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Gegenversicherung zahlt nicht volle Summe des Kostenvoranschlags - was tun?
Hallo zusammen,
folgender Fall ist bei meinem Vater eingetreten:
Vor einigen Wochen hat ihm irgendein Angestellter mit seinem Firmenwagen die Tür in Auto meines Vaters gehauen. Angeblich soll es eine Windböe gewesen sein, kann sicherlich gut sein.
Jedenfalls hat sich mein Vater anschließend mit der Versicherung der Firma in Verbindung setzen dürfen.
Er hat einen Kostenvoranschlag bei Audi erstellen lassen (fährt einen A3) und ca. 1200 EUR sind dabei rausgekommen.
Nun kam Post zurück, Überweisungsbetrag war ca. 1080 EUR. Die haben einen Gegenkostenvoranschlag bzw. Prüfbericht anfertigen lassen, bei irgendeinem Kfz Sachverständigen.
Die machen es sich da wohl einfacher, als es ist.
Hat man Chancen, an sein Geld auch ohne Anwalt ranzukommen oder läuft es genau auf den Anwalt hinaus?
Danke im Voraus!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Der Wagen wurde bis Ende 2010 scheckheftgepflegt. Könnte evtl. kritisch werden. Weiß nicht, ob da ein zu langer Zeitraum mittlerweile dazwischen liegt
Das Fahrzeug müsste in einer Audi-Vertragswerkstatt scheckheftgepflegt worden sein - zudem ist das dann fast 1,5 Jahre her.
Zwischenzeitlich dürfte wieder eine Wartung fällig geworden sein - welche offensichtlich nicht durchgeführt wurde - schlecht........ganz schlecht.........
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Hab dann gerade mal etwas formuliert:
Der Prüfbericht/Kostenvoranschlag wurde anscheinend auf Grundlage eines von mir geschossenen Fotos erstellt, auf dem man zwar den/die Kratzer im Ansatz erkennt, die Beulen aber nicht.
Ihr KFZ-Sachverständiger hat das Auto NICHT live gesehen.
Er muss es ja auch nicht live gesehen haben - er beurteilt es ja anhand DEINES Sachvortrages in Form des von DIR eingereichten Kostenvoranschlages.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Somit kann er Lohnkosten am wenigsten beurteilen. Denn der Aufwand, der beim Lackieren entsteht, ist sowohl vom Ausmaß der Kratzer, als auch vom Ausmaß der Beulen abhängig.
Das ist schon korrekt - aber hier wurde das Ausmass der Beschädigungen (welche du mit Kostenvoranschlag nachgewiesen hast) gar nicht bestritten.
Es geht lediglich um Stundensätze und Verbringungskosten.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Es ist mir neu, dass der Schaden an einem Auto beurteilt werden kann, ohne das Auto jemals gesehen zu haben.
Siehe oben.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Gerade schlecht durchgeführte Lackierarbeiten erkennt man sofort und führen zu einer Wertminderung des Autos. Da ich einen Audi fahre, zählen für mich Audi Preise und nicht Preise von "Dritten".
Um hier einem kleinem Missverständnis vorzubeugen: Du hast Anspruch auf Herstellung des ursprünglichen Zustandes.
Es besteht KEIN ANSPRUCH auf irgendeinen Geldbetrag X oder auf bestimmte Preise.
Massgeblich ist der Aufwand zur Herstellung des vorherigen Zustandes.
Und das kann eben nicht nur eine Audi-Werkstatt leisten, sondern ggf. auch eine freie Karosseriewerkstatt.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Sollte bis dahin kein Geldeingang zu verzeichnen sein, gehe ich davon aus, dass Sie den Kostenvoranschlag von Audi auch weiterhin nicht akzeptieren und werde ein Gutachten auf Ihre kosten erstellen lassen, um den Schaden nochmals feststellen zu lassen.
Das wird u.U. ein böses Eigentor!
Der Schaden wurde bereits festgestellt und auch anerkannt - dem Umfang nach.
