Geschwindigkeitsindex Reifen viel zu hoch
Mahlzeit,
bin grad dabei, meinen Basisdiesel C200 auf 225/45R17 umzurüsten. Jetzt sehe ich, daß in den Papieren "91W" steht - also 270 km/h. Spinnen die? Die Möhre (EZ 2011, e1*2001... 2010) schafft gerade mal 207 km/h mit Anlauf und anschubsen. 91W ist also Overkill.
Hat jemand Ahnung bezüglich der Rechtslage? Kann ich statt dessen einfach so den Index H verwenden? Oder muß ich mich an den offensichtlichen Schwachsinn halten, der in den Papieren steht?
Bei Wikipedia steht:
"Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:
Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[3]"
Was meint Ihr? Wer kennt sich aus?
Beste Antwort im Thema
Der W/S204 wurde aber vor 2009 Typgeprüft. Das Modell gab es schon vorher.
Im Zweifel sind die Angaben in den Papieren Maßgebend. Welche Angaben sind denn in der CoC aufgeführt?
EDIT:
Ich habe auf die Schnelle bei reifen.com die Größe gesucht und geschaut wie hoch der Preisunterschied zwischen V, W + Y Reifen ist. Das sind höchstens 6€ / Reifen....
Der EcoContact kostet als V 140,11€ / Stück und als W exakt das gleiche. Die Y Version ist 6€ teurer. Also irgendwie ist der Sinn der Diskussion für mich nicht gegeben.
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24 Antworten
91W ist die Traglast und hat nulllllll mit der Geschwindigkeit zu tun !
Bemüh mal Google zum Thema "Reifenbezeichnung".
Falsch. 91 ist der Tragfähigkeitsindex. W ist der Geschwindigkeitsindex.
Bei Traglast + Geschwindigkeitsindex sind immer nur die minimalen Werte angegeben. D.h. diese dürfen nicht unterschritten werden, mehr geht immer. Ich hatte auf meinem W204 C200CDI 98W Reifen drauf. Null Probleme beim TÜV.
Irgend wie verstehe ich jetzt das Problem nicht.?
So lange die Tragfähigkeit und die Maße eingehalten werden, kannst Du drauf packen was Du möchtest, musst dann allerdings einen Aufkleber mit der für die Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit am Tacho bzw. im Sichtbereich kleben.
Ja. Daß höher immer geht, ist klar. Darüber brauchen wir nicht reden, und das war auch nicht meine Frage.
Gibt es hier jemanden, der meine Frage beantworten kann?
Ein geringerer Geschwindigkeitsindex ist nur bei Winterreifen erlaubt. Dann muss aber ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers angebracht sein. Der Lastindex darf niemals unterschritten werden.
Der Grund ist, daß ich mich frage, warum ich mein Geld zum Fenster rausschmeissen soll. Nur weil die Hersteller zu faul sind, die korrekten Reifenkombinationen aufzulisten, oder weil die Reifenhersteller mehr verdienen wollen?
Ich für meinen Teil ziehe gerne Reifen für höhere Geschwindigkeiten auf. Dafür dass mir bei 240 kein Reifen um die Ohren fliegt, gebe ich gerne mehr aus, wenn es sein muss auch 100€ pro reifen.
Ok, ich formuliere noch mal neu, da meine Frage offensichtlich nicht verstanden wird.
Die GTÜ sagt, daß bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung ab 1. Mai 2009 kein Zuschlag zur bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) erforderlich ist. Siehe hier:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
Demnach wäre also der eingetragene Index "W" zu ignorieren und sich nach der bbH zu richten.
Kann das hier jemand bestätigen?
Der W/S204 wurde aber vor 2009 Typgeprüft. Das Modell gab es schon vorher.
Im Zweifel sind die Angaben in den Papieren Maßgebend. Welche Angaben sind denn in der CoC aufgeführt?
EDIT:
Ich habe auf die Schnelle bei reifen.com die Größe gesucht und geschaut wie hoch der Preisunterschied zwischen V, W + Y Reifen ist. Das sind höchstens 6€ / Reifen....
Der EcoContact kostet als V 140,11€ / Stück und als W exakt das gleiche. Die Y Version ist 6€ teurer. Also irgendwie ist der Sinn der Diskussion für mich nicht gegeben.
Wie groß ist denn der Preisunterschied zwischen H,V,W bei der gleichen Größe/Lastindex?
entwarnung
im fahrzeugschein steht hinten unter den "definitionen der felder"
hinweis zu 15
andere als die angegebenen bereifungenkönnen im rahmen der gültigen typ-oder einzelgenehmigung am fahrzeug angebracht werden
beim 200 diesel w ...wär doch echt quatsch ...versteh ich schon was du meinst
hab auch 91w drin stehen so schnell is meiner auch nicht
hab V drauf...
schaut einfach mal in eurem schein nach
ohne gewähr
mfg
Zitat:
@XV1600A schrieb am 4. Februar 2016 um 15:23:36 Uhr:
Ok, ich formuliere noch mal neu, da meine Frage offensichtlich nicht verstanden wird.
Die GTÜ sagt, daß bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung ab 1. Mai 2009 kein Zuschlag zur bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) erforderlich ist. Siehe hier:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
Demnach wäre also der eingetragene Index "W" zu ignorieren und sich nach der bbH zu richten.
Kann das hier jemand bestätigen?
also wenn ich die die GTÜ richtig interpretiere, dann steht dort z.B.:
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit = 250 km/h
Reifen-Index = W
Abschlag Lastindex auf 95%, da KFZ schneller als 210 km/h
Fährt die Möhre nur max. 240 km/h dann 100% (entnommen Tabelle Seite 4)
Zitat:
@Luebecker220 schrieb am 4. Februar 2016 um 15:55:40 Uhr:
Zitat:
@XV1600A schrieb am 4. Februar 2016 um 15:23:36 Uhr:
Ok, ich formuliere noch mal neu, da meine Frage offensichtlich nicht verstanden wird.
Die GTÜ sagt, daß bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung ab 1. Mai 2009 kein Zuschlag zur bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) erforderlich ist. Siehe hier:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
Demnach wäre also der eingetragene Index "W" zu ignorieren und sich nach der bbH zu richten.
Kann das hier jemand bestätigen?
also wenn ich die die GTÜ richtig interpretiere, dann steht dort z.B.:
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit = 250 km/h
Reifen-Index = W
Abschlag Lastindex auf 95%, da KFZ schneller als 210 km/h
Fährt die Möhre nur max. 240 km/h dann 100% (entnommen Tabelle Seite 4)
schaut einfach mal in eurem fahrzeugschein nach