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Gekauften zurückgeben?

Themenstarteram 6. Juni 2013 um 19:20

Hallo,

ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig...

Ich habe mir anfang letzte Woche einen gebrauchten Volvo gekauft. Laut Gebrauchtwagenhändler hatte dieser einen leichten Blechschaden vorne Links der behoben wurde. Trotzdem war ich in einer Fachwerkstatt von Volvo für einen Check und da kam nun gravierendest heraus:

- Querlenkerbuchse hinten Links kaputt

- Stoßdämpfer hinten rechts Feder gebrochen

- Achse vorne Links Unfallschaden

- Radhaus unten Links und Unterboden mangelhaft repariert

- Nebellampe vorne Links ohne Funktion

- Bremsleitung vorne Links nicht im Sitz (?)

- Achsmanschette vorne Links innen offen

- Rahmenschaden

Der Mechaniker sagte, das der Wagen mehr als nur stümperhaft Repariert wurde und zeigte mir unterm Auto auch die Mängel. Teils verbogene Teile, komisch zusammengeschweiste Bereiche etc. und meinte, das der Wagen wohl einen ziemlich heftigen Unfall hatte... Fazit: Nicht mehr Verkehrssicher. Hatte schon bedenken mich vom Hof zu lassen (?)

Beim Fahren merkte ich so halt nichts und umso erschrockener bin ich...

Ich bin nicht gerade der Großverdiener, so musste ich mir mühsam das Geld zusammensparen für einen ordentlichen Gebrauchtwagen. Sicher sollte er sein für mich und meine Familie und auch ein wenig "Luxus" haben, sprich Klima, Zentralverriegelung, bequem...

Das Auto ist ein Volvo V40. Kostete 4700 Euro. Hatte 80000km runter und ist Baujahr 2003. Tüv noch bis nächstes Jahr.

Wie gesagt, der Händler sagte mir nur, das er einen kleinen Blechschaden hatte der gemacht wurde. Im Kaufvertrag steht soweit aber auch nur das der Wagen einen Unfallschaden oder sonstige Beschädigung vorne Links hätte, nicht aber die schwere des Schadens...

Ich hatte dann auch den Händler angerufen und ihm das ganze geschildert. Er meinte nur ich solle den Wagen vorbeibringen, "er macht das schon". Als ich ihm sagte das der Mechaniker von Volvo mit einer Reparatursumme rechnet die jenseits des Kaufpreises liegt, bzw. es sich nicht mehr Lohnen würde, meinte der Händler nur das es mal seine Sorge wäre wie das ganze durchgeführt wird...

Ich habe nun auch von einem Bekannten Automechatroniker das gleiche wie vom Mechaniker gehört. Lohnt nicht den zu machen, zumal ein Rahmenschaden keine Kleinigkeit ist.

Kann ich nun darauf pochen das ich mein Geld wiederbekomme? Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, das der Händler mal eben diese bösen Schäden beseitigt. Eher hat der mich bös verschaukelt und das Vertrauen ist weg...

Was meint ihr? Was kann ich tun? Muss dazu sagen das ich auf ein Auto angewiesen bin und weder einen monatelangen Rechtsstreit, noch einen generellen mobilitätsausfall verkraften kann...

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16 Antworten

Das wird schwierig... ein Auto sollte man sich immer VOR dem Kauf ganz genau ansehen...

Da du bei einem Händler gekauft hast ist dieser in der Gewährleistung... zumindest in den ersten 6 Monaten geht so ziemlich alles an Reparaturen (ausser normaler Verschleiss) auf seine Kosten...danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft und es ist in der Hinsicht nicht mehr viel zu machen.

 

Hat der Wagen beim Kauf neuen TÜV bekommen?

Wenn ja dann würde ich das mal von einem TÜV/Dekra nochmals anschauen lassen denn ggf. kann hier der Händler bzw der Prüfer der den Wagen so abgenommen hat eine ganze Menge ärger bekommen wenn der Wagen nicht Verkehrstauglich ist... und das ist er mit einem Rahmenschaden meiner Meinung nach nicht...

Bremsleitung, Achsmanschette...Nebellampe... auch das sind alles Gründe um das Pickerl zu verweigern...

Der Händler hat jetzt aber erst mal das Recht nachzubessern... und das nicht nur einmal... insofern wäre es wohl das einfachste du lässt ihn wirklich versuchen die Mängel zu beheben und lässt den Wagen danach nochmals checken.

