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Geleasten oder Finanzierten Dienstwagen dem Betriebsvermögen entnehmen.

Themenstarteram 30. Juli 2014 um 8:52

Wie kann ich ein PKW aus dem Betriebsvermögen durch eine Nutzungsüberlassung entnehmen?

Die Belastung der Rate fällt weg und ich miete das Auto nur gelegentlich wenn ich es brauche.

Beste Antwort im Thema

Vorausgesetzt Du bist der Inhaber der Firma, und es handelt sich um Deinen Firmenwagen.

Wenn es ein geleaster oder finanzierter Wagen ist, ist mit der Firma ein Vertrag geschlossen. Daher ist ein Verkauf des Wagens ohne die Zustimmung des Leasinggebers/Bank kaum möglich.

Generell (soweit ich weiß) kann man einen Firmenwagen nur aus dem Betriebsvermögen raus kaufen. Dabei muss ein Marktüblicher Preis gezahlt werden, und die USt nicht vergessen. Zudem was heißt "die Belastung der Rate fällt weg", die Rate muss doch immer gezahlt werden egal von wem. Dabei ist die Rate doch in der Firma besser aufgehoben (steuerliche Anrechnung als Betriebskosten) als bei einer Privatperson.

Vielleicht kannst Du Deine Gedanken nochmal etwas präzisieren, wie genau stellst Du Dir das vor.

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Vorausgesetzt Du bist der Inhaber der Firma, und es handelt sich um Deinen Firmenwagen.

Wenn es ein geleaster oder finanzierter Wagen ist, ist mit der Firma ein Vertrag geschlossen. Daher ist ein Verkauf des Wagens ohne die Zustimmung des Leasinggebers/Bank kaum möglich.

Generell (soweit ich weiß) kann man einen Firmenwagen nur aus dem Betriebsvermögen raus kaufen. Dabei muss ein Marktüblicher Preis gezahlt werden, und die USt nicht vergessen. Zudem was heißt "die Belastung der Rate fällt weg", die Rate muss doch immer gezahlt werden egal von wem. Dabei ist die Rate doch in der Firma besser aufgehoben (steuerliche Anrechnung als Betriebskosten) als bei einer Privatperson.

Vielleicht kannst Du Deine Gedanken nochmal etwas präzisieren, wie genau stellst Du Dir das vor.

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 21:51

Vielen Dank schonmal für diese Antwort. Ok es ist etwas komplizierter.

Der Wagen darf ruhig weiter meiner Firma gehören bzw. Über meine Firma geleast sein. Jedoch möchte ich z.B. einer anderen Firma, welche dann auch die leasingsrate bzw. Die finanzierungsrate, Steuer und versicherungsrate übernimmt, die Nutzung meines Fahrzeuges überlassen. Ich möchte nicht mehr diese hohe Kosten haben. Sondern würde ich das Auto dann wenn ich es brauche( zum gewerblichen Zweck), praktisch von der Firma mieten, der ich es zuvor überlassen habe. Wird das Finanzamt mir das Auto immer zurechnen, sprich fahrtenbuch oder 1 % , obwohl ich es offiziell garnicht nutze und das auch belegen kann( durch nutzungsüberlassung)?

Schreib doch mal etwas mehr Hintergrund dazu, bitte.

Ist der Wagen geleast (Leasingwagen gehört nicht Dir, also auch nicht zum Betriebsvermögen, Du verbuchst nur den monatlichen Aufwand plus eventuelle Sonderzahlung verteilt auf Leasingdauer, quasi schreibst Du einen aRAP linear auf Nutzungsdauer ab)

oder finanziert (gehört Dir bzw. demjenigen, dem er für die Finanzierung sicherungsübereignet ist).

Desweiteren bist Du vermutlich Einzelunternehmer (?) musst Du Bücher führen oder reicht bei Dir "einfache" Gewinnermittlung?

Das Auto wird im Moment wie gehandhabt bezüglich Kosten und Nutzung?

Willst / musst Du Dich davon trennen weil das Geld dafür anders verwendet werden soll, oder sollen die Kosten für die BWA gesenkt werden?

Und wie steht die andere Firma zu Dir, gemeint ist das wirtschaftliche bzw. juristische Verhältnis?

Zitat:

Original geschrieben von fuchsm286

Vielen Dank schonmal für diese Antwort. Ok es ist etwas komplizierter.

Der Wagen darf ruhig weiter meiner Firma gehören bzw. Über meine Firma geleast sein. Jedoch möchte ich z.B. einer anderen Firma, welche dann auch die leasingsrate bzw. Die finanzierungsrate, Steuer und versicherungsrate übernimmt, die Nutzung meines Fahrzeuges überlassen. Ich möchte nicht mehr diese hohe Kosten haben. Sondern würde ich das Auto dann wenn ich es brauche( zum gewerblichen Zweck), praktisch von der Firma mieten, der ich es zuvor überlassen habe. Wird das Finanzamt mir das Auto immer zurechnen, sprich fahrtenbuch oder 1 % , obwohl ich es offiziell garnicht nutze und das auch belegen kann( durch nutzungsüberlassung)?

