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gelbe scheinwerfer!?

Renault
Themenstarteram 13. Mai 2003 um 14:10

hallo alle zusammen!

meine freundin fährt einen renault und möchte sich gerne gelb leuchtenden scheinwerfer einbauen. die dinger wurden früher viel in frankreich verbaut.

kriegt man die teile überhaupt (noch)? wenn ja bekommt sie die auch eingetragen? und wie teuer sind dinger?

haut rein und danke schnmal im vorraus,

heiland

25 Antworten

Die sind bei uns seit ... lass mal überlegen ... den Achzigern oder so verboten!

Sie haben ja auch eine relativ schlechte Lichtausbeute ...

 

Grüße Andi

Themenstarteram 13. Mai 2003 um 15:31

moin andi!

so etwas habe ich mir schon gedacht

habe allerdings schon wagen mit gelben leuchten gesehen (neu, mit deutschem nummernschild).

trotzdem danke für deine schnelle antwort,

heiland

am 13. Mai 2003 um 21:31

hallo heiland,

ich habe meinen Twingo mit Scheinwerferlampen

vom Typ "Bosch/AllWeather" ausgestattet, deren

Licht ist schon ganz ordentlich gelb.

Das ist auch dem Mann vom TÜV aufgefallen, aber

er hatte nichts dagegen. Ich denke, wenn Bosch

diese Lampen über den Fachhandel verkauft, werden sie wohl zugelassen sein.

An die "echten" gelben Scheinwerfer kommt das natürlich nicht heran, aber es hat so einen Hauch von Frankreich.

am 14. Mai 2003 um 6:21

Du bekommst diese Lampen ohne Probleme in Frankreich. In Deutschland sind sie verboten, aber nicht für französische Touristen, also wirst Du nicht allzu sehr auffallen. Hast Du weiße Ersatzlampen dabei, wirst Du zudem auf Kulanz seitens der Polizeibeamten hoffen können, jedenfalls, falls Du (bzw. Deine Freundin) nicht ohnehin dem verinnerlichten Feindbild der Häscher entsprichst...

Anders als bei uns verkauften All-Weather-Lampen wird die gelbe Farbe in Frankreich nicht durch irgendwelche Tricks bei der Lichterzeugung erreicht, sondern schlicht durch eine gelbe Einfärbung des Glaskolbens. Und das ist Mist, da es ein Herausfiltern der Blauanteile und damit ein Abfangen von erzeugtem Licht darstellt. Auf Deutsch: Die Funzeln werden dunkler, objektiv und messbar. Ich würde die Finger davonlassen, auch wenn es erlaubt wäre.

mfG Michael

am 28. Mai 2003 um 18:40

Hallo Heiland...

 

Wenn der wagen keine gelben leuchten hatte bei ner eintragung dann, denke ich das das wohl nicht geht, wie gesagt sie sind verboten, die einzigsten die hier noch rumfahren sind exporte aus Frankreich, mein kolege hatte auch einen export Renault 19 schickes dingen auch mit Gelben scheinwerfern beim ihm war es alles eingetragen nur dann hat man ne chance sowas einzubauen...

am 4. Juni 2003 um 7:42

Gelbes Fahrlicht

 

Die Strassenverkehrszulassungsordnung (Stvzo) schreibt eindeutig weißes Abblend- und Fernlicht vor. Gedulded wird teilweise noch schwachgelbes Licht. Mit gelb leuchtenden Scheinwerfern verliert das Fahrzeug formalrechtlich seine Zulassung zum Strassenverkehr, d.h. man ist ohne Versicherungsschutz unterwegs. Im Schadenfall kann sich eine Versicherung daran aufhängen und die Zahlung verweigern (funktioniert meistens nur, wenn das gelbe Licht bei einem Unfall mitverursachend war. Man muß aber erst mal gegenan streiten.). Gelb dürfen nur Nebelscheinwerfer leuchten. Für mein Verständnis wäre es sinnvoll, gelbes Licht für Autos generell zu verbieten und für Motorräder generell vorzuschreiben, so sind Motorradfahrer gerade im Lichtermeer der Großstädte wesentlich besser zu erkennen (gelb = Motorrad). Viele Verwechseln die KFZ-Beleuchtung offenbar mit einem Spielzeug und unterschätzen die irritierende Wirkung einiger "Diskotheken-Lichtorgeln". Selbst blaues und rotes(!!) Standlicht habe ich schon gesehen. Wenn ich rotes Licht sehe, entfernt sich das Fahrzeug von mir, denn rot wird grundsätzlich nur die RÜCKseite eines Fahrzeugs beleuchtet. Etwas rotes kommt aber nie auf mich zu. Hatte wegen so einem Schwachsinn schon fast einen Unfall und hätte dann wohl wegen nicht vorhandenem Versicherungsschutz hinter meinem Schadenersatz herklagen müssen. Konnte den Unfall aber vermeiden (sollte man auch), das aber wohl nur weil ich schon lange Auto fahre. Nun denn: Glück gehabt (gehört auch dazu)...

ciao!

am 4. Juni 2003 um 7:52

Die Versicherung kann die Zahlung in einem Haftpflicht-Fall nicht verweigern! Ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie können dich nur in Regress nehmen...waren damals max. 10.000DM. Bei Kaskoschäden sieht das anders aus, da können sie blocken.

