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gelbe Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen

Themenstarteram 13. Dezember 2007 um 19:26

hallo zusammen!

weiß jemand GENAU, ob gelbe scheinwerfer mit e-prüfzeichen (so wie sie serienmäßig mal in frankreich verbaut wurden) hier in deutschland ebenfalls erlaubt sind? ansonsten müsste man wohl mal beim tüv nachfragen...

was meint ihr, wie die lichtausbeute wohl sein mag? sind die besser, als scheinis, die man hier verbaut?

nur mal so... ;)

danke und gruß!

B-E

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44 Antworten

Einfach mal die Sufu anschmeißen:D Da findest du alles was du brauchst;)

ISt noch gar nicht so lange her.

Kannst ja auch alte BOSCH verbauen, da werden die Streuscheiben auch immer gelb... :D

Aber mal ernsthaft: Die Franzosen haben eine Weile gedacht, dass das gelbe Licht für die Augen angenehmer ist. Inzwischen sind sie davon aber wieder abgekommen, was sagt dir das? ;)

Generell kann man sagen: Jeder Filter vor einem Scheinwerfer beeinflusst die Lichtausbeute negativ, da ja immer Anteile des Lichts weggenommen werden. Hab ich kürzlich ganz deutlich an sogenannten Ultrawhite Birnen bemerkt, die einen starklen blauen Filter haben. Die Ausbeute war damit dann bei meinen H7-Schinis wieder so miserabel wie vormals bei meinen HB4. Die Birnen sind dann auch gleich wieder rausgeflogen...

Fazit: Den Filter, der die Lichtausbeute verbessert, gibts nicht und wird's auch nie geben.

Allerdings scheint es dir ja mehr um die Optik zu gehen. Die Geschmacksfrage stelle ich jetzt aber nicht. ;)

Da immer noch keiner die eigentliche Frage beantwortet hat:

 

Nein es ist nicht erlaubt, die gelben sind seit 1992/1993 in Deutschland nicht mehr zulässig! 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Da immer noch keiner die eigentliche Frage beantwortet hat:

 

Nein es ist nicht erlaubt, die gelben sind seit 1992/1993 in Deutschland nicht mehr zulässig! 

Eine große Erleichterung. ;) Gelbe Scheinwerfer sind ja mal sowas von deplaziert.

Okay, gelbe Nebler sind aber noch erlaubt... Warum das denn? :confused:

Vermutung:

nebler - im gegensatz zu abblendlicht - sind "sonderlampen" mit einer art Signalwirkung, welche ja auch (theoretisch) nur unter bestimmten witterungsbedingungen eingeschaltet werden dürfen (wieso brennen meine eigentlich dauerhaft...? :D ).

daher denkbar, dass man deswegen hier selbige vom verbot ausgenommen hat.

 

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

(wieso brennen meine eigentlich dauerhaft...? :D ).

Ja, solltest du dich echt mal fragen... ;)

Naja, ist ja nicht die einzige, etwas merkwürdige Regelung im schönen Deutschland...

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

(wieso brennen meine eigentlich dauerhaft...? :D ).

Das kenn ich,...komisch! :D. Aber hoffentlich nur in verbindung mit den Standlichtern, denn da sind die NSW (ohne Nebel) erst erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von Deuce_hover

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

(wieso brennen meine eigentlich dauerhaft...? :D ).

Das kenn ich,...komisch! :D. Aber hoffentlich nur in verbindung mit den Standlichtern, denn da sind die NSW (ohne Nebel) erst erlaubt.

NSW einschalten ist nur bei Sichtbehinderung durch Regen oder Nebel erlaubt...

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

NSW einschalten ist nur bei Sichtbehinderung durch Regen oder Nebel erlaubt...

stimmt, aber das ist ja hier nicht das Thema. ;)

Sind aber Scheinis und keine Schinis!:D:cool::confused::p

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Schnugels

Sind aber Scheinis und keine Schinis!:D:cool::confused::p

Mit dem Anprangern eines Tippfehlers (der mal passieren kann) machst du aber deine Rechtschreibschwäche auch nicht wieder wett... :rolleyes:

Ok,hast gewonnen!:D

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Schnugels

Ok,hast gewonnen!:D

Ich weiß, ich hab aufgrund meines Geschlechts eh immer recht. :D

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