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Gepäckbox auf Fahradträger für die Anhängerkupplung

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 12:56

Hi,

Ich habe einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung und überlege eine Gepäckbox für diesen anzuschaffen.

Von Hersteller direkt (MFT) gibts keine, bliebe noch das eine Universalmodell das es scheinbar gibt (Klick).

Von der Befestigung nicht so wirklich überzeugt (einfach 4 U-Förmige Gewindestangen, mittels denen die Box am Träger befestigt wird, Löcher muß man auch selber entsprechend bohren) habe ich mal etwas in diversen Foren umgesehen.

Da gibt's Eigenbauten aus Alu-Boxen oder sonstigen Kunststoffboxen.

Von der Befestigung her kommt das wahrscheinlich auf's gleiche raus. Zwei Spanngurte würde ich so oder so noch rübermachen.

Bevor ich mir da jetzt weitere Gedanken mache, würde ich gerne mal wissen wie hier die Gesetzeslage ist.

Stützlast, Traglast des Trägers sowie vernünftige Ladungssicherung ist klar. Jetzt gibt es unterschiedliche Meinungen darüber was auf Fahradträgern Transportiert werden darf.

Die einen sagen, das ist Ladung, völlig egal was da drauf ist. Die anderen sagen der ist nur mit Fahrrädern geprüft und auch nur dafür freigegeben. Eventuelle Boxen haben eine Typprüfung für genau einen Fahradträger.

Zumindest letzteres kann man für die Universalboxen ja ausschließen.

Wer kann mir hierzu was sagen?

Hab ihr soetwas in Benutzung? Wenn ja, was genau?

Danke.

Gruß Metalhead

Beste Antwort im Thema

Gut, du bist also nur ein Dummschwätzer. Es funktioniert grundsätzlich ganz einfach: Wer eine Behauptung aufstellt, die von der Masse nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist, der sollte diese spätestens auf Nachfrage belegen können, insbesondere wenn es um gesetzliche Regelungen geht. Der Verweis auf Google ist nichts anderes als das Eingeständnis, dass es mit der eigenen Behauptung nicht sonderlich weit her ist.

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Braucht man für nicht fest verbaute Anbauten überhaupt eine Typprüfung oder dient diese eher der Regelung eventueller Haftungsfragen?

Meinem bescheidenen Wissen nach kannst Du im Prinzip machen was Du willst, solange Du die gesetzlichen Vorgaben (Maße, Stützlast der Anhängerkupplung, Beeinträchtigung der Sicht über die Rückspiegel, Ladungssicherung etc.) einhältst.

Der Unterschied dürfte sein: Fällt ein typgeprüfter und gemäß Bestimmungszweck verwendeter Fahrradträger ab, haftet der Hersteller. Passiert das mit Deinem Eigenbau, haftest Du...

Themenstarteram 4. Juli 2014 um 13:21

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Braucht man für nicht fest verbaute Anbauten überhaupt eine Typprüfung oder dient diese eher der Regelung eventueller Haftungsfragen?

Gute Frage, da der Fahrradträger eine hat (EG-Genehmigungsnummer ist sogar draufgedruckt), vermute ich mal "ja", sonst hätte man sich das Geld sicherlich gespart.

Für's Fahrrad brauche ich ja zweifelsfrei keine, wie es sich mit der Box verhält gilt es noch rauszufinden.

Gruß Metalhead

Stell die Frage doch mal an den Anbieter ! Welche Unterlagen gibt es denn zur Box dazu ? Der Träger muss ja den Anforderungen entsprechen. Glatte Schienen.

Vielleicht gibt der Hersteller ja noch eine ABE dazu.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Braucht man für nicht fest verbaute Anbauten überhaupt eine Typprüfung

Ja, wie jeder Anhänger, denn das sind auch Anhänger.

Hat man sich recht einfach gemacht. Was die Kugel nutzt, ist ein Anhänger, konkret ein Sportgeräteträger ohne eigene Achse.

Immerhin doch auch volle Beleuchtungseinrichtung, Kennzeichenhalterung mit Beleuchtung, ... bis auf die fehlende Achse sind das tatsächlich Anhänger.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

...... bis auf die fehlende Achse sind das tatsächlich Anhänger.

Nein, da in der Anhängerbeleuchtung ein auf der Basis stehendes, rückstrahlendes Dreieck vorgeschrieben (siehe hier auf Seite 32) ist und das hat die Fahrradträgerbeleuchtung nicht

Da hast Du jetzt aber toll aufgepasst.

Vielleicht solltest Du jetzt mal zum Auto gehen, ob Deine Radschrauben nicht 2 Nm zu fest angezogen sind und Dein Auto kein Auto mehr ist. Die kleinsten Ungenauigkeiten sind es doch, die uns in das Chaos stürzen.

