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Gehaltsverzicht oder wie? Dienstwagen
Hallo.
Es steht eine Beförderung an.
Angebot sind gewesen zur Auswahl:
1.) ca.7% mehr Bruttogehalt + Dienstwagen all inklusive BLP bis 35t€
2.) ca.7% mehr Bruttogehalt + geldwerter Vorteil bis max 700€ des obigen KFZ als weiteres plus zum Brutto.
Habe mich, für Variante 1 entschieden...
Soweit so gut... nun liegt ein Arbeitsvertrag vor... aber nirgends wird der Gehaltsverzicht o.ä. von ca. 700€ brutto erwähnt... nur das neue Brutto, also gegenwärtiges + x% und Dienstwagen all in steht dort...
Das würde bedeuten ich bezahle
1.) den geldwerten Vorteil des KFZ (sind real ca. 850€ brutto => ca. 400€ netto)
und
2.) AUCH noch erhalte ich weniger Gehalt (700€ brutto => ca. 350€ netto)
???
Ist das so richtig? Kann ich mir nicht vorstellen?!
mehr als 750€ netto weniger wegen Dienstwagen?
Ich mein, neues Auto, Sprit inklusive etc, schön und gut, aber für 750€ Cash?
Bitte um Meinungen und Hinweise, wo ich evtl einen Denkfehler habe.
Vielen Dank.
Joe
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15 Antworten
Den geldwerten Vorteil musst du auf dein Gehaltsbrutto addieren, dann rechne deine Steuer aus, die Differenz zur bisherigen Steuer (grob gepeilt 45% des geldwerten Vorteils) kostet es dich effektiv.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230k-STD
2.) AUCH noch erhalte ich weniger Gehalt (700€ brutto => ca. 350€ netto)
Wie kommst Du darauf? Das Auto zahlst Du so oder so selbst. Das Auto ist die Gehaltsumwandlung.
Hast Du bedacht, daß Du im Gegenzug auch die km-Pauschale ansetzen kannst?
vielleicht verstehst Du es nach Lektüre dieses Artikels besser http://www.focus.de/.../...ng-dienstwagen-statt-gehalt_aid_344104.html
die KM Pauschale kann er ansetzen so oder so, das macht keinen Unterschied.
Es sind 700 € brutto mehr oder der Wagen.
Versteuern musst du beides.
Das mich der Wagen netto am Ende ca 45% des geldwerten Vorteils kostet ist klar...
Das beides zu versteuern ist, 700€ oder Wagen, dass ist klar...
Fakt ist: Ohne den Wagen hätte ich nicht nur 7% mehr Gehalt sonder 22%, da sind sich alle Parteien einig... Ich verzichte aber auf die 15% zugunsten des Dienstwagens...
Nun ist die Frage ob die Umwandlung der mir eigentlich alternativ zustehenden 700€ mehr brutto nicht iwo berücksichtigt werden müsste...
Stichwort: Senkung des geldwerten Vorteils durch Eigenbeteiligung oder so?!
wikipedia sagt zB folgendes:
2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.
Ist das bei mir nicht der Fall?
Hat jemand da verlässliche Aussagen?
Wer weiß sowas?
LG
Zitat:
Original geschrieben von CLK230k-STD
Das mich der Wagen netto am Ende ca 45% des geldwerten Vorteils kostet ist klar...
Eben nicht. Du zahlst das Auto komplett selbst. Rate fürs Auto oder Gehaltserhöhung, das ist der deal. Abgabenseitig kann sich das Auto lohnen, wenn bestimmte Konstellationen zutreffen, deshalb hatte ich ja den Link gepostet.
Vereinfacht ist die Frage: wenn du das Auto privat geleast hättest von den 700 mehr, wäre dann von Deinen 700 mehr Gehalt nach Abzug der Rate mehr übrig als bei der Gehaltsumwandlung.
Die Aktion lohnt sich nur, solange die Gehaltsumwandlung größer als der gwV ist. Ansonsten hast Du mit Auto ein höheres zu versteuerndes Einkommen.
