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Geld auszahlen lassen oder Instandsetzen, nach Auffahrunfall an meinem Dicken

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 18. Februar 2017 um 11:38

Hallo Gemeinde,

hatte vor ein paar Tagen einen Auffahrunfall, wobei mein Fahrzeug von hinten richtig eingedrückt wurde, wodurch sich die Front am Vodertfahrzeug in die dessen Anhängerkupplung hineinbohrte.

Daten meines Gutachters sind:

Reparaturkosten mit MwSt. 16.840,46€

Wiederbeschaffungswert mit MwSt. 19200€

Restwert mit MwSt. 7150,00€

Wertminderung 450,00€

Meine Frage an Euch wäre, weil ich noch nie so etwas gemacht erlebt habe, soll ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen und das Fahrzeug für 7500€ verkaufen, dann hätte ich ca. 23990€

oder sollte ich lieber das Fahrzeug reparieren lassen und nach paar Jahren wiederverkaufen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun..

Danke für euere Antwort.

Grüsse.. habe ein Ersatzfahrzeug ein Ford S-Max bekommen, bis ich wieder dem Audi Instandgesetzt habe oder mich anderweitig entschieden habe.

 

Beste Antwort im Thema
am 18. Februar 2017 um 11:42

Muss jeder für sich selbst entscheiden,

Ich würde die 23.000 nehmen und mich nach was anderem umsehen.

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15 Antworten
am 18. Februar 2017 um 11:42

Muss jeder für sich selbst entscheiden,

Ich würde die 23.000 nehmen und mich nach was anderem umsehen.

Da würde ich auch nicht lange darüber nachdenken.

Schließe ich mich an, später den Bock zu verkaufen mit so einem Schaden....schwierig. ich würde das Geld nehmen und mir einen schicken Jahreswagen holen.

Moment.

 

Du bekommst die Reparaturkosten abzüglich der MwSt.

Also bekommst nur ca.14200€ +450 € Wertminderung.

 

Und ob du den Restwert wirklich bekommst, bleibt abzuwarten.

 

Aber ich würde es auch so machenw.

Gerne lasse ich mich berichtigen, aber zahlt die Versicherung nicht nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, also 12.050€ ?

Wenn du einen Händler findest der für den Schrotthaufen mehr zahlt, dann ist das für dich ein Gewinn. Deshalb solltest du diverse Anfragen stellen, damit kannst du den einen oder anderen Tausender noch verdienen.

ich hatte im Januar 2013 einen Unfall mit wirtschaflichem Totalschaden, der Zeitwert des 2007er 4F war 19.900 Euro bei einem Schaden von ca. 21.000 Euro und einem Restwert von 7400 Euro. Ich habe ich den Wagen an einen Aufkäufer verkauft und mir den Rest auszahlen lassen und mir wieder einen 4F gekauft. 50% hat meine eigene Vollkaskoversicherung übernommen da ich eine Teilschuld kassiert habe obwohl ich von hinten in die Leitplanke geschoben wurde. Ich habe auch noch ca. 5000 Euro drauflegen müssen aber dafür war der neue 4F 3 Jahre jünger und hatte 50.000km weniger auf der Uhr wie der Alte.

Der Aufkäufer hat übrigens genau den Preis bezahlt den der Gutachter als Restwert ermittelt hat. Da gibt es wohl eine Art Unfallwagenbörse im Internet wo die Preise ermittelt werden und die sind wohl verbindlich.

Jetzt, 4 Jahre danach, würde ich es jederzeit wieder so machen, auch wenn der Wagen (wie bei Dir) ca. 2500 Euro vom Totalschaden entfernt wäre.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 18. Februar 2017 um 13:15:22 Uhr:

Moment.

Du bekommst die Reparaturkosten abzüglich der MwSt.

Also bekommst nur ca.14200€ +450 € Wertminderung.

Und ob du den Restwert wirklich bekommst, bleibt abzuwarten.

Aber ich würde es auch so machenw.

Und ist es nicht auch so, dass, wenn man sich den Schaden auszahlen lässt, das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung übergeht, die ihn dann verkauft?

Zitat:

@FlaschePremiumPils schrieb am 18. Februar 2017 um 13:19:51 Uhr:

Gerne lasse ich mich berichtigen, aber zahlt die Versicherung nicht nur den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, also 12.050€ ?

Ja, bei meinem Unfall war das jedenfalls so. Es kamen noch paar Euro für Wertminderung, Leihwagen usw. dazu aber das sind nur Kleinigkeiten zum eigentlichen Schaden....

@FuhliA6:

Wenn die Versicherung den Wagen zum Restwert kaufen möchte wäre das auch eine Möglichkeit aber der Besitzer entscheidet was mit seinem Eigentum passiert.

Wenn man sich die Reparatursumme auszahlen lässt, bleibt natürlich der Besitzer gleich.

Es gibt 3 Möglichkeiten je nach Versicherung

1. Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen

2.Reparieren lassen (bis Wiederbeschaffungswert) evtl Werkstatt bindung)

3. Differenz von Restwert bis Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen und selbst reparieren

So war es bei mir (Totalschaden) Vollkasko)eigenverschuldung

Ich kenne das so, das man sich die schadenssumme ausbezahlen lassen kann abzgl. der Steuern. War damals bei meinem 4f so. Man kann ja sein auto auch selber reparieren und die schadenssumme steht ja fest.

Es gibt eine Autobörse für die Versicherungen, die stellen das Unfallauto dort rein und Händler, Schrotti's wer auch immer geben dort ihr verbindliches Angebot ab, was sie für das Auto bezahlen würden. Und man kann dann selber entscheiden. In dem Fall bekommt man aber nicht die Schadenssumme ausbezahlt. Ansonsten würde man ja plus machen. Die Versicherungen können ja auch rechnen.....

