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Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schweiz

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 13:51

In meiner Gegenwart hat es geblitzt - möglicherweise war ich der Adressat.

Folgende Stelle:

Relativ genau hier.

Anbei eine Skizze über die Beschilderung.

Frage 1:

Gilt in der Schweiz die Tempobegrenzung (Punkt 1) der Beschleunigungsspur auch auf der Autobahn (hinter Punkt 2 bis Ende der Einfädelspur) weiter?

Frage 2:

Gilt in der Schweiz das Tempolimit der Einfädelspur auch auf der Autobahn (Punkt 3) weiter?

Frage 3:

Muss man als Einfädelmensch die Geschwindigkeitsbegrenzung jener, die auf der Autobahn fahren (Punkt 1, oben), überhaupt beachten?

Laut "blitzer.de" wird dort Tempo 100 gemessen. Google StreetView zeigt dort Tempo 80. Ich habe beim Blitzer auf's Tacho geschaut, ich dürfte knapp schneller als 80 km/h gefahren sein - aber nach meinem Ermessen dürfen die mich nicht belangen, weil ich für die Autobahn selbst KEIN Begrenzungsschild hatte. Oder?

Ortskundig bin ich nicht.

Hätte ich "wissen" müssen, dass das Tempolimit der Einfädelspur auf der Autobahn weiter gilt?

Das Ding bezeichne ich übrigens mal als "Mutter aller Radarfallen" :-)

Beste Antwort im Thema

Mal unter uns Betschwestern: Das Schild ist riesig, du fährst ja auch drauf zu und kommst nicht aus dem Nichts, ein Arm hängt direkt über deiner Fahrspur, du kennst Schilderbrücken aus Deutschland; das Schild an sich ist Weiß mit rotem Rand und schwarzer Schrift.

Wie einheitlich darf es denn noch sein?

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am 30. Mai 2017 um 13:53

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:

… Hätte ich "wissen" müssen, dass das Tempolimit der Einfädelspur auf der Autobahn weiter gilt?…

Ja. Ist bei uns in D doch auch nicht anders.

Lass uns am Tatvorwurf teilhaben, der dir sicherlich demnächst ins Haus flattert. Dann sehen wir weiter.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 15:51:08 Uhr:

 

Jetzt enttäuscht du mich aber sehr. Da ist die Situation doch eindeutig, siehe StreetView

Dass der eine 80 und der andere Dienst 100 als vorgeschrieben anzeigt, könnte daran liegen, dass es wohl ein Wechselzeichen ist.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 16:45

Aus Blech???? Erkläre mir mal bitte die Technik hierzu... :-)

Ist die Position, die ich angegeben habe richtig? Dann zoom mal rein, da sind Lamellen im Schild zu sehen. Die gibt es hierzulande auch, haeufig sogar auf den blauen AB-Wegweisern.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 18:27

Danke für den Hinweis. Es scheinen Blechschilder zu sein.

Na, mal sehen, was kommt...

In Deutschland ist die Begrenzung der Auffahrt für die Autobahn selbst nicht mehr gültig (wechsel der Straße, oder wie sich das nennt). In der Schweiz - mal sehen. SEHR schnell war ich jedenfalls nicht.

am 30. Mai 2017 um 18:45

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Mai 2017 um 20:27:57 Uhr:

In Deutschland ist die Begrenzung der Auffahrt für die Autobahn selbst nicht mehr gültig (wechsel der Straße, oder wie sich das nennt). …

Da irrst du dich leider gewaltig.

Streckenverbote enden unter vier Bedingungen:

  • durch Aufhebungszeichen 278 bis 282
  • durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "500 m"
  • durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).
  • an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)

Nur weil du die Fahrspur wechselst, heißt das nicht, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr gilt.

Die Autobahn ist aber eine andere Strecke als die Zufahrt. Deshalb kann ein Streckenverbot nicht mehr gültig sein.

