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Geschädigter droht mich privat zu verklagen
Hallo,
ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:
Ich bin mit dem Fahrrad in einer 30er Zone einem Mercedes hinterhergefahren. Das Fahrzeug wurde langsamer, rechts war eine Parklücke frei, das Fahrzeug hat sich rechts gehalten, ich wollte links daran vorbei fahren aber plötzlich ist das Fahrzeug in die Einfahrt abgebogen die ich gerade kreuzte. Ich konnte kein blinken erkennen aber es kann auch an der starken Sonneneinstrahlung gelegen haben. Naja, ich bin mit dem Oberarm am Spiegel hängen geblieben, hab mich mit dem Bein im Rahmen des Rads verfangen und bin gestürzt, mein Fahrrad hat das Auto aber ziemlich sicher NICHT berührt. Der Mercedes-Fahrer hat nicht darauf bestanden die Polizei zu rufen, ich wollte es dann aber damit alles Fair abläuft und protokolliert wird.
Die Polizei ist gekommen und hat den Schaden AM SPIEGEL und eventuelle Kratzer am Auto die aber nicht nachweislich von dem Unfall kamen, festgestellt. Soweit so gut, ich hab den Schaden direkt meiner PHV gemeldet.
Der Geschädigte Mercedes-Fahrer hat sich nach einer Woche bei mir gemeldet und nach dem Stand gefragt, ich jedoch konnte nur auf meine Versicherung verweisen, so hat es sich noch ein paar Wochen gezogen bis er meinte er schaltet jetzt seinen Anwalt ein da die Kommunikation mit meiner PHV sehr schlecht läuft. Der Anwalt hat wohl meiner Versicherung geschrieben aber da hat sich wieder nichts getan.
Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen. Wohlgemerkt hat sich meine Versicherung immer noch nicht geäußert und prüft den Fall weiterhin. Der Geschädigte hat sein Auto Instand setzen lassen und der Schaden belief sich auf 4700€ der meines Erachtens nicht von einem kleinen Fahrrad-Unfall nicht passieren kann. Die Felge war beschädigt genauso wie die Lenkung. Sorry für die vage Beschreibung aber ich bin nur interessiert an Autos aber immer noch Leihe.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war ich auch noch Verkehrs-Rechtsschutz versichert (die hier aber nicht greift) und eben die private Haftpflichtversicherung. Mittlerweile besteht auch für meine Rechtsschutzversicherung keine Wartezeit mehr. Ich habe meiner PHV jede Information ausgehändigt die angefordert wurden und meine Beiträge immer bezahlt.
Zur eigentlichen Frage:
Wie weit bin ich hier jetzt privat belangbar? Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig? Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere? Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“? Wie sollte ich weiter vorgehen? Ich habe mit meinen 30 Jahren überhaupt keine Erfahrung in Rechtsfällen und bin auch bei dem Thema absoluter Leihe.
Ich bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß
Stefan
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149 Antworten
Was sagt denn Deine Versicherung dazu?
Ich nehme ja an, Du hast da mal angerufen und nach dem Sachstand gefragt?
Zitat:
@Corle schrieb am 4. August 2021 um 06:41:19 Uhr:
Was sagt denn Deine Versicherung dazu?
Ich nehme ja an, Du hast da mal angerufen und nach dem Sachstand gefragt?
Der Fall ist weiterhin in Bearbeitung und sie melden sich. Geht leider schon wieder seit 2 Wochen so, ich Frage regelmäßig nach Neuigkeiten.
Zitat:
@stefansxe schrieb am 04. Aug. 2021 um 06:43:56 Uhr:
@Corle schrieb am 4. August 2021 um 06:41:19 Uhr:
Was sagt denn Deine Versicherung dazu?
Ich nehme ja an, Du hast da mal angerufen und nach dem Sachstand gefragt?
Der Fall ist weiterhin in Bearbeitung und sie melden sich. Geht leider schon wieder seit 2 Wochen so, ich Frage regelmäßig nach Neuigkeiten.
Mit solchen vagen Aussagen solltest du dich nicht abspeisen lassen. Seit April ist wahrlich genug Zeit vergangen, den Fall zu prüfen....
Ich kann hier nicht die Schuld des Radlers erkennen.
Wenn ich es richtig verstanden habe ist der Pkw nach links abgebogen und hat dabei einen gerade links überholenden Radler zu Fall gebracht. Ob er links geblinkt hat weiß keiner, und selbst wenn hat er die A Karte gezogen.
Nach meinem Verständnis müsste es Versicherungstechnisch anders rum laufen.