Nochmals: Hier geht es nicht um den Schaden an sich oder den Schadenumfang, sondern nur um die Stundensätze und Verbringungskosten (siehe Wiederherstellung ursprünglicher Zustand weiter oben).
Wenn du gern ein paar Hundert Euro an Gutachterkosten selbst zahlen möchtest, dann kannst du einen Gutachter beauftragen - ich würde es an deiner Stelle aber nicht tun.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Sollte wider erwarten auch das Gutachten von Ihnen nicht akzeptiert werden, werde ich aufgrund der vorliegen Gründe, vor allem dem ersten Grund, einen Rechtsanwalt hinzuziehen müssen.
Liest ein Schadensachbearbeiter ca. 50 mal am Tag --> Eindruck oder Droheffekt = 0.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Mal schauen, was dabei rumkommt.
Vermutlich nichts - aber berichte mal weiter.
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27 Antworten
Die Summen kommen zwar nicht ganz hin, aber wenn nur nach Schadensgutachten und nicht nach tatsächlicher Reparatur abgerechnet wird, wird seit einigen Jahren die USt von 19 % abgezogen. Das könnte schon mal einen Teil der Summe erklären.
Ansonsten ist das schon merkwürdig. Auf welcher Basis hat denn die gegnerische Versicherung den Schaden ermittelt ? Hat sie den Wagen überhaupt selber gesehen ? Hat Dein Vater dort irgendwelche Zusagen gemacht, z.B. hinsichtlich Akzeptanz von "Schadensmanagement" ?
verbringungskosten oder alter des a3 fällt mir ein...da werden dann stundensätze einer freien werkstatt angenommen.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Hallo zusammen,
folgender Fall ist bei meinem Vater eingetreten:
Vor einigen Wochen hat ihm irgendein Angestellter mit seinem Firmenwagen die Tür in Auto meines Vaters gehauen. Angeblich soll es eine Windböe gewesen sein, kann sicherlich gut sein.
Jedenfalls hat sich mein Vater anschließend mit der Versicherung der Firma in Verbindung setzen dürfen.
Er hat einen Kostenvoranschlag bei Audi erstellen lassen (fährt einen A3) und ca. 1200 EUR sind dabei rausgekommen.
Nun kam Post zurück, Überweisungsbetrag war ca. 1080 EUR. Die haben einen Gegenkostenvoranschlag bzw. Prüfbericht anfertigen lassen, bei irgendeinem Kfz Sachverständigen.
Die machen es sich da wohl einfacher, als es ist.
Hat man Chancen, an sein Geld auch ohne Anwalt ranzukommen oder läuft es genau auf den Anwalt hinaus?
Danke im Voraus!
Wenn der Schadensverursacher feststeht, dann sollte der Gang zum Anwalt doch kein Problem darstellen.
Ich hatte in den letzten Jahren glücklicherweise nur zwei unverschuldete Unfälle. In dem einen Fall war die gegnerische Versicherung eine der größten in Deutschland beginnend mit Alli...
Die Abrechnung mit dieser Alli... war völlig problemlos und jederzeit hatte man einen Ansprechpartner.
Bei der anderen Versicherung handelte es sich um eine Direktversicherung. Die Schadensregulierung mit dieser Versicherung war katastrophal.
Am Telefon kam man in eine Endloswarteschleife. Es musste schließlich alles per Briefwechsel geregelt werden. Und das jedesmal per Einschreiben mit Rückschein.
Meine Erkenntnis daraus:
Ist die gegnerische Versicherung eine Direktversicherung und der Unfallgegner eindeutig schuldig, dann unbedingt einen Anwalt einschalten.
So kommt man schnell zu seinem Schadensersatz (Geld).
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Die Summen kommen zwar nicht ganz hin, aber wenn nur nach Schadensgutachten und nicht nach tatsächlicher Reparatur abgerechnet wird, wird seit einigen Jahren die USt von 19 % abgezogen. Das könnte schon mal einen Teil der Summe erklären.
