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Gegnerische Versicherung auf meiner Seite - mein Gutachter hat mich verar... wer kennt sich aus?

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:22

Hallo, ich hatte vor ca. einem halben jahr einen unverschuldeten Unfall (ein LKW ist mir reingefahren mit seinem Anhänger)... daraufhin habe ich mir einen Anwalt besorgt und einen selbst beauftragten Gutachter. Dieser Gutachter meinte dann Totalschaden bla bla bla... als er mir das Gutachten vorbei brachte und dann wieder verschwand sah ich nach in welcher Höhe die Kosten lt. seinen Angaben waren, es waren nur 1200 netto inkl. schadensausfall 1 Tag usw... also doch kein totalschaden plötzlich. selbst mein RA konnte das nicht glauben... aber er meinte da kann man jetzt nix mehr machen, man hat sozusagen nur einen "Joker" beim Gutachter. Bin dann in meine (freie) Werkstatt gefahren die haben sich sofort mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt und von dort einen Gutachter kommen lassen und sich furchtbar über den anderen gutachter ausgelassen... rausgekommen Reparaturkosten usw. ca. 5200 €. (vom gegnerischen Sachverständigen) Lt. Schreiben von der gegn. Versicherung hieß es dann "Der Gutachter hat offensichtlich den tatsächlichen Schadensumfang nicht erkannt und das Gutachten ist gänzlich unbrauchbar". Nun will mein Gutachter trotzdem Geld von mir und geht jetzt mit MEINEM Anwalt gegen mich an in dieser Sache. Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Ich muss dazu sagen, dass mein Gutachter anscheinend nix von diesem Kostenunterschied weiß, sicher bin ich aber nicht.

Beste Antwort im Thema
am 11. November 2012 um 13:27

Warum hast du ueberhaupt einen Gutachter beauftragt? Dein Anwalt vertritt dich in dem Schadensfall. Da darf er eigendlich nicht den Gutachter gegen dich vertreten? Irgendwie ist die ganze Sache seltsam.

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am 11. November 2012 um 13:27

Warum hast du ueberhaupt einen Gutachter beauftragt? Dein Anwalt vertritt dich in dem Schadensfall. Da darf er eigendlich nicht den Gutachter gegen dich vertreten? Irgendwie ist die ganze Sache seltsam.

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:31

der Anwalt hat damals gesagt ich soll einen Gutachter beauftragen weil der von der gegnerischen Versicherung dann wahrscheinlich niedrigere Reparaturkosten auflistet. Hätte ich das nur vorher gewusst...

Zitat:

Original geschrieben von sonja13051986

Nun will mein Gutachter trotzdem Geld von mir und geht jetzt mit MEINEM Anwalt gegen mich an in dieser Sache. Wie sieht denn die Rechtslage dazu aus? Ich muss dazu sagen, dass mein Gutachter anscheinend nix von diesem Kostenunterschied weiß, sicher bin ich aber nicht.

derselbe Anwalt darf doch nicht beide Parteien in dem (neuen) Streit vertreten (der eigtl. nichts mit dem Unfall zu tun hat, sondern sich um das Gutachten an sich dreht).

 

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:35

ich werde morgen meinen Anwalt mal anrufen und nachfragen.... evtl hat er mich schon vergessen

... dann frag ihn mal, wessen Interessen er denn nun vertreten möchte, deine oder die des Gutachters :p :rolleyes: :D

am 11. November 2012 um 13:41

Der Unterschied zwischen 1. und 2. Gutachten ist schon extrem. Du hast den ersten selbst beauftragt, somit musst du ihn auch bezahlen. Eigendlich beauftragen die Versicherungen den Gutachter und zahlen den dann auch. Ich wuerde an deiner Stelle das 2. Gutachten Kopieren und dem ersten Gutachter vorlegen. Dazu wuerde ich ihm sagen das du nicht bereit bist fuer so eine Schlamperei die volle Summe zu zahlen. Seine Reaktion abwarten, gegebenfalls Rechtlich gegen vorgehen. Schliesslioch steht im zweiten Gutachten dass das erste unbrauchbar ist ;)