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Mai 2017 um 20:45:17 Uhr:

Da irrst du dich leider gewaltig.

Aber nein. Du hast nämlich eine fünfte Möglichkeit vergessen, die zwar nicht explizit in der StVO steht, sich aber logisch von selbst ergibt: Ein Streckenverbot endet, wo die Strecke endet.

Ein für eine AB-Auffahrt geltendes Streckenverbot endet mit der Auffahrt. Der Übergang von einer Auffahrt (Nebenfahrbahn) auf die Hauptfahrbahn ist in dem Sinne ein Wechsel von Fahrbahnteilen, nicht von (gleichberechtigten) Fahrspuren. Sobald der Wechsel auf die Hauptfahrbahn vollzogen ist, gelten neue Streckenregeln.

Keine Ahnung, ob mein Link zu Streetview oben richtig war. Dort ist ein Schild zu sehen, unmittelbar vor dem Beginn des Einfaedelungsstreifens. Welchen Sinn sollte es da noch haben, wenn es nicht fuer die AB guelte? Der Streckenabschnitt ist dann doch arg kurz und nur den Einfaedelungsstreifen begrenzen? Na ich weiss nicht.

Aber man muss es positiv sehen: es isr ein nettes Andenken vom Nachbarn ;)

am 30. Mai 2017 um 20:12

Du irrst dich. Diese fünfte Möglichkeit existiert hier nicht, da ganz klar gilt:

"Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Verkehrszeichen 278 bis 282 StVO." (Anlage 2, Abschnitt 7 zu § 41 Abs. 1 StVO (Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote)).

Wenn also keines der Zeichen 278-282 zu sehen ist, gilt das Streckenverbot weiterhin.

So wird es üblicherweise auf Auffahrten mit Tempolimit auch gehandhabt: soll das Streckenverbot aufgehoben werden, steht dort ein entsprechendes Zeichen. Eine Strecke ist eben nicht durch eine Fahrspur definiert.

Themenstarteram 30. Mai 2017 um 20:50

Mal sehen - mittlerweile hatte ich eine Seite gefunden, die die Fortsetzung des Limits nach der Einfädelspur behauptet hat (irgend eine Fahrschulseite). Insofern gibt es Indizien. Wir wissen aber auch, welchen Quatsch manche Fahrschulseiten schreiben.

Dennoch - von der Art des Tempolimits, der Tatsache des Blitzes, und dem Hinweis der Fahrschulseite, ist davon auszugehen, dass Tempolimits der Einfädelspur in der Schweiz auch auf der Autobahn gelten. Wenn Post kommt, werde ich berichten. Es ist aber auch möglich, dass nach Abzug der Toleranz nix kommt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 30. Mai 2017 um 21:49:03 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 30. Mai 2017 um 20:45:17 Uhr:

Da irrst du dich leider gewaltig.

Aber nein. Du hast nämlich eine fünfte Möglichkeit vergessen, die zwar nicht explizit in der StVO steht, sich aber logisch von selbst ergibt: Ein Streckenverbot endet, wo die Strecke endet.

Ein für eine AB-Auffahrt geltendes Streckenverbot endet mit der Auffahrt. Der Übergang von einer Auffahrt (Nebenfahrbahn) auf die Hauptfahrbahn ist in dem Sinne ein Wechsel von Fahrbahnteilen, nicht von (gleichberechtigten) Fahrspuren. Sobald der Wechsel auf die Hauptfahrbahn vollzogen ist, gelten neue Streckenregeln.

Hallo,

nicht in diesem Fall. Auf der Skizze des TE und auch auf dem Streetview-Bild ist eindeutig zu erkennen, dass auf der Auffahrt und auf der Autobahn selbst 80 km/h beschildert sind. Das für die Autobahn geltende Schild kann man zudem auch als Auffahrender zu dem sehr gut erkennen.