Ansonsten ist das schon merkwürdig. Auf welcher Basis hat denn die gegnerische Versicherung den Schaden ermittelt ? Hat sie den Wagen überhaupt selber gesehen ? Hat Dein Vater dort irgendwelche Zusagen gemacht, z.B. hinsichtlich Akzeptanz von "Schadensmanagement" ?
Es handelt sich bei den o.g. Summen um Netto Beträge, deswegen fällt die USt schonmal raus.
Die gegnerische Versicherung hat ein von uns gemachtes Foto bekommen. Dort sieht man den/die Kratzer, die Beulen bspw. nicht (waren zu schwer einzufangen). Ich nehme an, dass darauf dann die Höhe des Schadens ermittelt wurde bei denen. Denn live gesehen haben sie das Auto nicht.
Mein Vater hat auch keine Zusagen gemacht. Im Grunde genommen hat er nur die nötigsten Angaben gemacht zu dieser Geschichte. Denn beim "Unfall" war er selbst ja nichtmal bei.
Im Brief steht, dass die Lohnkosten zu hoch wären und sie deshalb nicht voll erstattet werden. Deswegen dann wohl auch der Gegen Kostenvoranschlag.
Oder es ist eine Standard Verfahrensweise bei denen. Wenn sie bei jedem Geschädigten 100-200 € einsparen können, dann kommt am Ende des Jahres sicherlich eine nette Summe bei raus. Natürlich nur bei denen, die nicht direkt eine Rechnung der Werkstatt hinschicken, sondern sich, wie mein Vater, den Betrag des Kostenvoranschlags überweisen lassen wollen.
@rebizzel
Wenn das Alter eine Rolle spielt, dann würde das fast ein Skandal in meinen Augen sein. Kann doch nicht sein, dass, nur weil das Auto 12 Jahre alt ist, man nicht direkt bei Audi lackieren lassen "darf", sondern bei irgendwelchen Dritten Leuten, wo man nicht weiß, was am Ende bei rauskommt.
@quali
Der Gang zum Anwalt stellt insofern ein Problem dar, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
Letztendlich, wenn es nicht anders geht, würde mein Vater dies wohl trotzdem machen - einfach weil er sich im Recht sieht. Aber das sollte dann der letzte Schritt werden.
In meinen Augen können sie doch nicht einfach ein Gegen-Kostenvoranschlag erstellen, ohne das Auto jemals gesehen zu haben, und dann diesen Betrag überweisen. Ich denke, die wollen hier einfach etwas Geld sparen, auch wenn sie wissen, dass sie das eigentlich nicht so einfach machen dürfen. Wobei ich nicht weiß, wie es rechtlich nun genau aussieht.
Der Wagen wurde die letzten 12 jahre nicht durchgehend in der Werkstatt gewartet, in der jetzt die Reparatur durchgeführt werden soll - das aber auch nur fiktiv, da er nach Gutachten abrechnen möchte? Ist meine Vermutung richtig?
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Wenn das Alter eine Rolle spielt, dann würde das fast ein Skandal in meinen Augen sein. Kann doch nicht sein, dass, nur weil das Auto 12 Jahre alt ist, man nicht direkt bei Audi lackieren lassen "darf", sondern bei irgendwelchen Dritten Leuten, wo man nicht weiß, was am Ende bei rauskommt.
BGH AZ: VI ZR 53/09
Irgendwelche Dritte sind nicht zutreffend, aber freie Fachwerkstätten sind bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre und nicht scheckheftgepflegt zuzumuten. Wenn der Kunde für Inspektionen und Co. schon nicht mehr zur Markenwerkstatt geht - da ist das wohl ja gut genug - warum soll die Versicherung dann fiktiv (!!) mehr zahlen?
Wenn du reparieren lassen willst geh nach Audi, lass machen und reich die Rechnung ein. Bei tatsächlicher Reparatur kannst du hingehen wo du willst.
Zitat:
Original geschrieben von Paschoy
Wenn das Alter eine Rolle spielt, dann würde das fast ein Skandal in meinen Augen sein. Kann doch nicht sein, dass, nur weil das Auto 12 Jahre alt ist, man nicht direkt bei Audi lackieren lassen "darf", sondern bei irgendwelchen Dritten Leuten, wo man nicht weiß, was am Ende bei rauskommt.
wenn du das fahrzeug bei audi reparieren lässt, zahlt das auch die versicherung...
