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Gefälschter TÜV-HU Hauptuntersuchungs-Bericht vom KÜS?
Guten Abend,
ich habe mir einen neuen gebrauchten PKW gekauft.
Der Verkäufer hatte mir diesen KÜS-Bericht
(siehe angehängtes Foto)
mitgegeben, dazu logischerweise den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein,
auf dem auch "Anmeldung zur nächsten HU Mai 2021" gestanden hatte.
Damit bin ich bei uns zur KFZ Zulassungsstelle, und wollte das Auto anmelden, einen 20 Jahre alten VW-Passat.
Die Dame bei der KFZ-Zulassungsstelle wollte jedoch den KÜS Hauptuntersuchungsbericht nicht anerkennen.
Was kann ich jetzt tun?
Ein Nachbar meinte, bei dem KÜS Bericht handele es sich um eine Fälschung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@-KUES- schrieb am 21. November 2019 um 15:31:33 Uhr:
Ich war heute nicht bei der KFZ-Zulassungsstelle wegen Anmeldung, sondern habe den Vorbesitzer und Verkäufer angerufen.
Dieser meinte, man bekäme das Auto auch mit der Seite 1 des KÜS-Hauptuntersuchungsberichtes angemeldet, zumindestens habe das bei ihm im Mai 2019 so geklappt.
Und da zeigt es sich , das es zum Himmel stinkt !!!
Fakt ist . Hast du nen aufmerksamen Mitarbeiter der Zulassungsstelle = keine Anmeldung, was auch völlig korrekt ist !
Du wurdest mit der Karre über den Tisch gezogen. So einfach ist das .
Gruss
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135 Antworten
Der Bericht besteht aus 2 (!) Seiten.
Wenn der Verkäufer dir nur die 2. Seite übergeben hat, reicht das natürlich nicht für eine Anmeldung.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 21:56:46 Uhr:
Der Bericht besteht aus 2 (!) Seiten.
Wenn der Verkäufer dir nur die 2. Seite übergeben hat, reicht das natürlich nicht für eine Anmeldung.
Ja, das weiß ich, und das hatte mir der Verkäufer auch so gesagt, dass er nur Seite 2 habe.
Aber der Verkäufer sagte mir auch, dass ja auf dem KÜS-Bericht auch eine Berichtsnummer: X155307875 stehen würde, und mit dieser Berichtsnummer könne sich das KFZ Amt den KÜS Bericht direkt vom KBA aus Flensburg "ziehen"
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 21:58:39 Uhr:
Ja, das weiß ich, und das hatte mir der Verkäufer auch so gesagt, dass er nur Seite 2 habe.
Dann mußt du damit zur nächsten KÜS-Niederlassung gehen und dir die 1. Seite dazu noch ausdrucken lassen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 22:00:03 Uhr:
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 21:58:39 Uhr:
Ja, das weiß ich, und das hatte mir der Verkäufer auch so gesagt, dass er nur Seite 2 habe.
Dann mußt du damit zur nächsten KÜS-Niederlassung gehen und dir die 1. Seite dazu noch ausdrucken lassen.
Danke.
Bei uns ist aber keine KÜS TÜV Station in der Nähe
Edit / Nachtrag:
Die Dame vom Strassenverkehrsamt meinte auch, ich müße noch eine AU = Abgasuntersuchungsbescheinigung mit einreichen.
Doch diese wurde doch gar nicht durchgeführt im Mai 2019
...mal gelesen was da auf dieser Seite 2 des Berichts steht?
Der Sachverständige bescheinigt scheinbar, dass nichts gegen die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens spricht, eine Abgasuntersuchung wurde nicht gemacht, da für die Ausfuhr nicht notwendig - da wurde meinem Verständnis nach keine HU durchgeführt... so ungefähr: fährt, bremst, Lichter leuchten halbwegs = verkehrssicher um auf eigener Achse ins 2. Leben im Ausland zu fahren, mehr aber nicht.
Zitat:
@gast356 schrieb am 19. November 2019 um 22:03:12 Uhr:
...mal gelesen was da auf dieser Seite 2 des Berichts steht?
Der Sachverständige bescheinigt scheinbar, dass nichts gegen die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens spricht, eine Abgasuntersuchung wurde nicht gemacht, da für die Ausfuhr nicht notwendig - da wurde meinem Verständnis nach keine HU durchgeführt... so ungefähr: fährt, bremst, Lichter leuchten halbwegs = verkehrssicher um auf eigener Achse ins 2. Leben im Ausland zu fahren, mehr aber nicht.
