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Gegnerische Versicherung zahlt nicht, langsamer Anwalt...

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 21:48

Hallo zusammen,

im Grunde eine einfache Geschichte:

Unfallhergang

ich stand im Stau als vorletzter, es knallt hinter mir und der bereits hinter mir stehende Wagen wird mir ins Heck geschoben. Das war im November des vergangenen Jahres.

Der Verursacher (70) hat alles den Beamten vor Ort geschildert und Schuld eingeräumt, Fahrer und Beifahrerin aus dem "aufgeschobenen" Fahrzeug hinter mir wurden mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht, ihr Fahrzeug war stark beschädigt (großer MB - stellte sich später als wirtschaftlicher Totalschaden heraus). Glücklicher weise war der Abstand zwischen mir und dem drauf Geschobenen groß genug, dass dieser mir "nur" noch die Stoßstange (gebrochen) und den dahinter liegenden Dämpfer eindrückte.

Kosten & gegnerische Versicherung

Am Tag darauf zur Opel Vertragswerkstatt, KVA erstellen lassen (ca. 1300.- Euro) und der gegnerischen Versicherung gemeldet. Der Schaden wurde aufgenommen, die Kostenübernahme (Reparatur - nicht fiktiv) jedoch abgelehnt mit der Begründung, der Preis der Stoßstange inkl. Lackierarbeiten/Reparatur sei für ein 10 Jahre altes Fahrzeug unangemessen.

Anwalt

Da somit auch nach einer Woche keine einfache Klärung möglich schien (nur Diskussionen mit Call Center MA) - ab zum Anwalt. Idealere Weise der gleiche, der schon den anderen Geschädigten vertritt.

Fotos, KVA sowie Schilderung zum Unfallhergang und Kopie Unfallaufnahme der Polizei dem Anwalt übergeben.

Mein Problem

Leider musste ich feststellen, das der Anwalt sehr träge ist. Er stellte zwei Fristen, worauf die Versicherung bisher nicht reagierte. Es wurde zuletzt auch eine Eröffnung eines Klageverfahrens schriftlich angekündigt... keine Reaktion. Leider verstrich auch diese Frist und der Anwalt war Tage lang nicht erreichbar (auch kein Rückruf erfolgt, trotz ausdrücklicher Bitte). Als ich dann die Sekretärin erreichte erfuhr ich, das er JETZT den Einblick in die polizeiliche Akte zum Unfall beantragt hat. Nach fast 3 Monaten! Super. Das bekam ich dann sogar in Kopie noch einmal schriftlich.

Da die Bezahlung des Anwaltes über eine Rechtschutzversicherung läuft, habe ich versucht, mir dort Rat zu holen. Leider wurde mir mitgeteilt (was mir schon fast klar war), das die RS pro Schadensfall nur einmal die Anwaltskosten übernimmt. Ich könne zwar das Mandat entziehen, müsste dann jedoch die Kosten des neuen Anwaltes selbst tragen.

Ganz ehrlich: vielleicht bin ich zu ungeduldig, aber wie es aussieht kommt auch bis zum Frühjahr keine Bewegung in die Sache. Der Anwalt ist NIE erreichbar und ruft niemals zurück. Lediglich die Sekretärin ist erreichbar. Auskünfte kann sie keine erteilen und verspricht einfach bei jedem Anruf meinerseits den Rückruf des AW. Das scheint jedoch zu nichts zu führen.

Ebenso unklar ist mir die Aussage der Rechtschutzversicherung, das bereits die Kosten für Schriftwechsel und Erstberatung des Anwaltes beglichen worden. Ich dachte immer, das passiert im Anschluss eines Falles. Ansonsten reicht ihn das führ ein paar Briefe vielleicht (offensichtlich).

Der (Total-)Schaden des anderen Beteiligten ist ebenfalls bisher nicht reguliert worden, obwohl die generische Versicherung bereits das Fahrzeug begutachtet hat. Der Gutachter bestätigte lt. dessen Aussage den vermuteten Totalschaden. Seit dem ist auch dort Funkstille.

 

Darum meine Fragen:

- was kann man in dieser Situation noch machen (es steht leider nicht an der Kanzlei, wie ein AW arbeitet)? Anderer Anwalt + entstehende Kosten stehen kaum in Relation, da diese Leistungen vom Gegner im Erfolgsfall zwar erstattungspflichtig sind – jedoch nicht für 2 Anwälte, weil einer etwas langsam ist…

- ist dieses Vorgehen inzwischen üblich?

 

Im Moment scheint es, als würde ich, so dumm es klingt, trotz allem auf dem Schaden sitzen bleiben – und das stößt schon bitter auf…

Gruß

Christian

 

Beste Antwort im Thema

Und der nächste unfähige Rechtsanwalt.........:mad:

 

Was laufen in dieser Branche eigentlich für Spastiker herum ?

