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Gerade Unfall gehabt

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 15:16

So Leute, nun hat es mich auch erwischt. Hatte gerade einen unverschuldeten Unfall mit meinem Golf. War auf einer Vorfahrtsstraße und mir hat einer die Vorfahrt genommen.

Stoßstange ist aus der Verankerung gesprungen, ebenfalls zerkrazt und der Xenonscheinwerfer wackelt. Ebenfalls ist der der Bereich am Nummernschild eingedellt.

Polizei war vor Ort und hat gegen den Unfallverursacher eine Anzeige wegen Vorfahrtsverletzung gestellt.

Habe die Versicherung des Verursachers angerufen, mir eine Schadensmeldung geben lassen und werde dann morgen zur Werkstatt fahren.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Was kostet mich der Spaß etwa?

LG vom Chris

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104 Antworten

wenn dein unfallgegner bei der huk bzw. huk 24 versichert ist, dann such SOFORT nen anwalt auf, und übergib dem den fall...

ansonsten, guck mal im versicherungs-unterforum, da gibts ein faq....

Hoi,

Beileid spare ich mir, da es ja in diesem Fall keinen Grund gibt. Eigentlich sollte dich das ganze nichts kosten. Die Kosten für Telefonate, Fahrtkosten etc. kannst du auch der gegnerischen Versicherung aufdrücken. Gibt glaube ich eine Pauschale.

Was du ggf. beachten solltest ist, dass ich nicht zu einer Werkstatt gehen würde, die von der Versicherung vorgeschlagen wird. Die Versicherungen bieten einem gerne verlockend an, dass sie alles übernehmen. Ich würde alles selbst regeln. Such dir deine Werkstatt des Vertrauens aus. Zudem würde ich über einen externen Gutachter nachdenken. Dieser wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wichtig ist natürlich auch die Wertminderung einzufordern. Aber das geht glaube ich automatisch.

Habe das auch schon erlebt. Ist alles prima gelaufen. Gutachter ist gekommen, hat alles dokumentiert und fertig.

Grüße

Günni

P.S.: Frag doch mal deinen :) ob und was ein Upgrade auf die GTI Front kostet. Das kann man nämlich mit solch einem Unfall ganz legal machen lassen. Man muss nur den Aufpreis auf die Teile zahlen.

(das Ganze natürlich nur wenn Bedarf besteht ;))

Fahr zum Freundlichen und lass Dir nen Kostenvoranschlag machen.

Dann teilst Du der gegnerischen Versicherung mit, wie hoch der Schaden ist.

Die sagen Dir dann, ob sie den Kostenvoranschlag akzeptieren oder ob ein Gutachter notwendig ist.

Wenn die gegnerische Versicherung Faxen macht, nimm Dir unbedingt einen Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn dein unfallgegner bei der huk bzw. huk 24 versichert ist, dann such SOFORT nen anwalt auf, und übergib dem den fall...

So pauschal ist diese Aussage Schwachsinn! Ich hatte in einem solchen Fall nicht das geringste Problem ...

Nur kannst Du Dir evtl. nicht so einfach einen Gutachter Deiner Wahl suchen, das zahlen viele Versicherungne nicht unbesehen!

Themenstarteram 17. Juli 2007 um 15:43

Ich gehe morgen zu meinem VW Dealer und lasse mir einen Kostenvoranschlag machen. Lasse diesen dann an die VICTORIA Versicherung des Unfallgegners schicken und warte auf die Freigabe für die Reperatur.

Wie schaut es mit Leihwagen aus?

Wie hoch ist der Schaden wenn Stoßstange und Xenonscheinwerfer getauscht werden?

Gruß Chris

PS: Danke für eure Tips ;-)

am 17. Juli 2007 um 15:50

Auch wenn es dich nichts kosten wird ect. so hast du am Ende in jedem Falle einen Unfallwagen und keinen Neuwagen mehr. Das wird sich irgendwann beim Verkauf des Autos "rächen". Das vergessen leider die meisten, auch wenn man selber nicht am Unfall schuld ist und das Auto wieder repariert wird.

Gruss

Stefan

Zitat:

Auch wenn es dich nichts kosten wird ect. so hast du am Ende in jedem Falle einen Unfallwagen und keinen Neuwagen mehr. Das wird sich irgendwann beim Verkauf des Autos "rächen". Das vergessen leider die meisten, auch wenn man selber nicht am Unfall schuld ist und das Auto wieder repariert wird.

