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Geldwerter Vorteil für Freisprecheinrichtung als Bestandteil des Business Pakets Plus

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 18:53

Hallo "Mitfahrer",

wie ist bzw. kann eine Freisprecheinrichtung als Bestandteil des Business Pakets Plus in der Berechnung des geldwerten Vorteils herangezogen (oder besser: abgezogen) werden?

Generell gilt ja für die 1% Berechnung, dass Winterreifen, Telefon als auch FSE vom Listenpreis abgezogen werden.

Wie verhält es sich steuerrechtlich wenn die FSE Bestandteil eines Pakets, hier BPP, ist und die FSE nicht einzeln ausgewiesen ist auf der Bestellung? Kann dann trotzdem steuerrechtlich der Einzelbruttolistenpreis der FSE abgezogen werden? Oder prozentualer Anteil normiert auf Paketpreis? Oder etwa gar nichts?

Diese Thematik müsste eigentlich einige hier betreffen, da die Kombination Geschäftswagen und Paket als Sonderzubehör doch recht häufig vertreten sein sollte. Trotzdem habe ich zu dieser speziellen Problematik im WWW leider keine verwertbare Aussage gefunden.

Wie wird das bei Euch gehandhabt?

Danke für Euren Beitrag.

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17 Antworten

Was ist denn jetzt los?

Seit wann kann man denn irgendwelche Sonderausstattung von der Ermittlung des geldwerten Vorteils ausklammern.

Davon hab ich ja noch nie gehört.

Klärt mich auf. Was geht? Ich will Steuern sparen!

 

Gruß

Scrag

 

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von scrag

Was ist denn jetzt los?

Seit wann kann man denn irgendwelche Sonderausstattung von der Ermittlung des geldwerten Vorteils ausklammern.

Davon hab ich ja noch nie gehört.

Klärt mich auf. Was geht? Ich will Steuern sparen!

 

Gruß

Scrag

 

Hallo Scrag,

danke für Deinen tollen Beitrag. Natürlich sollst auch Du Steuern sparen. Google doch mal "Geldwerter Vorteil Freisprecheinrichtung" und dann wirst Du schon bald wissen, worum 's hier geht und ob Dich das betrifft.

In diesem Thread soll es speziell um das Thema steuerrechtliche Bewertung einer Freisprecheinrichtung als Bestandteil eines Ausstattungspakets gehen.

Danke,

Isgutjetzt.

Hallo,

ja, ist wirklich so: Telefon und FSE werden als geschäftlich veranlasst angenommen und können von der 1%-Regelung ausgenommen werden. Gleiches gilt für das Navi. Auch hier geht das FA davon aus, dass dies geschäftlich veranlasst ist. Allerdings gibt es hier keine klare bundeseinheitliche Regelung - lediglich Empfehlungen der OFDs und der Finainzgerichte. Im Endeffekt ist es wohl eine Einzelfallentscheidung Deines örtlichen FA. Von der Abziehbarkeit der WInterreifen hatte ich bisher aber nicht gehört - kann ich mir aber auch nur schwer vorstellen, da die Reifen - wie der Rest des Autos - in gleichem Masse privat genutzt wird.

@isgutjetzt: Im besten Fall kannst Du den Gesamtbetrag des Businesspakets absetzen - schliesslich lässt sich für Dich nicht feststellen, wie hoch der Wert des Telefons ist. Ich konnte beim Navi das komplette DVD-MMI abziehen, da es sich um ein Gerät handelt (dass da auch noch ein Radio mit drin war, war nicht von Interesse). Im schlechtesten Fall kannst Du aber wohl immer noch den normalen Einzelpreis des Telefons (Einzelpreis im Konfigurator) abziehen.

