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Gehört das Differential zum Getriebe (ges. Sachmängelhaftung)

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 3. Januar 2011 um 14:50

Hallo wie in meinem letzten thema schon zu ersehen war, ist mein gebrauchtwagenkauf nicht zu meiner zufriedenheit ausgefallen.

Mein als vollkommen ROSTFREI gekaufter wagen gammelt auf einmal an 2 kotflügeln,

die traggelenke mussten erneuert werden

und das Differential muss links abgedichtet werden.

mein "freundlicher" gebrauchtwagenhändler hat auf telefonische anfrage nur gesagt,

das rost normal sei nach 13 jahren,

dass traggelenke ein verschleissteil sind,

und dass differential auch.

WENN an getriebe oder motor was sein sollte NA KLAAAAAR, DAAA greift die gewährleistung aber bei diesen sachen nicht.

aber gehört das diff. nicht zum getriebe "inm rechtlichen sinne"???

habe eigendlich auf seine kulanz gehofft und gedacht, dass man sich einigen kann, aber das einzige "entgegenkommen" seinerseits war, dass er mir seinen lackierer vorstellt und der mir pro kotflügel 100€ berechnet, aber geld will er nicht rausrücken, und wenn ich will kann ich gerne "mit anwalt kommen"..

hhhmmm was nun tun?!

Beste Antwort im Thema

Hier, habs auf die schnelle gefunden: http://www.adac.de/.../2010-ADAC-Mangel-Verschleiss-Liste_38084.pdf

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Hi,

es gab vor ein paar Monaten dazu mal eine interessante Zusammenfassung - ich meine vom ADAC - was bei welchem Alter unter die Gewährleistung fällt. Kannst ja mal suchen.

Ich meine mich zu erinnern, daß das Differential bzw. genauer seine Dichtungen nicht darunter fiel, da diese normaler Verschleiß in diesem Alter ist. Habe mir das noch gemerkt, da das auch für mich interessant ist... ;-) Ein echter Schaden am Differential wäre vielleicht etwas anderes.

Gleiches wird für die Traggelenke gelten. Aber wegen des Rosts ist er dran, wenn im Vertrag "rostfrei" steht, denke ich.

Differential und Traggelenke hätte doch eigentlich ein Gutachter vor dem Kauf sehen müssen. Hast Du daran gespart?

Grüße Dirk

Bei Kauf eines Gebrauchtwagens solltest du auch eine Gebrachtwagengarantie dabie haben...!!?KM-Stand??

Wann hastn das Auto gekauft?

Hier, habs auf die schnelle gefunden: http://www.adac.de/.../2010-ADAC-Mangel-Verschleiss-Liste_38084.pdf

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 15:17

hab es vor 3 oder 4 wochen gekauft.

hatte 106 tkm gelaufen, jetzt 108tkm.

bei nem Scheckheft-gepflegten bei DB hab ich keine bedenken gehabt dass da wartungsstau sein könnte.

die traggelenke hab ich schon bei der probefahrt bemerkt, aber die kosten ja auch nur n appel und n ei.

Themenstarteram 3. Januar 2011 um 15:23

im vertrag steht nicht rostfrei,

das stehen die üblichen,wirkungslosen klauseln drin à la gekauft wie gesehen, aber dann wieder nacherfüllungsort berlin ;-)

aber in der mobile.de anzeige steht in großbuchstaben KEIN ROST.

garantie beschränkt sich auf die übliche gesetzlich sachmägelhaftung.

Tja, also ich hatte sogar ne Gebrauchtwagengarantie dabei, aber wenn man da mal ins Kleingedruckte schaut, tritt die auch für nichts ein.

"Rostfrei" in der Annonce habe ich auch, leider aber nicht im Vertrag. Und bei allem anderen, hat mir der Händler nen Strick draus gedreht nach dem Motto "Sie waren ja beim Gutachter. Haben Sie also alles gewußt.". Naja, ich habe derzeit keine Lust auf Streß. Habs auf meine Kosten alles machen lassen und für die Zukunft wieder etwas gelernt. Will mich lieber am Auto erfreuen, auch wenn man mit langem Rechtstreit vielleicht noch was machen könnte.

Grüße Dirk

Diff: Ein Diff, was außen trocken ist, hat meist kein Öl mehr. ;) Ansonsten sind die meisten Diffs ölfeucht, sprich nur feucht, es sollte nicht nass sein und es sollten sich keine Tropfen bilden und abgehen.

Auf den Schaden am Diff wirst du wohl sitzenbleiben. Aber so finanziell umfangreich sollte dieser auch nicht sein.

Bei dem Thema "KEIN ROST" würde ich versuchen nachzuhaken. Es ist nun mal eine klare Zusage. Rechtsberatung wirst du hier nicht finden. Du könntest das Thema im Forum von recht.de als "fiktiven" Fall posten und dir vorab eine Einschätzung holen. Oder gleich zum RA.

wenn bei mobile kein rost steht, dann könntest du die kosten für die anfahrt zur besichtigung einklagen. da hättest du aber auch den rost da schon sehen müssen..und so hast du halt, wie selbst schon geschrieben, dein auto gekauft wie gesehen...ein undichtes differential und ausgeschlagene traggelenke haben nichts mit nem wartungsstau zu tun...

Hallo 180cberlin,

grundsätzlich gilt beim Händlerkauf die Sachmängelhaftung. Ist der Schaden aber erst nach dem Kauf aufgetreten, hast du Pech oder eine Garantievereinbarung erhalten (das ist was anderes als die Gewährleistung).

