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Geschenktes Auto aber doch nicht Ihres
Hallo,
ich habe ein großes Problem: Meine Freundin hat zu ihrem 18 Geburtstag von ihren Eltern einen VW Fox geschenkt bekommen. Der Wagen wurde auf ihren Vater geschrieben wegen Versicherung usw. Da sie ihr das Auto geschenkt haben, haben sie freilich auch den Kaufvertrag gemacht und alles. Meine Freundin zahlt seitdem alle anfallenden Kosten wie Versicherung, Reperaturen, Benzin usw und im Kennzeichen sind die beiden Buchstaben die Initialen ihrer Vornamen. Nun ist die Situation zuhause bei ihr aber nicht mehr akzeptabel (Eltern sind einfach unvorstellbar böse, egal get einfach nichtmehr). Nun will sie in einer Nacht und Nebelaktion abhauen. Sie weiß wo der Fahrzeugbrief ist und den Sxhein hat sie im Auto. Wenn sie jetzt noch TÜV Bescheinigung usw. mitnimmt, kann sie das Auto ja dann auf sich ummelden.
Aber was kann ihr Vater dann unternehmen? Kann er die Ummelding verhindern, das Auto gestohlen melden, oder wie verhält sich das? Oder gehört ihr das Auto dann wenn sie im Besitz des Scheines, Briefes, Autos und der Schlüssel ist? Was kann alles passieren?
Vielen vielen Dank für eure Antworten
Beste Antwort im Thema
Weiowei - wird das Forum hier nun auch zur psychologischen Beratung? Nicht böse gemeint...
Ganz ehrlich? Wenn Sie das wirklich vorhat gute Nacht!
Der Wagen, sofern die Schenkung nicht schriftlich festgehalten ist, gehört Ihrem Vater.
Ergo ist Brief mitnehmen ohne Wissen anderer feinster Diebstahl.
Wenn der Vater kein Bock auf das Theater hat, geht er zur Polizei - der Wagen wird als gestohlen ausgeschrieben.
Kommt Deine Holde dann in eine Verkehrskontrolle - geht Sie nicht über los und bekommt auch keine 4000€.
Mal davon ab, dass das Familienverhältnis nicht besser wird.
Gehen oder nicht, ist eure Entscheidung, aber lasst den Wagen da.
So hat sie sich mal gar nix vorzuwerfen.
Ausserdem ist alles andere dann eher so - alles Mist hier, aber den Wagen nehme ich dann doch von meinen Eltern. Dafür isses dann gut genug - gehts noch?
Unfassbar!
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37 Antworten
Weiowei - wird das Forum hier nun auch zur psychologischen Beratung? Nicht böse gemeint...
Ganz ehrlich? Wenn Sie das wirklich vorhat gute Nacht!
Der Wagen, sofern die Schenkung nicht schriftlich festgehalten ist, gehört Ihrem Vater.
Ergo ist Brief mitnehmen ohne Wissen anderer feinster Diebstahl.
Wenn der Vater kein Bock auf das Theater hat, geht er zur Polizei - der Wagen wird als gestohlen ausgeschrieben.
Kommt Deine Holde dann in eine Verkehrskontrolle - geht Sie nicht über los und bekommt auch keine 4000€.
Mal davon ab, dass das Familienverhältnis nicht besser wird.
Gehen oder nicht, ist eure Entscheidung, aber lasst den Wagen da.
So hat sie sich mal gar nix vorzuwerfen.
Ausserdem ist alles andere dann eher so - alles Mist hier, aber den Wagen nehme ich dann doch von meinen Eltern. Dafür isses dann gut genug - gehts noch?
Unfassbar!
Uiuiui... wo fange ich da nur an...
Abgesehen davon, dass ich es für den falschen Umgang mit der Situatuon halte, sehe ich die rechtliche Situation wie folgt:
1) Er hat ihr das Auto geschenkt, und sie ist offensichtlich die Hauptnutzerin.