Gruß

Themenstarteram 22. Oktober 2007 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von gustel29

Hallo,

ja, ist wirklich so: Telefon und FSE werden als geschäftlich veranlasst angenommen und können von der 1%-Regelung ausgenommen werden. Gleiches gilt für das Navi. Auch hier geht das FA davon aus, dass dies geschäftlich veranlasst ist. Allerdings gibt es hier keine klare bundeseinheitliche Regelung - lediglich Empfehlungen der OFDs und der Finainzgerichte. Im Endeffekt ist es wohl eine Einzelfallentscheidung Deines örtlichen FA. Von der Abziehbarkeit der WInterreifen hatte ich bisher aber nicht gehört - kann ich mir aber auch nur schwer vorstellen, da die Reifen - wie der Rest des Autos - in gleichem Masse privat genutzt wird.

@isgutjetzt: Im besten Fall kannst Du den Gesamtbetrag des Businesspakets absetzen - schliesslich lässt sich für Dich nicht feststellen, wie hoch der Wert des Telefons ist. Ich konnte beim Navi das komplette DVD-MMI abziehen, da es sich um ein Gerät handelt (dass da auch noch ein Radio mit drin war, war nicht von Interesse). Im schlechtesten Fall kannst Du aber wohl immer noch den normalen Einzelpreis des Telefons (Einzelpreis im Konfigurator) abziehen.

Gruß

Hallo gustel29,

es geht ja letzlich um den Bruttolistenpreis, der der 1%-Regelung zugrunde gelegt wird. Wenn Du also bei einer Neuwagenbestellung einen Satz Winterreifen mitbestellst, wird dieser zusätzliche Satz Reifen nicht auf den Listenpreis draufgerechnet (Nicht für die Berechnung herangezogen). Natürlich kannst Du den Kauf eines Satz Reifens nicht vom GWV abziehen.

Was mir neu wäre ist, dass das Navi abziehbar ist. Ist das neu in 2007?

Zitat:

Original geschrieben von gustel29

Hallo,

ja, ist wirklich so: Telefon und FSE werden als geschäftlich veranlasst angenommen und können von der 1%-Regelung ausgenommen werden. Gleiches gilt für das Navi. Auch hier geht das FA davon aus, dass dies geschäftlich veranlasst ist.

Das stimmt so nicht.

Die FSE kann vom GWV abgezogen werden, da sie einem Telekommunikationgerät entspricht (mit Senden und Empfangen).

Das Navi wird vom FA nicht als Telekommunikationgerät anerkannt, und deswegen kann es vom GWV nicht abgezogen werden.

Ich würde beim Businesspaket ganz einfach den Listenpreis einer FSE absetzen (notfalls aktuelle Preisliste des A6 bei den Unterlagen abheften). Falls es doch zu einer Nachzahlung kommt, sollte diese minimalst ausfallen - und der Finanzbeamte ist glücklich, etwas gefunden zu haben (und bohrt an anderer Stelle nicht mehr so tief) ;)

JA (und dAnke, daß Du mir zuvor gekommen bist!

und NEIN, ich sehe dies in Teilen anders!

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt

Zitat:

Original geschrieben von gustel29

 

Hallo,

 

ja, ist wirklich so: Telefon und FSE werden als geschäftlich veranlasst angenommen und können von der 1%-Regelung ausgenommen werden. Gleiches gilt für das Navi. Auch hier geht das FA davon aus, dass dies geschäftlich veranlasst ist.

 

Das stimmt so nicht.

Die FSE kann vom GWV abgezogen werden, da sie einem Telekommunikationgerät entspricht (mit Senden und Empfangen).

Das Navi wird vom FA nicht als Telekommunikationgerät anerkannt, und deswegen kann es vom GWV nicht abgezogen werden.

 

Ich würde beim Businesspaket ganz einfach den Listenpreis einer FSE absetzen (notfalls aktuelle Preisliste des A6 bei den Unterlagen abheften). Falls es doch zu einer Nachzahlung kommt, sollte diese minimalst ausfallen - und der Finanzbeamte ist glücklich, etwas gefunden zu haben (und bohrt an anderer Stelle nicht mehr so tief) ;)

JA: Telekommunikationseinricht inkl. FSE = kein geldwerter Vorteil, weil geschäftlich bedingt, Kopie Preisliste zu den Unterlagen, vom Bruttolistenpreis abziehen und Steuern sparen.