Ein geleastes Fahrzeug kannst Du nicht einfach einem Dritten überlassen, schon gar nicht zu gewerblichen Zwecken. Dieses Vorgehen ist mit Sicherheit in Deinem Leasingvertrag untersagt.

am 2. August 2014 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von fuchsm286

Vielen Dank schonmal für diese Antwort. Ok es ist etwas komplizierter.

Der Wagen darf ruhig weiter meiner Firma gehören bzw. Über meine Firma geleast sein. Jedoch möchte ich z.B. einer anderen Firma, welche dann auch die leasingsrate bzw. Die finanzierungsrate, Steuer und versicherungsrate übernimmt, die Nutzung meines Fahrzeuges überlassen. Ich möchte nicht mehr diese hohe Kosten haben. Sondern würde ich das Auto dann wenn ich es brauche( zum gewerblichen Zweck), praktisch von der Firma mieten, der ich es zuvor überlassen habe. Wird das Finanzamt mir das Auto immer zurechnen, sprich fahrtenbuch oder 1 % , obwohl ich es offiziell garnicht nutze und das auch belegen kann( durch nutzungsüberlassung)?

Du bist schon ein lustiger Zeitgenosse ... Du gibst bruchstückhafte Informationen und erwartest dann wohl eine kompetente Auskunft ...

Sorry, aber so funktioniert das nicht! Wenn Du schon selbst schreibst, es sei etwas "komplizierter", verstehe ich nicht, weshalb Du die möglichen Konstellationen nicht mit einem Steuerberater erörterst. Allerdings benötigt auch der vollständige Informationen.

Leute, die etwas von der Materie verstehen, werden Dir hier jedenfalls nicht helfen (können) .... und zwar nicht, weil sie nicht wollen, sondern aufgrund Deiner unzureichenden Informationen gar nicht können.

Noch etwas: Wenn Du schon nicht weißt, ob das Fahrzeug geleast oder finanziert ist, lässt dies interessante Rückschlüsse auf Deine weiteren unternehmerischen Fähigkeiten zu ....

Gruß

Der Chaosmanager

am 2. August 2014 um 20:35

OTON: erinnert mich an das Doofen-TV: Gastromiebetriebe müssen aus dem Dreck gezogen werden, weil die Gastronomen weder Erfahrung mit der Führung eines Gastrobetriebes haben, geschweige denn kochen können(Koch gelernt haben). OTOFF:)

Zitat:

Original geschrieben von fuchsm286

Wird das Finanzamt mir das Auto immer zurechnen, sprich fahrtenbuch oder 1 % , obwohl ich es offiziell garnicht nutze und das auch belegen kann( durch nutzungsüberlassung)?

Diese Frage solltest du deinem Steuerberater stellen, denn der sollte mit den Details deiner Buchführung vertraut sein (im Gegensatz zu uns hier im Forum).

Ein geleastes Fahrzeug kann man dem Betriebsvermögen nicht entnehmen, weil bei einem operating lease, welches bei Fahrzeugen zu 99,x % vorkommt, nicht zum Betriebsvermögen gehört. Es gehört zum BV des Leasinggebers.

am 8. August 2014 um 9:48

http://www.haufe.de/.../...der-1-regelung_idesk_PI11525_HI2227424.html

Zitat:

Auch wenn ein Leasing-Nutzungsrecht nicht bilanzierungsfähig ist, gehört es doch zum Betriebsvermögen, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

http://www.haufe.de/.../...der-1-regelung_idesk_PI11525_HI2227424.html

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Auch wenn ein Leasing-Nutzungsrecht nicht bilanzierungsfähig ist, gehört es doch zum Betriebsvermögen, soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Das ist Haarspalterei. Etwas was nicht bilanziert ist, kann ich nicht entnehmen. Ich kann eine andere Zuordnung treffen und das war es. Die Entnahme beinhaltet immer ein (umsatz)steuerpflichtiges Geschäft.

am 13. August 2014 um 20:46

Es ist bspw. dann relevant wenn eine Leasingsonderzahlung geleistet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von mk28

 

Das ist Haarspalterei. ...

Nein, das ist Steuerrecht.

Lies dir den Leasingerlaß durch, dann kannst du (vielleicht) beurteilen, wann ein Fahrzeug wessen Betriebsvermögen zuzuordnen ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von mk28

 

Etwas was nicht bilanziert ist, kann ich nicht entnehmen.

Und das ist schlichtweg falsch. Auch Steuerpflichtige, die "nur" eine Überschussrechnung machen, verfügen über Betriebsvermögen und können dieses entnehmen.

Das Urteil bezieht sich aber auf das Nutzungsrecht an dem PKW aus dem Leasingvertrag und nicht auf den PKW selbst. Also kann auch nur das Nutzungsrecht dem Betriebsvermögen entnommen werden, aber nicht der PKW, dieser wird nach wie vor beim Leasinggeber bilanziert.

Gruß Jerry

Nicht ganz, eine möglicherweise geleistete Zahlung muß natürlich beim Leasingnehmer bilanziell erfasst werden. Sinnvollerweise erstellt man hier einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, der über die Leasing-Laufzeit abgeschrieben wird.

Der Johannes

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