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Gerüchteküche oder Realität -> Autoversicherer winken schon bei einem Tropfen Alk ab
Hi zusammen,
ich habe ein Vollkasko (Allianz) und gehe davon aus, dass wenn ich nicht grob fahrlässig einen Unfall (egal welche Folgen) verursache, diese mir den Wagen und den Schaden ersetzt.
Nun habe ich gehört, dass die Gothar (ich nenne mal den Namen - verweise aber deutlich auf den Gerüchtefaktor!) den Schadensausgleich mit der Begründung ablehnt, dass der Fahrer ein Glas Radler getrunken habe.
OK, angeblich wäre bei der Polizei die Alk-Kontrolle gerade so über der 0,3Promille gewesen, im Krankenhaus dann aber deutlich darunter.
Da ich selber Alk und Auto nicht in Verbindung bringe (in diesem Sinne jetzt) wird es mich zwar (hoffentlich) nicht so betreffen. Aber ich frage mich dann, wozu wir die Promillegrenze haben. Dann soll doch jede Versicherung fett und groß darauf hinweisen ...
Oder ist das ganze nur ein Gerücht?
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und wieder ein Beitrag ohne Bild, ich lasse nach. oli - ich bemühe mich aber (wieder) ;-)
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20 Antworten
Moin
Ich denke mal das ist ein gerücht. Ich kann aber nur für die Schweiz reden.
Abwinken kann der Versicherer nur, wenn dies in den AVB's enthalten ist und der Versicherte dies akzeptiert.
Die Generali in der Schweiz bietet z.B. eine sogenannte 0.0 Promille Versicherung. Diese beinhaltet aber "nur", dass bei einem unfall bei dem alkohol im Spiel war (unterhalb der gesetzlichen limite, da es sonst eh als grobfahrlässig gilt) ein erhöhter selbstbehalt gilt, bezahlt wird aber. Dafür bekommt man ende jahr einen rabatt.
Gruss
Lars
Hallo,
es besteht oft das Mißverständnis, daß einem bis zum Erreichen der Promillegrenze von 0,5 nichts passieren könnte. das ist aber nicht zutreffend. Hier ist lediglich die Ordnungswidrigkeitengrenze festgelegt, also bis wohin ich fahren darf und ich straffrei bleib, wenn nichts passiert.
Ereignet sich ein Unfall, dann kann auch bei Werten unter 0,5 Promille bereits eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn es objektiove Anhaltspunkte dafü gibt, daß der Unfall auf den Alkoholgenuß zurück zu führen ist.
Darauf wird der Versicherer abstellen. denn der Versicherte hat sich so zu verhalten, daß keine Unfälle passieren. ISt der Unfall nachweislich aud Alk zurückzuführen, dann kann der Versicherer im Einzelfall leistungsfrei sein.
Ob jetzt die von Dir genannte Versicherung eine extra Klausel dazu aufgenommen hat, weiß ich nicht.
Ich hoffe, es hat geholfen.
Gruß, Hagen
(don´t drink & drive.)
Hi zusammen,
ich trinke zugegebenermaßen regelmäßig Alkohol vor dem Autofahren - nicht vor jeder Fahrt natürlich Aber wer will denn verlangen, daß man nach jedem Essen im Restaurant (Anm.: ein Essen ohne ein Glas Wein ist kein Essen, höchstens eine kulturlose Unsitte) Taxi fährt?
Wenn eine Versicherung so agiert, wie beschrieben, ist das ein Grund, die Versicherung zu wechseln, und nichts anderes...
Grüßkes
Frank
Zitat:
Original geschrieben von deMJÖLNIR
Hi zusammen,
ich trinke zugegebenermaßen regelmäßig Alkohol vor dem Autofahren - nicht vor jeder Fahrt natürlich Aber wer will denn verlangen, daß man nach jedem Essen im Restaurant (Anm.: ein Essen ohne ein Glas Wein ist kein Essen, höchstens eine kulturlose Unsitte) Taxi fährt?
Wenn eine Versicherung so agiert, wie beschrieben, ist das ein Grund, die Versicherung zu wechseln, und nichts anderes...
