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geliebte Kawasaki ist umgefallen
Hallo liebe Gemeinde,
ich stehe momentan noch unter Schock :-(
Vorhin wollte ich mit der Kawa noch eine Feierabendrunde drehen. Ich fahre sie aus der Garage, Leergang war drin und stelle sie auf den Ständer um die Garage dann manuell zu schließen. Plötzlich höre ich ein Scheppern, ich drehe mich um und sehe wie die Kawasaki daliegt......
Anscheinend ist der Leergang rausgesprungen (wie zur Hölle kann der neutrale Gang rausspringen?; Motorrad stand fest auf Ständer) und somit ist die Kawa umgeflogen.
Schaden:
2 x Blinker
Fußschaltung abgebrochen
Kupplungshebel abgebrochen
linke Seite größtenteils verkratzt
Ich frage mich nun, wer den Schaden übernimmt? Das Motorrad gehört leider auch nicht mir. Ich war jedoch befugt, das Motorrad zu fahren. Was kann ich tun?
Danke für die Antworten.
MfG
stiegla
Beste Antwort im Thema
So, dann melde ich mich mal zum Wort.
Es gibt die so genannte "Benzinklausel" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherer.
Sie besagt, dass keine Schäden (in der Privathaftpflicht!) übernommen werden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Dafür gibt es ja die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflicht.
Zum Gebrauch gehört nicht nur das Fahren des Fahrzeugs, sondern auch z. B. das Hin- und Herschieben etc., so wie in diesem Fall das Herausschieben aus der Garage. Leider! Weiterhin ist i. d. R. dann ein Ausschluss in den Bedingungen verankert, wenn für einen Schaden bereits eine anderweitige Versicherung besteht (in diesem Fall wäre das eine Vollkasko-Versicherung).
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Beschädigungen, die nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden, i. d. R. versichert sind. Beispiel: ein Fußgänger stolpert und wirft ein geparktes fremdes Moped um. Ist zwar auch ein Fahrzeug, der Schaden ist jedoch nicht durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht worden und: es handelt sich um ein fremdes (nicht um ein eigenes, geliehenes oder gemietetes) Fahrzeug. Denn die Privathaftpflichtversicherung resultiert aus der gesetzlichen Haftpflicht, die im BGB § 823 verankert ist: sinngemäßer Inhalt: wer anderen einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, diesen in voller Höhe mit seinem jetzigen und zukünftigen Einkommen zu ersetzen...; Voraussetzung hierfür ist rechtswidriges, schuldhaftes Handeln.
Deshalb oftmals der Ausschluss der Versicherer bei den so genannten Gefälligkeitsschäden.
Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen oder Gefälligkeitsschäden: diese sind üblicherweise nicht versichert, wenn man einen Standard- oder Basisschutz hat (jede Versicherung hat da andere Bezeichnungen, manche bieten auch nur eine Variante an). Viele Versicherer bieten zwischenzeitlich jedoch mehrere Absicherungsvarianten an, die dann in den Besonderen Bedingungen geregelt sind, umfassenderen Schutz bieten und dann natürlich auch mehr an Beitrag kosten. In diesen "Aufstockungen" sind mittlerweile oftmals auch Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen bzw. Gefälligkeitsschäden abgedeckt, zumeist mit separaten höheren Selbstbeteiligungen.
Da kein Laie weiß, was in seinen Bedingungen steht, rate ich auf alle Fälle, die Versicherungsgesellschaft anzurufen. Noch besser dran ist man, wenn man einen persönlichen Berater hat, der vorbeikommt und sich um seine Belange kümmert!
Wenn wir ehrlich sind, ist die Privathaftpflichtversicherung eine Versicherung, die schon immer viele zu betrügerischen Handlungen verleitet hat, was jedoch absolut kein Kavaliersdelikt ist! Gerade diejenigen sind es dann, die sich über zunehmende Ausschlüsse und Beitragserhöhungen aufregen... . Zum Leid der anderen, die das mittragen müssen. Wobei die Beiträge für eine Privathaftpflichtversicherung wirklich für jeden erschwinglich sind.
Ich hoffe, ich konnte alle Klarheiten beseitigen :-)
Viele Grüße
Ronny
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30 Antworten
Wer soll den sonst, für die entstandene Schaden - ausser Du - in Frage kommen ?
Ich denke du wirst nicht drum herum kommen den Schaden selber zu bezahlen. Ist eben einfach dumm gelaufen.
Ja sicherlich ich selbst und keine andere Person. Die Frage war eher, ob irgendeine Versicherung für sowas aufkommt?
Deine Haftpflicht.
Wird sicher keiner so dumm gewesen sein, dir das Ding zu leihen ohne danach gefragt zu haben.
Wenn Vollkasko versichert dann klar aber ich denke ehe nicht. Ich glaub da hilft kein Haftpflicht mehr, aber du weist doch am besten in wie weit du versichert bist.
Ich meinte die Privathalftpflicht- das Krad war geliehen.
Die evtl. Vollkasko würde steigen bei in Anspruch nahme, da wird sich der Halter dann auch bedanken.
