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Geschwindigkeitsbegrenzung Z 274 + Unfallgefahr Z 1006-36

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 6:24

Liebe Forumsgemeinde,

als ich vergangene Woche auf der A7 in Richtung Süden gefahren bin, bin ich quasi über ein Verkehrsschild gestolpert.

Bekannt waren mir bisher Geschwindigkeitsbeschränkungen (Zeichen 274) mit Einschränkungen wie "Bei Nässe" oder "Für Motorräder" oder zu bestimmten Uhrzeiten.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung in Verbindung mit dem Zeichen für "Unfallgefahr" (Zeichen 1006-36) hatte ich bisher einfach hingenommen als allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung die zusätzlich damit begründet wurde, dass hier erhöhte Unfallgefahr besteht.

Nun musste ich aber darüber nachdenken, dass es eigentlich "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Unfallgefahr" bedeuten müsste. Mit anderen Worten, wenn keine Unfallgefahr erkennbar, keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Im Internet konnte ich leider nichts brauchbares finden.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht;)

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24 Antworten
am 24. Juli 2013 um 6:35

Zitat:

Original geschrieben von pamelaa

Nun musste ich aber darüber nachdenken, dass es eigentlich "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Unfallgefahr" bedeuten müsste.

...und da diese unfallgefahr IMMER gegeben ist, ist dort IMMER die entsprechend ausgeschildterte zhg angesagt!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von pamelaa

Nun musste ich aber darüber nachdenken, dass es eigentlich "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Unfallgefahr" bedeuten müsste.

...und da diese unfallgefahr IMMER gegeben ist, ist dort IMMER die entsprechend ausgeschildterte zhg angesagt!

Womit das Zusatzschild seinen Teil zum überflüssigen Schilderwald in Deutschland beiträgt.

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 6:41

Zitat:

...und da diese unfallgefahr IMMER gegeben ist, ist dort IMMER die entsprechend ausgeschildterte zhg angesagt!

Hehe, saubere Antwort. :D

Ich meine damit natürlich eine erhöhte Unfallgefahr...

Hallo,

Man kann natürlich auch "Kümmelspalterei" betreiben.:D

Seelze 01

 

am 24. Juli 2013 um 6:59

Zitat:

Original geschrieben von VVerevvolf

Womit das Zusatzschild seinen Teil zum überflüssigen Schilderwald in Deutschland beiträgt.

jain...

...geschwindigkeitsbeschränkungen, deren "ursache" ausgeschildert wird, werden eher akzeptiert (und eingehalten) - als schilder die einfach mitten im raum stehen....

 

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von Seelze 01

Hallo,

Man kann natürlich auch "Kümmelspalterei" betreiben.:D

Seelze 01

Ich jetzt? ;)

Wenn es darum geht, ob ich für 150km "Kümmel geben" kann oder aber nicht, ist das ordentlich viel Kümmel!

:)

Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht;)

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht;)

Eigentlich möchte ich ja hören, dass das Tempolimit nur bei ersichtlicher, erhöhter Unfallgefahr besteht und ich doch schneller fahren kann. :)

Könnte ein Thread vom Rainer sein.

Die Grundlage für die Zusatzzeichen ist hier angegeben:

http://de.wikipedia.org/.../..._der_Verkehrszeichen_in_Deutschland?...

Also:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html

Dort steht nirgends ein "bei" sondern du musst vielmehr selbst erkennen wie du Verkehrszeichen aufeinander beziehst. Ob du ein "wegen" oder ein "nur" oder auch gar keine solche Beziehung setzen kannst.

Übrigens gibt der Katalog sehr wohl etwas zum Lesen der Schilder her:

1052-36 bei Nässe (steht sogar genau so auf dem Schild)

1024-10 Personenkraftwagen frei

1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden

1046-12 nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofa

1006-36 Unfallgefahr

Das ganze findet man so auch nicht nur bei Wikipedia sondern natürlich auch amtlich:

http://www.bast.de/.../vz-download.html

Du findest dort die Zusatzzeichen:

http://www.bast.de/.../z1000-zip.zip

Und ihre Bezeichnung:

http://www.bast.de/.../bezeichnung-der-vz.pdf

Hier noch neue Zeichen:

http://www.bast.de/.../verkehrszeichen-vzkat-1992.html

Hier noch mehr:

http://www.bast.de/cln_031/nn_42254/DE/Presse/2013/presse-08-2013.html

http://www.bast.de/.../geaend-vz.html?__nnn=true

Noch mehr:

http://www.bast.de/.../neue-vz.html?__nnn=true

So, jetzt viel Spaß beim Lesen und Interpretieren.