Grüßkes
Frank
Da kann ich zu Deiner Meinung nur sagen: Hoffentlich baust Du alleine einen Unfall und schadest niemandem anders. Und viel Spaß bei der Suche nach einer Versicherung die den Alkoholgenuß mit abdeckt.
D5MÄN hat den Nagel auf den Kopf getroffen.
Zitat:
Original geschrieben von deMJÖLNIR
Aber wer will denn verlangen, daß man nach jedem Essen im Restaurant (Anm.: ein Essen ohne ein Glas Wein ist kein Essen, höchstens eine kulturlose Unsitte) Taxi fährt?
Worin liegt das Problem, dies so zu handhaben?
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
Hallo,
es besteht oft das Mißverständnis, daß einem bis zum Erreichen der Promillegrenze von 0,5 nichts passieren könnte. das ist aber nicht zutreffend. Hier ist lediglich die Ordnungswidrigkeitengrenze festgelegt, also bis wohin ich fahren darf und ich straffrei bleib, wenn nichts passiert.
Ereignet sich ein Unfall, dann kann auch bei Werten unter 0,5 Promille bereits eine relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn es objektiove Anhaltspunkte dafü gibt, daß der Unfall auf den Alkoholgenuß zurück zu führen ist.
Darauf wird der Versicherer abstellen. denn der Versicherte hat sich so zu verhalten, daß keine Unfälle passieren. ISt der Unfall nachweislich aud Alk zurückzuführen, dann kann der Versicherer im Einzelfall leistungsfrei sein.
Ob jetzt die von Dir genannte Versicherung eine extra Klausel dazu aufgenommen hat, weiß ich nicht.
Ich hoffe, es hat geholfen.
Gruß, Hagen
(don´t drink & drive.)
Ich kann Hagen nur zustimmen. Eine der ersten Fragen, die die Versicherung stellt ist, ob Alkohol im Spiel war. Im übrigen gilt dies nicht nur für KFZ-Versicherungen, auch die Unfallversicherer können leistungsfrei sein. Die Höhe des Alkoholdpiegels ist dabei nicht entscheidend, sondern ob das Unfallereignis vielleicht nicht eingetreten wäre, wenn der Beiteiligte nicht alkoholisiert gewesen wäre. Im schlimmsten Fall kann es meiner Meinung nach sogar zu einer Beweislastumkehr kommen. Der Versicherte muss in diesem Fall beweisen, dass sich der Unfall auf jeden Fall auch dann ereignet hätte, wenn er nicht alkoholisiert gewesen werde. Um Euch zu schützen bräuchtet Ihr aber eine Versicherung, die klar darauf verzichtet, im Falle das Alkohol im Spiel, die Leistung zu verweigern. Dies wird keine Versicherung tun.
@Torsten - der XC-Fan
Beweisend ist nur der durch die Polizei bestimmte Blutalkoholspiegel, da das Blut mit bestimmten Sets abgenommen werden muss, die z. B. auch eine alkoholfreie Desinfektionslösung enthalten. Daher wirkt ein niedriger Alkoholspiegel im Krankenhaus, wenn er nicht durch die Polizei abgenommen wurde, nicht unbedingt schuldmindernd. Das Ganze lässt sich natürlich auch umkehren. Kommen bei einer Blutabnahme durch das Krankenhaus nicht all zu hohe Blutalkoholwerte raus, sind diese in den meisten Fällen nicht als Beweise in einen Gerichtsverfahren verwendbar, da der Gutachter als erstes auf die alkoholischen Desinfektionsmittel verweisen wird und die Analyse nicht in einem von der Polizei oder dem Gericht beauftragten Labor stattgefunden hat.
Viele Grüße
Selenum
Zitat:
Original geschrieben von Gismo911
Da kann ich zu Deiner Meinung nur sagen: Hoffentlich baust Du alleine einen Unfall und schadest niemandem anders. Und viel Spaß bei der Suche nach einer Versicherung die den Alkoholgenuß mit abdeckt.
D5MÄN hat den Nagel auf den Kopf getroffen.
Moin, ich glaube nicht, daß ich eine ungewöhnliche "Meinung" habe. Ich suche auch keine neue Versicherung, da ich es für unnötig halte. Mit 0,5 Promille lässt sich jedenfalls hervorragend fahren, und ich habe nicht vor, dies zu ändern...