Du kannst den Wagen im Grunde zurückgeben.

Ob das ganze jedoch problemlos laufen wird, hängt vom VK ab.

Themenstarteram 7. Juni 2013 um 7:33

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Das wird schwierig... ein Auto sollte man sich immer VOR dem Kauf ganz genau ansehen...

Da du bei einem Händler gekauft hast ist dieser in der Gewährleistung... zumindest in den ersten 6 Monaten geht so ziemlich alles an Reparaturen (ausser normaler Verschleiss) auf seine Kosten...danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft und es ist in der Hinsicht nicht mehr viel zu machen.

 

Hat der Wagen beim Kauf neuen TÜV bekommen?

Wenn ja dann würde ich das mal von einem TÜV/Dekra nochmals anschauen lassen denn ggf. kann hier der Händler bzw der Prüfer der den Wagen so abgenommen hat eine ganze Menge ärger bekommen wenn der Wagen nicht Verkehrstauglich ist... und das ist er mit einem Rahmenschaden meiner Meinung nach nicht...

Bremsleitung, Achsmanschette...Nebellampe... auch das sind alles Gründe um das Pickerl zu verweigern...

Der Händler hat jetzt aber erst mal das Recht nachzubessern... und das nicht nur einmal... insofern wäre es wohl das einfachste du lässt ihn wirklich versuchen die Mängel zu beheben und lässt den Wagen danach nochmals checken.

Natürlich hatten wir uns den Wagen angeschaut. Aber drunter schauen ging nicht und selbst wenn, ich bin Laie und hätte das nicht gesehen. Und sonst macht der Wagen ja eine top Figur von aussen.

Fast alle Mängel könnt ich verkraften da hier ja nachgebessert werden könnte... Aber selbst ich weiss, dass bei einem Rahmenschaden meist Schicht ist und der Wagen höchstens noch was für den Export ist, nicht aber für deutsche Straßen... Und ich bezweifle halt auch das der Händler den Wagen so fachmännisch Reparieren kann, dass dieser durch den Tüv käme bzw. generell Verkehrssicher ist...

TÜV hat er keinen neu gemacht. Als wir danach fragten vor dem Kauf meinte er nur, dass der Wagen ja noch ein Jahr Tüv hätte und er deswegen keinen neuen machen würde. Daher sind wir mitunter ja auch zum Check nach Volvo.

TÜV mit Rahmenschaden?

Weiß nicht ob das geht...

Ach ja, drunterschauen geht immer!

Schwieriges Thema... also grundsätzlich kann man auch mit einem leichten Rahmenschaden noch TÜV bekommen.

Ein leichter Rahmenschaden ist auch relativ leicht zu reparieren... das ist nicht so teuer wie viele denken...

Wenn es schlimmer ist muss der Wagen auf die Richtbank...dann wird es teuer aber selbst da bleibt es in der Regel im 3stelligen Bereich.

Der Wagen wurde im Kaufvertrag als Unfallwagen verkauft!?

Dann sieht es hier schlecht aus mit arglistigem Mangel oder ähnliches... es sei denn er hat geschieben "leichter Unfall" oder ähnliches...das kann dann ja wohl nicht der Fall sein.

Wies gesagt... mit Rückgabe wird es schwierig... ich würde ihn mal nachbessern lassen und nochmals checken.

Hast du dir mal Gedanken gemacht warum er nicht neu tüven lässt?

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 7:12

Hallo,

hatte nicht gesehen das ich Antworten hatte.

Also im Kaufvertrag stand nur das "vorne links" eine Unfallbeschädigung vorlag. Beim Kaufgespräch erwähnte er nur das es ein leichter Blechschaden war. Aber wie sich halt herausstellte ist es wohl ein massiver Schaden gewesen wo das Airbagsystem auslöste. Sehen konnte man das beim Kauf nicht und als Laie wäre es eh schwer gewesen.

Heute fahren wir zum Händler und wollen vom Kaufvertrag zurücktreten.

am 11. Juni 2013 um 7:22

Ich bin sonst eher ein Freund von gütlichen Einigungen, aber in dem Fall würde ich sofort, d.h. noch bevor ich beim Händler aufkreuze einen Anwalt hinzuziehen, um meine Möglichkeiten zu kennen...

Mit Airbagauslösung?

Wer repariert so ein Auto dann wieder!?

Allein die Airbags mit Steuergeräten etc kosten ein Vermögen... und die Stg müssen in der Regel neu bei einem Unfall.

