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Geld für Neuwagen überwiesen ... und nun?

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 14:04

Hallöle, habe heute den Kaufpreis für einen Neuwagen (Sportsvan 1.4 TSI 150 PS, DSG, fast Vollausstattung ohne Leder) an das Autohaus überwiesen. Der Wagen wird aber erst Ende Oktober ausgeliefert per "Erlebnisabholung in der Autostadt Wolfsburg".

Das Auto ist also schon bezahlt, aber vlt noch nicht produziert und auch nicht in meinem Besitz. Was passiert im Falle der Insolvenz meines VW-Dealers vor dem Abholtermin? Kriege ich das Auto trotzdem? "Geld zurück" dürfte nicht klappen, weil das zur Insolvenzmasse zählen würde. Und einen Sicherungsschein wie bei Reiseveranstaltern gibts ja nicht.

Die Frage ist rein theoretisch, da ich nicht ernsthaft mit einer Insolvenz rechne. Trotzdem tät's mich interessieren, denn man kann ja nie wissen ... ;)

Beste Antwort im Thema

Der Händler fährt euch nach Wolfsburg?!

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Bei einer Insolvenz steht man als Gläubiger ganz normal in der selben Warteschlange wie dann alle anderen auch.

Aber mal ehrlich. Warum will der Händler das Geld jetzt schon haben, wenn das Auto erst Ende Oktober kommt?

Mein Händler hat die Rechnung immer erst zum Zeitpunkt der Lieferung gestellt, nachdem ich das Auto in WOB empfangen hatte.

Wird aber sicher alles gut gehen. ;)

Ich finde es halt nur sehr früh gezahlt.

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 15:37

Zitat:

@gttom schrieb am 11. Oktober 2016 um 16:09:37 Uhr:

Aber mal ehrlich. Warum will der Händler das Geld jetzt schon haben, wenn das Auto erst Ende Oktober kommt?

Tja, keine Ahnung. Bin ja neu bei VW und kenne die Gepflogenheiten nicht. Hätte ja sein können, dass der Händler bei VW ganz oder teilweise in Vorleistung gehen muss, weil der Wagen ja verbindlich bestellt ist und wohl auch eine Abnahmepflicht besteht. Auch war von einem Abholschein zur Vorlage in Wolfsburg die Rede, der wohl erst nach Begleichung der Rechnung ausgehändigt würde.

Allerdings geht es ja auch um nicht weng Geld, und vlt möchte der Händler ja einfach nur auf Nummer sicher gehen bei einem (unbekannten) Neukunden? Und mir ist es egal, ob ich die Kohle jetzt rüberreiche oder erst in zwei Wochen, Zinsen gibt's ja eh keine (mehr). War nur die Frage, was wird ... im Falle eines Falles.

Aber ich bin natürlich ebenso optimistisch wie du und freue mich schon auf den Wagen. Hoffentlich enttäuscht mich VW nicht, weil seit 25 Jahren BMW und MB. ;)

Den Abholschein habe ich immer ein paar Tage vor WOB vom Händler bekommen und zwar unabhängig von der Bezahlung. In diesem Zusammenhang wird auch die Zulassung geregelt, da du mit Kfz Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung (die kleine) nach WOB anreisen musst.

Wenn du den Wagen jetzt schon kpl bar bezahlt hast, würde ich die Papiere vom Händler abholen. Dann hast du die zumindest schon mal.

Du hast erst den Wagen bekommen und durftest danach die Rechnung zahlen? Das ging bei mir in 09/15 nicht.

Ich musste meinen auch 2 Wochen vorher beim Autohaus zahlen, aber auch nur weil wir danach in Urlaub waren und direkt nach dem Urlaub zum zulassen und nach WOB mussten/wollten. So hat dann das AH während meinem Urlaub das Geld nach WOB weitergeleitet. Sonst hätte ich das glaube ich paar Tage vor Abholung nach WOB überweisen müssen, was während des Urlaubes nicht so optimal wäre.