Themenstarteram 22. Februar 2017 um 12:15

Hallo, wollt emal eine Reuckmeldung taetigen,

Die Versicherung hat noch nichts bezahlt, Anwaeltin ist dran.

Habe mich mit der Audi Werkstatt fuer die Reparatur unterhalten, diese meinte es waere besser fuer mich,

mir den Schaden Auszahlen zu lassen, weil nach Werkstatt ein Wirtschaftlicher Totalschaden beschtuende.

Also, dachte ich, gut ich lasse mir die Restsumme von der Gegnerischen Versicherung Auszahlen und lasse das Fahrzeug bei meinem Couseng der eine Werstatt besitzt und auch Gutachter fuer Schadensregulierung ist, auf billige Art ( Gebrauchtteilemarkt ) reparieren, nur muesste ich fuer die Strecke vom Unfallfahrzeug bis zu seiner Werkstatt ca. 340km 400 € bezahlen, bekomme auch ein Ersatzauto ein Mini bis mein Audi repariert ist.

So, jetzt hoffe ich das die Versicherung des Unfallgegners so langsam sich mit meiner Anwaltin einigt.

Werde euch am laufen halten.

Cheers: kxr25000

Themenstarteram 21. Juni 2017 um 16:11

Hallo Gemeinde,

mein Dicker wurde auf privat repariert, gegnerische Versicherung hatte 9000EUR auf Vorbehalt ueberwiesen,

nun macht sie aber Stress, moechte Reparaturechnungen, einsehen, weil ich denen nur eine Reparaturgutachten ueber meinen Dicken zugeschickt habe.

Nun laesst sie mich durch meine Anwaeltin wissen, das wenn ich keine richtige Raparatur machen gelassen habe, sie mir nur auf Totalschadenbasis das Geld bezahlen moechten, und der Vermerk lautet von der gegnerischen Verischerung " UNser Sachverstaendiger teil folgendes mit:

Ausweislich der von ihnen vorgelegten Reparaturbestaetigung wurde das Kfz ihres Mandantan nicht auf eine Hebebuehne verbracht. Das Kfz wurde somit nicht von dessen Unterseite her geprüft. Dies wäre aber notwendig gewesen, denn eine ausweislich des Gutachtens waren

-ein Längsträger

-der kofferraumboden

-der Nachschalldämpfer

Instandzusetzen.

Es wurden bei der Reparaturbestätigung auch keine Vermessungsprotokolle... bla, bla, bla...

Die gegn. Versicherung wird, sollten sie nicht weitere Nachweise Inrerseits vorgelegt werden, auf Totalschadenbasis abrechnen. Auf Reparaturschadenbasisi kann nur abgerechnet werden, wenn hierzu die Reparatur ordnungsgemäß nachgewiesen ist, d.h. auch Vermessungsprotokolle, Ersatzteilliste, vorgelegt werden kann. Die geg. Versicherung sieht derzeit von einer Abrechnung auf Totalschadenbasis ab.

Ich bitte daher um ihre kurzfristige Rückantwort sowie Übermittlung weiterer Nachweise.

Was heisst dies jzt für mich, habe die Anwältin angeschrieben und gebeten der geg. Versicherung mitzuteilen das diese mich auf Totalschadenbasis abrechnen soll, nur weiss ich nicht ob sie es auch wird.

Übrigens war ich mit meinem Dicken auch im Ausland im Urlaub und bin damit ca. 12 000km gefahren, die Reparatur wurde in einer Fachwerkstat von meinem Verwandten auf privater Ebene durchgeführt, habe aber trotzdem für die Teile und Arbeitsaufwand ca. 10000EUR plus 2500EUR welche ich ihm noch schulde für die Multitroniküberholung.

Kann aber die Rechnung nicht der geg. Versicherung geben, weil er es nicht möchte, so gesehen habe ich von dem Vorschuss von 9000EUR der geg. Versicherung noch 1000EUR von mir draufgezahlt und warte seit ca. 3 Monaten auf die restlichen 3050EUR von der geg. Versicherung, falls es auf Totalschadenbasis hinauslaufen sollte.

Wäre um jede Info, eurerseits dankbar.

Wenn du per Kostenvoranschlag/Reparaturangebot mit der Versicherung abrechnen willst. Bekommst du in der Regel nur den Nettowert ausbezahlt (ohne MwSt) . Es gibt auch Versicherer die zahlen vom Nettowert nur 80% wenn kein Nachweis erfolgt. Dies sollte aber gleich der Versicherung mitgeteilt werden. Sonst warten die auf Rechnungen die nie kommen (und wird erstmal nicht weiter bearbeitet) Wohl bei dir so passiert. Kommt man hinterher an und will doch nur nach Kostenvoranschlag abrechnen, dann zicken die wie in deinem Fall gerne etwas rum. Ich gehe auch davon aus, das dein Kostenvoranschlag schon nicht ganz sauber Aufgelistet war, weil sonst würde der Gutachter der Versicherung hier nicht so rummäckeln können.

Die Abrechnung auf Totalschadenbasis halte ich nach deinem Artikel, auch für die beste Lösung für dich.

Totalschaden wird Abgerechnet abzüglich den Restwert deines KFZ (MwSt nur wenn du nicht Vorsteuerabzugsberechtigt bist) Ich denke mal das hier zur Wertermittlung bzw. Restwert die Versicherung auch etwas Schreiben wird. Da du ja schon einen Anwalt/in hast, läuft der Rest normal Zügig.

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