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geplanter Verkauf eines Gebrauchtwagen - Unfallschaden ja/nein

Themenstarteram 14. September 2019 um 11:15

Hallo an alle,

aktuell planen wir den Verkauf unseres Seat Leon 5F. Der Wagen ist ~ 4.5 Jahre jung, hat noch gut 7 Monate Neuwagenanschlußgarantie, ist dementsprechend scheckheftgepflegt und absolut problemfrei.

Das Fahrzeug wurde auf dem Parkplatz stehend letztes Jahr durch ein anders Fahrzeug beschädigt. Dabei kam es zur Beschädigung des Lack im Bereich des linken Kotflügel und Stoßstange. Andere Teile wurden nicht beschädigt, die betroffenen Bauteile waren nicht verzogen. Im Ergebnis wurde aufgrund der Tiefe und Beschädigung von Kotflügel und Stoßstange selbige komplett neu lackiert. Smartrepair war nicht möglich. Repariert wurde das ganze direkt über ein Seat-Autohaus. Auf der vorliegenden Rechung sind noch für knapp 50€ Spachtelarbeiten aufgeführt. Inklusive Spurvermessung und Leihwagen für 5 Tage beläuft sich die Gesamtsumme auf 1700€ zzgl. Zahlung von 200€ Wertverlust durch die Versicherung.

In jedem Fall wird der potentielle Käufer über den Schaden vor Kauf informiert und kann gerne die Rechnung einsehen. Im Standardkaufvertrag (ADAC) wird der Schaden auch schriftlich fixiert.

Wir sind nur unsicher, wie man das im Verkaufsportal selber löst. Ist es ratsam, eher "unfallfrei" zu markieren und dadurch mehr potentielle Intressenten anzusprechen und den Schaden dann im Text erwähnen? Oder den Wagen im Inserat gleich als Unfallwagen zu deklarieren aber dadurch bei einigen Intressenten aus dem Raster zu fallen?

Ist es überhaupt ein Unfallwagen? Natürlich habe ich schon viel gelesen, die Unsicherheit bleibt trotzdem.

Aufgrund der Wertminderung gehe ich (leider) von einem Unfallwagen aus. Oder sind wir nur zu übervorsichtig? Es ist übrigens für uns der erste Gebrauchtwagenverkauf.

Nun steht die Frage im Raum, wie man diese Situation am besten meistert.

Vielen Dank!

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 7:58

Ich wollte mal eine kurze Rückmeldung geben:

Ich habe in der Anzeige "unfallfrei" vermerkt aber im Anzeigentext den ursprünglichen Schaden sowie die Instandsetzung in einer Seat Fachwerkstatt kurz beschrieben. Wenn man von den dreisten Anfragen mit sofortiger Preisdrückerei sowie einer dubiosen Anfrage aus Serbien absieht, haben sich die meisten Interessenten erst im weiteren Verlauf für den Schaden interessiert. Letztendlich haben wir das Fahrzeug knapp vierstellig unterhalb unserer Wunschpreises an einen Händler verkauft. Dadurch konnten wir die noch vorhandenen Neuwagenanschlußgarantie kündigen und haben zusätzlich ~300€ zurückerhalten - was die Differenz zum Wunschpreis weiter verkleinert hat.

Das Ganze hat keine 14 Tage nach Einstellen gedauert und alles lief reibungslos ab.

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Du kannst bei unfallfrei einfach keine der beiden Optionen auswählen und beim Telefonat mit Interessenten das ganze erwähnen. Unter 3000€ ist ein Bagatellschaden, aber angeben solltest du ihn fairerweise trotzdem. Im Inserat würde ich das allerdings nicht machen, das verschreckt nur potentielle Käufer.

