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Genauer Schadensumfang nach einem Unfall

Volvo
Themenstarteram 20. Dezember 2017 um 1:10

Hallo,

ich müsste mich erst mal entschuldigen, falls mir in der Terminologie der Autos die richtigen Wörter nicht einfallen würden. Ich bin absolut kein Kenner, ich fahre aber gerne Autos :).

Erst mal ein paar wichtige Infos über mein Auto:

Es handelt sich um:

Volvo 850

Baujahr: 1995

Kilometerstand: 190000 (189irgendwas)

Tüv: Neu (bis Mitte 2019)

Falls mehrere Infos benötigt sind, könnt ihr mich gerne nachfragen.

Der Unfall ist ungefähr vor einer Woche passiert und wir haben die Polizei angerufen. Er hat auch zugegeben, dass er Schuld dran war. Ich habe von der gegnerischen Versicherung einen Brief in Kürze erhalten, in dem steht, dass ich Fotos von der Unfallstelle machen und ein paar weitere Infos an sie weiterschicken sollte. Dies beinhaltete auch einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt. Der Betrag war ungefähr mit Steuer um die 1080€. Alles soweit ganz normal, wie es laufen sollte (nehme ich an, denn das war mein erster Unfall als Beschätigter LOL).

Heute erfuhr ich, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter beauftragt hat (ohne mich das zu fragen), und ich sollte mit ihm einen Termin vereinbaren. Ich rief an und sagte, dass ich die Sache meinem Rechtsanwalt weitergeben würde und er würde sich dann darum kümmern.

Die tonangebende Frage und worum es eigentlich bei diesem Topic geht: ob ich den Gutachter selber bezahlen muss (ob das ein Bagatellschaden ist oder nicht) oder die gegnerische Versicherung die Kosten des von mir beauftragten Gutachters übernimmt.

Ich habe mit vielen Leuten schon darüber diskutiert und es gab immer wieder verschiedene Meinungen:

Ein paar Beispielsätze:

"Guck dir doch den Schaden an!! Natürlich übernehmen sie das!!! spinnst du???"

"Ich würde an deiner Stelle vorsichtig sein!!! Das ist ein altes Auto!! So n Schrott ist das!! Die übernehmen auf keinen Fall die Kosten!!!"

Hiermit würde ich gerne ein Foto von der Unfallstelle hier hochladen, und ich würde mich freuen, wenn ihr mir eure Meinungen mitteilt. Und das gleiche Foto hatte ich auch an die gegnerische Versicherung geschickt.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Dezember 2017 um 11:39

@Erwachsener

Ich habe eben mit einem sehr netten Rechtsanwalt gesprochen und wir haben gleich um 14.00 Uhr einen Termin. Er ist spezialisiert in dem Bereich. Ich überlasse das jetzt alles zu ihm, denn das wird mir alles sehr kompliziert.

Vielen Dank noch mal, Leute.

Wenn die Sache sich erledigt hat, schreibe ich hier noch mal rein, wie es gelaufen ist. Vielleicht helfe ich damit Anderen, die das gleiche "Problem" haben/hatten.

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Moin,

ich würde erstmal abwarten was der Gutachter der Versicherung als Schadenhöhe und Wert des Fahrzeuges angibt , danach kannst du immer noch selbst einen Gutachter beauftragen . Hast du ne Rechtschutzversicherung ?

MfG

Mein Rat bei einem fremdverschuldeten Unfall:

 

Geh zum Anwalt.

Der Gutachter der Versicherung ist in der Regel darauf aus die Schadenssumme so gering wie möglich zu halten. Einen "freien" Gutachter interessieren die Belange der Versicherung nicht.

 

Ein Bagatellschaden ist das aber IMHO nicht.

Das wird wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden sein

1. Einen Rechtsanwalt mit der Fachrichtung "Fachanwalt für Verkehrsrecht" aufsuchen

2. Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden und Bewertung aufsuchen.

