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Gegn. Versicherung kürzt Gutachten mit Prüfbericht (Möglichkeiten?)

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 15:49

Hallo erstmal,

ich hatte vor 3 Monaten einen Unfall (man ist mir hinten rein gefahren) und habe mir direkt danach ein Gutachten erstellen lassen, der Schaden wurde auf ~3900€ netto geschätzt. Nun vor einer Woche bekam ich von der gegnerischen Versicherung einen Brief, dass Sie mit dem Gutachten nicht einverstanden wären und schickten mir jetzt einen Prüfbericht, wo der Schaden nun auf ~2700€ netto runter kalkuliert wurde.

Meine Fragen sind, kann ich mir noch ein zweites Gutachten erstellen lassen von einem anderem Gutachter (bringt es was?), übernimmt das die gegn. Versicherung auch mit? oder soll ich dagegen direkt Einspruch legen? Ich hab mich schon ein wenig über das Thema Prüfberichte informiert, weiß aber nicht was man noch für Möglichkeiten hätte.

MfG

LH

Beste Antwort im Thema

Die Streichliste von _Carexpert_ ist kein Gutachten und auch nicht von Experten erstellt. Der "Getränkehandel" gehört den Versicherungsgesellschaften. ;)

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Geh zum Anwalt da der dir zusteht und der möge sich kümmern. Da steckt System dahinter

Die Streichliste von _Carexpert_ ist kein Gutachten und auch nicht von Experten erstellt. Der "Getränkehandel" gehört den Versicherungsgesellschaften. ;)

Hast du ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen oder nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt erstellen lassen.

Ja wie Bommel schon schrieb, geh zum Anwalt, die gegnerische Versicherung versucht nur zu sparen auf deine Kosten. So haben sie es gewollt , jetzt nur nicht einknicken und weniger akzeptieren, wenn du Glück hast holt der Anwalt noch mehr raus!

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 16:12

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:05:21 Uhr:

Hast du ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen oder nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt erstellen lassen.

Ich hab mal nachgeschaut und auf dem Gutachten steht, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter E.V., also ich denke mal, dass es vereidigte Sachverständige sind.

@TyconXx

Ich hab mal nachgeschaut und auf dem Gutachten steht, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter E.V., also ich denke mal, dass es vereidigte Sachverständige sind.

nee........leider nicht.

Themenstarteram 8. Dezember 2018 um 16:51

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:28:07 Uhr:

@TyconXx

Ich hab mal nachgeschaut und auf dem Gutachten steht, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter E.V., also ich denke mal, dass es vereidigte Sachverständige sind.

nee........leider nicht.

http://www.kettner-sv.de/ weiß nicht ob man hier links posten kann

Gib das Gutachten doch mal an den Sachverständigen, der dir das Gutachten erstellt hatte. Ohne Besichtigung deines Fahrzeuges ein Gutachten erstellen geht nur unter Verwendung des Ursprungsgutachtens. Ob das legal ist? Ich wage es zu bezweifeln.

Geht es um Reparatur oder fiktive Abrechnung?

@TyconXx

**********/ weiß nicht ob man hier links posten kann

das ist ein qualifiziertes Büro, auch ohne Vereidigung.

Wen es vom Mod gelöscht wird, bleibt sicher mein Kommentar hier stehen :D

@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2018 um 18:37:49 Uhr:

Gib das Gutachten doch mal an den Sachverständigen, der dir das Gutachten erstellt hatte. Ohne Besichtigung deines Fahrzeuges ein Gutachten erstellen geht nur unter Verwendung des Ursprungsgutachtens. Ob das legal ist? Ich wage es zu bezweifeln.

natürlich ist es das nicht. Interessiert bei der Versicherungswirtschaft nur keine Sau...:(

Aber vielleicht den Gutachter. So eine Abmahnung an die Versicherung und/oder den anderen Gutachter mit Vertragsstrafe wäre doch mal ein Schuss vor den Bug.

haben wir hier schon gefühlte Hundertmal angedacht und mit Rechtsanwälten und auch Staatsanwälten über das Thema gesprochen.

Da hat leider keiner Bock drauf.

Das steht bei uns hier in jedem Gutachten:

Dieses Sachverständigengutachten sowie alle dazugehörenden Texte, Abbildungen, Lichtbilder und grafischen Elemente sind urheberrechtlich geschützt. Jede mögliche und vom Urheberrechtsschutz nicht ausdrücklich zugelassene Verwendung ist, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unterzeichners unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe in Datenbanken für Restwertbörsen im Internet (BGH Urteile vom 29.04.2010 Az. I ZR 68/08). Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass jede Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

 

Da wird sich mit dem Arsch drauf gesetzt, ist so..........

Zitat:

@TyconXx schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:12:24 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Dezember 2018 um 17:05:21 Uhr:

Hast du ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten KFZ-Sachverständigen oder nur einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt erstellen lassen.

Ich hab mal nachgeschaut und auf dem Gutachten steht, Mitglied im Bundesverband deutscher Sachverständiger und Fachgutachter E.V., also ich denke mal, dass es vereidigte Sachverständige sind.

Hast du deinen Sachverständigen schon mit der Stellungnahme der Versicherung konfrontiert und um Stellungnahme gebeten.

Wenn nicht, solltest du das nachholen.

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