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Geldwerter Vorteil

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 11:03

Hallo!

Ich habe über meinen Arbeitgeber die Möglichkeit, über eine Einkaufsgenossenschaft 15 % vom Listenpreis als Nachlass zu bekommen...

Nun meine Frage: Muss ich diese 15 % als GELDWERTEN VORTEIL versteuern?

Dann würde sich das ganze nämlich im Vergleich zum "Normalrabatt" beim Freundlichen nicht mehr lohnen...

Wenn ja? Wie läuft das ab?

Wenn nein? Wo gibt es da Rechtsquellen?

Mfg

Betatester

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15 Antworten

Hi,

ja, der geldwerte Vorteil ist zu versteuern.

Bzgl. der Höhe bin ich mir nicht ganz im Klaren, meine aber, dass es sich um rd. 3 % des Listenpreises handelt. Ich habe über meinen Arbeitgeber ebenfalls eine solche Möglichkeit.

Berücksichtige noch, dass die Einkaufsgenossenschaft evtl. eine Bearbeitungsgebühr (in meinem Fall 0,9 % vom Listenpreis) berechnet.

Ich schaue morgen mal nach der genauen Ausgestaltung der Vereinbarung.

 

Gruß

AR78

Moin,

bin nicht sicher, aber ich meine man muss den Differenzbetrag zum Listenpreis versteuern, kann mich aber jetzt gewaltig irren.

Im Normalfall wird dir der zu versteuernde Satz bei der nächsten Gehaltsabrechnung auf dein Monatggehalt drauf gerechtnet und davon dann die zu zahlende Einkommenssteuer berechnet. Die zahlst du dann eben für dein normales Gehalt.

Aber 15 % sind nicht wirklich viel, mein Arbeitgeber kauft direkt beim Händler vor Ort für einen besseren %-Satz die VW/Audi-Neuwagen ein und wir sind sicherlich kein Grosskunde.

am 18. Dezember 2005 um 13:09

Also man kann auch so schon 13% Raushandeln ! Lohnt sich also nicht wirklich.

Themenstarteram 18. Dezember 2005 um 14:44

Ein paar Prozentpunkte extra - oder einen guten Inzahlungnahmepreis - werde ich ja vielleicht noch raushandeln können...

Mir geht es ja aber darum: Wenn ich 15 % versteuern muss...

sind mindestens 5 % weg...

3 % versteuern ginge noch...

Zitat:

Original geschrieben von Fabian2612

Also man kann auch so schon 13% Raushandeln ! Lohnt sich also nicht wirklich.

Kommt drauf an. 13 % rauszuhandeln muss einem auch erst mal gelingen. 10 % sollten aber schon drin sein und dann muss man wirklich mit dem spitzen Bleistift rechnen, wenn man über die Einkaufsgenossenschaft 15 % bekommt und dann eine evtl. Bearbeitungsgebühr als auch die zusätzliche Versteuerung miteinbezieht. Da hast du Recht.

am 18. Dezember 2005 um 16:41

Also 13 % hatte ich an dem tag wo ich meinen verkäufer getroffen hab schon. und nun beim 2. Wagen knapp 16% .

Es kommt immer ein wenig auf den Verkäufer an und wie man handelt.

Ich hab ihm auch den einkaufsschein meines Arbeitsgebers vor die NAse gehalten und dort steht 18 % drauf. Hab dann gesagt haben wir ja beide nix von ! 13 % bei BArzahlung wäre ich mit zufrieden.

 

UNd Geschäft stand. Am Nächsten tag hab ich dann meinen wagen abgeholt.

am 18. Dezember 2005 um 23:48

Zitat:

Original geschrieben von Fabian2612

Also 13 % hatte ich an dem tag wo ich meinen verkäufer getroffen hab schon. und nun beim 2. Wagen knapp 16% .

Es kommt immer ein wenig auf den Verkäufer an und wie man handelt.

