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Geldwerter Vorteil bei E-Auto mit Batteriemiete (Leasing und Mietmodell)

Hallo zusammen,

ich habe jetzt für meinen konkreten Fall im Forum nichts gefunden, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Kurz zum Thema:

Ich bekomme einen Firmenwagen und habe mir den NIO ET5 Touring näher angesehen. Die Fahrzeuge gibt es mit Batteriekauf und mit Miete.

Bei der Miete ist der Bruttopreis des Wagens natürlich deutlich niedriger und so fällt der Wagen ohne Probleme auch mit Ausstattung unter die 60.000,- € - Marke für die 0,25% Pauschalversteuerung zur privaten Nutzung.

Wird dann neben der vom Arbeitgeber getragenen Leasingrate bei der zusätzlichen Batteriemiete in irgendeiner Form ein weiterer geldwerter Vorteil für mich angerechnet?

Falls nur der Fahrzeugpreis angesetzt wird, ist dies dann immer der Fall, wenn in der Leasing- oder Mietbetrachtung die Batteriemiete gesondert ausgewiesen wird?

Ich bedanke mich für die Hilfe.

MfG

Erec

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16 Antworten

Wenn ich das Steuerrecht richtig verstehe, versteuert der Arbeitnehmer die ihm zugewendeten Vorteile.

Da der Vorteil darin besteht, ein fahrfähiges Fahrzeug einschl. Akkus zu erhalten, werden auch sämtliche Listenpreise zusammen addiert. Dazu gehört auch der Listenpreis für die Akkus.

Anders kann es ja eigentlich nicht sein.

Die Versteuerung nach dem niedrigen Listenpreis ohne Akku-Kauf wäre schon sehr seltsam, sollte das zulässig sein.

Aber im Steuerrecht ist ja bekanntlich nichts unmöglich.

Hat denn niemand einen Firmenwagen mit Batteriemiete? Mir liegt mittlerweile ein Leasingangebot vor, bei dem der Wert des Fahrzeugs ohne Batterie ausgewiesen ist, die Batteriemiete taucht getrennt auf.

Mfg

Erec

Sorry, aber solche Modelle gibt es doch de facto kaum!?!

Das ist schon wirklich sehr speziell. Hast du keinen Steuerberater, der dir das beantworten kann? Oder aber im Unternehmen muss die Versteuerung ja "jemand abführen". Evtl. da mal nachfragen?

Hallo,

die Anfrage in Richtung Finanzamt läuft über die Firma. Bin gespannt, was da rauskommt.

Steuerberatung ist dann der nächste Schritt.

Also wenn der Wagen ohne Batterie zu erwerben würde und die Batterie separat gekauft würde könnte es vielleicht mit dem niedrigeren Wert funktionieren. Ähnlich für Winterreifen die man quasi dazu kauft.

Der große Unterschied: Der Wagen ohne Batterie ist gar nicht nutzbar (und ganz ohne Batterie vermutlich auch nicht zu erwerben!). Ein Auto ohne 2. Satz Räder ist kauf- und nutzbar.

Die Batterie ist kein Zubehör, sondern elementarer Bestandteil eines BEV.

 

Welches E-Auto-Modell wird denn noch mit Batteriemiete angeboten?

Die Fahrzeuge von Nio

Aber die könntest du doch auch mit Batterie kaufen?

In meinen Augen gibt es hier keinen Spielraum. Der Rechnungsbetrag spielt für die Ermittlung des geldwerten Vorteils absolut keine Rolle, es zählt nur der BLP bei Erstzulassung und der wird im Zweifel vom Finanzamt ermittelt. Und das nimmt logischerweise den Fahrzeugpreis mit Batterie, denn der ist ja bei Erstzulassung verbaut.

Auf die Schnelle habe ich dazu das BFH-Urteil vom 13. Oktober 2010, BStBl 2011 II Seite 361, gefunden, auf Basis dessen die Finanzbehörde schrieb:

Zitat:

Eine in die Bemessungsgrundlage des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG einzubeziehende Sonderausstattung liegt nur vor, wenn das Kraftfahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist […]. Nachträglich eingebaute unselbständige Ausstattungsmerkmale sind durch den pauschalen Nutzungswert abgegolten und können nicht getrennt bewertet werden

D.h. selbst über die Logik, dass man den Akku ja getrennt kauft bzw. bezahlt ist dieser trotzdem bei Zulassung verbaut und geht entsprechend in die Bemessung mit ein.

Das einzige, was man in meine Augen daraus stricken könnte, wäre, dass man bei Nio erstmal die kleinste Batterie mietet, damit dann den BLP für den geldwerten Vorteil bestimmen lässt und anschließend dann den Akku upgradet. Nach meiner Auffassung (und der der Finanzbehörde) würde das den geldwerten Vorteil nicht verändert. Alles andere ist und bleibt ein theoretisches Konstrukt, das eben in der Praxis einfach nicht aufgeht.

Gedacht war das Bezahl-Modell für Gewerbekäufe. Denn dann wird der niedrigere Fahrzeugpreis über 8 Jahre abgeschrieben, und die Batteriemiete ist sofortige Betriebsausgabe.

So ein Zwischending zwischen Kauf und Leasing, auch um das Firmenbudget nicht mit hohen Anschaffungskosten zu schwächen.

(Was ja ein Grund für Leasing ist. Der Gewerbetreibende braucht sein Geld für Ware, Geräte und Liquidität, und will es nicht als Firmenwagen auf den Parkplatz stellen.)

Insgesamt könnte es sich lohnen, wenn die Privatnutzung mit Fahrtenbuch ermittelt wird, aber für den Bruttolistenpreis ist es egal, ob Miete oder Kauf.

Hallo zusammen,

kurze Rückmeldung: Das Finanzamt setzt den Wert mit Akku an. Leider hat sich das Thema generell erledigt, da es ein bayerisches Fabrikat werden muss.

Trotzdem Danke für die Antworten.

Grüße

Erec

Danke für die Rückmeldung, auch wenn es mich überrascht. Ich hätte die Batteriemiete vergleichbar mit dem Benzin gesehen, ohne fährt das Auto auch nicht und hat wiederkehrende Kosten. Oder eine Versicherung.

Was berechnet das Finanzamt denn bei Herstellern, die ausschließlich Mietmodelle anbieten?

Zitat:

Hallo zusammen,

 

kurze Rückmeldung: Das Finanzamt setzt den Wert mit Akku an. Leider hat sich das Thema generell erledigt, da es ein bayerisches Fabrikat werden muss.

 

Trotzdem Danke für die Antworten.

 

Grüße

Erec

Danke für die Rückmeldung, ich hatte genau die gleiche Frage. Da bis 70k ja die 0,25% Regelung greift, der Wagen mit der großen Batterie aber wesentlich mehr kostet.

Interessant wäre, ob man erstmal die kleine Batterie mieten könnte und dann zur großen wechseln kann. Mit der kleinen Batterie bin ich trotz super Ausstattung unter 70k.

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