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Geliehenes Auto ohne eingetragene Auspuffanlage

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 23:22

Hallo :)

Ich habe eine Frage. Ich würde mir gerne das Auto meines Cousins ausleihen. Allerdings hat er etwas an dem Wagen rumgepfuscht (der Auspuff ist ultra laut). Was für Konsequenzen würden mich bei einer Fahrzeugkontrolle erwarten??

PS: Bin noch in der Probezeit

Beste Antwort im Thema
am 3. Februar 2014 um 23:29

Da gibt es irgendwas mit A-Verstoß und B-Verstoß bei sowas in der Probezeit.

Unter was so ein Auspuff fällt, weiß ich nicht. Ich glaube B-Verstoß.

Beides ist nicht gut in der Probezeit und das gibt auch 3 Punkte (wie bei Motorrad-Fahrern, die den DB-Killer rausmachen)

Abgesehen davon find ich solche Autos peinlich und würde da freiwillig drauf verzichten damit zu fahren.

In meine Nachbarschaft ist jetzt auch so ein Trottel gezogen.

Alter Opel..Hauptsache Luftfilterkasten offen und immer Brumm-Brumm. :rolleyes:

Sein Besuch dröhnt hier auch immer mit so peinlich alten Opels viel zu schnell durch mit quietschenden Reifen.

Dazu immer Kapuzen-Pulli mit Kapuze überm Kopf oder Basecap, die einfach nur auf dem Kopf "aufliegt"

Totaaaaaal coooool :rolleyes:

Dazu Aufkleber wie "Waffenschmiede Rüsselsheim oder Wolfsburg"....oder olle BMW's aus den 90ern und die obligatorischen EBAY-Rückleuchten und der obligatorische "M"-Aufkleber.

Ohhhh mein Gott *Fremdschäm"

 

Achso:

Fahrer (also du) UND Halter (also dein Cousin) bekommen im Falle eines Falles den Ärger.

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am 3. Februar 2014 um 23:29

Da gibt es irgendwas mit A-Verstoß und B-Verstoß bei sowas in der Probezeit.

Unter was so ein Auspuff fällt, weiß ich nicht. Ich glaube B-Verstoß.

Beides ist nicht gut in der Probezeit und das gibt auch 3 Punkte (wie bei Motorrad-Fahrern, die den DB-Killer rausmachen)

Abgesehen davon find ich solche Autos peinlich und würde da freiwillig drauf verzichten damit zu fahren.

In meine Nachbarschaft ist jetzt auch so ein Trottel gezogen.

Alter Opel..Hauptsache Luftfilterkasten offen und immer Brumm-Brumm. :rolleyes:

Sein Besuch dröhnt hier auch immer mit so peinlich alten Opels viel zu schnell durch mit quietschenden Reifen.

Dazu immer Kapuzen-Pulli mit Kapuze überm Kopf oder Basecap, die einfach nur auf dem Kopf "aufliegt"

Totaaaaaal coooool :rolleyes:

Dazu Aufkleber wie "Waffenschmiede Rüsselsheim oder Wolfsburg"....oder olle BMW's aus den 90ern und die obligatorischen EBAY-Rückleuchten und der obligatorische "M"-Aufkleber.

Ohhhh mein Gott *Fremdschäm"

 

Achso:

Fahrer (also du) UND Halter (also dein Cousin) bekommen im Falle eines Falles den Ärger.

Das hat wohl nichts mit der Marke, sondern mit dem Gang-Gusto zu tun.

Mir gegenüber liegt eine Landmaschinen-Fahrzeughalle. Fest in Wolfsburger Hand. 75 PS, alles leergeräumt und wenn losgefahren wird, riecht's nach Kupplung.

Ohne Nummernschilder hat einer von denen auch schon eine Probefahrt im Verkehrsraum gemacht und das Schrauberprojekt ohne Zulassung ausgetestet, bis ich auf die Straße einbog. Da ist der Kollege aber gaanz schnell um die Ecke verschwunden.

Bei einem Bumms ist er nämlich dran...

Kurzum:

Erwischen sie Dich, bist Du als Fahrer mit dran, inklusive Punkten. Also lass Dich nicht erwischen und mach es vielleicht nicht dann, wenn Leute Wochenende/ihre Ruhe haben wollen.

cheerio

Im günstigsten Fall wenn du an nen einsichtigen Beamten kommst und selber nicht aufmuckst, gibt es nur ne Mängelkarte.

Das soll aber selten geworden sein.

Wen der Beamte sieht, dass die Lautstärke nicht durch einen defekten Auspuff entsteht, sondern durch ein nicht zugelassenes Teil, wird's teuer. Mängelkarte ist dann nicht, sondern Anzeige, weil ABE erloschen.

Hi,

sollte das nicht ein reines Halter-Problem sein?