Jeder kann Dich verklagen, ich auch. Ob die Klage dann Erfolg haben wird ist eine andere Geschichte. Im Moment kannst Du Dich nicht dagegen wehren. Ich denke sogar dass das heisse Luft vom Anwalt ist und gar keine Klage kommen wird.
Der Geschädigte muss belegen dass Du als Verursacher verantwortlich bist für den Schaden. Den Beweis zu erbringen dürfte der Gegenseite sehr schwer fallen. Ich an Deiner Stelle würde mich entspannt zurücklehnen und warten was da noch kommt.
Wenn deine PHV nicht zahlt bzw. noch prüft, wird es auch einen Grund haben. So wie du das schilderst, sehe ich auch nicht zwingend die Schuld bei dir.
Hast du auch einen Schaden erlitten? Den könntest du auch beim Gegner geltend machen. Versuch die Versicherung des Gegners über den Zentralruf der Versicherer raus zu finden und melde dort einen Schaden.
Was hat denn die Polizei zur Schuldfrage gesagt?
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 02:14:31 Uhr:
Letze Woche ist ein Schreiben des Anwalts eingetroffen dass ich jetzt privat verklagt werde da meine Versicherung wohl nicht im Stande ist für den Schaden aufzukommen.
Der Geschädigte hat keinen direkten Anspruch an deine PHV.
Er kann sich daher nur an dich wenden. Es kann ihm auch völlig egal sein, ob und wie du im Innenverhältnis mit deiner Versicherung klarkommst.
Ob du in dem Fall überhaupt haftest - der Verursacher bist - und / oder ob der Schaden in der Höhe auf den Unfall zurückzuführen ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Zumindest bei der Höhe würde ich aber mal ein Fragezeichen dran machen.
Edit: "Entspannt zurücklehnen" ist ganz sicher der schlechteste Rat, den du in dieser Sache bekommen kannst.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 4. August 2021 um 07:44:57 Uhr:
Entspannt zurücklehnen" ist ganz sicher der schlechteste Rat, den du in dieser Sache bekommen kannst.
Aus meiner Sicht ist es der beste
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 06:43:56 Uhr:
Zitat:
@Corle schrieb am 4. August 2021 um 06:41:19 Uhr:
Was sagt denn Deine Versicherung dazu?
Ich nehme ja an, Du hast da mal angerufen und nach dem Sachstand gefragt?
Der Fall ist weiterhin in Bearbeitung und sie melden sich. Geht leider schon wieder seit 2 Wochen so, ich Frage regelmäßig nach Neuigkeiten.
Ich sehe hier den größten Mangel, dass du dich nicht anwaltlich vertreten lässt!
Wenn du hier abwartest, macht man dich finanziell nackig...
Also, zackig einen Anwalt konsultieren! Über die Verbraucherberatung gibt es günstig Erstberatung (von einem Anwalt) zur Einschätzung der Lage.
In diesem Fall würde ich mich auch anwaltlich (erst)beraten lassen.
Ich denke, du solltest auch seine KFZ-Haftpflicht in Erfahrungen bringen und den Vorfall dort melden. Schließlich hast du ja auch einen Schaden erlitten oder ist dir und dem Fahrrad gar nichts passiert?
Eine Schuld sehe ich auch eher beim Mercedes-Fahrer. Wenn er nicht geblinkt hat, sowieso aber auch mit Blinken muß er sich vergewissern, dass er freie Bahn beim Abbiegen hat.
Die Schadenshöhe kann hier auch berechtigt angezweifelt werden. Spiegel ist unstrittig, wenn du da gegen gefallen bist. Aber wie sollen Kratzer an die Felge kommen oder die Lenkung kaputtgehen, wenn das Fahrrad nichtmal Kontakt mit dem Auto hatte?
Selbst wenn du mit dem Fahrrad gegen den Reifenfährst, wird das kaum die Lenkung beschädigen. Da gibt eher das Fahrrad nach. Sonst müßte die Lenkung nach jedem Bordsteinhochfahren oder Schlagloch kaputt sein.
Zitat:
@stefansxe schrieb am 4. August 2021 um 02:14:31 Uhr:
Hallo,
ich hatte einen „kleinen“ Fahrradunfall bereits Ende April. Kurz zum Unfallhergang:
....
Die PHV muss mir passiven Rechtsschutz geben, richtig?
Was ist wenn ich den Fall mit dem Anwalt vor Gericht verliere?
Kann ich mit meiner erst kürzlich vorhandenen Rechtsschutzversicherung meine eigene PHV verklagen bzw. zum zahlen des Schadens „zwingen“?