Ich hab ihm auch den einkaufsschein meines Arbeitsgebers vor die NAse gehalten und dort steht 18 % drauf. Hab dann gesagt haben wir ja beide nix von ! 13 % bei BArzahlung wäre ich mit zufrieden.

 

UNd Geschäft stand. Am Nächsten tag hab ich dann meinen wagen abgeholt.

das halte ich aber für ein gerücht! Also 16% ist sehr, sehr hoch angesiedelt!

Wir haben bereits 5 Audis bei unserem Händler gekauft; mehr als 14% waren bei keinem drin!

Bei 16% macht der Händler meiner Meinung nach eher Miese!

Moin,

die Händler leben nicht mehr von Autoverkäufen, sondern von den Werkstattarbeiten. Mein Arbeitgeber hat einen fixen Prozentsatz für VW/Audi-Modelle bei dem Händler, woher meiner ist und der ist sogar über 16 %.

Zitat:

das halte ich aber für ein gerücht! Also 16% ist sehr, sehr hoch angesiedelt! Wir haben bereits 5 Audis bei unserem Händler gekauft; mehr als 14% waren bei keinem drin! Bei 16% macht der Händler meiner Meinung nach eher Miese!

kommt immer auf die region an und wieviele autos der händler verkauft. mein vater war auch bei 5-6 händlern und die spanne ging von 9% bis 13,5%. den mit 13,5 haben wir natürlich genommen, wir haben ihn auch gefragt warum er uns 13,5 gibt und die andere nicht mehr als 11%, da meinte er, das die als audizentrum mehr prozente bekommen und die auch weitergeben können und dadurch auch mehr autos verkaufen wudurch die wieder mehr prozente bekommen. und wen wir nächste al ein auto kaufen sollen wir zu ihm kommen er kan beim 2 mal bestimmt noch mal etwas mehr nachlassen.

Ich habe bei meinem Händler "Fleischhauer" in Köln 12% Nachlass bekommen!

Themenstarteram 23. Dezember 2005 um 5:08

Und wenn wir noch mal "zurück zum eigentlichen Thema" kommen würden...

Der "Versteuerung".... ;-)

Hallo,

wenn du das ganze über deinen Arbeitgeber machen kannst, dann würde ich dir raten auch dort mal nachzufragen. In der Regel sollte deine Personalabteilung oder wer auch immer eure Gehaltsabrechnungen erstelt ( vielleicht extern bei DATEV ) dir darüber eine Auslunft geben können / müssen.

Schliesslich müssen die das ganze nachher steuerlich verbraten und dem FA klar machen.

Ansonsten ist vielleicht ein Steuerberater ein Alternative, aber die machen auch nichts umsonst.

Wenn Du der Vertragspartner des Verkäufers bist (also eine "offene Bestellmöglichkeit" besteht, die der AG nur freundlicherweise zur Verfügung stellt), versteuerst Du gar nichts, weil der AG Dir nichts zuwendet. So war's früher bei meinem Vater, der immer den "Siemens-Rabatt" auf seine Peugeots bekam.

Wenn Du das Fzg. aber Deinem AG abkaufen mußt (ohne daß er es erst auf sich zuläßt, also Dein Verkäufer der AG ist, der anch Deinen Wünschen ein Fzg. bstellt hat), dann wendet er Dir in der Tat einen geldwerten Vorteil in Form des Nachlases zu, den Du voll versteuern mußt (Bsp.: Nachlaß 4.500 EUR bedeutet ein fiktives Einkommen von eben diesen 4500; ACHTUNG: da können dann auch Sozialabgaben anfallen und dann ist der Ofen aus).

Dieses Modell wäre mir aber neu - welcher AG will schon diesen Vorgang bilanzieren und durch die Buchhaltung schleppen? Ich kenne nur das erste Modell.

Markus

wenn alles über deinen namen läuft brauchst du nix versteuern läuft es über die firma musst du wohl den geldwerten vorteil versteuern ;)

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