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Gelten die 1,50m Abstand zu Fahrrädern nur einseitig?
Beim Überholen von Fahrrädern halte ich mich immer an die 1,50m Abstand, umgekehrt scheint das aber nicht so wichtig genommen zu werden.
Wozu schere ich beim Überholen in die Gegenspur aus, wenn das Fahrrad dann an der nächsten Ampel mit 3cm Abstand in der Fahrradspur (die recht schmal ist) rechts an mir vorbeizieht? Gilt da die 1,50m-Regel nicht, oder muss ich auch zu einer leeren Fahrradspur 1,50m Abstand halten, für den Fall dass mal ein Radfahrer auftaucht?
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191 Antworten
Regel hin oder her, wenn so ein Irrer an dir vorbeizieht ist das sein Risiko. Hüte dich aber davor dem was entgegen zu halten und gehe wenn notwendig lieber auf die Bremse oder bleibe auf der Bremse stehen.
Immer mit dem Bild im Hintergrund das der Radfahrer auf kurz oder lang e gewaltig auf die Nase fällt.
(Stelle dir mal vor was passiert wenn ein Autofahrer die Türe auch nur einen Spalt öffnet....)
MfG kheinz
Zitat:
Gelten die 1,50m Abstand zu Fahrrädern nur einseitig?
Ja, siehe StVO, §5, Absatz 4. Da steht nix, dass auch Radfahrer zu irgendwas oder irgenwer diesen Abstand einhalten müssen.
Gruß
Uwe
Ich fahr immer so vorbei dass es sich ausgeht, obs jetzt 1,50m oder 1m ist, ist mir relativ schnuppe.
Wird aber ein Radfahrer-Thread werden, wo die eine Seite moniert dass Radfahrer ach so arm wären und unbedingt Schutz brauchen und die andere Seite moniert dass (fast) alle Radfahrer jeder und jedem Autofahrer(in) auf den Senkel gehen.
Der Mindestseitenabstand gilt für Kfz nicht, wenn diese sich nach der Ampel an den Radlern vorbei zurückrunden. Da reicht dann der Abstand der den Radfahrern ausreichte. Lasse einfach keinen Platz wenn du rechts abbiegen musst. Dann musst du links überholt werden und es gibt auch keinen Konflikt mit StVO-kundigen.
Ohje, dieser Thread wirdwieder eskalieren.
Was meinst du mit Fahrradspur? Ein gekennzeichneter Radweg ist freizuhalten. Wenn du eine normale Fahrbahn ohne gekennzeichneten Radweg meinst, da ist es erlaubt und erwünscht, dass sich Radfahrer rechts vorbeibewegen dürfen. Beim Rechtsabbiegen haben nachfolgende Radfahrer Vorfahrt.
Von Autos geht juristisch gesehen eine gewisse Betriebsgefahr aus. Du bist stärker als der Radfahrer, daher hast du besonders auf ihn Rücksicht zu nehmen.
Ich bin übrigens überzeugter Auto- und Motorradfahrer. Bin aber auch oft genug mit dem Fahrrad und sogar mit einem dieser eScooter unterwegs gewesen.
Verkehrsraum wird immer knapper. Es gibt eine natürliche Migration vom Land in die Städte. Und die Flüchtlingskrise (ich meine das wertfrei) hat auch ihren Teil dazu beigetragen. Ich bin froh, dass 15% der Beschäftigten regelmäßig im Home Office sind (ich habe zum Glück eine 60%-Regelung).
Man stelle sich vor die drängen jetzt auch noch alle auf die maroden Straßen. Mit all den Baustellen, mit all der Wohnflächenverdichtung, usw. Die Infrastruktur wächst hier einfach nicht mit steigender Anwohnerzahl mit. Egal ob ÖPNV, Individualverkehr, Schulen, Kindergärten, Arztpraxen, etc.
