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Gerade Tüv

BMW 3er E36
Themenstarteram 15. Oktober 2004 um 9:47

War gerade beim Tüv, Wollt mein auspuff Eintragen lassen, hatte son eg-Zettel, naja die nummer auf dem zettel hatt nicht mit dem auf dem esd überein gestimmt, So num meine frege, Wist ihr vieleicht wo ich einen zettel bekomme? Hab mir ein von Imasaf geholt,

Und was kostet Einzelabnahme? der HAtt gesagt da muss ich mein Fahrzeugbrief mitbringen und dann machen die geräuschprüfung

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24 Antworten

Re: Gerade Tüv

 

Zitat:

Original geschrieben von 318Pimp

War gerade beim Tüv, Wollt mein auspuff Eintragen lassen, hatte son eg-Zettel, naja die nummer auf dem zettel hatt nicht mit dem auf dem esd überein gestimmt, So num meine frege, Wist ihr vieleicht wo ich einen zettel bekomme? Hab mir ein von Imasaf geholt,

Und was kostet Einzelabnahme? der HAtt gesagt da muss ich mein Fahrzeugbrief mitbringen und dann machen die geräuschprüfung

also die imasaf haben eigentlich (alle?) ne eg-betriebserlaubnis (meine ist auf italienisch..), die sozusagen eine ABE ist und man somit nicht zum tüv braucht!!

gruß, Jan

erkennt der schnittlauch denn überhaupt ne italienische oder überhaupt ne ausländische abe an ich mein da kann ja weiß ich was drauf stehen,hab mal gelesen irgendwo das in deutschkland auch nur deutsche abes zählen oder wie ist das. ich mein sonst kann ich mir ja irgedneine abe auf russisch holen und sagen die ist für mein auspuff

Zitat:

Original geschrieben von cyrix19816

erkennt der schnittlauch denn überhaupt ne italienische oder überhaupt ne ausländische abe an ich mein da kann ja weiß ich was drauf stehen,hab mal gelesen irgendwo das in deutschkland auch nur deutsche abes zählen oder wie ist das. ich mein sonst kann ich mir ja irgedneine abe auf russisch holen und sagen die ist für mein auspuff

tjoa das ist wohl erlaubt! glaub bei allen imasaf ist ne italienische dabei.

und da stehen ja nummern und db-werte und sowas auch drauf, das kann n deutscher "schnittlauch ;)" wohl erkennen und sich daraus den reim machen, dass das teil erlaubt ist :)!

zum tüv und den auspuff eintragen lassen oder so muss man damit zumindest NICHT

viele grüße, Jan

Themenstarteram 15. Oktober 2004 um 11:30

Ich wollte ihn eintragen lassen! Was kostet Einzelabnahme?

@feltins:Schau mal nach ob die nummer auf dem zettel und auspuff bei dir die gleiche ist!? thx

@Pimp:

Eine Einzelabnahme kostet zwischen 200 und 300 Teuronen, weil Messungen und Probefahrten durchgeführt werden müßen, bla bla bla...

Wenn Du den TÜVer fragst ob er nicht ne einfache Eintragung machen könnte kannst Du ca. 40 Teuronen rechnen...

Zitat:

Original geschrieben von 318Pimp

Ich wollte ihn eintragen lassen! Was kostet Einzelabnahme?

@feltins:Schau mal nach ob die nummer auf dem zettel und auspuff bei dir die gleiche ist!? thx

wieso willst du ihn eintragen lassen, wenn du es gar nicht musst?? verstehe ich nicht ganz...

wundert mich zwar, dass die nummer nicht übereinstimmt, aber welcher bulle legt sich denn unter's auto und guckt ob die nummer stimmt?

hab jetzt keine lust mich unter's auto zu legen und da nach ner nummer zu suchen...

gruß, Jan

Wenn die ESD von Imasaf eh alle eine EG-Zulassung haben, dann würde ich mich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Alles andere wäre doch nur Zeit- und Geldverschwendung ;)

Zitat:

Original geschrieben von Vanden

Wenn die ESD von Imasaf eh alle eine EG-Zulassung haben, dann würde ich mich direkt mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Alles andere wäre doch nur Zeit- und Geldverschwendung ;)

jo eben. ich würd auch beim hersteller oder erstmal bei dem händler anrufen, wo ich ihn gekauft habe, und nachfragen...