Muckl grüßt!

am 4. Juni 2003 um 13:14

Gelbes Fahrlicht

 

Mit "in Regreß nehmen" ist richtig! Das Ergebnis ist aber annähernd das selbe. Nur mit dem Unterschied, das die Versicherung den Schaden bezahlt und dann das Geld (bis 5000.-€) vom Versicherungsnehmer wiederholt. Ganz schön teure Lampen...

ciao!

am 4. Juni 2003 um 13:20

5000,- € sind aber immer noch besser als eine Schadensersatzklage von nem Querschnittsgelähmten. Und nur weil ich gelbe Scheinwerfer hab, fahr ich den wohl nicht um. Meist sind die Leuchtmittel in den Scheinwerfern dann auch stärker um das Defizit an Licht wieder auszugleichen.

Ich möchte damit auf keinen Fall das Fahren "ohne" Versicherungsschutz gutheißen, sondern nur die Regress-Regelung verdeutlichen.

Die Idee mit dem gelben Licht für Motorräder find ich übrigens auch ganz gut!

Gruß, Muckl!

am 26. August 2003 um 20:26

BE erlischt, Falschaussagen

 

Gelbe Lampen führen nicht zum Verlust der Betriebserlaubnis, Versicherungsschutz usw. Das sind Falschaussagen von Leuten die keine Ahnung haben. Solche Veränderungen sind seit Jahren Peanuts (5 -10 Euro Verwarngeld). Nicht mal Breitreifen ohne Eintragung machern Ärger. Nicht ohne Grund wurde die Stvzo geändert. (§19 ff) Es muß demnach eine Gefährdung zu erwarten sein. Fährt der entgegenkommene vor Schreck z.B. in den Graben, wird kaum der Fahrer der gelben Lampen bestraft, sondern der Unfallfahrer, weil er offensichtlich geistige oder körperliche Mängel hat. Bei Vorsatz und gefährdung anderer übrigens eine Straftat (§ 315 C StGB). Also ruhig bleiben! Viel Spaß mit den gelben Lampen. Aber denkt dran, die Lampen nach dem Wechsel neu einstellen zu lassen. Damit sie nicht blenden. Das ist nämlich das Gefährliche!

am 26. August 2003 um 21:53

Kannst ja mal probieren, dich im Zweifelsfall mit einer Versicherung anzulegen...

Ich weiß nicht wo die Falschaussage ist, wenns in der StvzO steht. Ich habs doch vor Jahren probiert und wollte mich vorsichtshalber vorher erkundigen. Also zur Polizei gegangen und einen Beamten in der Verkehrsabteilung gesprochen. Der hat mir die Stelle der StvzO gezeigt, wo eindeutig drinsteht, das Abblendlicht weiß sein MUß. Wenns heute lockerer gehandhabt wird, ist es halt so. Wenns Verwarnungsgeld kostet, ist es doch ein Zeichen, das es nicht zulässig ist sonst würde es nichts kosten. Und im Extremfall wird ja nicht der Polizist haftbar gemacht, der es versäumte, dich an der Weiterfahrt mit der Beleuchtung oder unzulässiger Bereifung zu hindern, sondern Du! Seit wann geht von unzulässiger Bereifung keine Gefährdung aus (seltsame Theorie)? In Deutschland scheint inzwischen nur dann von bestimmten Sachen eine Gefährdung auszugehen, nachdem was passiert ist...

Im übrigen bin ich persönlich der Meinung, das die KFZ-Beleuchtung kein Teil ist wo jeder Lampen reinsetzen kann wie er will, sondern sie soll eine wichtige Funktion erfüllen, und da spielt auch die Farbe eine Rolle. Wer buntes Licht haben will soll in die Diskothek gehen. Am Fahrzeug haben solche Kindereien nichts, aber wirklich gar nichts verloren. Pubertären Spieltrieb kann man woanders ausleben. Ist eine hart formulierte Meinung, aber die habe ich halt und etwas Sicherheitsbewußtsein könnte einigen nicht schaden...

P.S.: Spielt mit Lampen und Rädern rum wie ihr wollt, aber fahrt einen großen Bogen um Unbeteiligte!