Das sorgt für immer mehr Frustration bei ALLEN Verkehrsteilnehmern. Das Groß der Leute benimmt sich aber sehr ordentlich. Um sich mal zu erden empfehle ich allen Diskutanten mal nach Paris, Athen, oder gar nach Bangladesh zu fliegen und sich mal anzugucken wie "rücksichtsvoll" dort alle unterwegs sind.
Defensives Fahren, mit Fehlern anderer rechnen, gegenseitige Rücksichtnahme. Das schont nerven. Ob ich nun in meinem klimatisierten Auto zwei Minuten später ankomme, weil ein Radfahrer an mir vorbeizieht, den ich gerade überholt habe, oder nicht. Ist mir absolut egal.
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
So steht es in § 5 StVO
Wobei ich das Überholen von "zu Fuß Gehenden" lustig finde. Dachte bisher immer, dass man andere Fahrzeuge überholt und an Fußgängern vorbei fährt.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 21. Juli 2024 um 19:01:40 Uhr:
Zitat:
Gelten die 1,50m Abstand zu Fahrrädern nur einseitig?
Ja, siehe StVO, §5, Absatz 4. Da steht nix, dass auch Radfahrer zu irgendwas oder irgenwer diesen Abstand einhalten müssen.
Gruß
Uwe
Dann ist da aber eine Gesetzeslücke. Angenommen ich stehe ganz vorne an einer roten Ampel neben der Radspur. Der Fahrradfahrer stellt sich mit 5cm Abstand rechts neben mich. Dann dürfte ich ja gar nicht losfahren, weil 1,50m nicht eingehalten. Kann ja wohl nicht sein, dass ich dann erstmal warten muss bis der weit genug vor mir ist damit ich dann in die Gegenspur ausholen kann.
Die 1,5 Meter empfinde ich als eine sehr fragwürdige und nicht zu Ende gedachte Regelung. Nicht wenige Radfahrer sind auf teils recht breit ausgelegten Radstreifen gerne und ohne Not auf der linken Trennlinie unterwegs und empören sich dann gerne über ihrer Meinung nach zu dicht überholende Autos. Scheint irgendwie aus Prinzip so zu sein, denn man kann ja auch als Radfahrer den zugestandenen gesetzlichen Spielraum schließlich auch ausnutzen. Ein Rechtsfahrgebot gibt es ja nicht. Zu erleben jeden Tag beispielsweise auf der Kurt-Schuhmacher-Straße in Frankfurt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. Juli 2024 um 19:04:40 Uhr:
Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.
Könntest Du mir noch eine Ausfwertigung für den folgenden Fall anfertigen: KFZ rollt im 2. Gang mit ca. 15 bis 25km/h und von hinten kommt und überholt nun ein Rad in der 1m-Gasse zw. Spiegelaussenkannte und Randstein?
Wer überholt denn dann?
Dadurch beantwortet sich die Frage von selbst.
@Taunusrenner ist einfach um zu vermeiden, dass man einer sich plötzlich öffnenden Autotür nicht mehr ausweichen kann. Nicht alles wird gemacht, um Autofahrer zu ärgern.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 21. Juli 2024 um 19:25:44 Uhr:
Wer überholt denn dann?
Dadurch beantwortet sich die Frage von selbst.
Ob das im Schadensfall eine Radler auch so sehen würde gar jeder Richter, lassen wir mal offen. Für mich wäre die Forderung das es da ein Überholverbot geben sollte.
@JimmyMcNulty
Ein Radstreifen ist kein Freibrief für eine ungehinderte Durchfahrt. Auch einem Radfahrer darf man eine entsprechende Rücksicht, Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zumuten. Und wer Gleichberechtigung im Straßenverkehr fordert und bekommt, sollte sich dann auch mit den sich daraus ergebenden Folgen anfreunden. Auch Auto- und Kraftradfahrer müssen mit sich plötzlich öffnenden Fahrzeugtüren rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anpassen.
Wie macht ihr das mit der 2 Meterregel auf einer schmalen Landstraße?
Fahrt ihr 3Km oder mehr mit mit 10-20 hinterher?