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Geräusche Motorraum - Junge Sterne Garantie übernimmt nicht Kosten für Ursachensuche?

Mercedes A-Klasse V177
Themenstarteram 3. Februar 2025 um 0:38

Hallo zusammen,

ich war bei einem MB-Niederlassung wegen einem Geräusch von der Mittelkonsole. Hier ab 0:10 min zu hören:

https://www.youtube.com/shorts/3B7bj-lmIIg

Der Mangel soll ein Filtergehäuse im Motorraum sein siehe: https://www.motor-talk.de/.../...-ausschalten-des-motors-t7525324.html

Nun habe ich bei der Übergabe meines Fahrzeuges vor Ort meinen Ansprechpartner das ganze demonstrieren können. Auto habe ich danach zur Behebung da gelassen. Ich bekam dann nach einem Tag einen ein Rückruf, dass das Geräusch nicht mehr nachvollzogen werden konnte, obwohl mein Ansprechpartner das ganze bei der Übergabe gehört hat. Das Auto habe ich vor 6 Monaten ersten bei einem MB-Partner gekauft (Sternpartner Tesmer).

Mir wurde das Auto einfach wiedergegeben und mir wurde gesagt, dass die Junge Sterne Garantie keine Kostenübernahme für die Fehlersuche übernimmt und ich mich an meinen Verkäufer/Händler wenden soll. Wenn ich jedoch den anderen Thread durchlese, wurden die Kosten und Fehlerbehebung von der JS-Garantie bei einem anderen User übernommen

Ist das so normal? Mein Händler wohnt 500 km entfernt, ich weiß jetzt nicht wie ich weiter vorgehen soll, da er mich an MB verwiesen hatte. Könntet ihr mir helfen? Danke

VG

Antwort Email MB
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7 Antworten

Die Junge-Sterne-Garantie, auch MB100 oder Garantieversicherung genannt, übernimmt erstmal nie die Kosten für eine Fehlersuche. Deswegen soll der Kunde in der Werkstatt ein Dokument wegen den möglichen Kosten unterschrieben. Erst nach der Diagnose steht fest, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Wenn der Defekt versichert ist, wird auch die Fehlersuche von der Versicherung übernommen. Wichtig: Knack- und Knarzgeräusche im Innenraum werden z.B. nicht übernommen.

Aber es gibt bei jungen Gebrauchten eine Gewährleistung. Beim Verkäufer anrufen und die Situation erklären. Oft wird eine Reparatur/Fehlersuche vor Ort bei einer anderen Werkstatt innerhalb 12 Monate zugestimmt. Der Verkäufer müsste sonst die Transportkosten tragen.

Hinweis: Den Mangel unbedingt schriftlich dokumentieren lassen. Dann gibt es auch später in den restlichen 24 Monaten der Gewährleistung keine Diskussionen, auch wenn noch nichts repariert wurde. Ab 12 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.

Kleine Korrektur: bei Gebrauchtwagen wird die Gewährleistung meist auf 12Monate begrenzt. Somit gibt es die Beweisumkehr nach 12 Monaten bei Gebrauchten nicht mehr. Das hilft nur bei neuen Waren.

Aber sonst Zustimmung: den Verkäufer auf das Problem absprechen und ihn fragen ob er „vor Ort“ behebt (die Transportkosten übernimmt) oder eine andere Mercedes Werkstatt akzeptiert.

Zitat:

@Halema schrieb am 3. Februar 2025 um 07:16:27 Uhr:

Die Junge-Sterne-Garantie, auch MB100 oder Garantieversicherung genannt, übernimmt erstmal nie die Kosten für eine Fehlersuche. Deswegen soll der Kunde in der Werkstatt ein Dokument wegen den möglichen Kosten unterschrieben. Erst nach der Diagnose steht fest, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Wenn der Defekt versichert ist, wird auch die Fehlersuche von der Versicherung übernommen. Wichtig: Knack- und Knarzgeräusche im Innenraum werden z.B. nicht übernommen.

Aber es gibt bei jungen Gebrauchten eine Gewährleistung. Beim Verkäufer anrufen und die Situation erklären. Oft wird eine Reparatur/Fehlersuche vor Ort bei einer anderen Werkstatt innerhalb 12 Monate zugestimmt. Der Verkäufer müsste sonst die Transportkosten tragen.