Jeder, der behauptet, er würde "grundsätzlich nie" etwas trinken, wenn er fährt, wirkt für mich schon etwas scheinheilig bzw. unglaubwürdig...
Ich wüßte jedenfalls nicht, wie ein Glas Wein oder eine Flasche Bier die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen sollten. Im Gegenteil: In lan angelegten wissenschaftlichen Tests wurde sogar bewiesen, daß geringe Mengen Alkohol sogar die Reaktionsfähigkeit und allgemein die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verbessern!
Aber diese Diskussion paßt ja gut in unser verkorkstes Land: Ökosteuer, Grüner Punkt, Windkraftlandschaftsverspargelug - der Deutsche muß nunmal alles übertreiben...
Grüße
Frank
Zitat:
Original geschrieben von deMJÖLNIR
Jeder, der behauptet, er würde "grundsätzlich nie" etwas trinken, wenn er fährt, wirkt für mich schon etwas scheinheilig bzw. unglaubwürdig...
Warum?
Es gibt Kulturkreise, die den Genuss von Alkohol grundsätzlich ablehnen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es gibt Kulturkreise, die den Genuss von Alkohol grundsätzlich ablehnen.
Deine Aussage an sich ist richtig. Genauso richtig ist aber die Tatsache, daß dies für den Kulturkreis, in dem der Mitteleuropäer lebt, nicht zutrifft...
Frank
Zitat:
Original geschrieben von deMJÖLNIR
Genauso richtig ist aber die Tatsache, daß dies für den Kulturkreis, in dem der Mitteleuropäer lebt, nicht zutrifft...
Sicherlich. Aber da hier auch Migranten leben, ist es durchaus im Rahmen des Möglichen, daß diese hier auch weiterhin nach den Gepflogenheiten IHRES Kulturkreises leben...
Ok, aber wir schweifen etwas vom Thema ab (ich geb's zu: ich bin daran schuld), denn es ging ja nicht um "trinken vor dem Fahren" (d.h. NICHT: besoffen fahren!) - ja ober nein, sondern um das Verhalten der lieben Autoversicherungen.
Es ist ja klar, daß die JEDE auch nur so hanebüchene Gelegenheit beim Schopf packen, die ihnen eine Chance bietet, aus der Versicherungspflicht herauszukommen. Und die Verkehrgerichte spielen ihnen dabei, allerdings aus ganz anderer (nämlich ideologischer) Motivation in die Hände.
Autofahren ist nunmal mit Risiken behaftet, und das Risiko mit <0,5 Promille einen dadurch bedingten Unfall zu bauen ist m.E. geringer als dies wegen allgemeiner Müdigkeit, Benommenheit (vielleicht wg. Wetterwechsel) oder Unkonzentriertheit zu tun. Nur sind letztere nunmal - im Gegensatz zum Alkohol - nicht meßbar.
Wäre z.B. "Müdigkeit" meßbar - ich könnte darauf wetten, daß dann die Versicherungen sofort darauf anspringen würden. Dann dürfte man nur noch fahren, wenn man nachweis- und meßbar fit, hochkonzentriert und wach ist. Nix mehr da mit morgens müde zur Arbeit fahren...
Grüße
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sicherlich. Aber da hier auch Migranten leben, ist es durchaus im Rahmen des Möglichen, daß diese hier auch weiterhin nach den Gepflogenheiten IHRES Kulturkreises leben...
Das dürfen sie und sollen sie auch - ich habe kein Problem damit, solange ich in meinem Kulturempfinden nicht allzu empfindlich (d.h., z.B. durch Verbote) eingeschränkt werde...
Zitat:
Original geschrieben von deMJÖLNIR
...das Risiko mit <0,5 Promille einen dadurch bedingten Unfall zu bauen ist m.E. geringer als dies wegen allgemeiner Müdigkeit, Benommenheit (vielleicht wg. Wetterwechsel) oder Unkonzentriertheit zu tun. Nur sind letztere nunmal - im Gegensatz zum Alkohol - nicht meßbar.
Diesbezüglich stimme ich dir zu.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diesbezüglich stimme ich dir zu.
Ah, danke - da bin ich ja beruhigt, daß ich nicht ausschließlich Widerspruch ernte...
Grüße
Frank