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Gegengutachten sieht Ausbeulen statt Neuteil vor! Unverschuldeter Auffahrunfall.
Hallo,
ich war Opfer eines Auffahrunfalls an einer Ampelkreuzung. Schuldfrage zu 100% beim Gegner.
Das Gutachten meines beauftragten Sachverständigen liegt bei ca. 3500,-€ und sieht den Austausch der Heckklappe vor. In der Heckklappe sind 2 Dellen die mit Ausbeulen,Spachteln + Teillackieren repariert werden könnten.
Ich wollte mir den Schaden lt. Gutachten auszahlen lassen.
Da das Fahrzeug erst 2,5 Jahre alt ist, keinerlei Macken aufweist und einen Restwert von >30.000,-€ aufweist, sieht mein Gutachter und ich den Ersatz der Heckklappe gerechtfertigt.
Die gegnerische Versicherung hingegen sieht in Ihrem Gegengutachten eine Reparatur der Heckklappe vor, da diese günstiger ist.
Ich bin Rechtsschutzversichert und das Fahrzeug ist Fahrbereit. Bisher hatte ich noch keinen Anwalt eingeschalten.
Habe ich Anspruch auf ein Neuteil? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Vielen Dank schon einmal.
MfG.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wer hat eigentlich Interesse daran, dass in einem Gutachten ein Fahrzeugteil nicht als Instandsetzung sondern als Neuersatz ausgewiesen wird ?
Der weisungsfrei tätige Sachverständige, der im Rahmen der objektiven Ermittlung der Schadenhöhe aufgrund seiner besonderen Sachkunde nach Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges zu der Einschätzung gelangt ist, dass entweder ein technisch einwandfreies Reparaturergebnis nur durch Neuteilersatz sicherzustellen ist, oder dieser Reparaturweg der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten kostengünstigere ist?
Ja, genau der!
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
- Der Geschädigte, der seinen Schaden fiktiv abrechnen möchte (und das Teil natürlich instandsetzen lässt)
Das nennt sich Dispositionsfreiheit des Geschädigten. Sein gutes Recht also.
Wenn er sich, gleich aus welcher Laune heraus, mit einem qualitativ geringeren Reparaturergebnis zufrieden gibt, so ist dies sein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
- Die Versicherung, die ....... nein, die natürlich nicht, die soll ja nur den höheren Aufwand bezahlen.
Nein. Sie hat nur den Schadenersatz zu leisten, der den Geschädigten in den wirtschaftlichen Zustand vor Schadeneintritt versetzt. Wenn der Geschädigte diesen Betrag dann zweckentfremdet verprasst, und das Fahrzeug nicht technisch einwandfrei repariert, dann fährt er schließlich mit einer billig zusammengeschusterten Karre herum, über die sich der Versicherer nicht ärgern muss.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Und wenn nicht, dann wird die Versicherung verklagt (Rechtschutz und Anwalt sei Dank), vom Gericht wird ein Sachverstäniger beauftragt, der begutachtet das inzwischen reparierte Fahrzeug und stellt fest, dass die Reparatur an der Heckklappe durch Instandsetzen einwandfrei durchgeführt wurde. Uuups.
... oder bestätigt die Darstellung des Klägers, dass die gewählte Reparaturmethode nicht zu einem technisch einwandfreien Ergebnis geführt hat. Und dann hat die Versicherung den gemischten Salat (3 Gutachten, Prozesskosten, Nachbesserung der Reparatur, ...). Uuups.
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48 Antworten
Hallo,
da muß dein Gutachter ran. Er muß in einer Stellungnahme die Gründe darlegen, warum in deinem Fall die Erneuerung der Heckklappe als erforderlich erachtet werden muß.
Dafür spricht die Hochwertigkeit und das Alter deines Wagens. Dagegen deine Ausführungen Zitat "In der Heckklappe sind 2 Dellen die mit Ausbeulen,Spachteln + Teillackieren repariert werden könnten."