Hinweis: Den Mangel unbedingt schriftlich dokumentieren lassen. Dann gibt es auch später in den restlichen 24 Monaten der Gewährleistung keine Diskussionen, auch wenn noch nichts repariert wurde. Ab 12 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.

Im Wesentlichen kann ich auch zustimmen.

Vielleicht sollte man aber noch klarstellen, dass der Käufer als Garantienehmer keinen Versicherungsvertrag mit dem Händler als Garantiegeber abschließt, sondern einen Garantievertrag auf Basis der MB100-Garantiebedingungen. Der Händler ist dann als Versicherungsnehmer der MBV für den Fall versichert, dass er in einem gedeckten Fall Leistungen erbringen muss (§6,4. der Bedingungen). Das Wort "muss" bedeutet: "äußerst ungern", nach meiner Erfahrung.

Es kann also für den Händler sehr "unbequem" sein, wenn er als Garantiegeber einen klaren Garantiefall vor sich hat, den seine Versicherung (- also die MBV -) aber mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung ablehnt.

In meinem Fall sah sich mein Händler als Garantiegeber denn auch veranlasst, eine Großteil der Kosten selbst und "auf dem Kulanzweg" zu übernehmen.

Themenstarteram 3. Februar 2025 um 17:10

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 3. Februar 2025 um 16:35:52 Uhr:

Zitat:

@Halema schrieb am 3. Februar 2025 um 07:16:27 Uhr:

Die Junge-Sterne-Garantie, auch MB100 oder Garantieversicherung genannt, übernimmt erstmal nie die Kosten für eine Fehlersuche. Deswegen soll der Kunde in der Werkstatt ein Dokument wegen den möglichen Kosten unterschrieben. Erst nach der Diagnose steht fest, ob der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Wenn der Defekt versichert ist, wird auch die Fehlersuche von der Versicherung übernommen. Wichtig: Knack- und Knarzgeräusche im Innenraum werden z.B. nicht übernommen.

Aber es gibt bei jungen Gebrauchten eine Gewährleistung. Beim Verkäufer anrufen und die Situation erklären. Oft wird eine Reparatur/Fehlersuche vor Ort bei einer anderen Werkstatt innerhalb 12 Monate zugestimmt. Der Verkäufer müsste sonst die Transportkosten tragen.

Hinweis: Den Mangel unbedingt schriftlich dokumentieren lassen. Dann gibt es auch später in den restlichen 24 Monaten der Gewährleistung keine Diskussionen, auch wenn noch nichts repariert wurde. Ab 12 Monaten muss der Kunde beweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.

Im Wesentlichen kann ich auch zustimmen.

Vielleicht sollte man aber noch klarstellen, dass der Käufer als Garantienehmer keinen Versicherungsvertrag mit dem Händler als Garantiegeber abschließt, sondern einen Garantievertrag auf Basis der MB100-Garantiebedingungen. Der Händler ist dann als Versicherungsnehmer der MBV für den Fall versichert, dass er in einem gedeckten Fall Leistungen erbringen muss (§6,4. der Bedingungen). Das Wort "muss" bedeutet: "äußerst ungern", nach meiner Erfahrung.

Es kann also für den Händler sehr "unbequem" sein, wenn er als Garantiegeber einen klaren Garantiefall vor sich hat, den seine Versicherung (- also die MBV -) aber mit einer nicht nachvollziehbaren Begründung ablehnt.

In meinem Fall sah sich mein Händler als Garantiegeber denn auch veranlasst, eine Großteil der Kosten selbst und "auf dem Kulanzweg" zu übernehmen.

Das bedeutet also, dass der Händler das nun selber beheben muss da MB den Mangel nicht nachvollziehen konnte? Ich gehe davon aus, dass MB mein Auto nur kurz mal gefahren ist. Das Geräusch tritt nur auf, wenn man schon eine Weile fährt (mindestens 5min). Mir wurde auch gesagt; dass der Motor auch vor Ort im Leerlauf gelaufen ist. Bringt ja aber nichts.

Ich habe auch ein Video mit dem Geräusch und der FIN aufgenommen gehabt. Hat aber die Niederlassung nicht interessiert. Sie müssen es vor Ort noch jemanden „nachweisen“. Vielleicht mit dem Video zum Händler?

Ich würde das Video (möglichst Datenreduziert) oder per Link an den Verkäufer schicken und dem sagen, dass dieses auch schon bei einer anderen Werkstatt vorgeführt wurde. Den Verkäufer dann fragen, ob er die Reparatur übernimmt oder zumindest die Fehlersuche für die MB100 Garantie.