PS:

Dass es den Verkehrszeichenkatalog offenbar nicht für jedermann zum Download gibt, das ist schon etwas verwunderlich. Vielleicht kann man das als Bürger einmal einklagen. :)

Edit:

Zitat:

Original geschrieben von pamelaa

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht;)

Eigentlich möchte ich ja hören, dass das Tempolimit nur bei ersichtlicher, erhöhter Unfallgefahr besteht und ich doch schneller fahren kann. :)

Leider nein und jetzt lern die Verkehrszeichen und ihre Bedeutung schön fleißig auswendig. Will schließlich keiner, dass du aufgrund einer Fehlinterpretation andere gefährdest geblitzt und abgezockt wirst.

Sollte einmal Zeichen 1049-10 statt Zeichen 1049-11 ausgeschildert sein oder dergleichen, steht es dir natürlich frei eine solche offensichtlich falsche Beschilderung zu deinen Gunsten zu nutzen. Wie das im Ernstfall/bei einem Unfall ein Richter sieht und ob man deshalb deine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzweifeln könnte, das sind andere Punkte.

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 7:43

@nurleser

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. :)

Nachdem ich alles gelesen habe bin ich schlauer.

Ich hatte gehofft, das es sich hier wieder einmal um einen Fehler handelt. Schließlich ist uns allen bewusst, dass diejenigen, die für unsere Beschilderung und allgemeine Verkehrsführung zuständig sind, auch nicht immer wissen, was sie tun.

PS Trecker müssen immer überholt werden. :) Ebenso bringt es Glück, Krankenwagen zu überholen. Schließlich hat man für den Notfall immer einen hinter sich. ;)

Edit:

PPS

Zitat:

1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden

Dass es sich hier nur um Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h handelt, wissen glaube ich auch höchstens 5% der Verkehrsteilnehmer.

Zitat:

Original geschrieben von pamelaa

Zitat:

1049-11 Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden

Dass es sich hier nur um Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h handelt, wissen glaube ich auch höchstens 5% der Verkehrsteilnehmer.

Tatsache. Vermutlich wissen das auch die Ordnungshüter nicht oder sie akzeptieren es meist im Sinne des Verkehrsflusses.

So wie Traktoren heute oftmals 45 km/h und schneller laufen, so brauchen die PKW von heute aber meist auch keine 20 Sekunden mehr auf 100 km/h und auch die LKW keine 30 Sekunden auf 50 km/h.

Sei es drum...

Themenstarteram 24. Juli 2013 um 7:59

@ nurleser

Eben.

Jedenfalls gut, dass es Leute wie Dich gibt, die sich so gut auskennen.

Vielen Dank noch einmal.

am 24. Juli 2013 um 8:44

Zitat:

Original geschrieben von pamelaa

Nun musste ich aber darüber nachdenken, dass es eigentlich "Geschwindigkeitsbeschränkung bei Unfallgefahr" bedeuten müsste. Mit anderen Worten, wenn keine Unfallgefahr erkennbar, keine Geschwindigkeitsbeschränkung.

Im Internet konnte ich leider nichts brauchbares finden.

Wie seht Ihr das?

Vielen Dank

Der Straßenlastträger, hier die AB-Meisterei i.V.m. Veraltungsbehörden, hat dir das Denken in diesem Fall -Unfallgefahr ja/nein - abgenommen.

I.d.R. stehen die Schilder meistens vor Ausfahrten / AB-Kreuzen und vor Kurven.

Und hier kannst du eben nich selbst abschätzen ob hinter der Kurve gerade ein Stau entsteht oder freie Bahn ist. Und daher soll dich das Schild, wenn du es siehst und verinnerlichst, zum abbremsen bewegen und so Unfälle verhindern bzw. die Folgen mindern.

PS: außer du kannst um Kurven schauen, dann darft du natürlich mit Tempo 200 um die Kurve fahren, wir sind ja schließlich freie eigenständig denkende Menschen!:cool:

am 24. Juli 2013 um 8:47

Zitat:

Original geschrieben von pamelaa

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Immer wieder wird hier über TL gemeckert, deren Existenz man anzweifelt, weil Gründe dafür nicht ersichtlich sind. Nun wird hier explizit ein TL ergänzt mit der Begründung: Gefahr von Auffahrunfällen - und nun ist es auch wieder nicht recht;)

Eigentlich möchte ich ja hören, dass das Tempolimit nur bei ersichtlicher, erhöhter Unfallgefahr besteht und ich doch schneller fahren kann. :)

Denn genau so kann man die (untereinander angeordneten) Schilder nämlich auch verstehen. Ist ja bei sonstigen Schildern, die unterhalb des TL stehen, auch als "Einschränkung" gültig.

Der Otto-Normal-Fahrer kann ja nicht selbstständig einschätzen, wann eine Unfallgefahr vorhanden ist und wann nicht - er sagt sich "ist sie nicht" und ignoriert das TL - wird geblitzt und jammert ;)

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