Ich habe immer so überwiesen, dass das Geld ca. 1 - 2 Tage vor Abholung des Wagens beim Händler gutgeschrieben war.

1 Tag ist bisschen knapp oder? Du musst ja auch noch vorher zur Zulassungsstelle und brauchst dafür die Papiere und wie lange die Bank braucht für die Überweisung weiß man ja im voraus auch nicht so genau.

Die Banken sind verpflichtet, nach Überweisungseingang den entsprechenden Betrag innerhalb von spätestens 2 Werktagen gutzuschreiben (EU-Recht).

Abends über onlinebanking überwiesen, am übernächsten Werktag auf dem Empfängerkonto im Inland gutgeschrieben.

Die Zulassung nahm in meinen Fällen mittels Vollmacht der Händler vor.

Wenn ich mit dem Händler z.B. vereinbart hatte, dass der Wagen am Freitag abgeholt wird, habe ich das Geld über onlinebanking am Dienstag Abend angewiesen, so dass der Betrag spätestens am Donnerstag gutgeschrieben war und ich das Auto am Freitag auf mich zugelassen abholen konnte - hat nie Probleme gegegeben.

Der Händler nimmt für diesen Service natürlich eine unterschiedlich große Pauschale.

In Bezug auf den Kaufpreis ist dies m.E. zu vernachlässigen.

Den Stress mit den Wartezeiten auf der Zulassungsstelle und Schilderhertsteller und 1/2 Tag Urlaub, tue ich mir

nicht mehr an.

Mehrfach habe ich auch einen Altwagen in Zahlung gegeben, so dass der Händler Abmeldung des alten und Zulassung des neuen übernommen hat.

Du überweist also Montag abend 20 Uhr. Die bank muss Mittwoch gutschreiben, wenn das um 17:55 ist passt das ja nach EU Recht. Das Autohaus muss diese Überweisung aber noch verarbeiten und dir den Empfang bestätigen, dann kriegst du Do dort die Papiere um 9, kannst zur Zulassung um 10 und fährst um 11 los nach Wob zum Abholen?

Ich wollte ja nur sagen dass 1 Tag vorher knapp werden kann, natürlich kann es auch mal sehr schnell klappen, muss aber nicht. 1 Tag vor Abholung in WOB klappt also nach EU Recht schon alleine nicht, wenn sich alle nur an Gesetze halten und mal Dienst nach Vorschrift machen.

Ich habe mit einer Ausnahme meine Autos immer beim Händler abgeholt, keine Werksabholung.

Natürlich ist das etwas knapp, man kann natürlich auch 2 Monate - äh 1 Woche - vorher überweisen.

Es gibt auch noch eine andere Möglichkeit außer bar:

als ich 1999 meinen MB SLK 170 im Werk Sindelfingen (Produktion in Bremen) abgeholt habe, habe ich einen bankbestätigten Scheck unmittelbar vor der Abholung abgegeben - geht auch, kostet i.d.R. eine kleine Bankgebühr.

Ansonsten ist so ein Kaufvertrag oder verbindliche Bestellung ja ein rechtsgültiger Vertrag.

Wenn bei der vereinbarten Abholung der Kaufbetrag noch nicht gutgeschrieben ist, bekommst Du vielleicht das Auto, aber nicht die Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugbrief) und somit keinen Eigentumsnachweis.

Damit sichert sich der Händler auch ab und Du kannst das Auto zumindest nicht verkaufen und zu Geld machen.

Letztendlich ist jeder Vertrag auch Vertrauenssache und der Verkäufer kann sich vorbehalten, den Kaufgegenstand erst auszuhändigen, wenn der Kaufbetrag komplett ausgehändigt bzw. gutgeschrieben ist.