Wie sollte ich weiter vorgehen?
...
Gruß
Stefan
Frage 1
ja (wenn Fahrrad inkl.)
Frage 2
Die private HP muss den Schaden erstatten, wenn eine Fahrradhaftpflicht inkludiert ist und kein Leistungsausschluss vorliegt. Bist du im ADFC? Da wäre die pHP fürs Fahrrad in der Mitgliedschaft drin. Im worst case hast du das an der Backe was im Urteil rauskommt.
Frage 3
Wegen Vorvertraglichkeit eher nicht.
Frage 4
Sinnvoll wäre es, mit allen Unterlagen zum Anwalt zu gehen und sich zumindest beraten zu lassen. Ob du voll, teilweise oder garnicht haftest und inwieweit die Schadenshöhe korrekt ist, wirst du selbst weder beurteilen noch durchsetzen können. Machst du nichts, wird gegen dich ein Versäumnisurteil ergehen. Ab 5.000-,€ Forderung musst du dich von einem Anwalt vertreten lassen wenn du gegen die Forderung vorgehen willst. Frag ggf. nach Prozesskostenhilfe.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 04. Aug. 2021 um 08:35:02 Uhr:
Eine Schuld sehe ich auch eher beim Mercedes-Fahrer. Wenn er nicht geblinkt hat, sowieso aber auch mit Blinken muß er sich vergewissern, dass er freie Bahn beim Abbiegen hat.
Klar hat der Fahrradfahrer dabei schuld.
Wenn hinter mir ein Radfahrer ist, ich setzte den Fahrtrichtungsanzeiger links, schaue in den Rückspiegel und es ist frei, darf ich abbiegen. Wenn nun dann der Radfahrer zu überholen beginnt, hat der natürlich auch schuld an dem Unfall. Mindestens Quotenregelung.
Im übrigen, darf nicht überholt werden, bei unklarer Verkehrslage.
Wenn er geblinkt hat, wird es auf eine Teilschuld hinauslaufen, vermute ich.
Hat er nicht geblinkt, kann dem Fahrradfahrer doch kein Vorwurf gemacht werden.
An einem langsamer fahrenden Fahrzeug links vorbeizufahren kann keine unklare Verkehrslage sein, sonst wäre das bei jedem Überholvorgang der Fall.
Und da das hier eben nicht so ganz klar ist, wer wann geblinkt und zum Überholen angesetzt hat, empfehle ich ein Erstgespräch beim Anwalt.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. August 2021 um 08:41:06 Uhr:
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 04. Aug. 2021 um 08:35:02 Uhr:
Eine Schuld sehe ich auch eher beim Mercedes-Fahrer. Wenn er nicht geblinkt hat, sowieso aber auch mit Blinken muß er sich vergewissern, dass er freie Bahn beim Abbiegen hat.
Klar hat der Fahrradfahrer dabei schuld.
Wenn hinter mir ein Radfahrer ist, ich setzte den Fahrtrichtungsanzeiger links, schaue in den Rückspiegel und es ist frei, darf ich abbiegen. Wenn nun dann der Radfahrer zu überholen beginnt, hat der natürlich auch schuld an dem Unfall. Mindestens Quotenregelung.
Im übrigen, darf nicht überholt werden, bei unklarer Verkehrslage.
Oh schön, das Reflektieren wir jetzt mal auf 2 PKWs in einer Kolonne. Der letze gibt Gas und schert aus und fährt jetzt einem anderen PKW in die Seite der jetzt auch ausschert. Hat sich jetzt der zweite PKW überzeugt ob er gerade überholt wird ? Hat er wohl nicht, er hätte nicht mehr ausscheren dürfen.
So war es doch jetzt hier auch, der PKW hätte nicht in eine Einfahrt abbiegen dürfen da er gerade vom Radler überholt wird. Ob er nun blinkt oder nicht spielt hier eine untergeordnete Rolle, blinken ist kein Freifahrtsschein.
So blöd ich das Überholen der Kolonne von ganz hinten finde, ich würde das verbieten, aber sowie der Letzte zum überholen ausschert darf es davor niemand mehr wenn er dadurch jemanden gefährdet.
In unserem Fall hat der Radler einen langsam fahrenden PKW links überholt, der PKW hätte jetzt nicht abbiegen dürfen. Und frei kann es ja wohl nicht für den PKW gewesen sein, so wie du argumentierst, sonst wäre es ja wohl nicht unmittelbar zum Unfall gekommen.