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Geldwerter Vorteil Renter

Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 14:05

Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass mir hier Evtl etwas Abhilfe geleistet werden kann.

Folgende Konstellation:

Mein Vater hat bei Opel gearbeitet und ist nun Renter mit Steuerklasse 3.

Ich wollte mir über das Mitarbeiterangebot einen Mokka kaufen.

Preis: 33000€

Rabatt: 8180€ ( ca.25% Mitarbeiter Rabatt )

Nun steht bei der Bestellung noch etwas von Geldwerter Vorteil.

Dieser liegt bei 3977€.

Mir ist mittlerweile klar, dass hier noch eine Besteuerung anfällt. Aber kann mir jemand sagen mit wieviel Geld ich da noch rechnen muss ? Ist dann die Frage, ob sich das überhaupt lohnt.

Rente liegt bei 3200€ Netto, Fall das überhaupt relevant ist. Betriebs und gesetzliche Rente eingeschlossen.

Bin für jede Hilfe dankbar ??

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22 Antworten

25% mitarbeiterrabatt, dann aber quasi die hälfte geldwerter vorteil? das soll sich ernsthaft lohnen gegenüber preisen im netz?

Themenstarteram 7. Oktober 2021 um 18:51

Ich wusste das mit dem Geldwerten Vorteil nicht…was kommt denn da noch an kosten auf mich zu ? Hab vom Steuerrecht leider null Plan :-(

Angaben ohne Gewähr:

Brutto-Netto Rechner die Rente vom Opa ausrechnen = Betrag A

Das gleiche nochmal mit plus 4000 Euro = Betrag B

Dann 4000 Euro von Betrag B abziehen = Betrag C

Betrag A minus Betrag C = ungefähre Kosten der Versteuerung die noch oben drauf kommen.

 

____

hängt auch davon ab, wann in Rente usw. Wird vermutlich um die 1000 Euro liegen.

Wenn das Fahrzeug gekauft wird, um welchen geldwerten Vorteil geht es denn?

Oder wird der Wagen doch geleast?

Bei 3.200 Euro netto Betriebsrente pro Monat (pro Jahr kann ja nicht sein) braucht man nicht groß rechnen.

Da bewegen wir uns im Bereich des höchsten Steuersatzes. Rechne mit einer 38 bis 40%, evtl. sogar 42% plus eventuell Kirchensteuer oben drauf. Solidaritätszuschlag ist ja zum Glück abgeschafft. Ich würde mal glatt gerundet mit 1.600 Euro Steuerlast /Einkommensteuer kalkulieren.

Die 3.200 Euro mtl. sind die gesetzliche Rente plus Betriebsrente.

Zitat TE:

"Rente liegt bei 3200€ Netto, Fall das überhaupt relevant ist. Betriebs und gesetzliche Rente eingeschlossen."

Macht nichts. Ob ich nun 35% oder 40% Steuerlast rechne, diese 5% machen bei 4.000 gerade mal 200 Euro aus. Und das bei 8.000 Euro Gesamtrabatt.

Das kann ja nicht so maßgeblich die Entscheidung beeinflussen.

Rechne mit dem Schlimmsten und freue dich, wenn es weniger wird.

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 7:41

Wie gesagt, es handelt sich um einen Neuwagenkauf mit 25% Mitarbeiter Rabatt.

Im Vertrag stehen allerdings 3900€ Gelwerter Vorteil.

Sofern ich richtig gelesen habe, sind 1080€ Freibetrag. Somit bleiben noch etwa 2820€.

Wenn ich mit 1500€ rechnen muss, würde ich Evtl nochmal mit dem Kaufpreis im Autohaus verhandeln.

Allerdings gibt’s beim Mitarbeiter Kauf zum Beispiel keine Lieferkosten

Ich würde auch mit Spitzensteuersatz auf die 3.900,- rechnen. Wenn es weniger wird freuen. Kann Opel das denn seinem EX Mitarbeiter denn nicht vorrechnen? Ich würde halt mit den 1.500,- rechnen.

Ich dachte, der Freibetrag wäre schon runter.

Grundsätzlich wird so gerechnet:

Endkunden erhalten übliche Rabatte z.b. 12%

Der Mitarbeiter erhält 25 % auf den BLP

Geldwerter Vorteil 13% vom BLP

abzüglich Freibetrag 1.080 Euro

verbleibt der Rest zum Versteuern auf der Lohnabrechnung

(Angabe von der Lohnbuchhaltung aus dem Werk?)

Man kann jetzt natürlich über die marktüblichen Rabatte für den Endkunden diskutieren. Grundlage sind aber immer deutsche Auslieferungen, keine vergünstigten EU-Importe. Manchmal geht die Firmenbuchhaltung aber von falschen Werten aus, als Mitarbeiter kann man das vielleicht korrigieren.

Als Rentner, der nicht mehr ins Werk fährt, eher weniger, aber vielleicht hat er ja noch Kontakte.

Aber bei 200 € oder 300 € Unterschied wählt man doch immer den Händler, der am nächsten liegt. Schon aus Gründen der Gewährleistungsansprüche, falls was dran ist.

Das macht zwar immer der Händler am Ort, aber sicher ist sicher.

Deswegen reicht doch eine grobe Schätzung aus.

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 8:46

Und das muss dann mir der nächsten Steuererklärung bezahlt werden, oder ?

Nein, nicht du, sondern dein Vater in seiner Steuererklärung. Oder läuft die Bestellung auf deinen Namen?

Themenstarteram 8. Oktober 2021 um 8:54

Korrekt ! Läuft auf meinen Vater.

Dann hab ich da zumindest noch Zeit mit dem bezahlen :-)

Ich weiß nicht genau, wie das abläuft. Aber eigentlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Steuer auszurechnen und einzubehalten.

D.h. das bei der nächsten (auf die Auslieferung folgenden) Lohn-/Renten-Abrechnung der Betrag beim Netto fehlt.

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