Jetzt aufpassen: In den ersten sechs Monaten muss aber der Händler im Rahmen dieses europäischen Gewährleistungsrechts nachweisen, dass der Schaden bei Kauf noch nicht vorhanden war (sprich einen Gutachter auf seine Kosten ranlassen). Deswegen versucht vermutlich der Händler dich auch euinzuschüchtern. Nimm dir direkt einen Anwalt und lass dich ausführlich beraten! Diskussionen mit dem Händler kosten dich fast immer nur Zeit, Nerven und Aufwand.

Das Argument mit dem Verschleiß des Differenzials (oder denkt der Händler vielleicht an "Verscheiß"?) ist köstlich und unverschämt zugleich! Verschleißteile sind Reifen, Batterie etc. Den Rost hättest du allerdings sehen sollen. Aussagen in Anzeigen können immer Irrtümer enthalten.

Vielleicht hilft dir die Stellungnahme eines Anwalts zu einer ähnlichen Frage aus dem Internet:

"Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Seit Inkrafttreten (01.01.2002) der Neuregelung des Schuldrechts sind erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer gesetzlich hinzugetreten. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher ist nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Auch für Neuwagen gilt das gleiche, alle Neufahrzeuge die nach dem 01.01.2002 gekauft wurden gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.

Die bislang übliche Vertragsklausel "Gekauft wie gesehen" oder " Unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist für gewerbliche Verkäufer nicht mehr gültig.

Jeder Unternehmer der ein Fahrzeug verkauft, muss mindestens ein Jahr für auftretende Mängel einstehen. Enthält der Vertrag diese zeitliche Einschränkung nicht, sind es sogar zwei Jahre.

Der Umfang der Gewährleistung schließt allerdings keine natürlichen Verschleißteile wie Reifen oder Bremsen ein, letzteres ist in der Fachliteratur jedoch umstritten. Dies vorweggenommen bedeutet für Sie, dass die übrigen aufgezählten Mängel auch im Rahmen der Gewährleistung beanstandenswert sind, jedoch auch in Abhängigkeit des Alters des Fahrzeuges.

Für den Kunden bzw. Sie bedeutet dies, Sie können bei einem Mangel am gebrauchten KFZ alle Verbraucherrechte geltend machen wie bei einem Neukauf auch. Zu beachten wären allerdings noch die AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Händlers, die vor einer Rückgabe (Wandlung) oder Minderung des Kaufpreis des Fahrzeugs erstmal die Nachbesserung also Reparatur bzw. den Reparaturversuch vorschreiben. Hier sind i.d.R. zwei Reparaturen bzw. zwei Reparaturversuche seitens des Kunden zu akzeptieren.

Bei Ihnen kommt es insofern darauf an, wann sich die Mängel gezeigt haben, bzw. wann in Ihrem Fall die TÜV-Untersuchung stattgefunden hat, denn wenn sich die Mängel innerhalb der ersten 6 Monate seit dem Kauf gezeigt haben bzw. diese festgestellt wurden, so wird gesetzlich vermutet, dass die Sache bereits zuvor mangelhaft war. Über die 6 Monate hinaus tragen Sie die Beweislast dafür, dass die Mängel nicht infolge der Nutzung des Fahrzeugs durch Sie selbst bzw. Ihre Freundin entstanden sind.

Hier dürfte Ihnen anhand der dargereichten Informationen ein nicht unerhebliches Beweisproblem obliegen, sofern die Mängel erst nach der 6 Monatsfrist nach Kauf festgestellt wurden.

Diese Ihnen obliegende Beweislast betrifft sämtliche in Ihrer Anfrage geschilderten Mängel, mit Ausnahme der Airbag-Kontrollleuchte, da diese bereits zuvor beim Kauf und offensichtlich nach Ihrer Schilderung aufgrund der TÜV-Untersuchung bereits zu einem noch früheren Zeitpunkt mal fehlerhaft war."

Also, so schlecht sieht es doch gar nicht für dich aus, ein Differenzial darf nicht nach 108.000 km kaputt sein..

Grüße

wenn dein diff. nur schwitzt ,dann mach nen ölwechsel mit castrol 75-140 hilft wunder macht die simmerringe wieder geschmeidig und dicht !

ansonsten wäre sehr interessant für fast alle user ,aber auch für uns berliner, wo du ihn geholt hast um in zukunft beim wagenkauf bei diesen händler dann ganz genau aufzupassen !

mfg ebenfalls aus berlin

Kann jemand die eigentliche Frage beantworten?

Zitat:

Gehört das Differential zum Getriebe

Nein... Das Diff gehört zum Antriebsstrang.

Bei einem mindestens 17 Jahre alten Gebrauchtwagen, wohl kaum mehr von Bedeutung...

Gruß

Jürgen

Hallo zusammen und @donesteban1989 ,

bei einer MB E-Klasse wird in der 2WD-Ausführung immer die Hinterachse angetrieben und nicht wie z. B. bei Audi, die Vorderachse.

Deine im Audi 80, 90, 100, 200 & V8 Forum gestellte Frage ist berechtigt. Du solltest dir hier über den notwendigen Auftragsumfang eine Zweitmeinung einholen:

https://www.automatikgetriebe.net/

Nach meiner Erfahrung wirst du eine umfassende Antwort erhalten.

LG, Walter

 

 

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