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Gegenüberstellung, kein Schaden beim Unfallverursacher

Themenstarteram 12. Januar 2015 um 18:40

Hallo,

hier kurz die Vorgeschichte.

Beim Ausparken hat ein Fahrzeug scheinbar mein Auto hinten berührt. Dieses wurde mir von einem Zeugen mitgeteilt, der gesehen hat, das mein Auto beim Ausparken des andewren Autos heftig gewackelt hat.

Es sind auch Kratzer vorhanden an der hinteren Stoßstange links. Der Verursacher ist sofort weiter gefahren ohne zu schauen oder irgend etwas. Als ich davon erfuhr habe ich die Polizei gerufen die alles aufgenohmen hat und da das Nummerschild bekannt war durch den Zeugen, dachte ich alles kein Problem.

Nach einem Monat habe ich dan bei der Polizei nachgefragt, wie den da stzands der Dinge ist und erfuhr, das die Akte bei der Statsanwaltschaft liegt.

Daraufhin habe ich mit meiner Versicherung telefoniert und gefragt wie das weiter löuft, da ich ja den Schaden gern reguliert haben möchte. Klar da ich nicht verursacher des SAchadens bin, zahlt nicht meine Versicherung sondern die des Gegners. Es stellte sih allerdings heraus, das der Verursacher die gleiche Versicherung hat wie ich in diesem Fall die HUK.

Also hat die HUK den Schaden aufgenohmen und sagte sie brauchen dan einen Kostenvoranschlag.

Da ich einige Fragen hatte habe ich den Bearbeiter bei der HUK angerufen und sie hat dann noch die Daten des Zeugen aufgenohmen und mich gebeten ei9nen Kostenvoranschlag per Mail zu schicken.

Ich war in der Werkstatt, habe einen Kostenvoranschlag mit Bildern anfertzigen lassen, welchen ich bezahlen mußte.

Hab dann alles der Versicherung gemailt, natürlich mirt der Quittung vom Kostenvoranschlag.

Heute nach über einem Monat habe ich den Bearbeitungsstand erfragen wollen, wo mir dann mitgeteilt wurde das sie die DEKRA mit einer Gegenüberstellung beauftragt haben, da der Unfallgegner sagt er hat keine Schäden an sienm Wagen, also könne es nicht sein, das er meinen Wagen angefahren hat.

Nicht nur das die Versicherung den Kostenvoranschlag schon gekürzt hat, also die Arbeitsstunden nun noch mehr Kosten, das ich zur Dekra fahren muß für die Gegenüberstellung?

Mir ist klar, das Der kostenvoranschlag so nicht übernohmen wird, wenn ich nicht reparieren lasse, sie kürzen dann um die MwSt und die Verbringungskosten.

Aber wer trägt die Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten für die Fahrt zur DEKRA?

Was ist wenn der Gutachter sagt es kann so gewesen sein, aber muß nicht, bleibe ich dann sdo auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Jetzt wirst Du schon wieder persönlich und unterstellst mir, dass ich irgendwelche Probleme hätte. Ein Argument wäre zur Abwechslung ja mal spannend gewesen - aber ich verstehe schon, dass es nicht ganz einfach ist, gegen meine Argumentation anzukommen (obwohl die jetzt nicht besonders brillant ist und in der Art hier auch schon von anderen vertreten wurde). Jede Leistung muss bezahlt werden, entweder gesondert ausgewiesen oder im Rahmen eines Gesamtpakets.

OT, aber weil es Dir offenbar wichtig ist: Wenn Du darauf stehst, den Arsch geleckt zu kriegen, dann darfst Du Dir gerne jemanden suchen, dem das auch Spaß macht - mein Fall ist es nicht, aber bitte. Gab doch da mal ein Zitat mit Façon und selig werden, war aber wohl eher nicht von Götz, sondern vom Alten Fritz.

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ist zwar jetzt zu spät aber dennoch:

bevor nicht eindeutig geklärt ist wer für den Schaden aufkommt, würde ich weder einen KVA noch ein Gutachten in Auftrag geben. Wenn es dumm läuft bleibt man auf den Kosten sitzen. Zur Klärung der Eintrittspflicht kann es der Versicherung schnuppe sein wie hoch der Schaden ist.

Weiterhin kritisch sehe ich die Gegenüberstellung durch Dekra.

Glaube mal irgendwo im Forum gelesen zuhaben, dass bei der Gelegenheit oft auch gleich ein Schadengutachten bzw. Gegengutachten erstellt wird. Das kann dann zur Kürzung von KVA oder eigenem Gutachten genutzt werden.

Abwarten bis die Ermittlungen eingestellt sind, ggf. gibt es noch eine Gegenüberstellung ob ein möglicher Unfallgegner den Schaden verursacht haben könnte. Ist ja problemlos fahrbereit das Auto.