Moin,
also wenn meine freundin mein moped um schmeißen würde,würde das die haftpflicht übernehmen von ihr.
Ist ja fast nichts anderes als wenn dir ein einkaufwagen abhaut und in einem parkendem wagen rein rasselt.Oder eben der einkaufswagen wegen gefälle, einen parkenden roller um schupst
Allerdings müstest du dich schlauch machen in wie fern das nun auch bei dir gilt.
Das weiß ich nun nicht und jede versicherung hand habt das anders.Will nun auch nichts falsches sagen.
Aber was ist der neutral gang??
Neutral heist doch gar kein gang drinen
Wenn du etwas am hang abstellst, und dann auf dem seiten ständer ohne gang hin stellst,ist es kein wunder wenn sie dir abhaut,da gehöhrt dann ein gang rein.
Auf dem hauptständer sollte dieses eigentlich aber egal sein.Trotzdem mache ich da immer noch vorsichtshalber einen gang mit rein wenn ich weg gehe.
ich drück dir die daumen das du das irgendwie geregelt bekommst und setz dich mit dem besitzer auseinander,vieleicht weiß er ja noch was.
Gruß
Danke für die Antworten.
Ich selbst bin haftpflichtversichert. Der Fahrzeughalter und -eigentümer hat das Krad nicht Vollkasko.
Ich hoffe, dass meine Haftpflichtversicherung einspringt.
Nur als Randinfo:
Es war kein Gang eingelegt, Motor lief und wurde auf den Seitenständer auf ebener Fläche gestellt. Es müsste evtl. ein Gang reingesprungen sein. Der Motor lief nicht mehr, als sie dalag und anders kann ich es mir nicht erklären?!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von stiegla
Es müsste evtl. ein Gang reingesprungen sein. Der Motor lief nicht mehr, als sie dalag und anders kann ich es mir nicht erklären?!
MfG
Wenn da ein Gang "reinspringt" würde der Hersteller haften. Hab ich aber noch gar nie gehört und halte es für ausgeschlossen. Du hattest vermutlich den Seitenständer nicht richtig ausgeklappt. So habe ich meine ZX 10 auch schon mal hingelegt. Die Folgen waren in etwa dieselben, allerdings war das mein eigenes Mopped, bzw. eines davon.
Modernere Motorräder wie die ZX9R haben einen Sensor, der den Motor abstellt (Zündung abschaltet) wenn das Krad auf der Seite liegt.
^^ Ditto .... zumal mit ausgeklappten Seitenständer sollter Der Motor sofort ausgehen wenn ein Gang eingelegt ist und der Kupplungshebel nicht gezogen ist.
OK. Das erklärt, warum der Motor nicht mehr lief. Aber absolut fraglich ist, warum sie überhaupt umgekippt ist. :-(
EDIT: Ich schaue wirklich IMMER penibel ob sie richtig steht und der Ständer vollständig ausgeklappt ist.
Naja, weil Du den Ständer nicht richt raus hattest. Oder sie auf abschüssigem Terrain stand.
Ohne dass der Ständer einklappt kann sie sonst nicht umkippen. Und kein Gang legt sich alleine ein.
Auf die Haftpflicht würde ich nicht setzen. Schäden beim Betrieb fremder Fahrzeuge sind i.d.R. ausgeschlossen.
Ein Fallbeispiel:
Vorletztes Jahr borgte sich mein damals bester Freund meine 11er ZZR, um ein mal im Leben ein richtiges Motorrad zu fahren!
Klar, ich betete darum, das der Hund sich damit nicht lang macht!
Nachdem er also die runde überlebt hatte, wollte er den Hobel an der Garage abstellen und rutschte beim Absteigen mit dem Fuß weg! Die Folge war: Der Bock lag auf der Seite, der Motor war aus...
Schäden waren die linke Verkleidung, der linke Blinker, der linke Spiegel und ein paar kleinere Anbauteile...
Mein Freund (ab hier genannt: Mein bekannter...) hat den Schaden seiner Haftpflicht gemeldet, welche auch vollumfänglich für den Schaden aufgekommen ist!
Hierzu bin ich mit dem Bock bei Kawasaki vorstellig geworden, hab dort einen kostenpflichtigen KVA erstellen lassen und den bei der Versicherung eingereicht! Wurde dann etwa 6 Wochen später beglichen...
Danke für das Beispiel. Ich denke, dass es auch stark von der jeweiligen Versicherung und deren Kulanz abhängt.
Im Normalfall wird es die Privathaftpflicht nicht übernehmen, weil er es dir geliehen hat. Damit muss er mit sowas rechnen.
Wenn das Motorrad draussen gestanden hätte, und Du wärst versehentlich dran gekommen (oder zum Beispiel dein Hund), dann wär es nen Fall für die Privathaftpflicht.
Also er wollte fahren, oder er hatte es abgestellt, und Du hast es umgeschmissen...
Das Beispiel mit dem Einkaufswagen ist auch ganz blöd, wenn ich das sagen darf, weil hier in der Regel die eigene KFZ Haftpflicht einspringen muss, weil das beladen des Fahrzeugs eine Benutzung darstellt.