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Geldbuße wegen DashCam

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 13:56

Das finde ich ja mal interessant:

"Eine 52-jährige Frau wollte der Polizei mit Dashcam-Aufnahmen helfen, den Schuldigen für die Beschädigung ihres Autos zu ermitteln. Ein Verstoß gegen den Datenschutz, befand ein Amtsgericht."

https://www.heise.de/.../...wegen-Dashcam-Einsatz-im-Auto-3848679.html

Beste Antwort im Thema

Die deutsche Rechtsprechung ist und bleibt einfach nur lächerlich.

Da wird das Opfer noch zum Täter gemacht... wie weit ist unser deutscher Staat gesunken ?!

Der Datenschutz sollte in solchen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.

Gut, wenn das so ist, dann fallen halt Beweisaufnahmen weg, wenn z.B. beim Nachbarn eingebrochen wird. dann bekommt der Einbrecher halt ordentlich auf die Nuschel.

Ist dann halt auf der Flucht wo gegen gerannt... ganz einfach.

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am 2. Oktober 2017 um 13:58

War doch schon jeden bekannt. Deswegen wird ja oft diskutiert inwiefern es legal oder illegal ist.

 

Interessanter ist vielmehr dass jetzt die ersten urteile gibt wo es zugelassen wurde.

Themenstarteram 2. Oktober 2017 um 14:03

Wobei die Gerichte je nach Örtlichkeit durchaus auch anders entscheiden. Ich meine, es geht ja hier nicht um die (völlig zu recht nicht erlaubte) Veröffentlichung eines solchen Videos. Ich finde das in dem Fall völlig in Ordnung, sowas der Polizei zu übergeben.

am 2. Oktober 2017 um 14:07

Es wurde bisher auch nur bei schweren Unfällen mit Personenschaden einbezogen.

 

Ich würde sowas immer vorher mit Anwalt und co besprechen, Vorallem bei so ein klares schtrittiges Thema.

Die deutsche Rechtsprechung ist und bleibt einfach nur lächerlich.

Da wird das Opfer noch zum Täter gemacht... wie weit ist unser deutscher Staat gesunken ?!

Der Datenschutz sollte in solchen Fällen eine untergeordnete Rolle spielen.

Gut, wenn das so ist, dann fallen halt Beweisaufnahmen weg, wenn z.B. beim Nachbarn eingebrochen wird. dann bekommt der Einbrecher halt ordentlich auf die Nuschel.

Ist dann halt auf der Flucht wo gegen gerannt... ganz einfach.

Ein nicht rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht München ... ob das dann in der nächsten Instanz so bleiben wird, da darf man mal ein Fragezeichen ran machen. ;)

am 2. Oktober 2017 um 17:09

Wir kennen doch die Situation garnicht konkret. Wer weiß wie der Unfall abgelaufen ist, welche Umstände und co.

 

Zusagen Video eingereicht und Anzeige erhalten kann aus zig Gründen passieren.

 

Grundsätzlich verstehe ich den Datenschutz, heutzutage wird mit Videos sehr viel Schande betrieben. Aber bei Unklarheiten der Schuldfrage, ist sowas oft das beste Hilfsmittel.

 

Aber ich lebe lieber in einer zu behüteten Gesellschaft, als in einer wo alles egal ist.

 

Schließlich verklagt heutzutage ja jeder jeden für die kleinen fürze.

Gab doch schon höhere Instanzen, die solche Aufnahmen für zulässig erklärt haben. Ganz speziell dann, wenn die Aufklärung des Sachverhalts sonst unmöglich wäre.

Und bei Fahrerflucht ohne Zeugen ist das ganz sicher so.

Hallo,

endlich mal eine Entscheidung in die richtige Richtung.

Und, es war noch nie erlaubt, mit einer Dashcam grundlos über längere Zeit zu filmen.

Beispiele:

Passstraßenfahrt als persönliche Erinnerung filmen ---> erlaubt.

Bei jeder Fahrt die Dashcam an um eventuelle Verkehrsverstöße zu dokumentieren ---> verboten.

 

Grüße,

diezge

am 2. Oktober 2017 um 19:35

so lange unsere Regierung das weiter aussitzt werden wir auch keine verlässliche Rechtsprechung bekommen.

Eine Möglichkeit wäre das veröffentlichen der Dashcam Aufnahmen im Netz zu verneinen , aber die Übergabe der Dashcam Aufnahmen bei Straftaten ( nicht Ordnungswidrigkeiten ) an die Polizei zu erlauben.

Laut einem anderen Forum war der Knackpunkt das die Frau die Kamera die ganzen 3 Stunden während des Einkaufs die Kamera laufen hatte. Da das einer dauerhaften Überwachung des öffentlichen Raums entspricht ist es verboten. Hätte die Kamera mittels Erschütterungssensor nur eine kurze Zeitspane vor und nach dem Anstoß gespeichert hätte sie das Problem nicht, denn dann wäre die Aufnahme Anlassbezogen.

Dieses "Argument" ist ausgesprochen selektiv und auch scheinheilig. Bei vielen Videoüberwachungen auf den BAB'en (Abstand und zHG) laufen die Aufnahmen über mehr als 3 h durch und werden erst später durchgefischt. Datenschutz nimmt insofern mehr den Bürger in die Pflicht. Eigentlich müsste man jetzt lachen.

Ich finde es gibt einen gewissen Unterschied, ob jemand beim Vorbeifahren filmt oder ob er sein Auto vor mein Haus parkt und dann die ganze Nacht aufnimmt.

Mag es ihm auch gar nicht darum gehen was in oder an meinem Haus passiert, ich würde mich in meinem persönlichen Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt fühlen.

Ihr nicht?

Zum Vergleich:

Stellt euch vor jemand nimmt einen Klappstuhl, stellt den vor euren Garten und setzt sich da hin, starrt den ganzen Tag auf eure Terassentür.

Ich weiß, manche werden argumentieren, dass das doch a) egal sei, weil sie eine hohe Hecke haben, man ohnehin nichts sieht oder sie nachts den Rolladen runterlassen, b) sogar super, denn wenn ein Einbrecher käme, hätte man den auch gleich auf Band und c) sie überhaupt und sowieso nichts zu verbergen hätten.

Das Thema "Dashcam" zu verallgemeinern macht hier keinen Sinn. Der Zweck macht hier den Unterschied.

Würden die Dashcams erlaubt, hätte das eine erhebliche Einbuße für die Rechtsanwälte zur Folge. Allerdings auch eine Entlastung für unsere Gerichte.

am 2. Oktober 2017 um 23:03

Und etliche tausende Videos von Verkehrstoten oder lachern landen ohne Urheberrechte im Internet.

 

Grausam was man alles im Netz findet. Kann mir nicht vorstellen dass jemand das Video seiner verstorbenen Familie im Netz sehen will.

 

Wenn Dash cams gelockert werden, fängt der ganze Spaß erst an.

 

Hört sich immer schön und gut an den Staat ins Visier zu nehmen und Kritik auszuüben. Einige deutsche und andere Nationen sollen für die Demokratie und dessen verfassung sogar Mal ihr Leben gelassen haben, glaubt man kaum wie dumm die waren. Datenschutz und der ganze Humbug von Privatsphäre. Tzzzzz...

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