Um von der Rechtlichen Lage auszugehen (war wegen dem gleichen dieses Jahr u.a. beim Anwalt/Gericht/Gutachter)

1. Mit einem Schaden ist es ein Unfall wagen.

2. Wenn der Schaden behoben wird durch lackieren/spachteln musst du diesen beim Verkauf angeben.

3. Solltest du den Kotflügel als bsp. durch einen neuen Austausch lassen, musst du aus rechtlicher Sicht nicht angeben, dass es ein Unfallwagen war/ist dies wird also nicht Meldungspflichtig. Zu beachten ist aber, dass keine Rückstände zu sehen sein dürfen...

Du müsstest also aufgrund der Lackierung und des spachtelns angeben, dass es ein Unfall wagen, mit Reperatur ist.

Bei einer UM-Lackierung in einer anderen Farbe, werden die Papiere berichtigt, somit wird aber keine Eintragung als Unfallwagen vorgenommen.

Die Gutachter haben Geräte zur Lackprüfung, solltest du solch einen Schaden verschweigen kann das böse enden...

Macht auch keinen Sinn den Wagen als Unfallfrei rein zu stellen und den Schaden in der Info anzugeben... würde nur abschrecken, also lieber erlich sein ist ja die Tatsache, dass ein Unfall bzw. Parkrempler vorlag...

Im Text der Anzeige angeben: Bagatellschaden am Kotflügel repariert.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 14. September 2019 um 14:27:29 Uhr:

Um von der Rechtlichen Lage auszugehen (war wegen dem gleichen dieses Jahr u.a. beim Anwalt/Gericht/Gutachter)

1. Mit einem Schaden ist es ein Unfall wagen.

2. Wenn der Schaden behoben wird durch lackieren/spachteln musst du diesen beim Verkauf angeben.

3. Solltest du den Kotflügel als bsp. durch einen neuen Austausch lassen, musst du aus rechtlicher Sicht nicht angeben, dass es ein Unfallwagen war/ist dies wird also nicht Meldungspflichtig. Zu beachten ist aber, dass keine Rückstände zu sehen sein dürfen...

Du müsstest also aufgrund der Lackierung und des spachtelns angeben, dass es ein Unfall wagen, mit Reperatur ist.

Bei einer UM-Lackierung in einer anderen Farbe, werden die Papiere berichtigt, somit wird aber keine Eintragung als Unfallwagen vorgenommen.

Die Gutachter haben Geräte zur Lackprüfung, solltest du solch einen Schaden verschweigen kann das böse enden...

Macht auch keinen Sinn den Wagen als Unfallfrei rein zu stellen und den Schaden in der Info anzugeben... würde nur abschrecken, also lieber erlich sein ist ja die Tatsache, dass ein Unfall bzw. Parkrempler vorlag...

Was ein Schmarrn, somit sind ca 20-30% der Neuwagen Unfallwagen, da dort nach Transportschäden o.ä. Nach/beilackiert wird.

Bei einer Umlackierung werden auch keine Papiere berichtigt, kann man, muss man aber nicht.

Und was macht man bei einer Folierung?

Ziemlicher Nonsens.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 14. September 2019 um 22:13:24 Uhr:

]

Was ein Schmarrn, somit sind ca 20-30% der Neuwagen Unfallwagen, da dort nach Transportschäden o.ä. Nach/beilackiert wird.

Bei einer Umlackierung werden auch keine Papiere berichtigt, kann man, muss man aber nicht.

Und was macht man bei einer Folierung?

Ziemlicher Nonsens.

Rein rechtlich gesehen müssen diese Lackierungen aber gemeldet werden...

Die Fahrzeug Farbe sollte man berichtigen lassen, wird je nach mach Ort direkt in der VIN eingetragen... komisch wenn man einen grünen Wagen kauft der in den Papieren rot ist, so war das gemeint, dass man es eintragen lassen sollte...

Bin dabei echt kein Experte...

Denke aber sollte man auch eintragen lassen alleine aus Gründen der Fahrzeug Fahndung bei Straftaten, könnte man bei einer folierung je nach art abziehen und sich aus dem Staub machen... dabei solltest du dich anderweitig erkundigen. Was ich oben sagte wurde von Gutachter/Gericht gesagt sowie von meinem Anwalt...