Wenn man an einem Autobahnkreuz von Autobahn A (mit Geschwindigkeitsbeschränkung) ausfädelt und dann über den Bogen (der keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung hat) auf die Einfädelspur auf Autobahn B (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung) kommt, dann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von Autobahn A logischerweise ab dem Ausfädelungsstreifen nicht mehr (Verlassen der Strecke).

Wenn Autobahn A aber keine Geschwindigkeitsbeschränkung hat, auf dem Bogen zu Autobahn B aber eine ausgeschildert ist, gilt diese auf der Autobahn weiter (Eine endende Einfädelspur stellt kein Streckenende dar).

 

Grüße,

diezge

Themenstarteram 31. Mai 2017 um 12:12

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Mai 2017 um 13:00:39 Uhr:

(...)

nicht in diesem Fall. Auf der Skizze des TE und auch auf dem Streetview-Bild ist eindeutig zu erkennen, dass auf der Auffahrt und auf der Autobahn selbst 80 km/h beschildert sind. Das für die Autobahn geltende Schild kann man zudem auch als Auffahrender zu dem sehr gut erkennen.

Nein.

Wo guckst Du hin, wenn Du auf die Autobahn auffährst? Links, senkrecht über Deine Schulter hoch????

Insgesamt ist die Anbringung der Tempolimitschilder völlig unzureichend. Sie müssten im Blickfeld sein - TIEF und VORNE, und nicht HOCH! Das Tempolimit müsste korrekterweise am Ende der Einfädelspur angebracht sein, so wie hier (wenn man genau hinschaut, sieht man das Tempolimitschild rechts). Dies ist eindeutig. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, aber SOLLTE ich etwas bekommen, Rechtschutz sei Dank, werde ich nachfragen, ob die Anfechtung des Tickets wegen der Anbringung der Schilder Erfolg hätte.

Fährt man auf die Autobahn ein, schaut man zwei DInge: ob vorne kein Hindernis ist - CHECK - und dann nach hinten, um einzufädeln - aber NICHT nach OBEN (ob ein Hubschrauber auf einen herunterfällt?). Dort ein Tempolimit-Schild anzubringen kann man als bösartig betrachten - insbesondere mit einem Blitzer dahinter.

Dass ich keine 120 schnell war (bei 25 km/h Plus = Strafanzeige) liegt nur am offenen Cabrio.....

Zitat:

Wenn man an einem Autobahnkreuz von Autobahn A (mit Geschwindigkeitsbeschränkung) ausfädelt und dann über den Bogen (der keine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung hat) auf die Einfädelspur auf Autobahn B (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung) kommt, dann gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von Autobahn A logischerweise ab dem Ausfädelungsstreifen nicht mehr (Verlassen der Strecke).

Deutschland.... Darauf kann man sich in der Schweiz nicht berufen.

Außerdem hast Du die Strecke ERST nach Erreichen der breiten, durchgezogenen Linie vollzogen.

Analog verlässt Du die Einfädelspur auch erst am Ende der durchgezogenen Linie - wo das Gestrichelte anfängt. Nur bis dorthin gilt die Tempobegrenzung der Einfädelspur.

Zitat:

Wenn Autobahn A aber keine Geschwindigkeitsbeschränkung hat, auf dem Bogen zu Autobahn B aber eine ausgeschildert ist, gilt diese auf der Autobahn weiter (Eine endende Einfädelspur stellt kein Streckenende dar).

Das weiß ich GENAU anders. Hinweis: auf der Einfädelspur darfst Du schneller fahren als auf der durchgehenden Fahrbahn (auch in der Schweiz). Warum wohl?

Auf einigen Zufahrten ist das Tempo auf bis zu 40 km/h begrenzt. Du fährst demnach mit 40 km/h auf die Autobahn und hältst diese Geschwindigkeit? Hier zum Beispiel. Auf der durchgehenden Fahrbahn sind es 80 km/h.... Du fährst dort mit 40 weiter?

In der Schweiz mag dies gelten, bei uns nicht.

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