 

Ist ja schlimmer wie bei uns.

 

Gruß

 

Delle

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25 Antworten

bei der geschilderten schadenhoehe haette dir der anwalt eigentlich ein gutachten nahelegen sollen.

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 21:56

...das war auch meine Frage an den AW, nachdem ich den Schaden per KVA schätzen ließ und die komplette Aufstellung hatte.... :(

Und der nächste unfähige Rechtsanwalt.........:mad:

 

Was laufen in dieser Branche eigentlich für Spastiker herum ?

 

Ist ja schlimmer wie bei uns.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

 

Ebenso unklar ist mir die Aussage der Rechtschutzversicherung, das bereits die Kosten für Schriftwechsel und Erstberatung des Anwaltes beglichen worden. Ich dachte immer, das passiert im Anschluss eines Falles.

Kennst du den Spruch "Ohne Schuss kein Jus"?

Der sagt aus, dass der Anwalt sogar seine Gebühren fordern kann, BEVOR er für dich tätig wird.

Also ist hier doch alles ok, oder?

 

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

- was kann man in dieser Situation noch machen (es steht leider nicht an der Kanzlei, wie ein AW arbeitet)? Anderer Anwalt + entstehende Kosten stehen kaum in Relation, da diese Leistungen vom Gegner im Erfolgsfall zwar erstattungspflichtig sind – jedoch nicht für 2 Anwälte, weil einer etwas langsam ist…

Die Frage hast du dir selbst beantwortet.

Entweder Anwalt (auf eigene Kosten) wechseln, oder eben warten....und sich über den selbst ausgewählten Anwalt ärgern.

 

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

- ist dieses Vorgehen inzwischen üblich?

Keine Ahnung - ich kenne deinen Anwalt nicht und weiss daher nicht, wie er "üblicherweise" vorgeht.

 

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

Im Moment scheint es, als würde ich, so dumm es klingt, trotz allem auf dem Schaden sitzen bleiben

Das müsstest du bitte mit deinem (selbst ausgewählten) Anwalt besprechen.

 

Davon abgesehen:

Den Anwalt hast du dir selbst herausgesucht.

Wenn der nach deiner Meinung zu langsam arbeitet, was möchtest du denn gern hier hören?

 

"Wechsle den Anwalt" ?

Kann ich dir gern als Tipp geben - dass hier Mehrkosten entstehen ist dir ja bekannt, auch der Umstand, dass diese Kosten von dir selbst zu tragen sind.

 

 

am 2. Februar 2011 um 8:57

Den Anwalt zahlt doch auch die gegnerische Versicherung....wenn sie denn dann irgendwann was zahlt :D .

Aber wohl kaum den zweiten auch noch, gell?

nur so am rande erwähnt....

als GESCHÄDIGTER brauchst du KEINE rechtsschutz!!!! DEIN anwalt wird zu 100% von der gegnerischen versicherung getragen!!! deine rechtsschutz MUSS KEINEN CENT BEZAHLEN!

geh doch einfach zu einem anderen anwalt und bitte dort um ein beratungsgespräch. diese sind in vielen fällen KOSTENLOS (vorher halt anfragen). bist du im adac haben die eigene adac anwälte in deiner nähe (vorher bei denen durchklingeln) die ein solches beratungsgespräch auch anbieten.

die frage is doch eher was du machen willst mit deinem auto. willst du den schaden ersetzt haben? dann geh zur autowerkstatt deines vertrauens und lass DIE alles mit der versicherung regeln. da hast du dann nix mit zu tun und ggf theater mit der versicherung bleibt beim autohaus.

wen du nur den schaden ersetzt haben willst um einen urlaub in tunesien (da solls grad billig sein ;) ) verbringen willst und an dem opel eben nix machen willst (das ist schliesslich auch dein recht) dann musste das eben aussitzen oder eben den anwalt wechseln.

am 2. Februar 2011 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

dann geh zur autowerkstatt deines vertrauens und lass DIE alles mit der versicherung regeln. da hast du dann nix mit zu tun und ggf theater mit der versicherung bleibt beim autohaus.

Das halte ich allerdings für ein Gerücht…

 

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

dann geh zur autowerkstatt deines vertrauens und lass DIE alles mit der versicherung regeln. da hast du dann nix mit zu tun und ggf theater mit der versicherung bleibt beim autohaus.

Das halte ich allerdings für ein Gerücht…

Nein das ist einfach nur dummes Zeug.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

 

Das halte ich allerdings für ein Gerücht…

Nein das ist einfach nur dummes Zeug.

So sehe ich das auch.

 

Im vorliegenden Fall ist es nun zu spät, aber generell sollte man eines beachten:

 

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und kennt selbst keinen Anwalt, dann empfiehlt es sich immer, bei der Rechtsschutz anzurufen und sich dort einen Anwalt empfehlen zu lassen.