Auf der Focusseite kriegen Mitarbeiter ein Fahrzeug ohne das ihnen eigentlich mehr Bruttogehalt zu steht... also setzen sie dort einen Teil ihres "normalen" Bruttos an Eigenanteil an...
Entweder steh ich auf dem Schlauch oder du hast eben bestätigt was ich vermute...
Wenn ich den Wagen also SELBER bezahle dann DARF doch der geldwerte Vorteil nicht mehr, zumindest nicht in vollem Umfang zum tragen kommen!? Wäre ja doppelt!
Schau mal hier:
http://www.4personaler.de/.../...n-gegen-gehaltsverzicht_gakr0mks.html
Falls möglich kannst du deine Ansicht einmal bitte etwas ausführlicher darlegen... wozu soll ich ein Auto für das ich selber aufkomme denn voll als geldwerten Vorteil versteuern?!
LG
Ja, du stehst auf dem Schlauch.
Du zahlst ja keine Abgaben auf die 700, die du gekriegt hättest.
Andersrum. Stell dir vor, du hättest die 700 bekommen und darauf Abgaben gezahlt. Nun willst du aber den firmrnwagen und verzichtest auf die 700. Damit senkst du dein abgabenpflichtiges Gehalt um 700 und erhöhst es wiederum um den Geldwerten Vorteil.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230k-STD
Entweder steh ich auf dem Schlauch oder du hast eben bestätigt was ich vermute...
Wenn ich den Wagen also SELBER bezahle dann DARF doch der geldwerte Vorteil nicht mehr, zumindest nicht in vollem Umfang zum tragen kommen!? Wäre ja doppelt!
LG
Das wird miteinander verrechnet. Also
Brutto
- Gehaltsumwandlung
+ gwV
= Bemessungsgrundlage für Abgaben, aber nicht Grundlage Deiner Nettozahlung!
Zitat:
Original geschrieben von waschbaer123
Ja, du stehst auf dem Schlauch.
Du zahlst ja keine Abgaben auf die 700, die du gekriegt hättest.
Andersrum. Stell dir vor, du hättest die 700 bekommen und darauf Abgaben gezahlt. Nun willst du aber den firmrnwagen und verzichtest auf die 700. Damit senkst du dein abgabenpflichtiges Gehalt um 700 und erhöhst es wiederum um den Geldwerten Vorteil.
Und der wird versteuert.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230k-STD
Das mich der Wagen netto am Ende ca 45% des geldwerten Vorteils kostet ist klar...
Das beides zu versteuern ist, 700€ oder Wagen, dass ist klar...
Fakt ist: Ohne den Wagen hätte ich nicht nur 7% mehr Gehalt sonder 22%, da sind sich alle Parteien einig... Ich verzichte aber auf die 15% zugunsten des Dienstwagens...
Nun ist die Frage ob die Umwandlung der mir eigentlich alternativ zustehenden 700€ mehr brutto nicht iwo berücksichtigt werden müsste...
Stichwort: Senkung des geldwerten Vorteils durch Eigenbeteiligung oder so?!
wikipedia sagt zB folgendes:
2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten - auch im Wege der Gehaltsumwandlung - mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.
Ist das bei mir nicht der Fall?
Hat jemand da verlässliche Aussagen?
Wer weiß sowas?
LG
Ich weiß nur, dass sich eine Gehaltsumwandlung in eine Altersversorgung mehr lohnt, als im Dienstwagen, das ist auf Dauer angelegt. Wenn möglich in eine Arbeitgeberleistung. Aber es kommt auf die persönliche Konstellation an.
Gut, ich glaube ich versteh jetzt den Ansatz.
Frage für mich ist immer noch:
Wenn ich stattdessen das Geld genommen hätte stünde mir auf Grund der Stellung in der firma trotzdem ein firmenwagen zu! Wenn i dann aber später eins wollte müsste i auf gehalt verzichten. Damit würde dann zb die leasingrate bezahlt.
Richtig bis hier?
Nun ist aber immer noch nicht klar, wenn das keine Beteiligung am Fahrzeug ist, was dann? Wie sieht denn die Gehaltsumwandlung, die zb auf Wikipedia oder der anderen oben verlinkten Seite erwähnt ist sonst aus wenn nicht so?