2) Wer den Fahrzeugbrief hat, ist erstmal der Eigentümer (nicht nur der Besitzer), daher muss der Brief auch gut gegen Diebstahl gesichert werden.
3) Natürlich kann er es gestohlen melden. Dann muss sie beweisen, dass sie den Brief nicht gestohlen hat. In der Regel tut man das mit dem Kaufvertrag. Den gibt es ja hier nicht. Eine Schenkungsurkunde wohl auch nicht (Oder vielleicht doch?). Insofern muss sie dem zuständigen Richter glaubhaft versichern, dass das Fahrzeug ihr gehört und geschenkt wurde, und nicht nur zur Nutzung überlassen. Da alles auf den Vater angemeldet wurde, dürfte sich dies als schwierig erweisen, da dieser darauf bestehen wird, dass er ihr das Fahrzeug nur zur Nutzung überlassen hat.
Dass sie anfallende Kosten bezahlt kann zwar als indiz dafür gelten, dass sie Hauptnutzerin war und ihre Argumente ggf. unterstützen, allerdings ist dies kein Beweis.
4) Fazit: Gerichtlich wird dies vermutlich als Diebstahl gewertet und würde die Situation nur noch weiter verschlimmern.
@ericdraven99: Hier was als unfassbar zu bezeichnen ist nicht fair du kennst die Situation nicht, die ist krass.
Und was wenn sie das Auto jetz vorher in Einverständnis mit ihrem Vater auf sich ummelden lässt?
Dann ist er entweder ziemlich doof und versteht nicht, was vor sich geht, oder die Situation ist nicht so schlimm wie du sie schilderst.
Rechtlich wäre das natürlich besser.
Zitat:
@ericdraven99 schrieb am 16. Juni 2015 um 10:56:06 Uhr:
Weiowei - wird das Forum hier nun auch zur psychologischen Beratung? Nicht böse gemeint...
......
Ausserdem ist alles andere dann eher so - alles Mist hier, aber den Wagen nehme ich dann doch von meinen Eltern. Dafür isses dann gut genug - gehts noch?
Unfassbar!
Na ja, du kennst die Familienverhältnisse nicht, darüber zu urteilen wurde nicht gefragt und bring auch nichts. Warum also "gehts noch?" Es ist ihr Wagen!
Erstmal egal wer im Brief steht, da gibt es den feinen Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Es kann ja auch eine Stilllegung / Ummeldung erfolgen auch wenn im Brief ein anderer steht, dass hat erst mal gar nichts zu sagen.
Und eine Schenkung ist nunmal eine Schenkung und damit gehört das Auto eindeutig ihr, da kann keiner im Nachhinein kommen und sagen, "Oh sorry, ne ist doch meins"

Also ich würde das Fahrzeug mitnehmen und dann schnellstmöglich ummelden.
Sollte sich der Vater querstellen ist es hilfreich irgendetwas schriftliches oder Zeugen parat zu haben. In diesem Fall empfehle mal selbst ich den Gang zu einer anwaltlichen Beratung, die sollten dann wissen was zu tun ist.
Man kann auch eine Schenkung rückgängig machen. Das geplante Verhalten könnte einen Grund dafür liefern.
Ich denke es ist rechtlich gesehen ziemlich schwierig zu beweisen das der Wagen wirklich ein Geschenk ist. Es wird wohl keinen Schenkungsvertrag oder ähnliches geben. Wenn Versicherung und Steuer auch noch über den Vater laufen (egal wers am Ende zahlt) dann sieht es für einen Richter so aus als ob der Wagen maximal zur Nutzung überlassen wurde, woraus sich am Ende meiner Meinung nach aber kein Eigentumsanspruch ableiten würde.
Mal ganz davon ab: Die "ich nehm das Auto mit" Nacht und Nebel Aktion wird die Ganze Sache nicht besser machen und am Ende hat Sie noch eine Anzeige wegen Diebstahl am Hals.
Da kann ich ericdraven99 schon verstehen wenn er sagt:
Zitat:
Ausserdem ist alles andere dann eher so - alles Mist hier, aber den Wagen nehme ich dann doch von meinen Eltern. Dafür isses dann gut genug - gehts noch?