Themenstarteram 11. Oktober 2016 um 21:53

Zitat:

@gttom schrieb am 11. Oktober 2016 um 18:32:49 Uhr:

Wenn du den Wagen jetzt schon kpl bar bezahlt hast, würde ich die Papiere vom Händler abholen. Dann hast du die zumindest schon mal

Ähhhmmm .... heißt das, dass das Auto schon fertig ist? Aber warum ist dann die Übergabe / Abholung erst in 2 Wochen?

am 11. Oktober 2016 um 22:14

Ruf doch mal in Wolfsburg an und frag, was Stand der Dinge ist. (Autostadt)

Zitat:

@jrda schrieb am 11. Oktober 2016 um 21:19:38 Uhr:

Du hast erst den Wagen bekommen und durftest danach die Rechnung zahlen? Das ging bei mir in 09/15 nicht.

Ich musste meinen auch 2 Wochen vorher beim Autohaus zahlen, aber auch nur weil wir danach in Urlaub waren und direkt nach dem Urlaub zum zulassen und nach WOB mussten/wollten. So hat dann das AH während meinem Urlaub das Geld nach WOB weitergeleitet. Sonst hätte ich das glaube ich paar Tage vor Abholung nach WOB überweisen müssen, was während des Urlaubes nicht so optimal wäre.

Ja genau so war es. Ich habe zwar nie kpl bar bezahlt, sondern immer nur 20-40% als Anzahlung auf eine Finanzierung, aber das dürfte ja für den Sachverhalt keine Rolle spielen.

Das das Autohaus das Geld noch nach WOB weiterleiten muss, ist mir klar. Aber das muss mich ja nichts mehr weiter angehen, da ich als Kunde das Auto vom Händler und nicht bei VW in WOB kaufe.

PS: Nein du hättest kein Geld nach WOB bei zeitlicher Knappheit überweisen müssen, da wie schon erwähnt ein Vertrag zwischen Dir und dem Händler existiert. Der Händler steht in der Lieferschuld und du in der Zahlungsverpflichtung. VW als Autobauer hat mit diesem Geschäft nur soviel zu tun, als das es das Auto auf Order des Händlers baut ... und natürlich das Auto im Rahmen der kostenpflichtigen Erlebnisabholung im Auftrag des Händlers über der Autostadt ausliefert.

 

Zitat:

@spreetourer schrieb am 11. Oktober 2016 um 23:53:04 Uhr:

Zitat:

@gttom schrieb am 11. Oktober 2016 um 18:32:49 Uhr:

Wenn du den Wagen jetzt schon kpl bar bezahlt hast, würde ich die Papiere vom Händler abholen. Dann hast du die zumindest schon mal

Ähhhmmm .... heißt das, dass das Auto schon fertig ist? Aber warum ist dann die Übergabe / Abholung erst in 2 Wochen?

Also ich sags mal so. Wenn der Händler das Geld haben will, sollte das Auto schon fertig sein. Und ja 2 Wochen vor einer Abholung in WOB, sind die Autos i.d.R. auch fertig. Die werden meistens, je nach Produktionsstandort nur noch hin und her transportiert, um dann in WOB aufbereitet und übergeben werden zu können. Die Neuwagen müssen ohnehin ein paar Tage stehen, damit der Lack nachhärten kann. Mein Golf .:R wurde am 28.6.14 direkt in WOB produziert und abgeholt habe ich ihn erst am 11.7.14.

Frag den Händler, ob er die Papiere schon hat. Wird ja dein Auto, von dem die Papiere später nicht mehr zu einer Bank weitergeleitet werden müssen.

Themenstarteram 12. Oktober 2016 um 10:54

Zitat:

@gttom schrieb am 12. Oktober 2016 um 03:30:54 Uhr:

Frag den Händler, ob er die Papiere schon hat. Wird ja dein Auto, von dem die Papiere später nicht mehr zu einer Bank weitergeleitet werden müssen.

Heute nachgefragt: Papiere sind keine da, aber laut System (Auftragstatus) wurde mein Auto bereits "verhochzeitet" und hat dabei die FIN bekommen (im System hinterlegt und einsehbar). Bei "Mein Auto.de" wird mein SV noch nicht in der Garage angezeigt, dafür aber im Zubehörshop erkannt nach Eingabe der FIN.

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