Bruttoverzicht senkt geldwerten Vorteil. Dadurch wird zb die leasingrate gezahlt. Für den AN evtl günstiger wegen großkundenrabatt u AG zahlt MwSt... Aber eigentlich sind doch in der 1% methode diese kosten, also Abschreibung des Wagen etc. eh schon drin... Zumindest für private Fahrten... Für berufliche muss der AG ja sowieso die mittel stellen...
Kann mir also jemand erklären wie dieser gehaltsverzicht(-umwandlung) berücksichtigt wird? Gar nicht? Dann wäre die Ersparnis ja minimal bis 0.
Und wie ist das auf den unzähligen Seiten gemeint wenn es um eigenbeteiligung am dienstwagen geht, der dann den gwV senkt?
Lg
Zitat:
Original geschrieben von CLK230k-STD
Kann mir also jemand erklären wie dieser gehaltsverzicht(-umwandlung) berücksichtigt wird? Gar nicht? Dann wäre die Ersparnis ja minimal bis 0.
Und wie ist das auf den unzähligen Seiten gemeint wenn es um eigenbeteiligung am dienstwagen geht, der dann den gwV senkt?
Das ist ein Scheinvorteil, der sich nur aus der Vergleichsrechnung zu einem imaginären (in Deinem Fall) oder tatsächlichen, früheren, höheren Bruttogehalt ergibt.
Die Bruttolohnumwandlung (oder "Eigenbeteiligung") fließt nur insofern indirekt in die steuerliche Berechnung des GWV ein, als der geminderte Bruttolohn eine kleinere Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuern und Sozialabgaben bildet.
Vorschlag: Lass' Dir von Deinem Arbeitgeber mal eine Beispiellohnabrechnung erstellen und poste sie hier, dann können wir's am konkreten Fall anschaulich erläutern. Große Geheimnisse gibst Du damit nicht Preis, die finanziellen Eckdaten hast Du ja ohnehin schon gepostet.
Zitat:
Original geschrieben von CLK230k-STD
Das würde bedeuten ich bezahle
1.) den geldwerten Vorteil des KFZ (sind real ca. 850€ brutto => ca. 400€ netto)
und
2.) AUCH noch erhalte ich weniger Gehalt (700€ brutto => ca. 350€ netto)
Nee, Brutto - 700 + 850 gwV.
Sind dann 150 mehr Brutto, also mehr Abgaben.
Wenn Du vor der Gehaltserhöhung zB 3000 hast, sind die Alternativen (ohne die +7%):
Brutto mit Auto: 3700 -700 +850 = 3850.
Brutto ohne Auto: 3700
Es ist eigentlich nicht gar nicht so schwer:
Beispiel: Ein Mitarbeiter hat einen Bruttolohn von 5.000 €/Monat. Der nach 1%-Regel ermittelte geldwerte Vorteil seines Firmenwagens beträgt 400 €/Monat. Sie haben mit dem Mitarbeiter vereinbart, dass er sich an den Kosten des Firmenwagens mit einem Nutzungsentgelt in Höhe von 600 €/Monat beteiligt. Die monatliche Lohnabrechnung sieht dann (nach neuer Rechtslage aus 2010) so aus:
Bruttolohn 5.000 €
./. Nutzungsentgelt Firmenwagen 600 €
= Barlohn 4.400 €
+ geldwerter Vorteil Firmenwagen (1%-Regel) 400 €
= Steuer- und beitragspflichtiges Entgelt 4.800 €
Der Netto-Unterschied zwischen den zwei Varianten gibts du am Besten in einen der vielen Brutto-Netto-Rechner ein, dann hast du den Vergleich. Die sogenannten Firmenwagenrechner taugen dagegen nicht viel...
Das Entscheidende und vor allem lohnende daran ist die unbeschränkte private Nutzung (natürlich ohne zusätzliche Benzinkostenbeteiligung). Dann kannst du mit dem Wagen auch zweimal im Jahr quer durch Europa fahren und es kostet dich de facto nix! :-)
siehe http://www.hrexperten24.de/.../...ltsverzicht-oder-nutzungsentgelt.php