Sorry, aber wenn ich mich dauerhaft aus einer solchen Situation lösen will, dann tue ich das bestimmt nicht indem ich mir vorher noch die Rosinen rauspicke bevor ich abhaue. So schlimm kanns dann also doch nicht sein wenn man das "Geschenk" der verhassten Eltern noch schnell einsacken will. Ist aber auch nur meine ganz persönliche Meinung

Geschenkte Autos, hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse immer sehr interessant. Nur so viel: Weder der Besitzer des Fahrzeugbriefes, noch der eigentragene Halter sind zwingend Eigentümer des Autos. Und nur das ist hier Entscheidend. Sowohl straf-, als auch zivilrechtlich. Dafür spielen aber viele verschiedene Faktoren eine Rolle, Form des Schenkungsvertrages, tatsächliche Nutzung/Zugriffsmöglichkeit durch den Vater, Inhalt des Schenkungsvertrages.
Geh zum Rechtsanwalt. Oder führe eine Einigung herbei.
Wie alt ist deine Freundin? 14?
Sie soll mit ihren Eltern reden! Ihnen sagen, dass sie ausziehen möchte und dann fragen ob ihr Vater das Auto auf sie umschreiben lassen kann.
Wenn das nichts bringt kann sie immer noch abhauen - ich wäre dann allerdings auch zu stolz für so eine Aktion.
Alles gute!
Zitat:
@Chizzo schrieb am 16. Juni 2015 um 12:12:07 Uhr:
Wenn das nichts bringt kann sie immer noch abhauen - ich wäre dann allerdings auch zu stolz für so eine Aktion.
Amen!
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 16. Juni 2015 um 11:46:24 Uhr:
Geschenkte Autos, hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse immer sehr interessant. Nur so viel: Weder der Besitzer des Fahrzeugbriefes, noch der eigentragene Halter sind zwingend Eigentümer des Autos. Und nur das ist hier Entscheidend. Sowohl straf-, als auch zivilrechtlich. Dafür spielen aber viele verschiedene Faktoren eine Rolle, Form des Schenkungsvertrages, tatsächliche Nutzung/Zugriffsmöglichkeit durch den Vater, Inhalt des Schenkungsvertrages.
Richtig. Aber ich vermute, dass in diesem Fall die Entscheidung eher zugunsten des Vaters ausfällt, sofern nicht wirklich glaubhaft erklärt werden kann, dass das Auto ein Geschenk war.
Alles in allem wurde hier noch nichts genannt, was ich nicht schon in meinem ersten Beitrag erwähnt hätte

Zitat:
@Chizzo schrieb am 16. Juni 2015 um 12:12:07 Uhr:
Wie alt ist deine Freundin? 14?
Sie soll mit ihren Eltern reden! Ihnen sagen, dass sie ausziehen möchte und dann fragen ob ihr Vater das Auto auf sie umschreiben lassen kann.
Da muss der Vater garnichts umschreiben lassen, sobald die Tochter dieZulassungsbescheinigung I+II hat + EVB Nummer, kann sie zum Amt und ummelden.
Ja, aber das schützt nicht vor rechtlichen Konsequenzen, wenn der Vater weiterhin Eigentümer des Fahrzeuges ist.
Klar, das könnte ich auch machen, wenn ich jemanden ein Auto samt Fahrzeugbrief klaue. Wenn dieser es allerdings als gestohlen meldet, wird die Sache schon schwieriger. Dann muss man beweisen, dass man rechtmäßig an die Dinge gekommen ist.
Und das ist beim Kauf durch den Kaufvertrag, bei Schenkung eben durch eine Schenkungsurkunde der Fall.
Und auch wenn sie es vorher ummelden lässt, und der Vater anschließend Anzeige erstattet und behauptet, sie hätte das wider seines Wissens und Willens getan, wird das gerichtlich aufgerollt. Und dann ist halt die Frage, ob ihr Anspruch stand hält.