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Gekauften abgemeldeten Anhänger ohne TÜV ummelden ?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Guten Tag zusammen,

Ich habe einen abgemeldeten PKW Anhänger gekauft ohne TÜV. Ein Bremser war gerissen, was ich repariert habe und jetzt würde ich gern zum TÜV.

Bekomme ich TÜV ohne Ummeldung und bekomme ich eine Ummeldung ohne TÜV wie soll ich davor gehen?

Alter Kennzeichen noch vorhanden

Danke im Voraus!

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20 Antworten

Was sagen Deine Zulassungsstelle und Dein TÜV dazu?

Du kannst ein Fahrzeug abgemeldet zur HU vorführen, das ist ganz alltäglich und kein Problem.

Mit abgelaufener HU kannst du ein Fahrzeug aber nicht (wieder-) zulassen.

Eine gewisse Herausforderung ist die (legale) Fahrt zur HU.

Möglichkeiten:

- den Anhänger aufladen für den Transport (Transporter, anderer Anhänger)

- Kurzzeitkennzeichen (ja, die gibt es auch mit abgelaufener HU. Sind dann aber auf die Fahrt zur HU und falls dann notwendig zur Reparatur beschränkt)

- Vorabzuteilung eines Kennzeichens (wird örtlich ganz unterschiedlich gehandhabt, unbedingt die zuständige Zulassungsstelle fragen!)

- wenn ein zugelassener Prüfort nah genug ist: den Anhänger von Hand hinschieben.

. . . auf jeden fall eine haftpflichtversicherung mit vorläufiger deckung für den trailer abschliessen . . . sonst droht anzeige wegen fahren ohne versicherungsschutz . . .

Am Auto angehängt müsste der Hänger übers Auto versichert sein. Mal nachfragen bei der Versicherung.... Bin mir nicht ganz sicher.

Zitat:

Am Auto angehängt müsste der Hänger übers Auto versichert sein. Mal nachfragen bei der Versicherung.... Bin mir nicht ganz sicher.

. . . hatte ich auch mal gedacht . . . trotz anwalt 700,--€ geldbuße . . .

Zitat:

@dogomeicar schrieb am 13. September 2024 um 17:29:05 Uhr:

Zitat:

Am Auto angehängt müsste der Hänger übers Auto versichert sein. Mal nachfragen bei der Versicherung.... Bin mir nicht ganz sicher.

. . . hatte ich auch mal gedacht . . . trotz anwalt 700,--€ geldbuße . . .

ja das sollte man aber auch wissen das man ohne Zulassung kein Fahrzeug/Anhänger auf Öffentlichem Grund bewegt und ja das stimmt das ein Anhänger am Fahrzeug auch über das Versichert ist und wenn er sich aus welchem Grund auch immer selbstständig macht und ohne dem Zugfahrzeug auf der Bahn allein unterwegs ist... wo ist er dann Versichert wenn er in ein anderes Fahrzeug Rollt und zum stehen kommt???

Daher braucht auch ein Anhänger immer eine Zulassung und das Lernt man eigentlich scho in der Fahrschule...

Zur Prüfstelle kannste wohl so fahren, wenn Du vorher von Deiner Versicherung eine EVB-Nummer bekommen hast. Dazu musst du der Versicherung erstmal die Daten vom Anhänger (bzw. Fahrzeug) mitteilen. Früher war das die grüne Karte.

Dann ist der Versicherungsschutz zumindest mal da.

Mit dem PKW geht's wohl auch bis zur Zulassungsstelle.

Zur Werkstatt bin ich mir gerade nicht sicher. Gibt Argumente dafür und dagegen.

Was aber definitiv nicht geht: Überführung ohne Zulassung bzw. Kennzeichen, das muss dann über ein Verladen auf einen Anhänger passieren. Wenn's ganz dumm läuft, eben per Spedition oder Abschlepper.

Also, so soll das jedenfalls offiziell ablaufen. Ob sich da wirklich immer jeder dran hält, wage ich zu bezweifeln. Als ich neulich den neuen Gebrauchten von meinem Bruder nach Hause getrailert habe, schießt auf ein Mal ein recht neuer Kombi links an mir vorbei - ohne Kennzeichen hinten und ohne Verfolger am Hacken. Auf der Autobahn. Da musste ich laut lachen...

Und wir machen uns in die Hose, wie wir unseren Kram lokal zu Prüfstelle, Werkstatt und Zulassungsstelle bekommen. Aber dann läuft's wie immer: Der Typ von der Autobahn kommt ungeschoren davon und man selbst wird nachher rausgezogen, mit der kompletten Party, die dann folgt.

Manche Leute stellen wohl einfach nicht so viele Fragen und machen einfach...

MfG

Zitat:

@gabberman schrieb am 13. September 2024 um 18:11:52 Uhr:

ja das sollte man aber auch wissen das man ohne Zulassung kein Fahrzeug/Anhänger auf Öffentlichem Grund bewegt und ja das stimmt das ein Anhänger am Fahrzeug auch über das Versichert ist und wenn er sich aus welchem Grund auch immer selbstständig macht und ohne dem Zugfahrzeug auf der Bahn allein unterwegs ist... wo ist er dann Versichert wenn er in ein anderes Fahrzeug Rollt und zum stehen kommt???

Daher braucht auch ein Anhänger immer eine Zulassung und das Lernt man eigentlich scho in der Fahrschule...