3. Die Abwicklung, sei es die fiktive Abrechnung oder die Instandsetzung dem RA überlassen.

4. Informiere dich beim RA über die 130% Regelung, da der Schaden als Totalschaden gerechnet werden kann.

5. Rechtlich (BGH Rechtsprechung) bist du NICHT verpflichtet als Geschädigter einen SV der Gegenseite an sein Fahrzeug heran zu lassen.

6. Den Müll mit der volksüblichen Bagatellgrenze habe ich fast täglich auf dem Tisch. Das ist rechtlich grober Unfug. Weil: Du als totaler technischer Leihe kannst ja nicht abschätzen wie groß der Schaden ist, BEVOR er vom Sachverständigen kalkuliert wird. Das sehen die Gerichte Seite 1995 so.

7. Noch ein Tip von mir: Je nach Abrechnungsart sollte dein SV mit den Stundenverrechnungssätzen spielen so dass es auf deinen Reparaturwunsch passt.

8. Solltest du einen SV der Versicherung an dein Fahrzeug lassen, fällt der WBW 25% kleiner aus als der eines freien SV

 

Nun viel Spaß beim Anwalt.

 

Edit: Und dass man ein Rechtschutz als Anspruchsteller benötigt ist auch unzutreffend.

Gutachter immer selber suchen! Die gegnerischen machen eh immer Totalschaden draus. Wenn das Auto erstmal so bemakelt ist, dann bleibt das auch so, egal was dann doch repariert wird. Das wirkt sich dann wohl auch stark auf Folgeunfälle aus. Dann besteht das Auto nur noch aus dem Restwert plus evtl. eingesetzte Ersatzteile.

Und dann noch nicht mal das. Die Vers. schaut prinzipiell, dass sie so alte Autos egal welchen Erhaltungszustands,

als wirt. Totalschaden abwerten.

An der Stelle lohnt sich eine Rechtschutzvers. allemal.

Themenstarteram 20. Dezember 2017 um 9:38

@asterix1962

Ich habe keine Rechtschutzversicherung.

@dementedarego

Danke für den Tipp.

@peterturbo745

Heißt das etwa, dass das kein Bagatellschaden ist?

@wegweiser2000

Vielen Dank für die Tipps! Ich hätte mich gefreut, wenn Sie mir sagen könnten, wofür "RA, WBW" steht, wäre sehr lieb.

@Rostpopel

Danke für den Tipp.

 

Ich wollte noch mal betonen, dass es hier um einen Bagatellschaden geht. Ich will weder "so viel wie möglich rausholen" noch "mich von der gegnerischen Versicherung verarschen lassen". Ich möchte nur das, was ich verdiene. Kein Cent mehr, kein Cent weniger. Wenn das ein Totalschaden ist, dann ist es ein Totalschaden. Mich interessiert nur, dass ich den Gutachter nicht selber bezahlen muss. Mich interessiert, dass ich ÜBERHAUPT nichts dafür zahlen muss als Geschädigte. Ich bin ein armer Student und ich könnte das auch gar nicht bezahlen, wenn es dazu kommen sollte.

Vielen Dank noch mal.

WBW = Wiederbeschaffungswert

RA= Rechtsanwalt

Für was braucht man eine Rechtschutz wenn die gegenerische Versicherung rechtlich zur Kostenübernahme des eigenen SV und des eigenen RA im Haft-PFLICHT-Fall verpflichtet ist ?!?!?!?!?

Die Rechtschutz kommt erst zum Zeitpunkt einer Klageerhebung zum Tragen.

Das sind 2 grundverschiedene Vorgänge.

Auch Nachträge aufgrund einer ungerechtfertigten Carexpert oder Controlexpert-Prüfung sind in jedem Fall erstattungsfähig.

TE, ich hab's vor wenigen Wochen durch, und auch ich rate: Geh zum RA.

Rede weder mit dem Gegner noch mit dessen Versicherung und akzeptiere nicht deren Gutachter. Geh zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten RA, das ist wichtig, nimm keinen Allrounder, auch wenn's euer langgedienter Familienadvokat ist.