Bei selber zahlen würde ich mal ausrechnen (lassen) was dich das über die Kasko mit SB plus Höherstufung am Ende kostet, denke da kannst du den Schaden vermutlich besser selber begleichen.

Mit Smart-Repair würde ich mal probieren, denke danach ist kaum noch was von den Kratzern zu sehen.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 11:44

Der Termin für die Gegenüberstellung ist heute gekommen.

Warum soll ich einen Schaden den ich nicht selbst verursacht habe selbst bezahlen. Über meine Kasko würde ich das sicher nicht laufen lassen, das rechnet sich nicht. Der Verursacher wurde ja gesehen. Nur nach fast zweieinhalb Monaten ist am Fahrzeug des Verursachers kein Schaden mehr zu sehen.

Mal sehen was bei der Gegenüberstellung raus kommt.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 13. Januar 2015 um 12:44:12 Uhr:

Warum soll ich einen Schaden den ich nicht selbst verursacht habe selbst bezahlen.

Möglicherweise, weil dich der Schaden stört?

An sich gibts genau zwei Möglichkeiten:

a.) Du findest den der es war und kannst ihm nachweisen dass er es war.

oder

b.) Du bzw. deine Versicherung bezahlt den Schaden selbst.

Themenstarteram 13. Januar 2015 um 14:53

Der Verursacher ist bekannt. Würde ja anhand des Nummernschilds von der Polizei ermittelt.

Der Schaden wurde dann auch von mir seiner Versicherung gemeldet die wollten einen Kostenvoranschlag haben den ich zahlen mußte. Wer erstattet die Kosten?

Ausserdem wurde durch einen Zeugen gesehen, das er sie meinen Wagen berührt hat. Ist das kein Beweis?

In zwei Wochen ist Termin bei der Dekra zur Gegenüberstellung. Aber wenn am Fahrzeug des Verursachers kein Schaden ist? Kann ja längst behoben wurden sein.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:53:47 Uhr:

Der Verursacher ist bekannt. Würde ja anhand des Nummernschilds von der Polizei ermittelt.

Der Schaden wurde dann auch von mir seiner Versicherung gemeldet die wollten einen Kostenvoranschlag haben den ich zahlen mußte. Wer erstattet die Kosten?

Ausserdem wurde durch einen Zeugen gesehen, das er sie meinen Wagen berührt hat. Ist das kein Beweis?

In zwei Wochen ist Termin bei der Dekra zur Gegenüberstellung. Aber wenn am Fahrzeug des Verursachers kein Schaden ist? Kann ja längst behoben wurden sein.

Na wenn das so einfach ist, dann hab ich einen Zeugen der behauptet, Du seist in mein Fahrzeug gefahren ;)

So was ähnliches hatte ich auch vor 20 Jahren mal. Allerdings war es bei mir ein Anhänger, der dann Totalschaden über 2600 DM war. Der LKW war einer, der die Glascontainer ausleert. Fahrzeug wurde gesehen von Zeugen. Nach einer 1/2 Std. war die Polizei da und nach Aufnahme haben Sie den LKW in der Firma gesucht. Aber war abgeschlossen weil Freitag Nachmittag. Am Montag wurde der Fahre befragt und er wusste von nichts. Die Spurensicherung konnte durch unzählige Schäden nichts ausmachen was genau auf diesen Schaden hindeuten würde. Mein Anwalt (der übrigens sehr gut war) konnte gerade noch erreichen, dass die Versicherung auf Kulanz 50% den Schadens übernimmt ohne irgend eine Anerkennung einer Rechtspflicht.

Habe ich damals als ungerecht empfunden und tue ich heute auch noch. Ebenso wie ich es bei Dir als Ungerecht empfinde, dass man sich schon im Vorfeld ärgern muss und noch dazu Zeit und Geld investiert.

am 13. Januar 2015 um 15:10

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 13. Januar 2015 um 16:02:08 Uhr:

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:53:47 Uhr:

Der Verursacher ist bekannt. Würde ja anhand des Nummernschilds von der Polizei ermittelt.

Der Schaden wurde dann auch von mir seiner Versicherung gemeldet die wollten einen Kostenvoranschlag haben den ich zahlen mußte. Wer erstattet die Kosten?

Ausserdem wurde durch einen Zeugen gesehen, das er sie meinen Wagen berührt hat. Ist das kein Beweis?

In zwei Wochen ist Termin bei der Dekra zur Gegenüberstellung. Aber wenn am Fahrzeug des Verursachers kein Schaden ist? Kann ja längst behoben wurden sein.