 

NEIN: Gleiches gilt IMHO für das Navi, da auch dies zuletzt als geschäftlich bedingt gesehen wird, auch hier Kopie und zu den Unterlagen.

 

Ergo mein Rat: Gesamten Bruttolistenpreis, abzgl. aller Kosten für Telefon (inkl. Multifunktionslenkrad, weil das braucht man auch fürs Telefon!) und Navi ergeben die Basis für die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Winterreifen sind Betriebskosten und haben in diese Geschicht gar nix zu suchen.

 

Gruß

 

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

NEIN: Gleiches gilt IMHO für das Navi, da auch dies zuletzt als geschäftlich bedingt gesehen wird, auch hier Kopie und zu den Unterlagen.

 

Gruß

 

Stefan

Wir hatten vor einigen Wochen eine Steuerprüfung und der Prüfer hat mir die momentan rechtliche Lage genau erklärt: Navi darf man lt. jetziger Rechtsprechung nicht vom GWV abziehen.

Falls doch, passiert allerdings auch nichts schlimmes: Es droht nur eine simple Steuernachzahlung.

Zitat:

Original geschrieben von Single Malt

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

 

NEIN: Gleiches gilt IMHO für das Navi, da auch dies zuletzt als geschäftlich bedingt gesehen wird, auch hier Kopie und zu den Unterlagen.

 

Gruß

 

Stefan

 

Wir hatten vor einigen Wochen eine Steuerprüfung und der Prüfer hat mir die momentan rechtliche Lage genau erklärt: Navi darf man lt. jetziger Rechtsprechung nicht vom GWV abziehen.

 

Falls doch, passiert allerdings auch nichts schlimmes: Es droht nur eine simple Steuernachzahlung.

 

Da scheinen Steuerprüfer w.o. beschrieben unterschiedliche Regelwerke zu Grunde zu legen. Bei uns hat es bis dato funktioniert. Egal: Versuch macht Kluch!

 

Good luck

 

Stefan

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.2.2005 (VI R 37/04) entschieden, dass die Kosten für das Navi nicht abgezogen werden dürfen.

Die Kosten für die Telefonanlage dürfen gemäß § 3 Nr. 45 EStG abgezogen werden, wenn das Fahrzeug an einen Arbeitnehmer überlassen wird.

Gut recherchiert.

Vielleicht herrscht jetzt Klarheit ;)

@Karoshi

 

...und was ist mit dem Telefonanlage, wenn der Wagen nicht an einen Arbeitnehmer, sondern an mich (Chefe) überlassen wird?

 

Gruß

Scrag

ich habs genauso gemacht, den Listenpreis des Telefons abgezogen.

Nach meinem Kenntnisstand gilt das nicht für das Navi

Zitat:

Original geschrieben von scrag

@Karoshi

 

...und was ist mit dem Telefonanlage, wenn der Wagen nicht an einen Arbeitnehmer, sondern an mich (Chefe) überlassen wird?

 

Gruß

Scrag

§ 3 Nr. 45 EStG spricht ausdrücklich von "Arbeitnehmer".

Bist Du also angestellter Geschäftsführer (D)einer GmbH, kannst Du die Kosten für das Telefon (einschl. Freisprecheinrichtung etc.) abziehen.

Bist Du hingegen selbständiger Kaufmann oder sonst selbständig tätig: Pech gehabt.

Der BFH sieht hierin keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung (Urteil vom 21.6.2006 - XI R 50/05).

Leider bin ich selbständiger Kaufmann.

D.h. ich kann bis auf die 'ab Werk' gekauften Winterreifen nichts runterrechnen?

Schade!

 

Gruß und Danke für die Info

Scrag 

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