...willst du fiktiv abrechnen, musst du dich damit abfinden, das hier abzüge gemacht werden!
Zitat:
Der Gang zum Anwalt stellt insofern ein Problem dar, dass keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.
dir ist schon bekannt, das die versicherung des verursachers für deinen anwalt aufkommt?
Zitat:
In meinen Augen können sie doch nicht einfach ein Gegen-Kostenvoranschlag erstellen, ohne das Auto jemals gesehen zu haben,
wenn du wüsstest, was versicherungen alles können und machen...
@topic
DIE audi werkstatt in deutschland die selbst lackiert....die kannst dir an 2 händen abzählen! es gibt sogut wie keinerlei autohäuser mehr die eine eigene karosserie werkstatt und lackiererei hat. sprich audi nimmt 120€ die stunden und bringt den karren dann zu "karosserie ali" und bezahlt dafür 50€. macht einen gewinn von 70€ fürs nichtstun. nennt sich "outgesourced"
btw das is kein WITZ! das is eben so. deshalb jeder der glaubt das seine audi werkstatt qualität abliefert und karosserie ali eben nicht der is mächtig auf dem holzweg!
Kann dein Vater per Checkheft nachweisen, das der Wagen durchgängig bei Audi gewartet worden ist, dann bekommt ihr auch eine Entschädigung laut KVA von Audi, wenn nicht, dann nur den freien Satz.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
es gibt sogut wie keinerlei autohäuser mehr die eine eigene
karosserie werkstatt undlackiererei hat.
So ist´s besser.
Zitat:
Irgendwelche Dritte sind nicht zutreffend, aber freie Fachwerkstätten sind bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre und nicht scheckheftgepflegt zuzumuten. Wenn der Kunde für Inspektionen und Co. schon nicht mehr zur Markenwerkstatt geht - da ist das wohl ja gut genug - warum soll die Versicherung dann fiktiv (!!) mehr zahlen?
Zitat:
wenn du das fahrzeug bei audi reparieren lässt, zahlt das auch die versicherung...
...willst du fiktiv abrechnen, musst du dich damit abfinden, das hier abzüge gemacht werden!
Das ist aber doch auch wieder nur ein Beispiel für absolut schwachsinnige Regelungen.
Sowas muss doch anhängig davon sein wo ich mein Auto immer gewartet habe und nicht davon, auf welche Art ich abrechnen will.
Wenn ich immer nach Audi gehe, sollten mir auch die Audi-Stundensätze zustehen. Egal ob fiktiv oder reparieren lassen.
Wenn ich allerdings den Wagen in ner Freien abgebe, sollte mir auch nur das zustehen. Egal ob fiktiv oder reparieren.
Sowas davon abhängig zu machen wie ich abrechne ist doch wieder gequirlte Kacke eines Bürokratenhirns.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
es gibt sogut wie keinerlei autohäuser mehr die eine eigene
karosserie werkstatt undlackiererei hat.So ist´s besser.
du....auch werkstätten mit karosseriebauern sind nicht wirklich häufig...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
du....auch werkstätten mit karosseriebauern sind nicht wirklich häufig...
Hmm, ich wüsste in unserem Kundenkreis nicht eine einzige die keinen Karosseriebauer hat. Aufgrund der hohen Nebenkosten wird meist nur auf die eigene Lackiererei verzichtet. Dazu lässt sich mit einfachen Instandsetzungsarbeiten und Tausch von Karosserie- und Anbauteilen zu gut Geld verdienen.
naja "kotflügel oder motorhaube tauschen" is bei mir kein karosseriebauer einem ne belchtafel und n hammer hinstellen und dann sagen "reparier damit mal den kotflügel"...das is bei n karosseriebauer aber wir schweifen ab...
ich halte die verbringungspauschale für falsch. den wiegesagt eine werkstatt mit lackiererei? wo soll die bitte sein?