Ja, das Auto wurde aber mit genau diesem TÜV / KÜS Bericht im Mai 2019 offiziell in Deutschland angemeldet.
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:16:13 Uhr:
Ja, das Auto wurde aber mit genau diesem TÜV / KÜS Bericht im Mai 2019 offiziell in Deutschland angemeldet.
Wodurch wird das belegt?
Oder ist das auch nur eine Aussage des Verkäufers?
Mich wundert es nicht, dass das Fahrzeug nicht zugelassen wird, ohne AU Nachweis. Eine Hauptuntersuchung ist nur mit AU gültig. Wenn keine AU durchgeführt wurde, hat das Fahrzeug auch keine gültige Hauptuntersuchung.
Das ist alles komisch. Natürlich hätte die ZB nicht gestempelt werden dürfen. Falls der Wagen angemeldet war, dann mit einem anderen HU-Bericht und nicht mit dem aus dem Foto.
Für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist übrigens auch eine gültige Hauptuntersuchung mit AU notwendig. Wenn keine AU durchgeführt wurde, dann gibt es auch kein Ausfuhrkennzeichen. Er wurde dann wahrscheinlich auch nicht erteilt und nicht ausgeführt, oder es gibt einen zweiten Bericht, den man Dir nicht ausgehändigt hat. (mit einer anderen Berichtsnr.)
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:16:13 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 19. November 2019 um 22:03:12 Uhr:
...mal gelesen was da auf dieser Seite 2 des Berichts steht?
Der Sachverständige bescheinigt scheinbar, dass nichts gegen die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens spricht, eine Abgasuntersuchung wurde nicht gemacht, da für die Ausfuhr nicht notwendig - da wurde meinem Verständnis nach keine HU durchgeführt... so ungefähr: fährt, bremst, Lichter leuchten halbwegs = verkehrssicher um auf eigener Achse ins 2. Leben im Ausland zu fahren, mehr aber nicht.
Ja, das Auto wurde aber mit genau diesem TÜV / KÜS Bericht im Mai 2019 offiziell in Deutschland angemeldet.
Das heißt aber nicht , daß es deswegen ein 2. Mal ebenso funktionieren muß …
= Das hat die Dame von deinem Amt hat schon alles richtig gemacht …
Edit :
TÜV / KÜS - HU Bericht = 1. Seite nicht vorgelegt + AU nicht durchgeführt
= siehe " Bemerkung "
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 22:18:11 Uhr:
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:16:13 Uhr:
Ja, das Auto wurde aber mit genau diesem TÜV / KÜS Bericht im Mai 2019 offiziell in Deutschland angemeldet.
Wodurch wird das belegt?
Oder ist das auch nur eine Aussage des Verkäufers?
Durch die Zulassung im KFZ Schein des Vorbesitzers
Die einfachste Variante zur Lösung des Problems bestünde jetzt darin, die HU/AU neu machen zu lassen und das Fahrzeug dann mit dieser neuen HU/AU-Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt anzumelden.
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:23:12 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 22:18:11 Uhr:
Wodurch wird das belegt?
Oder ist das auch nur eine Aussage des Verkäufers?
Durch die Zulassung im KFZ Schein des Vorbesitzers
Im KFZ-Schein steht die Nummer des Prüfberichtes drin?
Daß das so gehandhabt wird, wäre mir neu.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 22:23:59 Uhr:
Die einfachste Variante zur Lösung des Problems bestünde jetzt darin, die HU/AU neu machen zu lassen und das Fahrzeug dann mit dieser neuen HU/AU-Bescheinigung beim Straßenverkehrsamt anzumelden.
Und wer bezahlt das, wenn das Auto noch 1 1/2 Jahre TÜV hat.
Ich habe das Auto mit TÜV bis Mai 2021 gekauft
Zitat:
@Drahkke schrieb am 19. November 2019 um 22:25:09 Uhr:
Zitat:
@-KUES- schrieb am 19. November 2019 um 22:23:12 Uhr:
Durch die Zulassung im KFZ Schein des Vorbesitzers
Im KFZ-Schein steht die Nummer des Prüfberichtes drin?
Daß das so gehandhabt wird, wäre mir neu.
Die Nummer des Berichts steht im Bericht