Dazu kommt dann auch noch eine Windschutzscheibe da der Beifahrerairbag die Scheibe in der Regel zerstört (selbst erlebt im Civic) und dann noch der Blech Schaden selbst....

Das Auto hätte demnach eher auf den Schrott gehört...

Zitat:

Original geschrieben von sylverCLKarrow

TÜV mit Rahmenschaden?

Weiß nicht ob das geht...

sicher geht das. schon mehr als einmal gemacht. und das nicht beim schummel tüv. warum sollte es auch? das ding es eben "nur" krumm. wens nicht verrostet ist, nicht gerissen etc spielt das absolut keine rolle.

@topic

fakt ist das über den unfallschaden bescheid wusstest. und das ganze auch schriftlich fixiert wurde. somit ist erstmal essig. wie "stark" der schaden war spielt meiner meinung nach erstmal keinerlei rolle. im übrigen hat man einen rahmenschaden ziemlich fix zusammen. da muss man nur mal einen gartenzaun mit 60 richtig erwischen dann hatsichs. sollte der rahmen nur "vorne" verzogen sein ist das ganze wirklich nur eine "optische" sache, bzw beim nächsten unfall gibts dann anstatt 4 sterne im ncap test eben nur 3,8. aber mal der reihe nach:

- querlenker buchse: in der tat ein verschleissteil das der händler ggf nachbessern muss. die frage is eben ob das ganze als allgemeines verschleissteil läuft oder nicht. da kannst ja mal googlen was die rechtssprechung so sagt.

- gebrochene feder: das ist fast schon normal und das nicht nur bei volvo. die dinger brechen eben gerne mal. ist fix getauscht.

- achse hat unfallschaden: währe mal ein bild interesant. das kann vom "krummen ding" bis zu schleifspuren vom aufsetzen beim über den bordsteinfahren ALLES sein. ausserdem gibts eine "achse" nicht wirklich. das sind dann die querlenker oder der achskörper.

- unterboden...WAS wurde mangelhaft repariert? ein abgekratzter unterbodenschutz? bild währ auch net schlecht...

- nebellampe "kann" auch nur ne defekte birne sein?

- bremsleitung: diese sind in einen halte geclipst, wird wohl nicht im halteclip sitzen. normal ein handgriff und gut.

- achsmanschette: blöde sache. muss getauscht werden. ist aber auch kein grosser beinbruch.

und der rahmen eben siehe oben.

"einfach" zurückgeben kannst du den wagen erstmal NIE. bzw du hast erstmal keinen wirklichen rechtsanspruch, wobei die höhe des unfallschaden ggfs zur diskusion steht. was du aber machen kannst ist erstmal den händler um nachbesserung bitten, den der ist verpflichtet für diverse mängel die ja offensichtlich schon vor dem kauf anstanden kostenlos zu beheben. führt der händler diese mängelbeseitigung x mal (ich hab was von 3 mal?) im kopf nicht richtig aus kannst du den wagen ggf WANDELN lassen. wandeln ist nicht gleich zurückgeben.

ich würde an deiner stelle erstmal den gang zum händler suchen und das in einem persönlichen gespräch klähren. ich will hier deinem volvo schrauber und auch niemandem anderen etwas unterstellen...aber werkstätten wittern oft auch die schnelle mark und übertreiben durchaus etwas bei ihren diagnosen. ist bei gewissen auto teile ketten sogar geschäftsprogramm. rede mit dem händler, vielleicht nimmt er den wagen ja zurück (was er definitiv erstmal nicht MUSS!). oder aber er repariert den wagen. wen er eine eigene werkstatt hat dann kann er ganz anders rechnen als eine externe werkstatt. ggf hat er ja jemanden der das "schwarz" macht. das mag zwar nicht richtig sein, aber unterm strich kann das dir erstmal egal sein. es macht eben einen unterschied ob du deinem eigenen kfzler 20€ stundenlohn zahlen mussst oder ob du eine externe werkstatt mit dem 5 fachen beauftragst.