Ciao!

Gelbe H4 Scheinwerfer

 

Hallo. Ich lasse jetzt mal alle Rechtsfragen außen vor.

Ich selbst verwende bei meinem 19er gelbe H4 Lampen von Motorcraft. Diese Lampen haben ganz normale 60/55 Watt. Über dem eigentlichen Glaskolben ist ein gelber "Ballon" fest aufgeschweißt. Die Lampe trägt eine E-Prüfnummer. Auf diese Art und Weise ist das Licht tief gelb, jedoch für regelmäßige Nachtfahrten eher ungeeignet, da es doch sichtbar dunkler ist als weißes.

Als Beispiel: Im 19er 16V mit seinen H1 Scheinwerfern ist es anders gelöst. Hier befindet sich ein fest installierter Farbfilter im Scheinwerfergehäuse. Die eigentliche Lampe ist weiß.

Gruß Daniel

@Gnubbel:

Das mit den gelben Lampen soll keine Spielerei sein,wie die "Blue-Laser-Light"-Typen es machen.Hier ist gelbes Licht gemeint,was Jahrzente lang in Frankreich vorgeschrieben (!!!) war(bis Dezember 1992).Und da fragt man sich ja wirklich,ob da auf einmal eine Gefährdung vorliegen soll oder nicht.Das kann ja nicht sein.Die gelben Lampen haben ein E-Prüfzeichen und entsprechen der ECE-Vorschrift R37,worin die Beleuchtungsstärken festgelegt sind.Die mindestens vorgeschriebenen 850 Lumen für Abblendlicht bei H4 Lampen haben die gelben auch!

Der entsprechende Punkt in der STVZO führt also nur zu einem Verwarngeld von 15€,aber wie will ich einem doofen Polizisten das dann klarmachen,wenn der auf einer erloschenen BE besteht?Diese Meinung ist offensichtlich sehr weit verbreiten,nach dem Pauschal-Motto "durch Veränderungen an den Scheinwerfern erlischt die BE".Also ich riskiere es nicht mehr.

Es ist echt schade,noch nicht mal mehr die Franzosen haben gelb.Alle mit Bilux oder H4 haben umgerüstet.Wieso bloss?Gibt es gelbe Birnen da kaum mehr,oder warum?

am 27. August 2003 um 16:37

Dem Polizisten kann mans wohl eher klarmachen als den Sachbearbeiter der Versicherung. Soweit ich weiß, wurde im Rahmen der EG-Harmonisierung in Frankreich das Gelblicht verboten (oder wie mans immer nennen will). Erlaubt ist es noch bei Nebelscheinwerfern, auch in Deutschland. Das ist physikalisch gesehen auch logisch: da gelbes Licht eine größere Wellenlänge hat als weißes, durchdringt es Dunst und Nebel besser. Da Nebelscheinwerfer im unteren Bereich angebracht sind, nutzen diese den Effekt am besten da sie ja auch nur bei solchen Sichtverhältnissen verwendet werden und einen deutlich anderen Lichtkegel haben. Sehr gute Nebelscheinwerfer haben auch gelbe Streuscheiben, die dem Licht der gelben Lampe angepaßt sind und praktisch kein andersfarbiges Fremdlicht mehr durchlassen. Diese sind meistens am sehr intensiv gelb leuchtenden Licht zu erkennen (aber kaum noch zu kriegen). Die gelbe Streuscheibe dient nicht dazu, eine weiße Lampe gelb werden zu lassen. Gute gelbe Glühlampen für weiße Nebelscheinwerfer haben einen Kolben aus gelben Glas (nicht gelb eingefärbt) der beschichtet ist, die Beschichtung erfüllt eine ähnliche Filterfunktion wie das gelbe Streuglas. Aber auch diese Lampen sind im Handel praktisch nicht erhältlich. Sind auch sehr teuer (ca. 20-25 €). Ich weiß aber nicht wer sie produziert und vertreibt oder ob sie für den Consumer-Markt vertrieben werden. Man erkennt diese Glühlampen an einer bestimmten Bezeichnung, die mir aber leider nicht bekannt ist. Diese Bezeichnung soll angeblich einheitlich sein. Für gelbe Streuscheiben sollen sie in zwei oder drei festgelegten, verschiedenen Farbtemperaturen produziert werden (in Abstimmung mit dem Farbton der vorhandenen Streuscheibe der Nebelleuchte), für weiße Scheiben in einer vierten Farbtemperatur. Habe so eine Lampe aber noch nie in der Hand gehabt oder gesehen. Im Handel scheint sie unbekannt zu sein. Sie setzt eine Streuscheibe voraus, keine Klarglasabdeckung (wegen Reflexverhalten??).

Vielleicht weiß jemand anders mehr?

Ciao!

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