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:41

ja ich bin gespannt was er antwortet ;)

am 11. November 2012 um 13:42

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

... dann frag ihn mal, wessen Interessen er denn nun vertreten möchte, deine oder die des Gutachters :p :rolleyes: :D

Fuer mich staende fest das der Anwalt gerne den Gutachter vertreten darf. Umso leichter haette es mein neuer ;) Viel kann der alte ja nicht drauf gehabt haben

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Der Unterschied zwischen 1. und 2. Gutachten ist schon extrem. Du hast den ersten selbst beauftragt, somit musst du ihn auch bezahlen. Eigendlich beauftragen die Versicherungen den Gutachter und zahlen den dann auch. Ich wuerde an deiner Stelle das 2. Gutachten Kopieren und dem ersten Gutachter vorlegen. Dazu wuerde ich ihm sagen das du nicht bereit bist fuer so eine Schlamperei die volle Summe zu zahlen. Seine Reaktion abwarten, gegebenfalls Rechtlich gegen vorgehen. Schliesslioch steht im zweiten Gutachten dass das erste unbrauchbar ist ;)

werde ich so machen... hab unter google nicht mal annähernd sowas gefunden wie meinen fall... ich kenn das nur umgekehrt, dass der gutachter der gegn. versicherung mist macht

Hat dir zufälligerweise der Anwalt diesen Gutachter empfohlen ?

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

... dann frag ihn mal, wessen Interessen er denn nun vertreten möchte, deine oder die des Gutachters :p :rolleyes: :D

Fuer mich staende fest das der Anwalt gerne den Gutachter vertreten darf. Umso leichter haette es mein neuer ;) Viel kann der alte ja nicht drauf gehabt haben

ne gut war er wirklich nicht, er hat mich dann auf den 1200 euro sitzen lassen ... gott sei dank hat meine werkstatt dann alles für mich mit der versicherung geregelt.... ich war ja nicht aufs geld aus sondern das mein auto repariert wird ohne das ich drauf zahlen muss als geschädigte :)

Themenstarteram 11. November 2012 um 13:48

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Hat dir zufälligerweise der Anwalt diesen Gutachter empfohlen ?

ne klingt blöd, aber der anwalt hat ihn mir nicht empfohlen er meinte nur ich kann mir irgendeinen aussuchen die meisten kennt er eh... (hab damals in einem kleinen dorf gewohnt)

Im Prinzip stimmt das doch was sie gemacht hat. Am besten niemals einen Gutachter der Versicherung nehmen.

 

Das der beauftragte Gutachter eine Pleite war kann ja passieren.

Edit:

Das ist aber ein Vertrag für sich, und wenn er diesen nicht richtig erfüllt hat, dann muss er auch nicht bezahlt werden.

Das hat mit dem Schaden aber nichts zu tun.

Das Prozedere ist eigentlich wie folgt:

Anwalt beauftragen, Gutachter beauftragen.

Gutachter schickt zwei Versionen des Gutachtens (Bzw. Original plus Kopie) an Anwalt und dich. Nicht an die Versicherung!

Das machst du oder der Anwalt.

Ist das Gutachten mangelhaft (dubios, so war es ja bei euch eindeutig), dann wird völlig normal privatrechtlich vorgegangen.

Also es muss gerügt werden und ein neues Gutachten gefordert werden und oder gleich ein anderen Gutachter beauftragen.

Erst dann das "gute" Gutachten an die Versicherung schicken.

 

Scheinbar ist dein Anwalt aber auch eine völlige Niete, der hätte dir das sagen können.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Im Prinzip stimmt das doch was sie gemacht hat. Am besten niemals einen Gutachter der Versicherung nehmen.

 

...

ich hab in diesem jahr auch einen unfall gehabt und aus bequemlichkeit und weil ich auf gutachterbasis abrechnen wollte den gutachter der gegnerischen versicherung rangelassen. der war von der allianz aber es war alles einwandfrei und der schaden wurde im anschluss innerhalb von 5 tagen reguliert.

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