Aber wie gesagt: Begründen und Argumentieren muß und kann nur der Sachverständige, der das Fahrzeug selbst in Augenschein genommen hat.
Beurteilungen anhand zweidimensionalen Lichtbildern sind schwierig bzw. unmöglich.
Wurde das Fahrzeug von der Versicherung begutachtet?
Mfg.
SV Stoll
Moin Moin.
Ein Rat von jemandem der sich Tag für Tag mit der Reparatur von
Unfallschäden befast ist.
Wenn es nur zwei kleine Dellen sind,würde ich an deiner Stelle
die Instandsetzung dem erneuern der Heckklappe vorziehen.
Der Vorteil ist der Erhalt der Originalen gut verarbeiteten
Heckklappe.
Kein Umbau der Scheibe etc.
Es hätten sich alle Fragen erledigt,es sei den Du möchtest
fiktiv abrechnen.
MfG.alrock01
Sorry.Den Satz das Du fiktiv abrechnen möchtest,habe ich überlesen.
@alrock
zitat TE : "Ich wollte mir den Schaden lt. Gutachten auszahlen lassen."
Harry
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Es hätten sich alle Fragen erledigt,es sei den Du möchtest
fiktiv abrechnen.
Und genau das möchte ich .
Danke für deine schnelle Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von SV Stoll
Wurde das Fahrzeug von der Versicherung begutachtet?
Mittlerweile ja.
Gegengutachten kommt die Woche, wird wohl ca. 800,-€ unter dem 1. liegen (Aussage Gutachter der Versicherung)
Danke für deine schnelle Antwort.
Hallo,
Stundenverrechnungssatz-Problematik nicht vergessen.
Mfg.
SV Stoll
Moin noch mal.
Sorry,hatte ich überlesen.
Wenn Du kannst/möchtest stell doch 1-2 Bilder von den "Dellen" ein.
Ich könnte Dir dann eine Richtung vorgeben,wie der Schaden
beurteilt wird.
MfG.alrock01
Vergesst aber bei der ganzen Einschätzung bitte nicht den §249 BGB. Instand setzen kann ich viel........
Aber alles mit Maß und Ziel und in einem angemessenen Verhältniß.
Und abschließende Beurteilungen anhand Lichtbilder sind so eine Sache. Diese geben nur ein verkleinertes, zweidimensionales Abbild des Schadens wieder, woraus die Intensität des Schadens nicht vollumfänglich erfasst werden kann.
Ich selbst hatte schon Schäden, auf denen auf den Bildern nichts oder fast nichts zu sehen war, das Bauteil aber wirklich beschädigt war.
Mfg.
SV Stoll
Moin Moin.
@SV Stoll
Von einer abschließenden Beurteilung hat hier auch niemand
etwas gesagt bzw. geschrieben.
MfG.alrock01
Hallo,
war ja auch nur global gesprochen
Mfg.
SV Stoll
Moin Moin.
Mich interessiert auch nur,ob es ein Beule oder eine Delle ist.
Es erlebe es nämlich häufig,das der Kunde vor mir steht,und zu mir
sagt,ich hab da ne kleine Delle(meistens Frauen)
Am Fahrzeug angekommen,braucht das Seitenteil mindestens
einen Teilersatz.
Bei den Männern ist häufig die Beule nur eine kleine Delle.
MfG.alrock01
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Hallo,
...Ich bin Rechtsschutzversichert und das Fahrzeug ist Fahrbereit. Bisher hatte ich noch keinen Anwalt eingeschalten.
Habe ich Anspruch auf ein Neuteil? Wie sollte ich weiter vorgehen?
Vielen Dank schon einmal.
MfG.
Den Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von alrock01
Wenn Du kannst/möchtest stell doch 1-2 Bilder von den "Dellen" ein.
Ich könnte Dir dann eine Richtung vorgeben,wie der Schaden
beurteilt wird.
Hier die 1. Delle.
Und die 2. (Vertiefung sieht man Hauptsächlich bei Spiegelung)