Das Dolle daran ist ja: Zulassungsfreie Anhänger brauchen auch keine Versicherung (empfehlenswert ist sie trotzdem...). Das sind garnicht so wenige: Angehängte Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportgeräte oder für Tiere für Sportzwecke kommen ja durchaus häufig vor, mindestens die zweiten beiden sogar überwiegend bei Privatpersonen.

Vor allem kann es ein und derselbe Anhänger sein:

Wenn ein Pferdeanhänger als "ANH F.TIERE Z.SPORTZW" beschrieben ist, braucht er keine Versicherung. Fährt man ohne Zulassung ist das "nur" eine OWi.

Ist der selbe Anhänger aber als "ANH VIEHTRANSPORTER" beschrieben, ist er versicherungspflichtig und das Fahren ohne Zulassung (und damit ohne Versicherung) ist eine Straftat.

Kann man unlogisch oder blöd finden, ist aber die Rechtslage...

Zitat:

@PxCbulli schrieb am 13. September 2024 um 19:55:19 Uhr:

Zur Prüfstelle kannste wohl so fahren, wenn Du vorher von Deiner Versicherung eine EVB-Nummer bekommen hast. Dazu musst du der Versicherung erstmal die Daten vom Anhänger (bzw. Fahrzeug) mitteilen. Früher war das die grüne Karte.

Halbwissen ist gefährlich, wenn eine Straftat im Raum steht!

Wichtig ist in dem Fall, dass die vorläufige Deckungszusage (*) die Fahrt auch umfasst. Eine übliche EVB wirkt erst mit der Zulassung. Auf gezielten Wunsch bekommt man ggf. auch eine EVB die für Fahrten mit ungesiegelten Kennzeichen gilt. Das ist die Vorab-Zuteilung von der ich oben schrieb, und wie die genau läuft ist örtlich unterschiedlich.

Eine Deckungszusage für Fahrten ohne Kennzeichen wäre mir völlig neu (und würde mich auch wundern)!

(*)

das war früher die Doppelkarte, die grüne Karte ist der Nachweis der abgeschlossenen Versicherung für Fahrten ins Ausland

Einigen wir uns darauf:

Um jedwede Schwierigkeiten zu vermeiden gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Fahrzeug in einer solchen Situation aufgeladen überall hin transportieren (lassen), wo es hin muss.

2. Kein Fahrzeug kaufen.

Die einfachste und sicherste Lösung ist ist das Kurzzeitkennzeichen

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. September 2024 um 21:55:15 Uhr:

Zitat:

@gabberman schrieb am 13. September 2024 um 18:11:52 Uhr:

ja das sollte man aber auch wissen das man ohne Zulassung kein Fahrzeug/Anhänger auf Öffentlichem Grund bewegt und ja das stimmt das ein Anhänger am Fahrzeug auch über das Versichert ist und wenn er sich aus welchem Grund auch immer selbstständig macht und ohne dem Zugfahrzeug auf der Bahn allein unterwegs ist... wo ist er dann Versichert wenn er in ein anderes Fahrzeug Rollt und zum stehen kommt???

Daher braucht auch ein Anhänger immer eine Zulassung und das Lernt man eigentlich scho in der Fahrschule...

Das Dolle daran ist ja: Zulassungsfreie Anhänger brauchen auch keine Versicherung (empfehlenswert ist sie trotzdem...). Das sind garnicht so wenige: Angehängte Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportgeräte oder für Tiere für Sportzwecke kommen ja durchaus häufig vor, mindestens die zweiten beiden sogar überwiegend bei Privatpersonen.

Vor allem kann es ein und derselbe Anhänger sein:

Wenn ein Pferdeanhänger als "ANH F.TIERE Z.SPORTZW" beschrieben ist, braucht er keine Versicherung. Fährt man ohne Zulassung ist das "nur" eine OWi.

Ist der selbe Anhänger aber als "ANH VIEHTRANSPORTER" beschrieben, ist er versicherungspflichtig und das Fahren ohne Zulassung (und damit ohne Versicherung) ist eine Straftat.

Kann man unlogisch oder blöd finden, ist aber die Rechtslage...

war klar das hier wieder einer mit der Ausnahme von der Ausnahme ums Eck kommt wo der Beitrag erstelle aber nicht von einem Sonderanhänger geschrieben hat... da wenn es ein Zulassungsfreier Anhänger wäre die Frage garnicht gestellt werden müsste... da Zulassungsfrei

und der Rest braucht sehr wohl eine Zulassung und auch eine HU (Grünes Kennzeichen) aber eben keine Versicherung was im Schadensfall sehr Teuer werden kann...

Ganz so einfach ist es nunmal nicht:

"Zulassungsfrei" bedeutet ja nicht "Kennzeichenfrei", und für den gemeinen Nutzer fühlt sich die reine Zuteilung eines (grünen) Kennzeichens auch wie eine Zulassung an. Sie ist aber formal keine, und gerade bei der Versicherungspflicht von Anhängern ist dieser Unterschied wichtig.

Zitat:

@Tino34 schrieb am 13. September 2024 um 13:15:37 Uhr:

Was sagen Deine Zulassungsstelle und Dein TÜV dazu?

Die Zulassungsstelle sagt ohne TÜV kann ich den Anhänger nicht auf mich ummelden.

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