Na wenn das so einfach ist, dann hab ich einen Zeugen der behauptet, Du seist in mein Fahrzeug gefahren ;)

Warum forderte dann die Versicherung einen Kostenvoranschlag zur Schadenhöhe an, wenn ein Zeugenbeweis nix mehr gilt?

am 13. Januar 2015 um 15:34

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 13. Januar 2015 um 16:10:15 Uhr:

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 13. Januar 2015 um 16:02:08 Uhr:

 

Na wenn das so einfach ist, dann hab ich einen Zeugen der behauptet, Du seist in mein Fahrzeug gefahren ;)

Warum forderte dann die Versicherung einen Kostenvoranschlag zur Schadenhöhe an, wenn ein Zeugenbeweis nix mehr gilt?

Naja erstmal gucken über welchen Betrag man überhaupt diskutiert schadet nicht, würde ich mir als Versicherer auch immer erstmal geben lassen, ein KVA ist ja noch kein Gutachten und mal schnell erledigt.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 13. Januar 2015 um 12:44:12 Uhr:

Der Termin für die Gegenüberstellung ist heute gekommen.

Warum soll ich einen Schaden den ich nicht selbst verursacht habe selbst bezahlen. Über meine Kasko würde ich das sicher nicht laufen lassen, das rechnet sich nicht. Der Verursacher wurde ja gesehen. Nur nach fast zweieinhalb Monaten ist am Fahrzeug des Verursachers kein Schaden mehr zu sehen.

Mal sehen was bei der Gegenüberstellung raus kommt.

Vor über einem Jahr hatte das mal ein Nachbar eines angeblich Geschädigten auch über mich behauptet. Er hat gesehen, wie ich das Fahrzeug touchiert haben soll und es wurden Ansprüche gegen meine Versicherung geltend gemacht.

Der Gag an der ganzen Sache war, mein Fahrzeug stand die ganze Woche zu Hause in der Tiefgarage und dies konnte auch durch die Videos der hauseigenen Überwachungsanlage auch noch belegt werden.

Da muss nur einer nen Zahlendreher in der Birne haben, oder sonst ne Schraube locker, und schon hat man ein Problem, das eigentlich nicht das eigene ist.

Ja, so was kann leider auch passieren.

Hoffentlich bin ich nicht dann das Opfer und weiss überhaupt nicht worum es geht.

Aber bei mir war auch schon mal die Polizei vor der Türe und meinte ob ich zu bezahlen vergessen hätte an der Tanke. Nach einigem hin und her stellte sich heraus, dass meine angebliche Autonummer Benzin getankt hat, aber ich einen Diesel hatte.

Zitat:

@Galadriel75 schrieb am 13. Januar 2015 um 15:53:47 Uhr:

Der Verursacher ist bekannt. Würde ja anhand des Nummernschilds von der Polizei ermittelt.

Bekannt ist ein Autohalter den irgendein Zeuge als möglichen Verursacher ausgemacht haben will.

Ich möchte dir nichts madig reden, aber deine Beweislage ist recht dünn, wenn keine übereinstimmenden Unfallspuren ausgemacht werden können.

 

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 13. Januar 2015 um 16:10:15 Uhr:

dann die Versicherung einen Kostenvoranschlag zur Schadenhöhe an, wenn ein Zeugenbeweis nix mehr gilt?

Immerhin fordert sie aber auch eine Gegenüberstellung, da offenbar Zweifel am geschilderten Unfallhergang bestehen.

am 13. Januar 2015 um 20:15

Zitat:

@Matsches schrieb am 13. Januar 2015 um 19:41:16 Uhr:

Bekannt ist ein Autohalter den irgendein Zeuge als möglichen Verursacher ausgemacht haben will.

Bekannt ist, dass laut der Aussage irgendeines Zeugen der Fahrer des bei der in Anspruch genommenen Versicherung haftpflichtversicherten Pkw das Auto des TE beim Ausparken erfasst und beschädigt haben soll - und sich damit möglicherweise des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.

Zitat:

@Matsches schrieb am 13. Januar 2015 um 19:41:16 Uhr:

Immerhin fordert sie aber auch eine Gegenüberstellung, da offenbar Zweifel am geschilderten Unfallhergang bestehen.

Sie hat eine Gegenüberstellung in Auftrag gegeben, weil der Fahrer des bei ihr versicherten Pkw, gegen den offenbar staatsanwaltschaftlich bereits ermittelt wird, behauptet, dass er keine Schäden an seinem Fahrzeug habe und - seiner Ansicht nach - deshalb den Wagen des TE nicht angefahren habe könne.

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 13. Januar 2015 um 21:15:37 Uhr:

 

Bekannt ist, dass laut der Aussage irgendeines Zeugen der Fahrer des bei der in Anspruch genommenen Versicherung haftpflichtversicherten Pkw das Auto des TE beim Ausparken erfasst und beschädigt haben soll - und sich damit möglicherweise des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.

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