@Feldtins

Das ist seit knapp nen Jahr so das du das auch eintragen lassen must. kostet 30€. Ausnahme von tönungsfolie, die must mann nicht eintragen. Habe auch nicht schlecht geschaut als mir das der Händler sagte von meinen vorherigen Auspuff

@318Pimp

Schreieb doch einfach mal dem Händler, wenn du den bei EBAY Cardepartment gekauft hast wirst du wohl keine Probleme habe eine neu ABE zu bekommen denn Jungs sind echt schwer in Ordnung was sowas angeht. Hat eigentlich Jeder Auspuff eine eigen Nummer??? Falls nicht kannst du mit ja mal deine Nummer sagen und ich gucke ob ich die Passende ABE habe und kopiere sie dir, da ich auch ne 1,8 L Maschine drin habe.

Zitat:

Original geschrieben von m3osi

@Feldtins

Das ist seit knapp nen Jahr so das du das auch eintragen lassen must. kostet 30€. Ausnahme von tönungsfolie, die must mann nicht eintragen. Habe auch nicht schlecht geschaut als mir das der Händler sagte von meinen vorherigen Auspuff

@318Pimp

Schreieb doch einfach mal dem Händler, wenn du den bei EBAY Cardepartment gekauft hast wirst du wohl keine Probleme habe eine neu ABE zu bekommen denn Jungs sind echt schwer in Ordnung was sowas angeht. Hat eigentlich Jeder Auspuff eine eigen Nummer??? Falls nicht kannst du mit ja mal deine Nummer sagen und ich gucke ob ich die Passende ABE habe und kopiere sie dir, da ich auch ne 1,8 L Maschine drin habe.

wie? trotz (allgemeiner) eg-betriebserlaubnis muss ich das eintragen lassen?

hab auch von cardepartment bei ebay gekauft, vor 3 monaten oder so. die meinten diese eg-betriebserlaubnis einfach nur mitführen und gut ist!

komisch...

Ja must du. Cardepartment hat mir das nicht gesagt, die wo ich meinen verbotenen Auspuff vorher gekauft habe haben mir das gesagt. HOT-TUNING

QUATSCH!!!

Teile mit EG-Betriebserlaubnis müssen nicht eingetragen werden:

4. EG Betriebserlaubnis: Die EG Betriebserlaubnis ist vergleichbar mit der ABE nur ist diese in der EU gültig. Auch hier ist die Abnahme bei TÜV nicht erforderlich, die Betriebserlaubnis muß jedoch mitgeführt werden.

am 15. Oktober 2004 um 15:59

ich wollte auch gerade losbrüllen! ne eg erlaubnis ist wie ne abe, und bei mir gabs nie streß wegen auspuff!

und hier die §:

Nach § 19 Abs. 4 Nr. 1 StVZO hat der Fahrzeugführer einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis mitzuführen und bei Kontrollen auszuhändigen. Das gilt nicht, wenn ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein vorhanden ist. Nach § 22 Abs. 2 Satz 3 StVZO, in dem auf § 19 Abs. 4 Nr. 4 StVZO verwiesen wird, gilt dies auch bei einer Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. § 21a StVZO bildet schließlich die Klammer zwischen der deutschen Betriebserlaubnis und einer aufgrund von Rechtsakten der europäischen Gemeinschaft erteilten.

 

§ 19(3) Nr. 2a StVZO ist hinsichtlich der mit europäischem Prüfzeichen versehenen Fahrzeugteilen einschlägig.

§ 19(4) StVZO regelt die Mitführpflicht bestimmter Dokumente.

In dieser Bestimmung wird ausdrücklich § 19(3) Nr.2 StVZO nicht erwähnt.

Damit entfällt bei Zubehör mit EG - Teilegenehmigung die sonst übliche Mitführpflicht vollständig (einschließlich Änderungsabnahme).

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