Man sollte immer über eine gütliche Lösung nachdenken - erst dann, wenn der Verkaufshändler des Volvo auf stur schaltet, kann man allmählich sich an "größere Instanzen" wagen. Ich würde als Schritt an die Öffentlichkeit den Gang zum Kummerkasten der Autobild empfehlen - die haben in solchen Fällen schon öfters beachtliche Ergebnisse erreicht, auch wenn die Rechtslage klar gewesen ist. Streitigkeiten über Anwälte und Gerichte kosten nicht vorwiegend Geld, sondern in erster Linie Nerven, Zeit und persönliche Kräfte - Dinge, die man nicht verbrauchen muss bzw. anderweitig sinnvoller einsetzen kann. Für einen zehn Jahre alten Mittelklassewagen, der auch nicht besonders viel gekostet hat, wäre mir persönlich das zu viel, bzw. der Gegenwert zu gering.

Seriöse Händler bieten in der Regel übrigens auch Rückgaben des Gebrauchtwagens an - meist zwischen sieben Tagen und zwei Wochen.

Man kann dem Verkäufer auch nicht direkt unterstellen, er habe die Mängel gewusst und verschwiegen. Gerade wenn das, wovon ich hier ausgehe, eher ein Fähnchenhändler gewesen ist, der solche Autos bekommt, die ein Vertragshändler nicht mehr verkaufen wird, wegen Garantiediensten, allgemeinen Vermarktungskonzepten des Autohauses etc., und weder über das Vorleben noch über den Rest Bescheid weiß. Wenn der Wagen vor einem Jahr letztmalig beim TÜV war, kann es ja auch sein, dass er dort unfallfrei vorgeführt wurde, daher die Plakette problemlos erhielt und der Unfall dann erst im Nachhinein geschah, also den TÜV nicht betraf.

Ein kleiner Ratschlag am Rande: Hilfreich kann als Laie beim Händlerkauf immer ein Anruf beim letzten Vorbesitzer sein, oder bei der im Scheckheft stempelnden Werkstatt. Die Daten erfährt man aus den Papieren oder dem Servicebuch.

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 15:53

Hallo,

wir waren heute beim Händler und hatten mit ihm auch eine Diskusion gehabt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Kaufvertrag zurückgenommen wird. Wir kriegen auch unseren alten wieder den wir bei ihm in Zahlung gaben. Lediglich die entgültige Summe ist 300€ weniger als wir zahlten. Er meint weil er ja auch Umkosten hatte... Da es recht hitzig zuging einigten wir uns trotzdem darauf. Besser so als jahrelange einen Rechtsstreit durchgehen...

Lustig war noch die hinfahrt... Paar Km vor seinem Laden hatten wir n Platten hinten Links. Kamen gerade noch zu einer anderen Werkstatt auf dem Weg die uns freundlicherweise den Ersatzreifen draufsetzten und schauten, was mit dem normalen Reifen los war. Herauskam, das der Reifen falsch aufgezogen wirde und das Ventil dadurch kaputt ging... Die Reifen hatten wir vom Händler und das passt auch zu den anderen Werkstattarbeiten die er durchführen lässt... Mangel- und Stümperhaft...

Nun geht der Wagen morgen weg und wir wollen nie mehr was von dem Kerl hören.

Freut mich da du da so glimpflich davon gekommen bist. Das war wohl die schnellste und einfachste Lösung.

Mit dem nächsten Wagen unbedingt einen Check machen lassen bei TÜV/Dekra. :)

Zitat:

Original geschrieben von Tansil

Hallo,

wir waren heute beim Händler und hatten mit ihm auch eine Diskusion gehabt. Wir haben uns darauf geeinigt, dass der Kaufvertrag zurückgenommen wird. Wir kriegen auch unseren alten wieder den wir bei ihm in Zahlung gaben. Lediglich die entgültige Summe ist 300€ weniger als wir zahlten. Er meint weil er ja auch Umkosten hatte... Da es recht hitzig zuging einigten wir uns trotzdem darauf. Besser so als jahrelange einen Rechtsstreit durchgehen...

Lustig war noch die hinfahrt... Paar Km vor seinem Laden hatten wir n Platten hinten Links. Kamen gerade noch zu einer anderen Werkstatt auf dem Weg die uns freundlicherweise den Ersatzreifen draufsetzten und schauten, was mit dem normalen Reifen los war. Herauskam, das der Reifen falsch aufgezogen wirde und das Ventil dadurch kaputt ging... Die Reifen hatten wir vom Händler und das passt auch zu den anderen Werkstattarbeiten die er durchführen lässt... Mangel- und Stümperhaft...

Nun geht der Wagen morgen weg und wir wollen nie mehr was von dem Kerl hören.

Also, das ist doch schon was. Freut mich für euch!

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