Es stehen solche Dinge immKleingedruckten des Kaufvertrages...kann es zu „smart repair oder Nachlackierungen gekommen sein.“ z.b. Bei MB.

Aber nie nicht steht da...und damit ist es ein Unfallwagen.

@TE angeben musst du es, in die Anzeige schreib es nicht rein.

Wenn Du sorgfältig belegen kannst was gemachtnwurde ist so eine Bagatelle für,die wenigsten ein Problem.

Die Wertminderung von 200 würde ich nicht direkt vom Preis abziehen, das wird der potentielle Käufer sonst nochmals tun wollen. So ergibt es etwas mehr Spielmasse.

Wenn in dem bestimmt angefertigten Gutachten etwas von der besagten "Wert Minderung" steht solltest du darauf achten, was da genau steht... bei mir musste die komplette Seite neu lackiert werden, sowie der hintere radlauf minimal gespachtelt, vorderer Kotflügel komplett neu...

"Wert Minderung von knapp 800€+"

Diese ist aber auf den neuer wertigen Zustand des Fahrzeugs bezogen, da eine Seite komplett lackiert wurde und die andere zudem Poliert... der Wagen steigt also so gesehen im Wert und dieser Betrag wird bzw. Wurde in meinem Fall konkret wieder abgezogen bzw. Anders im allgemeinen verrechnet...

Wenn du die Belege der Werkstatt hast, einfach Namen/Adresse/Telefon schwärzen und als Foto mit rein, was gemacht wurde sollte jeder Mensch mit etwas Sehstärke entziffern können und ggf. Musst du auf den Text nicht komplett eingehen da jeder potentielle Interessent(Käufer) sich ja logischerweise die Bilder anschaut und bei Interesse nachfragen würde...

Info Text einfach rein schreiben, dass der besagte parkrempler professionell behoben wurde und man die Belege ja als Foto oben einsehen könnte...

Somit wärst du am besten raus... weist in dem Sinne ja schon über ein Bild darauf hin welches sich Personen mit Interesse angucken... als Unfallwagen würden über 99% aller Menschen versuchen den Preis weiter zu drücken...

Themenstarteram 15. September 2019 um 7:13

Vielen Dank für die Antworten. Privat erstellte Fotos vom Schaden gibt es zu genüge. Die kann sich der potentielle Käufer auch anschauen. Ich habe sie mir gerade selber nochmal angeschaut: am Kotflügel/Übergang Frontschürze war nur eine sehr kleine Ecke von ~2x6mm abgeplatzt - aber bis auf das Blech. Aufgrund von Rostschutz wurde aber das ganze Teil neu lackiert, da Smartrepair als nicht ausreichend eingeschätzt wurde. Ansonsten gab es an diesem Teil keine Defekte. Der Hauptschaden war an der Schürze.

Ich schaue mit heute Abend nochmals die Werkstattrechnung genau an. An den genauen Wortlaut kann ich mich jicht mehr genau erinnern, da zur Kenntnis genommen und abgeheftet.

Vielen Dank & schönen Sonntag euch allen!

edit: Ich habe nun doch mal schnell geschaut. Die Gesamtsumme waren ~1560€. Etwa die Hälfte der Positionen sind Arbeitsstunden für Ein- und Ausbau sowie knapp 150€ für Geometrie- und Spurvermessung.

Mach da keine Wissenschaft draus ... private Fotoalben würde ich nun auch nicht weiterreichen, ein Hinweis auf die Schadenshöhe und evtl. noch eine Dokument was die Instandsetzung in der fachwerkstatt nachweist, das war es...

Es ist auch im gewerblichen Verkauf nicht üblich Schadensbilder oder sogar ehemalige Gutachten weiterzureichen, da erfolgt fast außschließlich so ein oder ähnlicher Hinweis.