Mach dir um mich keine Sorgen - in vielen Jahren die ich berufsbedingt gefahren bin hab ich wahrscheinlich schon mehr Kilometer im Retourgang beim Einparken zurückgelegt als du vielleicht insgesamt gefahren bist und mehr an Autos und Maschinen geschraubt als du dir vorstellen kannst.

Auch habe ich beim Radanschrauben noch nie einen Drehmomentschlüssel benötigt, noch kein Rad verloren und alle wieder heruntergebracht

Aber lassen wir das, erklär mir lieber was einen Anhänger zum Anhänger macht ;)

Du weißt ja - auch lesen kann bilden

LG r.

Boh ey, bist Du aber toll.

Ich bin nur jemand, der - sofern man Dich als Referenz nimmt - nichts anderes drauf hat, als den Planeten zu verstopfen. Aus Deiner Sicht einfach nur einer der anderen 7,2 Milliarden Leute.

 

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

Aber lassen wir das, erklär mir lieber was einen Anhänger zum Anhänger macht ;)

Du weißt ja - auch lesen kann bilden

Und da bringst Du mich jetzt in ernste Gewissenskonflikte.

Bei der Aufzählung Deiner Superkräfte war "lesen", "denken" und "verstehen" nicht aufgeführt. Ich möchte nicht die Gefahr eingehen, den letzten echten Superhelden dieser Galaxie vor den anderen 7,2 Milliarden Planetenverstopfern bloß stellen zu müssen, deshalb lasse ich es.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Boh................. deshalb lasse ich es.

:D:D:D:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ja, wie jeder Anhänger, denn das sind auch Anhänger.

Hat man sich recht einfach gemacht. Was die Kugel nutzt, ist ein Anhänger, konkret ein Sportgeräteträger ohne eigene Achse.

Immerhin doch auch volle Beleuchtungseinrichtung, Kennzeichenhalterung mit Beleuchtung, ... bis auf die fehlende Achse sind das tatsächlich Anhänger.

In §3 STVO steht, dass PKW mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften (nur) 80km/h fahren dürfen.

Von Achsen und dergleichen steht hier nichts.

Für Kupplungsträger sind mir aber keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, nur Schleichempfehlungen der Hersteller (meist 120km/h)

bekannt.

Wie kannst du das erklären?

am 6. Juli 2014 um 9:57

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

…Ja, wie jeder Anhänger, denn das sind auch Anhänger. …

Nein. Du brauchst weder eine Zulassung noch eine HU noch Anhänger-Rückstrahler noch ein eigenes Kennzeichen und so weiter, somit ist das kein Anhänger.

Oder kannst du mir einen Anhänger zeigen, der ganz legal das Kennzeichen des Zugfahrzeug benutzen darf?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

... Was die Kugel nutzt, ist ein Anhänger...

Ich habe bei einem alten Fahrzeug mit starrer Kupplung den Deckel einer Sprühsahne auf den Kugelkopf gesetzt.

Wo wird dort der HU-Aufkleber angebracht?

Wie hoch ist die Steuer für diesen Anhänger?

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Wie kannst du das erklären?

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Oder kannst du mir einen Anhänger zeigen, ...

:confused:

Ich muss enttäuschen, ich bin nicht die EU-Vorgabe und ich habe die auch nicht gemacht.

Ist aber schon erstaunlich, wie primitiv manche Leute denken:

Nicht die Vorschrift ist die Merkwürdigkeit, sondern immer nur derjenige das Problem, der deren Inhalt nennt. Aber nur weiter so, massiver als mit solchen Dingen:

 

Zitat:

Original geschrieben von Zahn

Ich habe bei einem alten Fahrzeug mit starrer Kupplung den Deckel einer Sprühsahne auf den Kugelkopf gesetzt.

Wo wird dort der HU-Aufkleber angebracht?

Wie hoch ist die Steuer für diesen Anhänger?

kann man seine eigene Beschränktheit nicht öffentlich darstellen. :D

am 6. Juli 2014 um 11:15

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

… Ich muss enttäuschen, ich bin nicht die EU-Vorgabe und ich habe die auch nicht gemacht.

Du behauptest aber, es gäbe sie. Und auf Nachfrage weichst du dann aus. Jeder Anhänger muss zur HU und benötigt ein eigenes Kennzeichen. Wo soll das denn an einem Fahrradträger vorhanden sein?

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ist aber schon erstaunlich, wie primitiv manche Leute denken: Nicht die Vorschrift ist die Merkwürdigkeit, sondern immer nur derjenige das Problem, der deren Inhalt nennt. Aber nur weiter so, massiver als mit solchen Dingen:

Du nennst weder eine Vorschrift noch einen Inhalt, sondern stellst lediglich ein falsche Behauptung auf.

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