 

Ps: so lange Vollzitate des direkt davor liegenden Beitrags machen das Forum nur unübersichtlich.

Wenn nichts zitiert wird, bezieht es sich auf den vorherigen Beitrag oder insgesamt das Thema.

Zitat:

@ChrisTegra schrieb am 3. Februar 2025 um 18:10:45 Uhr:

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 3. Februar 2025 um 16:35:52 Uhr:

 

...

Das bedeutet also, dass der Händler das nun selber beheben muss da MB den Mangel nicht nachvollziehen konnte? Ich gehe davon aus, dass MB mein Auto nur kurz mal gefahren ist. Das Geräusch tritt nur auf, wenn man schon eine Weile fährt (mindestens 5min). Mir wurde auch gesagt; dass der Motor auch vor Ort im Leerlauf gelaufen ist. Bringt ja aber nichts.

Ich habe auch ein Video mit dem Geräusch und der FIN aufgenommen gehabt. Hat aber die Niederlassung nicht interessiert. Sie müssen es vor Ort noch jemanden „nachweisen“. Vielleicht mit dem Video zum Händler?

Leider ist das nicht so einfach zu sagen. Die Sache hat nämlich einen tückischen Haken, weil man sich als Garantienehmer den Bedingungen unterwirft. Und danach darf die Versicherung u. a. durch einen Gutachter prüfen lassen, ob der angemeldete "Funktionsmangel" tatsächlich einer ist.

In meinem Fall hat die MBV tatsächlich einen Sachverständigen des TÜV Rheinland beauftragt, das Vorliegen eines Funktionsmangels, der selbst für den Werkstattmeister meines Händlers klar feststand, zu prüfen. Der Gutachter kommt, sieht und bestätigt den Mangel auch mündlich vor Ort - schreibt in seinem Bericht für MBV aber völlig überraschend, keinen Funktionsmangel festgestellt zu haben.

Das ist jetzt die Kurzfassung der Geschichte. Mehr habe ich schon an anderer Stelle berichtet.

Zitat:

@Mountaingrau schrieb am 3. Februar 2025 um 20:09:22 Uhr:

Zitat:

@ChrisTegra schrieb am 3. Februar 2025 um 18:10:45 Uhr:

 

Das bedeutet also, dass der Händler das nun selber beheben muss da MB den Mangel nicht nachvollziehen konnte? Ich gehe davon aus, dass MB mein Auto nur kurz mal gefahren ist. Das Geräusch tritt nur auf, wenn man schon eine Weile fährt (mindestens 5min). Mir wurde auch gesagt; dass der Motor auch vor Ort im Leerlauf gelaufen ist. Bringt ja aber nichts.

Ich habe auch ein Video mit dem Geräusch und der FIN aufgenommen gehabt. Hat aber die Niederlassung nicht interessiert. Sie müssen es vor Ort noch jemanden „nachweisen“. Vielleicht mit dem Video zum Händler?

Leider ist das nicht so einfach zu sagen. Die Sache hat nämlich einen tückischen Haken, weil man sich als Garantienehmer den Bedingungen unterwirft. Und danach darf die Versicherung u. a. durch einen Gutachter prüfen lassen, ob der angemeldete "Funktionsmangel" tatsächlich einer ist.

In meinem Fall hat die MBV tatsächlich einen Sachverständigen des TÜV Rheinland beauftragt, das Vorliegen eines Funktionsmangels, der selbst für den Werkstattmeister meines Händlers klar feststand, zu prüfen. Der Gutachter kommt, sieht und bestätigt den Mangel auch mündlich vor Ort - schreibt in seinem Bericht für MBV aber völlig überraschend, keinen Funktionsmangel festgestellt zu haben.

Das ist jetzt die Kurzfassung der Geschichte. Mehr habe ich schon an anderer Stelle berichtet.

Ergänzend möchte ich zu deinem konkreten Problemfall noch anmerken, dass ein Garantiefall nach den Bedingungen nur vorliegt, wenn ein nicht ausgeschlossenes Fahrzeugteil einen nachweislichen "Funktionsmangel" aufweist. Wenn Geräusche reklamiert werden, ohne dass ein kaputtes Teil als Ursache dafür gefunden wird, greift die Garantie entsprechend nicht.

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