Aber nach dem der Schaden behoben worden ist: Ist es dann nich neuwertig???? Dann is ja nix mehr am Auto... oder irre ich mich?

Früher gab es mal eine Wertminderung, heute bekommst Du einen Abzug, weil Du ja neue Teile dran hast :)

Schöne neue Versicherungswelt :p

am 17. Juli 2007 um 16:07

Zitat:

Original geschrieben von !!!V!!!

Aber nach dem der Schaden behoben worden ist: Ist es dann nich neuwertig???? Dann is ja nix mehr am Auto... oder irre ich mich?

du irrst, leider. sobald sowas mal in einem autoleben passiert ist, weniger reicht aber auch schon aus, ist er nciht mehr unfallfrei.

 

Zitat:

Original geschrieben von MANDOKHAN

Früher gab es mal eine Wertminderung, heute bekommst Du einen Abzug, weil Du ja neue Teile dran hast :)

Schöne neue Versicherungswelt :p

stimmt nciht. wertminderung bekommst du auch ausgezahlt.

am 17. Juli 2007 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

wenn dein unfallgegner bei der huk bzw. huk 24 versichert ist, dann such SOFORT nen anwalt auf, und übergib dem den fall...

ansonsten, guck mal im versicherungs-unterforum, da gibts ein faq....

Unsinn. Hatte auch mal das Vergnügen mit der HUK und muss sagen, dass alles super problemlos geklappt hat.

am 17. Juli 2007 um 17:37

Die Wertminderung bekommst du immer noch ausgezahlt. Es sind so ca. 10% der Reparaturrechnung.

Du findest den genauen Betrag der Wertminderung auf dem Gutachten, falls eines erstellt wird.

Bei meinem Unfall hat die Versicherung des Verursachers ( Gegners ) alles geregelt, auch den Gutachter vorbeigeschickt.

Zusätzlich zum Gutachten musst du bei der Versicherung noch deinen Anspruch auf die Unkostenpauschale geltend machen, das sind 20 €.

Zum Mietwagen:

Du musst mit deinem Auto zum Freundlichen gehen. Wenn der dein Auto als nicht mehr verkehrssicher einstuft, dann bekommst du sofort einen Mietwagen. Wenn das Auto noch verkehrssicher ist, dann musst du damit rumfahren, bis zu es zur Reparatur abgibst, und bekommst dann einen Mietwagen.

Lass dir keinen Scheiss andrehen, du fährst einen Golf. Somit hast du auch ein anrecht auf einen Mietgolf.

Wenn sie keinen haben, dann halt was höherwertiges oder anderes.

Mir wollten sie einen Fox andrehen, da hab ich mich geweigert, und dann einen Beetle bekommen.

 

Die Schadenhöhe ist schwer zu schätzen, das kann dir aber auch egal sein.

 

Ach ja: Die Werkstatt bestimmst du.

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

So pauschal ist diese Aussage Schwachsinn! Ich hatte in einem solchen Fall nicht das geringste Problem ...

Nur kannst Du Dir evtl. nicht so einfach einen Gutachter Deiner Wahl suchen, das zahlen viele Versicherungne nicht unbesehen!

mir ist einer von der T-com rein...bei der HUK war er versichert.

haben alles schön brav gezahlt und dazu noch ein wenig schmerzensgeld.

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

Lass dir keinen Scheiss andrehen, du fährst einen Golf. Somit hast du auch ein anrecht auf einen Mietgolf.

Falsch, du hast bei einem Mietwagen Recht auf einen Wagen, der eine Klasse unter dem Auto ist, das du fährst. Wenn Du trotzdem auf ein gleichwertiges oder gar hochwertigeres Auto bestehst, wird die Versicherung höchstwahrscheinlich blocken.

Grüße

Günni

Wenn du die möglichkeit hast z.b von deinen Eltern, Geschwister, freund, freundin usw ein Auto ausgeliehen zu bekommen, oder dir ein Fahrad bis zur arbeit reicht, kannst du ein Tagesgeld von der Versicherung verlangen. Müsste beim Golf ca. 35 euro am tag sein. Ist der Wagen z.b 10 Tagen in der Werkstatt, macht das ein Nutzungsausfall von 350 euro netto für dich.

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