Ruf zuerst dort an und bitte um ein kostenloses Vorgespräch, um zu klären, was der RA für dich tun kann. Benutze genau diese Formulierung. Lässt sich die Kanzlei nicht darauf ein, ruf den nächsten an. Alle RAs sind mittlerweile im Internet zu finden, das ist nicht schwer.

Es ist egal, was du meinst, wie hoch der Schaden ist. Die gegnerische Versicherung wird versuchen, die Kosten zu drücken, oder wird den Unfallhergang und die Schuldfrage anders sehen. Haben sie bei mir auch versucht.

Themenstarteram 20. Dezember 2017 um 11:39

@Erwachsener

Ich habe eben mit einem sehr netten Rechtsanwalt gesprochen und wir haben gleich um 14.00 Uhr einen Termin. Er ist spezialisiert in dem Bereich. Ich überlasse das jetzt alles zu ihm, denn das wird mir alles sehr kompliziert.

Vielen Dank noch mal, Leute.

Wenn die Sache sich erledigt hat, schreibe ich hier noch mal rein, wie es gelaufen ist. Vielleicht helfe ich damit Anderen, die das gleiche "Problem" haben/hatten.

Zum Schaden an sich würde ich nach dem Bild sagen, dass die Sache mit einer neuen Tür größtenteils erledigt ist.

Eine Tür in der Farbe Schwarz ist ohne weiteres zu bekommen. Ich denke da kann das Forum für kleines Geld gut helfen... Aus und Einbau ist bei kleiner Anleitung kein Ding.

Ganz genau sulphur, meine Meinung, extrem kurz formuliert:

Tür neu, polieren, fertich :D .

Natürlich nur, wenn alles andere noch intakt ist, bei verzogener Karosserie wirds nix :(

Wirtschaftliche Totalschäden gibts doch bei solch einem alten Wagen nicht, völlig irre, sich auf solch eine Betrachtung einzulassen! :eek::mad:

Das ist eine Sache, die mit der Schadensreguslierung durch die Versicherung nichts zu tun hat. In unserer Situation - geringer Wiederbeschaffungswert, der selbst bei kleinen Unfällen Reparaturen im Sinne der Versicherung unwirtschaftlich macht - ist immer zu prüfen, ob fiktiv abgerechnet werden sollte. Ja selbstverständlich kann man durch günstige gebrauchte Teile und Eigeninitiative die tatsächlichen Reparaturkosten sehr stark senken. Bei einer fiktiven Abrechnung geht es die gegnerische Versicherung übrigens absolut nichts an, ob und was und wie teuer repariert wurde. Man bekommt das Geld ohne Nachweis ausgezahlt.

Genaueres weiß der auf Verkehrsrecht spezialisierte RA. Der wird dir auch sagen, ob statt fiktiver Abrechnung eine Reparatur zu 130 % günstiger wäre (die dann aber nachgewiesen werden muss). Der RA wird sich nebenbei auch darum kümmern, dass du Nutzungsausfall und/oder einen Ersatzwagen bezahlt bekommst. Und das Gutachten - ein von dir beauftragtes! - sowieso, wenn das sinnvoll erscheint, was meist der Fall ist.

Und das alles kostet dich nichts. Der RA rechnet mit dem Gegner ab. Wie wegweiser2000 schon schrieb - die gegnerische Versicherung ist rechtlich zur Kostenübernahme deines Sachverständigen und deines RA verpflichtet. Solange du keine Schuld am Unfall hast. Was sie wahrscheinlich versuchen wird zu bestreiten oder zumindest eine Schuldteilung anzusetzen. Und das abzuwehren ist ebenfalls Aufgabe deines RA.

Und wieder liegen sich zwei Gutachter vor Lachen in den Armen,denn alleine die Kosten dafür übersteigen vermutlich schon den Zeitwert des 850 bereits in intaktem Zustand.

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