Beispiel: "Vorschaden Stoßfänger vorne, Kotflügel vorne rechts, Schadenhöhe 950 EUR, bereits repariert "

Im Grunde haben doch fast alle Gebrauchtwagen die z.B. aus dem Leasing kommen schon den ein oder anderen Bums hinter sich ... das ist völlig normal und solange wie das gefixt wurde und nicht der halbe Totalschaden war, hat der normale Käufer damit wohl auch kein Problem...

Sollte da einer drauf rumreiten, schick ihn gleich weg, solche Typen sind nicht selten die, die auch nach dem Kauf auf der Matte stehen, weil sie einen Gebrauchtwagen mit einem Neuwagen verwechselt haben...;):D

Themenstarteram 25. Oktober 2019 um 7:58

Ich wollte mal eine kurze Rückmeldung geben:

Ich habe in der Anzeige "unfallfrei" vermerkt aber im Anzeigentext den ursprünglichen Schaden sowie die Instandsetzung in einer Seat Fachwerkstatt kurz beschrieben. Wenn man von den dreisten Anfragen mit sofortiger Preisdrückerei sowie einer dubiosen Anfrage aus Serbien absieht, haben sich die meisten Interessenten erst im weiteren Verlauf für den Schaden interessiert. Letztendlich haben wir das Fahrzeug knapp vierstellig unterhalb unserer Wunschpreises an einen Händler verkauft. Dadurch konnten wir die noch vorhandenen Neuwagenanschlußgarantie kündigen und haben zusätzlich ~300€ zurückerhalten - was die Differenz zum Wunschpreis weiter verkleinert hat.

Das Ganze hat keine 14 Tage nach Einstellen gedauert und alles lief reibungslos ab.

am 25. Oktober 2019 um 8:41

Danke für die Rückmeldung! Daumen hoch.

Und genau das hasse ich an privaten Verkaufsanzeigen.

Es ist eben nicht "Unfallfrei".

Nur weil Du Angst hattest, nicht den gewünschten Erfolg zu erzielen, hast Du einfach frech gelogen.

 

Zitat:

@.Elbkind. schrieb am 25. Oktober 2019 um 09:58:52 Uhr:

Ich wollte mal eine kurze Rückmeldung geben:

Ich habe in der Anzeige "unfallfrei" vermerkt aber im Anzeigentext den ursprünglichen Schaden sowie die Instandsetzung in einer Seat Fachwerkstatt kurz beschrieben. Wenn man von den dreisten Anfragen mit sofortiger Preisdrückerei sowie einer dubiosen Anfrage aus Serbien absieht, haben sich die meisten Interessenten erst im weiteren Verlauf für den Schaden interessiert. Letztendlich haben wir das Fahrzeug knapp vierstellig unterhalb unserer Wunschpreises an einen Händler verkauft. Dadurch konnten wir die noch vorhandenen Neuwagenanschlußgarantie kündigen und haben zusätzlich ~300€ zurückerhalten - was die Differenz zum Wunschpreis weiter verkleinert hat.

Das Ganze hat keine 14 Tage nach Einstellen gedauert und alles lief reibungslos ab.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Okt. 2019 um 13:43:45 Uhr:

Und genau das hasse ich an privaten Verkaufsanzeigen.

Von der Sache gebe ich dir recht nur das privat würde ich streichen. Kommt von Händlern sicherlich genauso oft vor und oftmals kommt so ein Schaden in der größenordnung dann gar nicht zu sprache

Ich bin Händler!

Und ich mache generell keine Aussage, die ich nicht hieb- und stichfest belegen kann.

 

Zitat:

@smartdriver35 schrieb am 26. Oktober 2019 um 15:54:59 Uhr:

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Okt. 2019 um 13:43:45 Uhr:

Und genau das hasse ich an privaten Verkaufsanzeigen.

Von der Sache gebe ich dir recht nur das privat würde ich streichen. Kommt von Händlern sicherlich genauso oft vor und oftmals kommt so ein Schaden in der größenordnung dann gar nicht zu sprache

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