht mit dem „Werkstattmann“ zu sprechen. Dieser spielt die ganze Angelegenheit runter und fängt nun an zu drohen, dass mein Freund ja nicht sagen soll, dass der TÜV in seiner Werkstatt gemacht wurde, weil das sonst nicht gut für ihn enden würde. Wir sollten einfach sagen, wir hätten jemanden getroffen, der uns angeboten hat, TÜV zu machen. Wobei wir ja eine Falschaussage machen würden und das noch alles schlimmer machen würde. Er sagt uns nicht, ob er den TÜV selbst gefälscht hat oder wer den TÜV gemacht macht.

Das blöde ist, in seiner Jugend war mein Freund kein Unschuldslamm, was aber schon ca. 20 Jahre her ist. Die Sachen von damals holen ihn immer wieder ein. Die Strafe würde bei ihm also bestimmt höher ausfallen. Der Anwalt meinte er soll sich auf ca. 10.000 Euro Strafe und eine Bewährungsstrafe einstellen, wenn er nicht die Wahrheit sagt. Jetzt will er aber seinen alten Freund nicht reinreißen.

Wir wissen nicht, was wir tun sollen. Hat jemand einen Rat oder weiß, was für eine Strafe auf ihn zukommen kann?

Gruß TM206

Beste Antwort im Thema

Früher begannen die Märchen mit "Es war einmal..."

Auf MT beginnen die Märchen mit "Das Auto eines Freundes..."

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 2. Oktober 2012 um 7:15

Ja, der Rat ist ganz klar:

Immer bei der Wahrheit bleiben. Dein Freund will sich doch nicht sein Leben versauen um nen alten Freund zu decken.

Und wenn doch ist er selber Schuld und hat es nicht anders verdient. Und wenn du das unterstützt hast du es auch nicht besser verdient.

Mich beschleicht allerdings das Gefühl, dass die Herbstferienzeit begonnen hat.

Bleibt bei der Wahrheit, alles andere kommt am Schluss doch heraus.

Wenn das euren "Freund" in Schwierigkeiten bringt ist das eben so, er hats ja herausgefordert.

Edit: Einer war schneller.;)

wer mich bedroht, kann kein freund sein und verdient keinen Schutz!

Und wer ein kleines Kind und eine Existenz hat, der setzt sich nicht solch hohem Risiko aus.

Freunde, die keine sind, habe ich nicht mehr.

Früher begannen die Märchen mit "Es war einmal..."

Auf MT beginnen die Märchen mit "Das Auto eines Freundes..."

Ach wie schön, mal wieder der "Freund", der selbst kein Internet hat...

 

Frisch angemeldeter Account...

 

Schon beim Anwalt gewesen aber die Beratung in einem Forum ist ja anscheinend viel besser...

 

Die Polizei erkennt bei einer Routinekontrolle einen gefälschten TÜV-Stempel...

 

10.000 Euro zzgl. Bewährungsstrafe...

 

 

... könnt ihr euch nicht einfach einen anderen Spielplatz suchen?!

 

:rolleyes:

 

 

PS: Scann die Anzeige doch mal ein, kannst auch gerne die Namen unkenntlich machen, dann nehm' ich alles zurück. ;)

 

 

Setzen wir mal Vorraus diese Story entspricht der Wahrheit.

Die "Sunden" die alter wie 15 Jahre alt sind kommen NICHT in das Offentliche Polizeiliche Fuhrungszeugnis. Staatsanwaltschaft und Gericht haben langer Einblick.

Denke an Dich.

Du hast aus gutem Glauben gehandelt -Auto hat TUV- und bist damiit Gefahren. Brauchst Du diesen Eintrag in Deinem Polizeilichen Fuhrungszeugnis?

Freunde wie Diese brauch kein Mensch.

oder

Wer solche Freunde hat, braucht Keine Feinde.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von TM206

Er ist verheiratet und hat ein kleines Kind. Seine Existenz wäre hinüber.

und?

wenn einer, dessen auto dort ge'tüv't wurde, aufgrund schwerwiegender mängel an fahrwerk/bremse nen abflug gegen den nächsten baum macht, ist dessen existenz nicht hinüber?

Zitat:

Original geschrieben von Bayernlover

Und wer ein kleines Kind und eine Existenz hat, der setzt sich nicht solch hohem Risiko aus.

heute schonmal auto gefahren?

merkwürdige angelegenheit!

wenn die kiste ordentlich repariert worden wäre, hätte er auch legalen tüv bekommen!

es geht hier um die sicherheit!

manche prüfer sind überkorrekt, andere sind lockerer.

was sicherheitsrelevante mängel angeht: da darf kein auge zugedrückt werden!

Da ja offensichtlich schon professioneller Rechtsbeistand konsultiert wurde, schliesse ich das Thema an dieser Stelle. Der Anwalt wird sich sicher genauer in der Materie und in den Einzelheiten des Falles auskennen als die MT-User.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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