Hier bekommt man garantiert auf die jeweiligen Fachgebiete spezialisierte Anwälte genannt - handverlesen durch den Rechtsschutzversicherer.

Und wenn doch mal etwas schief laufen sollte, ruft man bei der Rechtsschutz an und verweist auf die Probleme mit dem von der Rechtsschutz empfohlenen Anwalt.

Da ist dann die Rechtsschutz wiederum bei der Klärung der Probleme behilflich - die hat ja den Anwalt ihrem Kunden empfohlen.

 

Wie gesagt: Für den vorliegenden Fall zu spät - aber mein genereller Tipp in solchen Sachen.

am 2. Februar 2011 um 13:12

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

...die frage is doch eher was du machen willst mit deinem auto. willst du den schaden ersetzt haben? dann geh zur autowerkstatt deines vertrauens und lass DIE alles mit der versicherung regeln. da hast du dann nix mit zu tun und ggf theater mit der versicherung bleibt beim autohaus.

Leider wieder Unsinn und gefährlich für Leute die das eventuell auch noch glauben.

Wer die Musik bestellt ist auch für die Bezahlung zuständig.

Zahlt nämlich die Versicherung, egal aus welchem Grund, nicht dann flattert dir nämlich die Rechnung in Haus.

Gruß

Frank, dem bei solchen Behauptungen der Hut hoch geht. :mad:

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Nein das ist einfach nur dummes Zeug.

Jein, viele Werkstätten machen das ja so und erledigen das "Theater". Sollte die Versicherung jedoch nicht zahlen bleibt letztlich aber immer der Anspruch gegen den Auftraggeber bestehen. Kann ja z.B. sein dass die Schuldfrage ungeklärt ist oder ähnliche Gründe vorliegen warum die Versicherung nicht zahlen muss.

Und die Gründe wären interessant. An einem 10 Jahre alten Auto lohnt keine neue Stoßstange ist Unfug, hatte der Kostenvoranschlag keine Bilder liegt die Vermutung nahe dass nach 10 Jahren hier und da Altschäden vorhanden sein können. Da wäre (leider auch zu spät) ein Gutachten die bessere Wahl gewesen, im Gegensatz zur Werkstatt erfasst ein Gutachter auch Alt- bzw. Vorschäden, Gebrauchszustand etc.. und berechnet im Gutachten wenn erforderlich die entsprechenden Abzüge dafür. Zudem hat man den Zustand "offiziell" per Gutachter mit mehr Fotos usw. dokumentiert. Ansonsten ist jetzt nach der Reparatur der Zustand vorher nicht mehr nachvollziebar. Da braucht der Unfallgegner nur was von "da war schon eine Delle vorher" erzählt haben und schon hat man den Ärger.

Und wenn dann noch wie hier eine Schlafmütze von Anwalt dazu kommt ... :(

Zitat:

Original geschrieben von omi_caravan

Hallo zusammen,

 

 

Ebenso unklar ist mir die Aussage der Rechtschutzversicherung, das bereits die Kosten für Schriftwechsel und Erstberatung des Anwaltes beglichen worden. Ich dachte immer, das passiert im Anschluss eines Falles. Ansonsten reicht ihn das führ ein paar Briefe vielleicht (offensichtlich).

 

 

Gruß

Christian

"Erstberatung" ist ein erster Rechtsrat des Anwaltes, der dieser aufgrund des im Gespräch geschilderten Sachverhaltes gibt. Diese Gebühr kann bis zu 190 € plus MWST plus Schreibkosten betragen. (Kosten sollten daher immer vor dem Gespräch geklärt werden).

Wenn  dem Anwalt danach ein Mandat erteilt wird, fällt eine Geschäftsgebühr für die Erbringung außergerichtlicher Leistungen an (Schriftverkehr mit anderer Partei, Beratung des Mandanten, Gespräche mit Gegenpartei  udgl.) Die Höhe dieser Gebühr hängt von dem Streitwert ab.

 

O.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

...die frage is doch eher was du machen willst mit deinem auto. willst du den schaden ersetzt haben? dann geh zur autowerkstatt deines vertrauens und lass DIE alles mit der versicherung regeln. da hast du dann nix mit zu tun und ggf theater mit der versicherung bleibt beim autohaus.

Leider wieder Unsinn und gefährlich für Leute die das eventuell auch noch glauben.

Wer die Musik bestellt ist auch für die Bezahlung zuständig.

Zahlt nämlich die Versicherung, egal aus welchem Grund, nicht dann flattert dir nämlich die Rechnung in Haus.

Gruß

Frank, dem bei solchen Behauptungen der Hut hoch geht. :mad:

moin moin....VIELE werkstätten bieten diesen service an. da unterschreibst ein zettelchen das die ganze abwicklung mit der versicherung über die werkstatt läuft.

quelle: http://www.versicherung-in.de/.../

und deinen hut kannste ruhig aufbehalten...

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