Wenn dem nicht so wäre, müsste ich ja mit jedem Auto das ich mir leihe vorher zum TÜV (wie Beleuchtungskontrolle vor Fahrtantritt die keiner macht, das ist dann aber doch etwas einfacher).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Hi, sollte das nicht ein reines Halter-Problem sein? Wenn dem nicht so wäre, müsste ich ja mit jedem Auto das ich mir leihe vorher zum TÜV (wie Beleuchtungskontrolle vor Fahrtantritt die keiner macht, das ist dann aber doch etwas einfacher). Gruß Metalhead

Nö, das ist auch ein Fahrer-Problem.

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

 

Dazu immer Kapuzen-Pulli mit Kapuze überm Kopf oder Basecap, die einfach nur auf dem Kopf "aufliegt"

Totaaaaaal coooool :rolleyes:

Ist doch cool, Erkennungszeichen aus der Ferne: IQ < 50

Zur Eingangsfrage, 90 Euro, 3 Punkte, B Verstoß.

ich schlage vor du bittest ihn seinen Pfusch zu beseitigen :)

am 7. Februar 2014 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

sollte das nicht ein reines Halter-Problem sein?

Ganz einfach, weil ein Fahrer dafür verantwortlich ist, das er und sein Fahrzeug gesetzeskonform unterwegs sind. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob man an dem Fahrzeug ein Eigentum hat oder nicht.

Ein Halter darf als Eigentümer grundsätzlich so viel an seinem Auto um bauen wie er möchte. Das ist nicht verboten. Das Auto darf dann immer noch völlig legal in der Garage stehen. Es darf auch immer noch über die Straße geschoben werden oder auf einem Anhänger mit fahren.

Was es aber nach einem Umbau (durch den die ABE erlischt) nicht mehr darf ist im öffentlichen Verkehrsraum aus eigener Kraft fahren.

Also der TE würde durch das nutzen des Autos auf öffentlichen Straßen etwas verbotenes tun, dafür wäre er als Fahrer voll und ganz verantwortlich. Das man evt. als Fahrer nichts davon weiß, ändert daran gar nichts. Der Unterschied wäre dann nur ob man mit oder ohne Vorsatz handelt (beim TE mit, er weiß es ja).

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ganz einfach, weil ein Fahrer dafür verantwortlich ist, das er und sein Fahrzeug gesetzeskonform unterwegs sind. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob man an dem Fahrzeug ein Eigentum hat oder nicht.

Das kannst du als Fahrer aber gar nicht verlässlich feststellen (gut beim Brülltütenauspuff schon).

Aber meinetwegen Chiptuning, da siehste nix, da hörste nix. Auch nicht legal wenn nicht eingetragen (wird bei 'ner Verkehrskontrolle wohl uninteressant sein, aber bei 'nem Unfall möglicherweise nicht mehr).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Das kannst du als Fahrer aber gar nicht verlässlich feststellen

Bestraft werden kann man nur für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.

Liegt beides nicht vor, ist der Fahrer aus der Nummer raus.

Das ist wie bei der nicht wiederholten Geschwindigkeitsbegrenzung und dem ortsunkundigen Fahrer, der aus der Seitenstraße kommt...

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

 

Was es aber nach einem Umbau (durch den die ABE erlischt) nicht mehr darf ist im öffentlichen Verkehrsraum aus eigener Kraft fahren.

 

Also der TE würde durch das nutzen des Autos auf öffentlichen Straßen etwas verbotenes tun, dafür wäre er als Fahrer voll und ganz verantwortlich. Das man evt. als Fahrer nichts davon weiß, ändert daran gar nichts. Der Unterschied wäre dann nur ob man mit oder ohne Vorsatz handelt (beim TE mit, er weiß es ja).

Er könnte sich dumm stellen:D Den TE reizt es ja auf Teufel komm raus, die Donnerbüchse über die Straße zu jagen - die Dummheit muss ihm erst einer nachweisen. Die Beamten kennen aber ihre Pappenheimer und das ist gut so;)

am 7. Februar 2014 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Ganz einfach, weil ein Fahrer dafür verantwortlich ist, das er und sein Fahrzeug gesetzeskonform unterwegs sind. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob man an dem Fahrzeug ein Eigentum hat oder nicht.

Das kannst du als Fahrer aber gar nicht verlässlich feststellen (gut beim Brülltütenauspuff schon).

Aber meinetwegen Chiptuning, da siehste nix, da hörste nix. Auch nicht legal wenn nicht eingetragen (wird bei 'ner Verkehrskontrolle wohl uninteressant sein, aber bei 'nem Unfall möglicherweise nicht mehr).

Wie ich schon geschrieben habe, der Unterschied ist nur ob man mit oder ohne Vorsatz dadurch Gesetze verletzt. Das ein Gesetz sieht nun mal vor, das ein Fahrer verantwortlich ist. Ob das nun immer praktisch möglich ist das auch zu prüfen hat mit der Gesetzeslage nichts zu tun.

Das heißt aber nicht, das ein Halter von so einem Auto damit aus dem Schneider ist:

Zitat:

§ 31 STVZO

(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.

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